Mittwoch, 27. Januar 2016

Ein richtig fieses Urteil

Wartet bloß bei weniger Einkommen nicht auf die Belege


Hier hatte jemand mit Anspruch von Grundsicherung im Alter und bei Beinderung kein Kindergeld mehr bekommen, aber gewartet, bis auch der Beleg darüber da war, bevor sie das dem Amt eingereicht hat.

Die haben das fehlende Kindergeld vom Vormonat nicht nachgezahlt, sondern gesagt, der Änderungsansprüch gilt erst ab Antragstellung, was sie erst mit dem Beleg im Folgemonat gemacht hatte.

Auch das Sozialgericht gab diesem Amt recht. Finde ich gemein, aber will Euch warnen .. wenn Ihr mal sowas habt, immer sofort Bescheid sagen, Belege könnt Ihr immer noch nachreichen.

Hier der Link dahin:


LG Renate

Donnerstag, 21. Januar 2016

Der Technik-Teufel hat uns fest im Griff

Ach Menno ... im Moment geht auch alles kapputt ... heul


Nun hatte ich im letzten Frühling endlich wieder eine Waschmaschine, aber was tut das Ding, es gibt am 1. Weihnachtstag den Geist auf.

Auch der Staubsauger spinnt .... muss mal schauen, ob ich den nochmal hinkriege .... ansonsten ist er ein Vorwerk, da kriege ich Ersatzteile, aber natürlich nicht kostenlos.

Gestern der Schock mit der Stromrechnung, von der ich nicht angenommen habe, dass die so hoch sein wird und schon gar nicht, dass die Stadtwerke ihre Art, die Abschläge zu fordern, so drastisch umstellen würde .. habe im Geschichten-Blog davon erzählt.

Auch das zwingt uns finanziell eigentlich schon endgültig in die Knie ... lässt mich aber auch begreifen, warum wir eigentlich Jahr für Jahr immer wieder Nachzahlungen beim Strom hatten .. was wohl aufhören wird, wenn wir dieses Jahr rum haben .. aber krieg es erstmal rum.

Und heute morgen sagt die Kaffeemaschine auch Tschüß und ich brüh erstmal Kaffee und Tee so auf, über kochendes Wasser im Kochtopf mit ner Tasse in den Filter gefüllt.

Na ja .... wir leben, wir werden auch überleben.

Wie pflegte meine Oma immer zu sagen, als sie noch lebte: "Dem armen Menschen weht der Wind immer von vorne." Tja .. damit hatte sie verdammt recht.

LG Renate

Montag, 18. Januar 2016

Aktuelle Info der Bundesregierung zum P-Konto

Info stammt aus Herbst 2015, wenn ich das richtig sehe




Daraus:

 

Finanzen und Anlegerschutz Pfändungsschutzkonto

Der Pfändungsschutz verfolgt das grundrechtlich gebotene Ziel, Schuldnerinnen und Schuldnern in der Zwangsvollstreckung ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
...
Der Rest ist endlos lang ... das kann ich nicht alles hierher übertragen, da müsst Ihr mal in den Link gehen, ist sehr detailliert und beantwortet wirklich jede Frage, die ich mir dazu vorstellen kann.

LG Renate

Januar 2016 - Aktuelles zum P-Konto

Auch die Freibetragsgrenzen von August 15 bis voraussichtlich August 17


Moin,

Jürgen und ich haben ja jeder ein P-Konto. Nun geht auf meins auch immer das Geld vom Jobcenter ein, zusätzlich meine Einnahmen bei Textbroker und auch die von uns beiden, wenn unser Extra-Kunde mal was überweist sowie auch die Werbeeinnahmen von Google-Adsense, sollte es mal wieder eine Zahlung geben (ist ja kein Vermögen und kommt nur alle paar Monate, wenn mehr als 70 Euro zusammen sind).

Auf Jürgens P-Konto gehen nur seine Einnahmen von Textbroker ein. Kriegen wir nicht nun plötzlich von der Förde Sparkasse ein Schreiben, ob sie das Konto im gegenseiigen Einvernehmen kündigen können, weil ja keine regelmäßigen Einnahmen da wären und sie würden das einfach schließen, falls sich Jürgen nicht binnen eines Monats meldet.

Er hat heute da angerufen, konnte aber nicht zur Filiale hier in Preetz verbunden werden und seine persönliche Ansprechpartnerin sprechen. Ob die zurückrufen könnte, sei nicht sicher, weil so ein Service bei einem Bürgerkonto mit Pfändungsschutz nicht vorgesehen wäre .. obwohl es auf dem Konto, wenn man ins Online-Banking geht, als Serviceleistung genannt wird, dass man einen Rückruf bestellen kann.

Die interne mail-Funktion ging ... aber die gesendete Nachricht da erschien dann nicht in den Ausgangsmails des Postfachs für dieses Konto .. schon komisch.

