Donnerstag, 28. Mai 2015

Vermutlich ist bei Jürgens PC das Mainboard kaputt

Der "Mamas-Sohn-Support-Marius-persönlich" hat sich eben gemeldet


Also mein Kind mit Ahnung von Technik hat vorhin angerufen und lange mit Jürgen telefoniert. Marius meint, dass bei Jürgens PC vermutlich das Mainboard den Schuss hat, weshalb die Kiste nicht mehr läuft. Jürgen kann gleich nachher mal schauen, ob Conrad so ein Ding hat und was es kostet. Nutzt ja nichts. Es sollte vom Preis her unter besagten 200 Euro liegen, die wir ohne Sondergenehmigung von unserem eigenen Geld ausgeben dürfen und dann auch wieder als Bürokosten absetzen können. Bei mehr kann man ja das Pech haben, dass man solche Ausgaben nichtmal absetzen kann.

Ich hoffe, es funktioniert dann auch und es war wirklich der Grund.

Helft mal bitte Daumen drücken .. danke schön dafür.

LG
Renate

Jobcenter-Mitarbeiter klagen ihre Chefs an

Ein Brief,den Frau Hannemann im Auftrag vieler ihrer Kollegen und Kolleginnen veröffentlichen sollte


Wen das interessiert, wie sich diverse Kolleginnen und Kollegen aus den Jobcentern über die internen Zustände dort beklagen, einfach mal in diesen Link hier rein gehen.


LG Renate

Jetzt ist auch noch Jürgens PC kaputt

Hab das mit der mail von gestern ans Sozialgericht gestern dem Jobcenter geschrieben


Und zwar in Klartext, denn ich bin sowas von geladen über diesen Sch...Verein, die einem nur Knüppel zwischen die Beine schmeißen, aber davon reden, besonders älteren Menschen zu helfen, wenn sie sich selbständig machen.

Pustekuchen tun sie.

Sie mailtext:

LG Renate

Gesendet: Donnerstag, 28. Mai 2015 um 11:21 Uhr
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: "Jobcenter Selbstaendige" <Jobcenter-Kreis-Ploen.Selbststaendige@jobcenter-ge.de>, "Jxxx Nxxx" <Jxxx.Nxxx@jobcenter-ge.de>
Betreff: Fw: Vorab-mail ans Sozialgericht Kiel sowie sonstige Angaben über unsere Lage hier

Moin,

es ist gerade der lange von mir befürchtete Fall der Fälle eingetreten, nämlich der, dass einer unserer Computer den Geist aufgegeben hat, und zwar der, der bisher am besten funktioniert und neu über 800 Euro gekostet hat .. abschreiben konnten wir ihn ja aber nie und sowas wird nunmal schnell älter .. der PC meines Mannes, der noch ein funktionierendes DVD-Laufwerk, immerhin Windows 7, auch mehr Speicherkapazität als mein Uralt-Lappi und die Möglichkeit hatte, dass daran auch unser an diesen PC nicht mehr kompatibler Drucker angeschlossen werden konnte.

Ich habe gestern Abend dem Sozialgericht geschrieben, ich drucke das Schreiben aus und schicke es hinterher .. das geht bis dato aber nicht, denn mein Mann versucht gerade verzweifelt, den Fehler zu finden, weil sich sein PC zur Zeit nichtmal mehr einschalten lässt. Warum, keine Ahnung.

Ich habe gestern übrigens bei Immonet eine Funktion gefunden, dass man uns von dort mails schickt, sollte eine passende Wohnung dort eingestellt werden und das zu den bisherigen Dingen bei ebay hinzu gefügt. Bisher ist da nichts gekommen, auch ich habe nicht ein Angebot finden können, sondern 0 Treffer erzielt . ich konnte übrigens auf der Seite, von der aus ich zu Immonet rein bin, 15 km einstellen .. mein Mann von der Seite aus, wo er rein ist, übrigens nicht .. es gibt da einen regelrechten Wald von unterschiedlichen Suchfunktionen und übrigens auch Suchergebnissen.

Ich suche liebe bei ebay, weil ich da täglich nachsehen kann, was neu hinzu gekommen ist. Ist das ein Verbrechen. Vermieter geben ihre Anzeigen fast immer in allen Portalen auf, wenn sie etwas vermieten wollen. Und im Gegensatz zu Immonet zeicht mir ebay bei meiner Suche nichts, das schon Monate alt und vermutlich gar nicht mehr aktuell ist.

Unten die mail ans Sozialgericht.

Ich werde auch etwas neu hinzu fügen, sobald ich wieder drucken kann, nämlich den Antrag darauf, was uns alles für Kosten entstehen, wenn wir intensiv nach einer Wohnung suchen müssen sollten, weil man nicht darauf eingeht, dass wir beide alt und krank sind und diese Wohnung hier einen Fahrstuhl hat oder die Sekretärin gesagt hat, die Betriebskosten werden sich definitiv hier senken, aber dazu muss sie erstmal alles ausrechnen, was eben normalerweise nicht so schnell geht.

Fahrkosten zum Suchen, denn wr haben kein Auto und können nicht überlall zu Fuß hin laufen.
Renovierungskosten
Überschneidende Mietkosten
Nix Darlehen, denn wenn wir zum Umzug gezwungen werden, muss das Jobcenter die Mietkaution sogar voll selbst bezahlen
Umzugshelfer, weil wir beide krank sind
Sonderbedarf für viele neue Einrichtungsgegenstände
Verdienstausfall, weil wir dadurch laufend nicht vernünftig arbeiten können, denn die Suche stiehlt Zeit
Falls es unseren DSL-Anbieter dort nicht geben sollte und nur die Telekom und dergleichen, bei null Bonität die Kosten für die Rücklage, damit man uns überhaupt einen Festnetzanschluss frei schaltet und wir weiter arbeiten können
Verdienstausfall für die Zeit, bis das alles wieder läuft
und was wir sonst noch an Kosten einfällt, die alle mit einem Umzug verbunden sind, denn man zieht nicht um und es kostet nur Läusebeine.
Sonderbedarf für ein Auto, falls wir so weit in die Pampa ziehen müssen, dass da keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr sind
Sonderbedarf für die entsprechende Technik, falls es dort in der Pampa kein schnelles DSL gibt und wir irgendwas über Funk anschaffen müssen .. falls es überhaupt dort ein Funknetz gibt, denn auch das gibt es nicht überall

Ich habe früher lange auf dem Land gelebt, ich kenne mich da aus und wir sind nicht grundlos hierher nach Preetz gezogen.

Ich bin zur Zeit sowas von wütend, ich könnte eiskalt gerade Amok laufen .. muss aber jetzt versuchen, meine gute Laune wiederzufinden, denn ich habe jetzt meine und die Texte meines Mannes supereilig alle auf einmal zu bearbeiten, damit es bei beiden Portalen keinen Ärger gibt durch Textabbrüche .. denn man kann da auch raus fliegen, wenn man seinen Job nicht anständig erledigt.

Und Tschüß
Renate Hafemann

Mittwoch, 27. Mai 2015

Typische Argumentation des Jobcenters wegen unserer Klage

Eine Stellungnahme bei Gericht einzureichen zeitlich gar nicht möglich!


Na ja ... lest mal, was wir eben per mail dann doch dazu raus geschickt haben und was dann per Post hinterher geschickt wird.

Es ist einfach die Höhe.

LG Renate

Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

27.05.15

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

Vorab per E-mail, weil sonst nach Eingang des Schreibens am 27.05.15 nachmittags der Termin 28.05.15 für die Stellungnahme nicht einzuhalten ist (Fax haben wir nicht)

Az. S 40 AS 120/15 ER
Ihr Schreiben vom 22.05.2015
Stellungnahme zum Schriftsatz des Jobcenters vom 21.05.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Angabe , bei der kurzen Recherche im Internet bei www.immonet.de ,im Umkreis von 15 km angeblich 14 angemessene Wohnungen gefunden zu haben, kann überhaupt nicht stimmen!!! Es ist nämlich gar nicht möglich, bei immonet in die Suchfunktion einen Umkreis von 15 km um den eigenen Wohnort herum anzugeben. Dort kann man lediglich 10 oder 20 km einstellen.

Wir gehen deshalb davon aus, dass diese Äußerung frei aus der Luft gegriffen worden ist, um uns als unglaubwürdig hinzustellen.

Wir haben uns, obwohl wir normalerweise bevorzugt bei ebay oder in den Zeitungen, die hier ins Haus gebracht werden, nach Wohnungen gesucht haben und immonet aufgrund der Tatsache, dass dort fast ausschließlich Makler Anzeigen aufgeben, nur selten aufgerufen haben, nun doch einmal die Mühe gemacht, dort so zu suchen, wie das beim Ermitteln der Bruttokaltmiete grundsätzlich in jedem Anzeigenportal nur machbar ist.

Man kann nämlich nirgends die heute geforderte Bruttokaltmiete einstellen, sondern muss die sehr individuell durch Durchsuchen jedes einzelnen Angebots sehr mühsam heraus suchen oder sogar erfragen, da die kalten Nebenkosten nicht immer dabei stehen.

Heute nach Eingang dieses Schreibens haben sich beim Einstellen von 20 km Umkreis von unserem Wohnort und einer Kaltmiete von 320 Euro (man kann nur die Kaltmiete in den Suchfunktionen einstellen und die ist realistisch) für eine 2-Zimmer-Wohnung der für uns angemessenen Größe, die entweder im Erdgeschoss liegt oder einen Fahrstuhl hat nicht 14, sondern gar keine Treffer ergeben. Bei näherer Betrachtung lag nur eine Wohnung mit Plön überhaupt in unserer Nähe und die, aber auch alle anderen, die sich bis nach Trappenkamp oder Neumünster erstreckten, wo auch Dachgeschosswohnungen ohne Fahrstuhl dabei waren, obwohl wir das gar nicht eingestellt hatten usw., waren von der Bruttokaltmiete nicht günstiger als diese Wohnung, wo wir jetzt wohnen, sondern fast alle sogar noch teurer oder ca. genauso teuer.

Zu behaupten, wir hätten uns nur um eine einzige Wohnung bemüht, ist auch falsch. Es war lediglich nur eine einzige Wohnung, bei der wir überhaupt ein Mietangebot bekommen haben und selbst bei der sind wir sicher, dass die Bruttokaltmiete nach der ersten Abrechnung zu hoch geworden wäre, weil dort die Betriebskosten bewusst nur bis zur Höhe der zugelassenen Bruttokaltmiete angesetzt worden sind und uns sehr niedrig erschienen.

Warum die Anrechnung der übersteigenden Miete bei den Betriebskosten der abschließenden EKS uns nicht weiterhelfen sollte, können wir nicht nachvollziehen.

Der gleiche Sachbearbeiter erklärt doch, dass wir laut der Erstattungsbescheide vom 17.09.13, 10.09.14 und jetzt neu 06.05.15 etwas zurück zahlen müssen.

Es anzuerkennen, würde zumindest später helfen, wenn wir die nächste abschließende Anlage EKS ausfüllen müssen, vorausgesetzt, wir hätten wieder das Glück, etwas mehr zu verdienen als vermutet.

Wissen können wir das nicht, weil unser Job eben etwas ist, das nicht die Sicherheit eines festen Arbeitsplatzes bietet.

Und weshalb das Jobcenter seinen Fehler, trotz schriftlicher Abmachung nicht die Mieter in der richtigen Höhe überwiesen zu haben, nicht zugibt, verstehen wir nach wie vor nicht. Das war nicht unsere Schuld und hat uns in Schwierigkeiten gebracht.

Ansonsten ist bei diesem Schreiben auf vieles, was in der Klage angesprochen wurde, gar nicht eingegangen worden.

Zu dem Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 27.03.15 mit dem Aktenzeichen S 34 AS 74/15 ER können wir nichts sagen, weil es sich im Internet nicht finden lässt.

Wir erleben hier nur ständig in unserer Umgebung, dass in die noch teureren renovierten Wohnungen neue Mieter einziehen, die mehr Kaltmiete bezahlen als wir, aber dennoch die Genehmigung vom Jobcenter bekommen, weil wider besserem Wissen die Nebenkosten nicht realistisch im Neumietvertrag angegeben worden sind.

Zuweilen müssen die Menschen sogar von vornherein zur Miete etwas aus eigener Tasche dazu zahlen, obwohl sie neu einziehen und ALG II bekommen, weil sie in ihrer Not keine günstigere Wohnung gefunden haben und dann trotzdem eingezogen sind. Das böse Erwachen nach der ersten Betriebs- und Heizkostennachzahlung steht diesen Menschen hier noch bevor.

Ob solche Berechnungen ein schlüssiges Konzept darstellen, sei dahin gestellt. Die Richterin, die unserem Vermieter erlaubte, die Kaltmiete um 20 % zu erhöhen, hat etwas anderes gesagt und kennt sich sicherlich mit den Mietpreisen für Sozialwohnungen im Kreis Plön aus, da sie als Richterin am Amtsgericht Plön damit viel Erfahrung hat.

In der realen Anwendung wird bei Neu- und Altmietverträgen hier seitens des Jobcenters definitiv mit zweierlei Maß gemessen.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Hafemann
Jürgen Gilberg
 

Montag, 25. Mai 2015

Freibeträge für Renten-Aufstocker nach SGB XII

Damit die Info nicht weg kommt

Ich möchte das mal hier verlinken, ganz unabhängig davon wie sich das auf Misch-Ehen von Renten- bzw. ALG-II-Aufstockern auswirken sollte.


Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
§ 82 Begriff des Einkommens

(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen. Bei Minderjährigen ist das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen, soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 34, benötigt wird.
(2) Von dem Einkommen sind abzusetzen
1.
auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2.
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3.
Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, sowie geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
4.
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,
5.
das Arbeitsförderungsgeld und Erhöhungsbeträge des Arbeitsentgelts im Sinne von § 43 Satz 4 des Neunten Buches.
(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28. Abweichend von Satz 1 ist bei einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen von dem Entgelt ein Achtel der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zuzüglich 25 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Entgelts abzusetzen. Im Übrigen kann in begründeten Fällen ein anderer als in Satz 1 festgelegter Betrag vom Einkommen abgesetzt werden. Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 ein Betrag von bis zu 200 Euro monatlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
(4) (weggefallen)
 
LG Renate

Mail an das BMAS wegen der aktuellen SGB-II-Broschüren

 Das musste ich mal los werden


Bin gespannt, ob ich von unserem Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf eine Antwort kriegen werde, und wenn ja, ob es wirklich eine wird, wo sie darauf eingehen oder das übliche Larifari, so wie man das von Regierungsseiten her ja schon kennt.

LG Renate 

Gesendet: Sonntag, 24. Mai 2015 um 16:43 Uhr
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: KS4@bmas.bund.de, info@bmas.bund.de
Betreff: Meine Tipps zur Verbesserung der Broschüren SGB II 2014 und noch 2015

Meine Tipps zur Verbesserung der Broschüren SGB II 2014 und noch 2015

Hallo,
gestern fand ich Ihre beiden Broschüren für ALG-II-Empfänger für 2014 und 2015, weil ich wegen des Problems einer Freundin danach suchte, wie hoch jetzt eigentlich die Kilometerpauschale ist, wenn man mit dem Auto zur Arbeit fährt. Diese Frau, gelernte Industriekauffrau, hat nämlich eine Putzstelle angenommen und muss für diese Tätigkeit jeden Tag 70 km mit einem sehr alten Auto fahren, hat aber noch nicht einmal ein Darlehen bekommen, als das Auto mehrfach repariert werden musste, Ersatzteile und auch neue Reifen bezahlt werden mussten und hat deshalb dann einen Kredit aufgenommen, von dem sie nun gar nicht weiß wie abzahlen, denn absetzen kann sie ja so gut wie nichts.

Wir kennen das. Früher hat mein Mann Leiharbeit gemacht. Wenn ich damals nicht meine Mutter gepflegt hätte und die Mehrkosten für die Leiharbeit mit dem Pflegegeld auffangen, hätten wir es sicher gar nicht finanzieren können, dass mein Mann so einen Job macht, wo er alle paar Tage woanders hin musste, Wechselschichten an der Tagesordnung waren, es oft bis zu 100 km zu fahren waren und man mit dem bisschen Benzingeld ja hinten und vorn nicht auskam, denn wir haben im Laufe von 2 Jahren alleine schon 5 alte Gebrauchtwagen im Wert von zwischen 150 und 500 Euro kaufen müssen. Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln wäre genauso wie bei dieser Frau aber gar nicht möglich gewesen, um diese Tätigkeit auszuüben.

Nun zu den vielen Fehlern in den beiden aktuellen Broschüren, die wirklich wie ein Schildbürgerstreich des Jobcenters anmuten, wenn man nur wie ich nach den Dingen sucht, die für uns interessant sind. Wer weiß, wie viele Fehler da sonst noch drin sein mögen, die mein Mann und ich nicht beurteilen können, weil uns die Erfahrung fehlt.

