Donnerstag, 16. August 2018

Das Jobcenter muss Fahrtkosten grundsätzlich erstatten

Muster für formlosen Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung:


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde von Ihnen am ....................... zu einem Termin in das Jobcenter ..................... eingeladen.
Hierbei sind mir folgende Kosten entstanden:
O Bus & Bahnkosten in Höhe von .......... Euro (Hin- und Rückfahrt).
O .......... zurückgelegte Autokilometer x 0,20 Euro/km = .......... Euro.
Ich bitte um Erstattung der Kosten auf die Ihnen bekannte Kontonummer.
Sollte diesem Antrag nicht entsprochen werden, bitte ich um die Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheids.

ALG II: Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten

Das Bundessozialgericht hat am 6. Dezember 2007, Az. B 14/7b AS 50/06 R folgendes Urteil bezüglich der angeblichen Bagatellgrenze bei Fahrtkosten zum Jobcenter gefällt:
Nehmen ALG II-Empfänger einen Pflichttermin bei Behörden wahr, haben sie ein Recht auf die Erstattung auch geringer Fahrtkosten, so das Bundessozialgericht in Kassel.
Geklagt hatte ein Empfänger von ALG II, der einen Pflichttermin bei einer Behörde hatte und dabei auf den Bus angewiesen war. Die Kosten von 3,52 Euro wollte die Behörde nicht übernehmen. Begründung: Eine Erstattung der Fahrtkosten sei zwar möglich, aber keine Pflicht. Außerdem sei im Regelsatz das Geld für Fahrten zum Amt bereits enthalten, und es gebe ohnehin eine Bagatellgrenze von 6 Euro.
Die Kasseler Richter entschieden, dass die Fahrtkosten, und seien sie noch so gering, erstattet werden müssen. So genannte Bagatellgrenzen seien angesichts der beschränkten finanziellen Mittel von ALG II-Empfängern nicht angemessen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen