Muster für formlosen Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung:
Sehr geehrte Damen und
Herren,
ich wurde von Ihnen am
....................... zu einem Termin in das Jobcenter ..................... eingeladen.
Hierbei sind mir
folgende Kosten entstanden:
O Bus & Bahnkosten
in Höhe von .......... Euro (Hin- und Rückfahrt).
O ..........
zurückgelegte Autokilometer x 0,20 Euro/km = .......... Euro.
Ich bitte um Erstattung
der Kosten auf die Ihnen bekannte Kontonummer.
Sollte diesem Antrag
nicht entsprochen werden, bitte ich um die Erteilung eines
rechtsmittelfähigen Bescheids.
ALG II: Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten
Das
Bundessozialgericht hat
am 6. Dezember 2007, Az. B 14/7b AS 50/06 R
folgendes
Urteil bezüglich der angeblichen Bagatellgrenze bei Fahrtkosten zum
Jobcenter gefällt:
Nehmen ALG II-Empfänger einen Pflichttermin bei
Behörden wahr, haben sie ein Recht auf die Erstattung auch geringer
Fahrtkosten, so das Bundessozialgericht in Kassel.
Geklagt hatte ein Empfänger von ALG II, der einen Pflichttermin bei einer Behörde hatte und dabei auf den Bus angewiesen war. Die Kosten von 3,52 Euro wollte die Behörde nicht übernehmen. Begründung: Eine Erstattung der Fahrtkosten sei zwar möglich, aber keine Pflicht. Außerdem sei im Regelsatz das Geld für Fahrten zum Amt bereits enthalten, und es gebe ohnehin eine Bagatellgrenze von 6 Euro.
Geklagt hatte ein Empfänger von ALG II, der einen Pflichttermin bei einer Behörde hatte und dabei auf den Bus angewiesen war. Die Kosten von 3,52 Euro wollte die Behörde nicht übernehmen. Begründung: Eine Erstattung der Fahrtkosten sei zwar möglich, aber keine Pflicht. Außerdem sei im Regelsatz das Geld für Fahrten zum Amt bereits enthalten, und es gebe ohnehin eine Bagatellgrenze von 6 Euro.
Die Kasseler Richter entschieden, dass die Fahrtkosten,
und seien sie noch so gering, erstattet werden müssen. So genannte
Bagatellgrenzen seien angesichts der beschränkten finanziellen
Mittel von ALG II-Empfängern nicht angemessen.
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