Die Broschüre für 2015 erweckt den Anschein, dass jeder Mensch, der arbeitet, grundsätzlich einen Anspruch auf den Grundfreibetrag von 100 Euro und dann besagten 20 %, 10 % an Freibeträgen hat je nachdem, wie viel er genau verdient und dass es auch keinen Unterschied mehr macht, ob man unterhalb von 400 Euro ist oder nicht ... was mit den neuen 450 Euro ist, das geht auch aus der Broschüre 2014 gar nicht hervor, ob nun noch Minijob oder nicht.

Dann sagt die Broschüre für 2015 eindeutig aus, dass man zusätzlich, und zwar jeder, weitere Werbungskosten absetzen kann, sofern man welche hat.

In der Broschüre 2014 ist das teilweise auch so .. es wird dann aber weiter hinten wieder auf das alte Schema zurück gegriffen, dass man entweder die 100 Euro Grundfreibetrag hat oder aber wenn man mehr Kosten hat, dann die absetzen kann und nur die restlichen Freibeträge zusätzlich kriegt.

Das ist sehr verwirrend. Sie sollten sich nicht wundern, wenn noch mehr berechtigte Klagen der Bürger vor den Sozialgerichten auflaufen, wenn Sie so unklare Angaben darüber machen, was Aufstocker eigentlich absetzen können und wann und was denn nun Freibeträge oder aber Pauschalen sind, die Werbungskosten nur ersetzen.

Wir selbst sind seit geraumer Zeit selbständig, kommen aber nicht über 400 Euro ... mal mehr Infos zur Anlage EKS zu bekommen, da liegt man bei beiden Broschüren sowieso im luftleeren Raum ... das tut man aber auch bei den einzelnen Sachbearbeitern der Leistungsabteilung des Jobcenters Plön, wo einem jeder was anderes erzählt .... klare Angaben wären schon toll und würden vieles einfacher machen. Vielleicht würde dann das Arbeiten auch mehr Spaß machen, wenn man nicht mit ständigen Widersprüchen und Klagen vorm Sozialgericht so viel zu tun hätte.

Zum Thema Bedarfsgemeinschaft gibt es von mir noch mehr Kritik, denn ich kann beim besten Willen nicht ermitteln, was denn los ist, wenn ich bald in Rente gehe .. also in normale Altersrente. Mein Mann ist 6 Jahre jünger als ich und kriegt erst einige Jahre später Altersrente.

Einerseits liest es sich so, als ob ich dann weiterhin zur Bedarfsgemeinschaft gehöre, dann wieder nicht, denn immer wieder wird gesagt, ich hätte dann ja keinen Anspruch auf ALG II, sondern auf Sozialhilfe.

Nun sieht es aber so aus, dass ich sicherlich genug Altersrente kriege .. für mich alleine, aber nicht genug für uns beide, um unseren Bedarf zu decken.

Muss ich von meiner Rente dann meinen Mann unterstützen, gehöre ich also noch zur Bedarfsgemeinschaft und was kann ich absetzen, und zwar auch dann, wenn ich weiterhin als Freiberuflierin ein kleines Nebeneinkommen erwirtschafte und er auch? Es also so ähnlich bleibt wie jetzt, dass wir selbständig sind, aber vom Verdienst her .. mehr schafft man ja nicht ... unter der Minijob-Grenze bleiben.

Oder kann ich meine Rente behalten und sogar noch da meine Zuverdienstgrenze ausnutzen und mein Mann ist dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft?

Man findet nichts darüber.

Die neue Broschüre 2015 erweckt den Anschein, das Altersrente zum Einkommen zählt, die Broschüre 2014 aber, dass Altersrente nicht dazu gehört, obwohl Paare eine Bedarfsgemeinschaft bilden ... das ist sowas von unverständlich, das empfinde ich nur noch als Schildbürgerstreich.

Dann komme ich noch zu Ihrer Empfehlung für die Ermittlung der neuen Bruttokaltmieten, denn auch von diesem Schildbürgerstreich sind hunderte von Menschen hier an meinem Wohnort betroffen.

Haben Sie mal darüber nachgedacht, wohin das führt, Neumietverträge in die Berechnung rein zu nehmen?

Hier in unserem Haus steigen die Kaltmieten ständig ... aber es werden dennoch laufend neue Mieter hier aufgenommen, obwohl die alten zum Auszug gezwungen werden, weil die mit runter gerechneten Betriebskosten im ersten Jahr wieder einziehen dürfen. Die Jobcenter-Sachbearbeiter müssen das auch erlauben, aber gleichzeitig dann die Menschen zwingen, wieder umzuziehen.

Ist doch toll, nicht?

Was haben Sie sich eigentlich dabei gedacht?

Und dann noch dabei, dass es ja im Ermessen der Jobcenter liegt, nach einem halben Jahr einfach die höheren Mietkosten nicht mehr zu übernehmen, obwohl es gar keinen Wohnraum gibt, den man für die so errechnete Bruttokaltmiete anmieten kann.

Es wird dann das Argument gebracht, man hätte es ja gar nicht versucht. Würden Sie sich da nicht auch freuen?

Und dann fragt sich diese Regierung, dass sie keiner mehr wählt!

Wieso tut sie das? Die Menschen in Deutschland müssen sich doch total verladen fühlen, wenn sie zu Millionen sowas erleben, denn Aufstocker gibt es erheblich mehr als wirklich Arbeitslose, was Ihnen doch klar sein sollte.

m.f.g.
Renate Hafemann mit lieben Grüßen von meinem Mann Jürgen Gilberg

Wir sind übrigens im Nebenjob Portal-Texter, also übersetzt Online-Journalisten und berichten ständig über diese Zustände. Es wird auch millionenfach gelesen.
---------------------------------
Liebe Grüße
Eure Renate

Schaut doch mal in unseren Blog, den ich zusammen mit meinem Ehemann und Teampartner Jürgen als "Die Textritter" täglich mit neuen Inhalten fülle:

http://pferde-tiere-gesundheit-soziales-zeit.blogspot.de/

Sonntag, 24. Mai 2015

Überarbeitete Broschüre SGB II 2014

Weiterführende Infos zur missverständlichen und unvollständigen Broschüre SGB II 2015 - siehe zwei Beiträge früher !!!



Typisch Jobcenter. Die Broschüre 2015 - man müsste genau genommen gegen sowas klagen können, weil es die Menschen ja noch mehr verwirrt - ist klar nicht vollständig, was die Werbungskosten, also was man absetzen und was man an Freibeträgen behalten kann, anbelangt .. aber warum auch sollte sich dieser Staat die Mühe machen, die Aufstocker anständig zu informieren, damit sie auch wissen, welche Rechte sie wirklich haben .. wir haben ja die Sozialgerichte, denen man diese Arbeit mit unzähligen nicht nötigen Klagen dann aufhalsen kann !!!!


Also hier zunächst ein Link zu dieser Broschüre und nochmal zum weiteren Nachlesen des Verwirrspiels auch der zur nächsten Broschüre:




Das ist der für 2014 .. der neue kommt später, um das Verwirrspiel klarer zu machen.


Erstmal Gültigkeit des Links oben:




Heraus gegeben Januar 2015 - 240 Seiten lang ... alles total widersprüchlich - Kopieren ist unmöglich .. also ab S. 15 steht was über Einkommen, was zählt.


Neu ist dabei für uns, dass Einkommen aus Vermietung und Verpachtung nicht mehr gerechnet wird, wenn es der Reduzierung der Unterkunftskosten dient.


Bei Selbständigen wie uns errechnen sich die Freibeträge aus dem Gewinn vor Steuern nach § 15 SGB IV.


Beim Einkommen sind keine Altersrenten erwähnt. Wir gehen davon aus, sie haben die vergessen, denn Partner gehören ja in jedem Fall mit zur Bedarfsgemeinschaft .. echt klasse. Wenn meine Frau in Rente geht, stehen wir also nach diesem Gesetz im luftleeren Raum. Lach.


Bei Einkommen, dass nicht berücksichtigt wird, steht aber auch nicht dabei, dass normale Altersrenten nun nicht zum Einkommen dazu gehören würden.


Ist doch interessant, nicht?


Wichtig ist beim Einkommen, dass nicht berücksichtigt wird, dass sie endlich mal den Passus geändert haben, dass Pflegegeld grundsätzlich frei ist und sich nicht wie vorher immer nur auf Kinder beziehen, sondern auf jeden Pflegefall.


