Donnerstag, 21. Mai 2015

Dieses Urteil lässt hoffen

Es geht da nämlich indirekt auch um gesundheitliche Probleme, die das Wohnen in einer Wohnung über der Mietobergrenze rechtfertigen können


Also der Fall da ist so:

Es geht um die Kosten eines Rechtsstreits in einem Widerspruchsverfahrens. Das Jobcenter muss in dem Fall der Klägerin ihre Kosten erstatten, und zwar deswegen, weil die Klägerin keine Mitwikungspflichten hatte, erneut nachzuweisen, dass sie gesundheitliche Einschränkungen hat, weshalb der Umzug für sie unzumutbar ist.

Im Jahr 2010 wurden dauerhafte Gesundheitsschäden nachgewiesen und die Familie durfte deshalb in der Wohnung wohnen bleiben. 2013 versuchte das Jobcenter es erneut und forderte die Familie auf, binnen 6 Monaten auszuziehen. Die Familie erhob Widerspruch und hat auch gewonnen.

Nun ging es um die Kostenerstattung für diese Familie. Das Jobcenter argumentierte so, dass die Familie ja hätte nachweisen müssen, dass gesundheitliche Einschränkungen bestünden. Das musste diese Familie aber nicht, denn das wurde ja bereits 2010 dauerhaft nachgewiesen. Deshalb hat die Familie ihre Kosten vom Jobcenter erstattet bekommen.

Genau nachzulesen siehe unten. Das Urteil ist der untere Link,das andere ist die Erklärung des Rechtsanwalts.



LG Renate

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