Wichtig ist auch, dass das Geld, das sich Kinder unter 15 Jahren verdienen, wenn sie z. B. Zeitungen austragen oder andere Ferienjobs machen, wenn es unter 100 Euro im Monat bleibt, nicht mehr angerechnet wird.


In der Regel nicht berücksichtigt werden ... schwammige Formulierung, aber nun gut.


Einnahmen aus Saisonarbeit, weil die Berechnung zu viel Arbeit machen würde.


Die Verwaltungskosten wären da höher als der Nutzen, das anzurechnen. Gut zu wissen.


Es sind bei dem nicht zu berücksichtigen Einkommen da auch ... ist hoch interessant ... Mini-, Midi- und Teilzeitjobs aufgeführt.


S. 19 - das sogenannte Einstiegsgeld für z. B. auch Selbständige gibt es nur, wenn man voraussichtlich später mit dieser Jobidee vom Jobcenter weg käme ... na ja ist klar, dass sie einen dann gar nicht erst fördern, wenn das nicht zu erwarte ist .. und auch dann nicht, wenn das gar nicht klar ist, weil man da nicht wissen kann, wie sowas anläuft.


S. 20 - Freibeträge, auch der Grundfreibetrag von 100 Euro und dann die 20 % bis 1000 und 10 % bis 1200 und falls Kinder im Haus sind noch mehr ... gelten für alle !!!!! Erwerbseinkommensarten .. also nur Erwerbseinkommen, nicht Rente usw.


S. 25 - nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören Untermieter .. gut zu wissen, das wurde früher ja auch oft anders gehandhabt.


Sehr interessant .. wenn das Jobcenter den Umzug veranlasst, muss das Jobcenter auch die Kosten für die neue Mietkaution und alle Umzugskosten bezahlen ... nicht als Darlehen, davon steht da kein Wort !!! Siehe Seite 28.


Genauso interessant aber die Formulierung, verstreicht die Umzugsfrist von 6 Monaten, entscheidet das Jobcenter, ob nur noch die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden oder nicht !!!!


Nun wird es interessant, denn die neue Broschüre 2015 sagt nichts darüber aus, was eigentlich mit dem Einkommen bis 400 Euro los ist, sondern bringt nur ein Beispiel bei einem Minijob mit 450 Euro .. das irritiert total, finde ich.


Gilt denn diese Broschüre 2014 nun noch oder tut sie es nicht, das ist doch eigentlich die Frage ????


Also laut Broschüre 2014 gibt es bis 400 Euro nur besagte Freibeträge, also den Grundfreibetrag von 100 Euro und dann 20 % vom Rest.


Danach über 400 Euro folgendes extra:


Steuern- und Sozialversicherung und andere Versicherungen .. 30 Euro Versicherungspauschale .. Kfz-Haftpflicht grundsätzlich, egal ob man das Auto braucht, um zur Arbeit zu fahren oder nicht ... 15,33 Euro Werbungskostenpauschale für sonstwas oder mit Nachweis auch mehr davon (wie Arbeitsklamotten oder sowas), Fahrkarten oder 20 Cent mit Auto pro Entfernungskilometer (also einfache Strecke), falls das nicht viel mehr wird als mit öffentlichen Verkehrsmitteln machbar.


Es steht übrigens dabei, dass es sich bei den 15,33 Euro um ein Sechszigstel der steuerrechtlichen Werbekostenpauschale handelt .. ist doch interessant, sowas mal zu lesen, dass man beim Finanzamt 60 x soviel !!! .. zieht Euch das mal rein .. absetzen kann als beim Jobcenter.


S. 55 .. die nächste total irreführende Äußerung .. bei Rente gilt der Grundfreibetrag laut Frage 23 nicht .. Rente ist Frage 24 ... aber was mit den 20 % für den Rest der Freibeträge ist, das steht da nicht .. denn der Grundfreibetrag sind besagte 100 Euro ... die Richter am Sozialgericht werden sich freuen, wenn die Leute das lesen und klagen, und zwar zu recht, weil man sich vielleicht mal überlegen sollte, solche Sachen klar zu formulieren, bevor man es druckt und den Menschen vorsetzt. Dann steht da was so schwammig formuliert, dass ja Versicherungsgeschichten abgesetzt werden können ... also was ist jetzt mit den 30 Euro und 15,33 Euro bei eigenem Einkommen, Haftpflicht fürs Auto usw., wenn man Rente kriegt .. absetzbar oder nicht .. gute Frage, nächste Frage.


Ist doch toll so eine Broschüre, über die anscheinend keiner wirklich nachgedacht zu haben scheint.


S. 58 .. ich bin ja nun bald Rentner und laut dieser Broschüre als Ehefrau Teil der Bedarfsgemeinschaft von Jürgen, wenn der noch keine Rente kriegt .. und meine Rente ist höher als mein Bedarf, glaube ich. Ich müsste ihm also eigentlich was abgeben und frage mich, kann ich denn davon vorher was absetzen oder Freibeträge behalten.


Also da steht .. wenn man Altersrente kriegt, hat man keinen Anspruch auf ALG II und sollte das zu wenig sein, dass muss man Sozialhilfe beantragen ... bei anderen Renten ist das anders.


Ich will ja gar nichts haben, wenn ich Rente kriege .. aber muss ich denn Jürgen als Rentnerin unterstützen .. gute Frage, nächste Frage ????


S. 69 .. wenn man selbständig ist, kann man bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung von Sachgütern kriegen .. gut zu wissen ...lach.


S. 73 ... da steht, mit Erreichen der Altersgrenze kriege ich kein ALG II mehr. Gut zu wissen .. aber nach wie vor, als Ehefrau gehöre ich doch angeblich zur Bedarfsgemeinschaft von Jürgen ... muss ich dem denn nun was abgeben oder nicht und wenn wie viel ???


Nächstes Verwirrspiel ... S. 79 ... obwohl vorher ja gesagt wird, die 100 Euro Freibetrag sind ein Freibetrag und man kann andere Werbungskosten zusätzlich abziehen .. da steht nun aber wieder, dass man die 30 Euro Pauschale nur kriegt, wenn die übrigen Werbungskosten mehr als 100 Euro hoch sind .. man kriegt demnach den Grundfreibetrag von 100 Euro also nur dann, wenn man keine anderen noch höheren Ausgaben hat, also nur entweder oder wie früher.


Ist doch toll, was die sich da zusammen geschrieben haben, nicht .. auch so gut verständlich.


Mich regt sowas auf. Also echt.


S. 83 .. wenn man zum Umzug gezwungen wird, müssen sogar Maklergebühren vom Jobcenter übernommen werden, steht da .. gut zu wissen.


S- 116 .. da haben sie genau aufgeführt, wer nun wann in Rente gehen kann .. auch dass man als Rentner keinen Anspruch auf ALG II hat .. aber es steht da nach wie vor nicht bei, ob denn ein Rentner nun seinen erwerbsfähgen Partner, der noch keine Rente kriegt, weirterhin finanziell unterstützen muss, indem dessen Einkommen angerechnet wird .. gute Frage, nächste Frage ???


S. 124 ... da steht wieder, man kriegt bei Einkommen über 400 Euro entweder den Grundfreibetrag von 100 Euro oder aber, wenn man mehr an Werbungskosten hat, dann diese Werbungskosten, dann aber den Grundfreibetrag nicht mehr, sondern nur noch die 20 %, 10 % usw. wie oben schon beschrieben.


Die wissen doch nicht, was sie wollen ..oder schon, aber sie haben es total missverständlich aufgeschrieben und in der Broschüre 2015 erst recht.


S. 155 ist auch interessant .. wegen der Ermittlung der Bruttokaltmiete .. es wird ausdrücklich gesagt, dass die kommunalen Träger Neuvertrags- und Bestandmieten berücksichtigen müssen .. ja so kommt es dann zustande, dass bei runter gerechneten Neumietverträgen die Betriebskosten komplett falsch angesetzt werden und so eine Statistik verfälschen .. es kann so gar nicht passieren, dass die tatsächlichen Betriebskosten in die Bestandsmieten einfließen, weil es üblich ist, dass Vermieter bei Neumietverträgen die Betriebskosten zuerst falsch ansetzen und eine Nachberechnung ja noch nicht erfolgt ist, denn das dauert ja immer eine Weile, bis die kommt.


Ist doch klasse, dass diese Ungerechtigkeit sogar gesetzlich verankert ist.


S. 177 ... Erstattungsansprüche, die nicht auf Verschulden oder Verschweigen oder so beruhen, sondern normale wie in unserem Fall immer nach der abschließenden EKS möglich, weil wir ja nicht vorher wissen können, wie viel genau wir verdienen werden.


Nach § 328 usw. oder § 50 darf nicht mehr als 10 % davon im Monat vom Regelsatz aufgerechnet werden ... das ist gut, der Typ, der uns den letzten Erstattungsbescheid geschickt hat, wollte alles auf einmal haben und bei Nichtzahlen dann sofort pfänden. Gut zu wissen.


S. 215 - es gibt ein  Freibetragsneugerelungsgesetz .. was immer das zu bedeuten hat .. das gilt noch in der Fassung von 2005 für laufende Sachen .. was immer darunter zu verstehen ist ... aber spätestens mit der Aufnahme einer neuen Beschäftigung gilt das dann nicht mehr ... was ist damit gemeint, gute Frage, nächste Frage ???


Unten gibt es ne mail, wo man hin schreiben kann, was noch fehlt .. mache ich nachher mal .. es gibt auch eine Telefonnummer, wo man alles mögliche zum Thema Rente fragen kann .. hab ich mir notiert.


Die andere Broschüre ... bin bei Jürgen drin, weil ich mit meinem langsamen PC dieses Endlos-Teil nie geladen bekommen hätte ... kann ich hier nicht verlinken .. Jürgen schläft, ich kann mit der Kiste so gut nicht umgehen ... die findet Ihr zwei Beiträge vor diesem Beitrag .. und da auch die Sachen, die da drin total missverständlich sind.


LG
Renate

Samstag, 23. Mai 2015

Mogelpackung Mindestlohn

Selbst bei mehr, aber Fahrkosten sieht es schon übel aus ....


... und zwar sogar bei einer Person alleine.

Ich rechne Euch das mal an einem Beispiel vor:

Eine Frau ist gelernte Industriekauffrau, muss aber einen Job als Putzfrau annehmen.

Sie kriegt 9.43 Euro die Stunde und arbeitet 7 Stunden am Tag an 5 Tagen die Woche.

Sie hat noch ein altes Auto und fährt jeden Tag 70 km, 35 hin und 35 zurück.

...

Die Frau hat allein stehend einen Regelsatzanspruch von 399 Euro.

Für die Wohnung darf sie eine Bruttokaltmiete von 329,50 plus 70 Euro Heizkosten ausgeben.

Das ergibt einen Bedarf von 798,50 Euro.

......

Die Frau verdient 9,43 Euro x 7 x 5 x 4 = 1320,20 Euro

Davon dürfte sie netto ca. 950 Euro raus haben, wenn sie Steuerklasse 1 hat, was anzunehmen ist.

Steuern und Sozialversicherung kann sie absetzen.

Sie kann auch die beiden Pauschalen von 30 Euro und 15,33 Euro absetzen.

Für Benzin kriegt sie 20 Cent pro km einfache Wegstrecke, das sind 

35 x 20 = 700 x 0,20 Euro =140 Euro

Das heißt, von ihrem Einkommen gehen schonmal 185,33 Euro erlaubte Werbungskosten ab.

Dann verbleiben ihr noch 764,67 Euro.

Wenn die neue Broschüre SGB II nicht spinnt, sollte sie davon noch den Grundfreibetrag von 100 Euro sowie für die weiteren 1.100 Euro bis zu 1.200 Euro für 900 Euro 180 Euro Freibetrag und für die letzten 100 Euro 10 Euro Freibetrag behalten dürfen, also wären das zusammen 290 Euro Freibetrag.

Dann verbleiben noch 764,67 Euro minus 290 Euro = 474,67 Euro, die der Frau von ihrem eigenen Einkommen von ihrem Bedarf angerechnet werden sollten.

798,50 - 474,67 = 323,83 Euro

Die Kfz-Versicherung kosten 100 Euro im Monat, die sie absetzen kann. Sie kriegt deshalb 423,83 Euro vom Jobcenter überwiesen.

Gesetzt den Fall, dass es stimmt, dass sie auch die 100 Euro Grundfreibetrag kriegt, sollte sie vom Jobcenter noch 323,83 Euro überwiesen kriegen.

Sie hat dann 950 Euro + 423,83 Euro zur Verfügung = 1.373,83 Euro

Davon geht ihre Miete mit 70 Euro Heizung und 329,50 Euro ab, dann bleiben ihr noch 974,33 Euro.

Weil das Jobcenter es abgelehnt hat, ihr dabei zu helfen, die Reparaturen des Autos, neue Reifen usw. zu finanzieren, bezahlt die Frau 150 Euro im Monat für einen Kredit, den sie deshalb hat aufnehmen müssen.

Dann hat sie noch 824,33 Euro übrig.

Die Versicherung für das Auto muss sie bezahlen, bleiben noch 724,33 Euro.

Autosteuern kann sie nicht absetzen. Das Auto kostet aber 220 Euro Kfz-Steuern im Jahr durch 12 = 18,33 Euro im Monat.

Dann hat die Frau noch 706 Euro von ihrem Lohn und den Zuschuss des Jobcenters übrig.

Sie muss nun auch noch 30 Euro im Monat für das Internet und das Telefon und 70 Euro Abschlag für Strom plus einer Rate von 20 Euro für eine Stromnachzahlung aus dem Vorjahr bezahlen.

586 Euro sind dann noch übrig.

Sie hat ca. 146,50 Euro in der Woche.

Rechnet man das auf den Tag, kann sie am Tag noch 19,53 Euro ausgeben.

Davon muss sie jetzt aber noch tanken.

Das Auto braucht ca. 8 l Super auf 100 km. Der Preis liegt beispielsweise noch recht günstig bei 1,30 Euro pro Liter. Sie fährt im Monat ca. 5 x 70 x 4 km = 1.400 km, also braucht sie 14 x 8 l = 112 l Super x 1,30 Euro = 145,60 Euro, um zur Arbeit zu fahren.

Sie hat jetzt nur noch 439,50 Euro im Monat übrig.

Davon verbraucht sie noch weitere 39,50 Euro für Benzin, um private Fahrten zu erledigen.

Dann hat sie noch 400 Euro im Monat übrig.

Davon muss die Frau für weitere Reparuten für das Auto und eine eventuelle Neuanschaffung noch 100 Euro im Monat sparen, denn wenn sie nicht zur Arbeit fahren kann, weil sie kein Auto hat, kriegt sie eine Sperre von 3 Monaten und kein Geld, falls sie selbst schuld ist, diese Arbeit verloren zu haben.

Die Frau hat jetzt nur noch 300 Euro im Monat.

Weil es sein kann, dass auch zu Hause einmal etwas kaputt geht wie die Waschmaschine oder Möbelstücke und so weiter und sie auch noch eine Familie hat, die einmal zu Besuch kommen kann oder wo sie Geschenke mitbringen möchte, legt sie noch weitere 50 Euro im Monat dafür weg.

Sie hat jetzt noch 250 Euro im Monat.

Sie ist berufstätig, da kann sie nicht ungepflegt rumlaufen. Außerdem haben die Kollegen eine Kaffeekasse und gehen einmal im Monat gemeinsam in die Eisdiele, wo sie nicht fehlen kann. Sie muss deswegen noch ungefähr 50 Euro im Monat für den Friseur und Kleidung verbrauchen.

Sie hat jetzt noch 200 Euro im Monat übrig. Davon kann sie sich Essen, Kosmetik und andere Dinge für den täglichen Haushalt kaufen.

Das sind dann durch 30 geteilt 6,66 Euro am Tag, die sie ausgeben kann.

Falls die Frau die 100 Euro Grundfreibetrag nicht anerkannt bekommen sollte, hätte sie noch 100 Euro weniger. Sie würde dann nur noch 3,33 Euro am Tag für Essen, Kosmetik und andere Dinge zur Verfügung haben.

Wenn sie nicht 9,43 Euro, sondern 8,50 Euro, also den gesetzlich festgelegten Mindestlohn bekommen würde, wäre sie unter diesen Umständen gar nicht mehr lebensfähig.

Das Jobcenter würde ihr solche Jobangebote aber dennoch zuschicken und sie sanktionieren, wenn sie sich darauf nicht bewerben würde.

LG Renate

PS: Auch für einen Familienvater liegt der Mindestlohn bei 8,50 Euro .. Familienmitglieder kriegen nicht jeder 399 Euro an Regelsatz anerkannt, sondern die Partner jeder 360 Euro und Kinder noch viel weniger.

Aktuelle Broschüre SGB II 2015

Es scheint sich was geändert zu haben


Das ist eine pdf, die Ihr mal über den Link,den ich einfach aus google raus kopiert habe, selbst aufmachen müsst.

Mir ist dabei aber was aufgefallen, das vorher anders war.

Merkblatt SGB II - Bundesagentur für Arbeit

www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/.../SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf
Merkblatt. Arbeitslosengeld II /. Sozialgeld. Grundsicherung für Arbeitsuchende. SGB II .... miert Sie auch die Broschüre » Was? Wie viel? Wer? –. SGB II sowie ...

... 
9.2 Welche Beträge können vom Einkommen abgezogen
werden?
Anhand des von Ihnen angegebenen Einkommens ermittelt
Ihr Jobcenter die hiervon abzuziehenden Freibeträge
und errechnet so Ihr anzurechnendes Einkommen.
Je nach Einkommensart und Einkommenshöhe werden
verschiedene Freibeträge und Ausgaben bei der
Einkommensanrechnung beachtet.
Vom Einkommen abzuziehende Beträge und Freibeträge
sind unter anderem:
• die darauf entfallenden Steuern,
• Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
• gesetzlich vorgeschriebene und angemessene
private Versicherungen,
• nach Einkommenssteuergesetz geförderte Beiträge
zur Altersvorsorge,
• Werbungskosten (z. B. Fahrkosten, doppelte Haushaltsführung),
• Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten,
• Freibeträge bei Erwerbstätigkeit.


Z u s A m m e n FA s s u n G
Die Ermittlung der Absetzbeträge bei der Einkommensberechnung
erfolgt immer individuell.
Ihr Freibetrag bei Erwerbstätigkeit:
Wenn Sie aus einer Erwerbstätigkeit Einkommen erzielen,
wird dieses grundsätzlich auf die Grundsicherungsleistungen
angerechnet.



Die Freibeträge sorgen aber dafür, dass sie am
Ende auch mehr Geld zur Verfügung haben als
ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Wichtig:
Für die Höhe Ihres Freibetrags ist das Bruttoeinkommen
(Einkommen vor Steuern und Abgaben) entscheidend.



Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen werden
nicht angerechnet (Grundfreibetrag).
Zusätzlich bleiben 20 % des über 100 Euro bis einschließlich
1.000 Euro liegenden Teils des Bruttoeinkommens
anrechnungsfrei.
Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen
werden 10 % von Ihrem Bruttolohn über 1.000 Euro
bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei
Leistungsberechtigten ohne kind liegt die Verdienstobergrenze
bei einem Bruttoeinkommen von 1.200
Euro, bei Leistungsberechtigten, die mit mindestens
einem minderjährigen kind in Bedarfsgemeinschaft
leben, bei 1.500 Euro.


.....

Wenn ich das richtig lese, kann man jetzt zuerst Werbungskosten wie Fahrkosten und doppelte Haushaltsführung absetzen und trotzdem anders als früher die ersten 100 Euro als Grundfreibetrag plus dann den 20 % bis 1.000 Euro usw. als Freibeträge behalten.

Das war früher nicht so .. da hieß es immer, wenn die Werbungskosten höher sind als diese ersten 100 Euro, dann können Menschen, die mehr als 400 Euro (das sind jetzt ja 450 Euro, weil die Minijob-Grenze auch angehoben wurde) verdienen, dann diesen höheren Betrag als Werbungskosten absetzen .. haben dann aber diese 100 Euro Freibetrag nicht mehr extra behalten können, sondern nur noch die 20 % usw.

Früher war dann noch näher definiert, dass das Jobcenter zwei Pauschalen in Höhe von 30 Euro sowie 15,33 Euro für Versicherungen und sogenannte notwendige Ausgaben zulässt und auch mehr, wenn man nachweisen kann, dass man mehr dafür ausgibt.

Außerdem den Betrag für öffentliche Verkehrsmittel oder aber 20 Cent für jeden Straßenkilometer Entfernung der kürzesten Wegstrecke.

Das ist jetzt in der neuen Broschüre nicht mehr so klar definiert, sondern es steht da, das wäre jetzt individuell .. siehe oben.

Fein fein .. individuell ist im Prinzip nicht gut, denn das macht es noch schwieriger, sich darüber zu informieren, was genau man eigentlich absetzen kann, wenn man aufstockt.

...

Ich verstehe allerdings die neue Broschüre eindeutig so, dass zuerst die Werbungskosten vom Einkommen abgesetzt werden können und dann !!!!! erst die Freibeträge zum Abzug kommen, und zwar alle, auch die ersten 100 Euro und nicht mehr die oder aber höhere Beträge, weil man mehr für Werbungskosten ausgibt.

Ich kann es leider nicht selbst überprüfen, weil Jürgen und ich selbständig sind und keine Fahrkosten haben.

Es wäre super, wenn jemand mal kommentieren könnte, wie es bei seinem Bescheid 2015 jetzt denn eigentlich gehandhabt wird, der mehr als 450 Euro verdient und Fahrkosten usw. als Werbungskosten absetzen kann.

Danke im voraus.

LG
Renate


Donnerstag, 21. Mai 2015

Dieses Urteil lässt hoffen

Es geht da nämlich indirekt auch um gesundheitliche Probleme, die das Wohnen in einer Wohnung über der Mietobergrenze rechtfertigen können


Also der Fall da ist so:

Es geht um die Kosten eines Rechtsstreits in einem Widerspruchsverfahrens. Das Jobcenter muss in dem Fall der Klägerin ihre Kosten erstatten, und zwar deswegen, weil die Klägerin keine Mitwikungspflichten hatte, erneut nachzuweisen, dass sie gesundheitliche Einschränkungen hat, weshalb der Umzug für sie unzumutbar ist.

Im Jahr 2010 wurden dauerhafte Gesundheitsschäden nachgewiesen und die Familie durfte deshalb in der Wohnung wohnen bleiben. 2013 versuchte das Jobcenter es erneut und forderte die Familie auf, binnen 6 Monaten auszuziehen. Die Familie erhob Widerspruch und hat auch gewonnen.

Nun ging es um die Kostenerstattung für diese Familie. Das Jobcenter argumentierte so, dass die Familie ja hätte nachweisen müssen, dass gesundheitliche Einschränkungen bestünden. Das musste diese Familie aber nicht, denn das wurde ja bereits 2010 dauerhaft nachgewiesen. Deshalb hat die Familie ihre Kosten vom Jobcenter erstattet bekommen.

Genau nachzulesen siehe unten. Das Urteil ist der untere Link,das andere ist die Erklärung des Rechtsanwalts.



LG Renate

Sonntag, 17. Mai 2015

Was einem stinkt ist immer relativ

Und Jürgen und mir stinkt der Typ unter uns gewaltig


Neues aus unserem Mietsblog.

Unser geistig behinderter Nachbar ist aus dem Krankenhaus zurück. Ganz schlimm. Er war lebensgefährlich dran und das, weil er sich in der Zahnklinik Kiel nur einen Backenzahn hat ziehen lassen, der weh tat. Es hat sich eine Entzündung gebildet, die bis in beide Augen gezogen war. Obwohl er 3 Wochen im Krankenhaus gelegen hat, hat er noch immer ein ganz schiefes Gesicht, das auf einer Seite total geschwollen ist.

Himmelfahrt musste er zum Spülen nach Kiel in die Klinik und brauchte unser Telefon, um sich durchzufragen, wer da Dienst hätte, um das zu machen.

Bei einer Tasse Tee haben wir noch geklönt und er hat uns erzählt, dass die Hausverwaltung bei ihm gewesen wäre wegen der beiden Meerschweinchen seiner Frau und wegen seiner beiden Kanarienvögel. Zwei von den vier Tieren müssten wohl abgeschafft werden.

Na ja seine Schwiegermutter hat mir erzählt, der Betreuer hat das verhindert. Die beiden dürfen ihre Tiere alle vier behalten, er seine Kanaris und sie auch ihre Rennsemmeln.

Es war jetzt erst, dass das passiert ist.

Ist für mich klar, wer dahinter steckt, nämlich der Typ unter uns, der sich ja bei uns auch darüber beklagt hat, es würde aus der Wohnung unseres behinderten Paares so fürchterlich stinken.

Ich hatte ja darüber geschrieben, was der uns alles erzählt hat und laufend alle anderen Nachbarn denunziert.

Über mich hat er sich ja auch bei der Hausverwaltung beschwert, ich würde angeblich mitten in der Nacht immer Wäsche waschen, was ja Quatsch ist.

Insofern gehe ich davon aus, er war das auch mit den Tieren dieses behinderten Paares.

Es ist ja generell erlaubt, Kleintiere zu halten ... nur wenn sich Nachbarn dadurch gestört fühlen, kann eine Hausverwaltung verlangen, dass solche Tiere wieder abgeschafft werden.

Klar darf man nun nicht grundlos seine Nachbarn denunzieren, sondern sowas gilt nur, wenn Kleintiere wirklich den Hausfrieden stören.

Hier aber stört uns allmählich nur ein Nachbar, und der stinkt uns gewaltig, das ist dieser Typ unter uns.

Sowas ist doch eine bodenlose Gemeinheit. Unsere behinderte Nachbarin hängt so an ihren Tieren und umsorgt die total liebevoll. Der Kerl ist einfach nur gemein und ich hoffe,das kriegt der mal heimgezahlt, der hat es nämlich wirklich verdient.

LG
Renate

Samstag, 16. Mai 2015

Widerspruch Nr. 3 - gegen den Erstattungsbescheid

Dabei geht es nicht um die Forderung an sich, sondern die Form der Erstattung


Es kommt auf den Sachbearbeiter an, wie ein Erstattungsbescheid aussehen kann. Erstattungen auf vorläufige Leistungen, die nach § 328 SGB III erbracht werden, werden normalerweise in Raten mit 10 % vom Regelsatz zurück gezahlt, sofern es so viel ist, dass die Summe höher liegt und nur auf einmal, wenn es weniger ist als 10 % vom Regelsatz eines Monats.

Wir müssen ja immer die vorläufige EKS für ein halbes Jahr abgeben, also schätzen, was wir ungefähr verdienen können. Das ist schwer zu sagen, weil das ganz unterschiedlich sein kann. Es gibt gute, aber auch richtig harte Monate.

Wenn es dann besser war als erwartet, kriegt das Jobcenter was wieder. Das war für den Zeitraum auch so in Ordnung, aber der Sachbearbeiter will alles auf einmal haben und droht sogar noch mit Pfändungen. Es steht zwar dabei, man kann sich auch per mail an den Inkasse-Service des Jobcenters wenden, aber bei diesem Sachbearbeiter, der es auf uns abgesehen zu  haben scheint, ist uns das zu unsicher. Wir haben deshalb auch diesem Erstattungsbescheid sicherheitshalber widersprochen.

Er hätte wie wir es auch von Kollegen kennen, nämlich auch gleich schreiben können, dass er die Summe wie immer mit nicht mehr als 10 % vom Regelsatz zurück fordert.

Siehe Text unten.

LG Renate

Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

16.05.15

Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23

24306 Plön

Widerspruch gegen die beiden Erstattungsbescheide vom 06.05.15 in Bezug auf die sofortige Rückzahlung in einer Summe statt wie vorgeschrieben in Raten mit nicht mehr als grundsätzlich 10 % vom Regelsatz
Nr. BG 13106/0004064
Ihr Zeichen 5103-267A173681 sowie 5103-131A039647

Sehr geehrte Damen und Herren,

diesem Bescheid widersprechen wir, und zwar deshalb, weil die Summe auf einmal zurück gefordert wird und sogar von Zwangsvollstreckung gesprochen wird, wenn wir nicht sofort bezahlen. Auch wenn uns die E-mail des Inkasso-Service genannt wurde, ist uns das zu unsicher, uns darauf zu verlassen und womöglich die Widerspruchsfrist zu verpassen, die ja ablaufen kann.

Dass ein Erstattungsbescheid auch von vornherein so aussehen kann, dass Überzahlungen aus einem vorhergehenden Bewilligungszeitraum gleich mit den von uns ja seit langer Zeit aus diesem Grund schon lange abgezogenen 10 % vom Regelsatz einbehalten werden, wissen wir aus anderen Bescheiden dieser Art.

Es kommt offensichtlich auf den Sachbearbeiter des Jobcenters Plön an, der eine abschließende EKS bearbeitet, ob mutwillig versucht wird, Leistungsempfänger von ergänzenden ALG-II-Leistungen in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen oder aber nicht. Die gesetzlichen Grundlagen scheinen hier keine Rolle zu spielen.

Da uns diese beiden Bescheide per Post einen Tag vor den anderen Bescheiden vom gleichen Sachbearbeiter erreichten, haben wir zunächst in der Annahme, dass es nicht in der Absicht der Leistungsabteilung für Selbständige des Jobcenters Plön liegt, uns hier fertig zu machen, eine E-mail an den Inkasso-Service mit der Bitte um weitere Ratenzahlungen nicht höher als 10 % von Regelsatz geschickt. Nach Erhalt dieser sonstigen Bescheide hat sich unsere Auffassung darüber aber grundlegend geändert. Die Antwort auf diese E-mail abzuwarten, ist uns zu unsicher.

Dass es zu Überzahlungen dieser Art kommen kann, ist von uns nicht böswillig, sondern hat einen ganz simplen Grund. Es ist unmöglich, im laufenden Halbjahr eines Bewilligungszeitraumes abzuschätzen, wie viel genau wir in diesem Halbjahr verdient haben.

Für die Voreinschätzung der EKS legen wir immer den Monat des dann laufenden Halbjahres zugrunde, der uns schon vorliegt, der besonders umsatzarm war. Das tun wir deshalb, weil wir ja auch in solchen Monaten überleben müssen.

Ist ein Monat einmal sehr gut, kann es dann zu einer Überzahlung kommen. Es ist bei uns auch schon vorgekommen, dass wir Monate dabei hatten, die noch umsatzärmer waren als in der Voreinschätzung der EKS angenommen, wo es für uns dann sehr schwierig geworden ist.

Wenn wir eine abschließende EKS machen, sitzen wir beide gemeinsam daran grundsätzlich ein volles Wochenende. Bei fast täglichen Geldeingängen und auch diversen kleinen Ausgaben, was alles verbucht, ausgerechnet und dann auch kopiert werden muss und grundsätzlich ein ganzes Paket an Unterlagen beinhaltet, das wir dann ans Jobcenter schicken, wenn es fertig ist, ist das eine sehr aufwendige Arbeit. Und wir haben anders als das Jobcenter hier kein spezielles Computerprogramm zur Verfügung, sondern erledigen das noch alles manuell.

Da die Berechnung für den Abrechnungszeitraum für die Zeit von April - September 14, die wir Ende November ordnungsgemäß fertig gemacht und abgegeben haben, seitens des Jobcenters bis Anfang Mai 15 gedauert hat, gehen wir davon aus, dass es auch in der Leistungsabteilung viel Arbeit macht, das auszurechnen.

Das ist nicht unsere Schuld. Wir haben von Anfang an die Vorgabe bekommen, dass sowohl die Voreinschätzung der EKS ein halbes Jahr im voraus zu machen ist und ebenso die abschließende EKS sich dann auf ein volles Halbjahr beziehen muss.

Ein Portaltexter wird fast täglich in winzig kleinen Summen bezahlt. Das ist nun einmal so und dafür können wir nichts. Von diesen kleinen Beträgen leben wir hier normalerweise mehr oder weniger von der Hand in den Mund, da wir ja am Ersten nie den vollen Regelsatz ausgezahlt bekommen und das Geld dann dringend gebraucht wird, um etwas zu Essen zu kaufen.

So wenig wie wir absetzen können macht es auch nicht möglich, hier großartige Rücklagen zu bilden und absetzbare Rücklagen wie beim Finanzamt bilden zu dürfen, das geht beim Jobcenter ja nicht genauso wie vieles bei Menschen, die ergänzende Leistungen vom Jobcenter bekommen, sich nicht mit den Grundlagen vergleichen lässt, nach denen jemand mit mehr Einkommen mit dem Finanzamt abrechnen kann. Da kann man nämlich wesentlich mehr absetzen, wir aber nicht.

Es wird beim Jobcenter ja noch nicht einmal davon ausgegangen, dass einer von uns beiden oder gar wir alle beide einmal in einem Monat nichts verdienen könnten, und das könnte passieren, denn es bräuchte nur einmal einer von uns oder gar alle beide schwer krank werden oder aber unsere uralten Computer verabschieden sich mit Pech alle beide gleichzeitig und könnten von uns nicht einfach so wieder ersetzt werden.

Abschreiben dürfen wir die aber anders als beim Finanzamt ja auch nicht, um sie von den durch Abschreibungen eingesparte Beträge dann ersetzen zu können.

Deshalb können wir auch nicht mehr als wie immer 10 % vom Regelsatz bezahlen und wie gesagt, genau genommen in den kommenden 5 Monaten nicht einmal die, weil die Leistungsabteilung, und das war nicht unser Fehler, unserem Vermieter über einen Zeitraum von 5 Monaten entgegen unserer Abmachung jeden Monat 51,53 Euro zu wenig bezahlt hat, weshalb man uns kürzlich gemahnt hat und was uns auch erst nach Erhalt dieser Mahnung aufgefallen ist, als wir das dann noch einmal überprüft haben.

Wir bitten deshalb darum, diesen Bescheid dahin gehend zu ändern, dass diese Beträge an die, die noch nicht ganz abgezahlt sein könnten, hinten angehängt und mit 10 % von unserem Regelsatz einbehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen



Freitag, 15. Mai 2015

Widerspruch Nr. 2 - mehr unten

Was wir auf eine einfache Bitte für ein Schreiben bekommen haben


Also es ging darum, dass wir mit dem Jobcenter die Abmachung haben, die Miete immer direkt an den Vermieter zu überweisen. Als wir dann ab November letzten Jahres vor Gericht verloren haben und eine Mieterhöhung rechtskräftig wurde, wurde die auch laut Bescheid zunächst anerkannt, aber sie haben danach das Geld 5 Monate lang nicht an den Vermieter, sondern uns mit dem Restregelsatz ausgezahlt.

Das haben wir nicht gemerkt, weil wir ja nie den vollen Regelsatz kriegen und auch nie die gleiche Summe.

Nun hat der Vermieter gemahnt und wir haben Ratennachzahlung abgemacht und das Jobcenter gefragt, ob sie denn in dieser Zeit, weil es ja eigentlich ihr Fehler war, uns mal die Rückerstattung für Überzahlungen, wenn wir mehr verdient haben als angenommen, um diese Raten verringen könnten.

Darauf haben wir einen Schrieb bekommen, der uns wirklich die Schuhe ausgezogen hat.

Man liest die ganze Menschenverachtung dieses Sachbearbeiters da raus, die er seinen Kunden entgegenbringt.

Ich hänge den Widerspruch wieder unten an.

LG Renate

Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

15.05.15

Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23

24306 Plön

Widerspruch gegen Ihren Bescheid bezüglich der Verringerung der Aufrechnung von Leistungen und die diversen weiteren dort gemachten Aussagen, die nichts mit unserer Frage nach vorübergehender Kürzung der Raten wegen Ihres Verschuldens, die Miete nicht vollständig überwiesen zu haben, zu tun haben
Nr. BG 13106/0004064
Ihr Zeichen 5103

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir widersprechen dem o. a. Bescheid und begründen das wie folgt:

Wir haben deshalb mit Schreiben vom 02.05.15 den Antrag gestellt, unsere Ratenzahlungen für die Dauer von fünf Monaten um 50 Euro monatlich zu verringern, weil Sie bei der Bezahlung unserer Miete an den Vermieter einen Fehler gemacht haben.

Sie haben recht, sie haben uns mit dem Änderungsbescheid vom 04.11.2014 und auch weiteren Änderungsbescheiden danach immer besagte 51,53 Euro monatlich mehr bewilligt.

Es ist uns auch nicht zu wenig Geld bewilligt worden.

Wir haben aber die feste Abmachung getroffen, dass das Jobcenter die Mietzahlungen direkt an den Vermieter leistet. Wir konnten deshalb, da das sonst auch immer geklappt hat, davon ausgehen, dass die Mietzahlung auch jetzt in voller Höhe an den Vermieter raus geht und nicht ein Teil davon an uns.

Das war aber so, und zwar nicht nur im November 2014, wo das Geld nach Überprüfung tatsächlich dann extra eingegangen ist .. haben wir aber nicht gesehen. Es ging aber auch danach immer nur zum Teil an den Vermieter raus und der Rest an uns mit dem Rest des uns zustehenden Regelsatzes.

Ob es nicht möglich ist, die Zahlung vorübergehend zu verringern oder nicht, können wir nicht beurteilen. Das sollte dann das Sozialgericht entscheiden, wo wir schon Klage im Eilverfahren eingereicht haben.


Des weiteren möchten wir noch zu Ihren Äußerungen unsere Meinung kundtun, die anschließend in in unseren Augen menschenverachtender Art und Weise folgen und nichts mit unserem Antrag zu tun haben.

Auch wir haben einmal viele Steuern an diesen Staat gezahlt und bekommen nun im Alter eben einmal wieder welche zurück. Das ist ja das Prinzip dieses Sozialstaates, oder etwa nicht?

Wir haben alle beide recht lange gute Jobs mit einem sehr hohen Verdienst gehabt und sind jetzt eben alt und raus aus dem Prozess, wo man dahin noch einmal zurück kommt. Das heißt, dass zuweilen mehr als 50 % Abzüge auf so einer Gehaltsabrechnung waren, als wir noch voll im Beruf waren, und wir haben davon dennoch Kinder groß gezogen, die jetzt auch Steuern zahlen und Alte gepflegt und so dem Staat die Kosten abgenommen, die in einem Pflegeheim entstanden wären. Ist das nichts?

Sich deshalb sagen lassen zu müssen, dass die Erhaltung unseres Wohnraums nicht sinnvoll wäre, sondern die Rückerstattung von Steuergeldern ja wichtiger als dass wir ein Dach über dem Kopf haben, betrachten wir als eine wirklich menschenverachtende Äußerung.

Und die wenigen Freibeträge, die wir durch unsere Arbeit übrig haben, sind nicht zur Bezahlung der Miete gedacht. Die sind für andere Dinge gedacht, auch vom Gesetzgeber aus. Sonst gäbe es ja keine Freibeträge, die nur die Menschen bekommen, die auch arbeiten, und das tun wir beide nach wie vor, auch wenn diese Arbeit leider sehr schlecht bezahlt wird.Eine andere haben wir im Alter aber nicht finden können.

Die nächste Äußerung, die gar nichts mit unserem Antrag zu tun hat, bezieht sich darauf, dass Sie uns einfach die Kosten der Unterkunft gesenkt haben und behaupten, wir hätten uns ja nicht bemüht, günstigeren Wohnraum zu finden.

Erstens haben wir das getan und sogar unter anderem ein Mietangebot in Preetz eingereicht, diese Wohnung nur dann leider doch nicht bekommen. Wir haben auch gesucht, Anzeigen aufgegeben, bei günstigen Mietangeboten logischerweise dort hin geschrieben, aber leider erfolglos.

Und es ist dem Jobcenter doch bekannt, dass es Wohnraum zu diesen Preisen wie von uns erwartet, kaum noch gibt und wenn, dann kommen da aktuell gleich von den Städten und Gemeinden Asylanten rein und andere Menschen haben gar nicht erst die Chance, so eine Sozialwohnung zu kriegen.

Aus diesem Satz liest sich eine regelrechte Schadenfreude heraus. Darüber erbost zu sein, zumal es mit unserem Antrag wirklich gar nichts zu tun hat, sondern sich auf unseren Weiterbewilligungsantrag bezieht, ist unser gutes Recht.

Auch wenn Sie jetzt endlich dem Vermieter die Miete in voller Höhe überweisen, fehlt uns die Kürzung am Regelsatz, sprich Essen, Kleidung und allem sonst, was ein Mensch braucht.

Dann schreiben Sie noch was von möglichen höheren Gewinnen, weil wir die im April bis September 14 dann wider Erwarten doch einmal hatten.

Sie wissen doch selbst, denn Sie haben ja am gleichen Tag den Erstattungsbescheid für diese Gewinne raus geschickt, dass man nach der Freibetragsgrenze von jeden Euro Gewinn nur noch 20 Cent an Freibetrag behalten darf.

Das ist doch nicht viel, selbst wenn wir ab und zu Glück haben und etwas mehr verdienen können als erwartet. Wir müssen es schließlich an schließend wieder abzahlen.

Ein Portaltexter wie wir hat ein sehr unregelmäßiges Einkommen. Es gehört sehr viel Ehrgeiz und Fleiß dazu, dort überhaupt etwas zu verdienen und erfordert einen täglichen unermüdlichen Einsatz an 7 Tagen die Woche und 365 Tagen im Jahr ohne Urlaub und ohne die Option, vielleicht einmal krank zu werden.

Es war lediglich eine bescheidene Bitte, aber über dieses ablehnende Antwortschreiben sind wir wirklich böse, denn so hätte man das nicht formulieren müssen. Daraus kann man ablesen, wie wenig Achtung manche Sachbearbeiter der Jobcenter vor ihren Kunden haben und uns offensichtlich als Menschen zweiter Klasse betrachten.

Mit freundlichen Grüßen