Na ja ...war mal nachsehen, ob sich eigentlich was daran geändert hat, dass die Sparkassen einem so ein P-Konto eigentlich nicht eben mal so kündigen können, denn sie haben ja sonst immer gerne versucht, Kunden mit wenig Bonität loszuwerden.

Ich glaube, sie können einen auch noch immer nicht so einfach abwimmeln, war wohl nur Trick 17 und der Versuch von der Förde Sparkasse.

Meine Sparkasse .. ist die Sparkasse Holstein .. ist da viel netter .. mag sein, weil bei denen auch mehr Geld eingeht, da ich nunmal auch Vorstand unserer Bedarfsgemeinschaft bin und so das Jobcenter ja an mich zahlt .. aber halbieren tun sie den Bedarf nunmal ja nicht.

Ich war jetzt mal nachsehen, ob es was Neues gibt .. glaube nicht. Ich werde aber mal alles, was ich dazu fand .. auch eine Seite, wo man P-Konto-freundliche Banken findet, die auch arme Leute gerne nehmen ... mal hierher verlinken.

Ganz interessant fand ich auch die Info über die Freibetragsgrenzen für Ehepaare und Menschen mit Kindern, die da aktuell mit aufgeführt sind .... genau genommen bräuchten wir unter diesem Aspekt eigentlich gar kein 2. Konto ... aber na ja .. mal abwarten, wie die Förde Sparkasse darauf reagiert, dass Jürgen sein Konto nicht schließen will.

Hier der Link .. darunter dann die aktuelle Info über alles zum P-Konto.

LG Renate


Daraus:

Ein P-Konto zu eröffnen ist bei vielen Banken ein Problem. Unser P-Konto-Vergleich zeigt Ihnen seriöse Anbieter, die Sie nicht ablehnen und Ihnen sogar bei negativer Schufa ein Konto eröffnen. Weiterhin geben wir Ihnen alle Informationen mit auf den Weg, die Ihnen rund ums P-Konto helfen.

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Dann folgen da diverse Tipps für nette Banken.
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Was ist ein P-Konto überhaupt?

Am 1. Juli 2010 trat das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft. Verbraucher können seitdem ein pfändungssicheres Konto, kurz P-Konto genannt, bei ihrer Bank beantragen. Von diesem pfändungsfreien Konto ist es Gläubigern nicht möglich, Guthaben, Einkommen oder Sozialleistungen zu pfänden. Das P-Konto ist von der Art des Einkommens unabhängig.
Gut zu wissen: Als Kontoinhaber haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Das Gesetz ist hier auf Ihrer Seite. Falls Sie jedoch ein P-Konto bei einer anderen Bank als Neukunde eröffnen möchten, müssen Sie mit einer Absage rechnen. Banken sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Neukunden ein P-Konto zu eröffnen.
Unter § 850k (Absatz 7) der Zivilprozessordnung heißt es:
„In einem der Führung eines Girokontos zugrunde liegenden Vertrag können der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder dessen gesetzlicher Vertreter und das Kreditinstitut vereinbaren, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.“ Quelle.
ABER: Pfändungssicher heißt nicht, dass kein Geld von Ihrem Konto gepfändet werden kann. Gläubiger können jederzeit Summen, die über dem Grundfreibetrag liegen, pfänden.

Das müssen Sie bei Einrichtung eines P-Kontos beachten

1. Nur ein P-Konto eröffnen

Sie dürfen nur ein Konto als P-Konto eröffnen. Das Führen mehrerer P-Konten bei verschiedenen Banken kann strafrechtlich verfolgt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, macht Ihre Bank vor Einrichtung eines P-Kontos eine Schufa-Anfrage bzw. meldet der Schufa die Einrichtung des Kontos. So erfährt die Bank, ob Sie bereits ein P-Konto bei einer anderen Bank haben.

2. P-Konto nicht als Gemeinschaftskonto nutzen

Sie dürfen das P-Konto nicht als Gemeinschaftskonto führen. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner/Ihrer Ehepartnerin ein Gemeinschaftskonto führen, dies aber in ein P-Konto umwandeln möchten, müssen Sie zwei P-Konten beantragen.
Die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto ist übrigens auch noch nach erfolgter Kontopfändung möglich.

Vorteile des P-Kontos

1. Kein neues Girokonto notwendig

Für das pfändungssichere Konto muss Ihre Bank Ihnen kein neues Girokonto einrichten. Sie behalten Ihr bisheriges Girokonto inklusive Ihrer Kontonummer und können weiterhin am elektronischen Zahlungsverkehr teilnehmen. Auch auf der Girocard findet sich kein Vermerk, dass es sich bei Ihrem Girokonto um ein P-Konto handelt. Die Kontoführungsgebühren sind in der Regel dieselben.

2. Reines Guthabenkonto

Der einzige Unterschied zum Girokonto besteht darin, dass Sie keine größeren Beträge auf dem P-Konto horten können. Der pfändungsfreie Betrag liegt seit Juli 2013 bei 1.045,04 Euro im Monat. Der Betrag erhöht sich je nach Unterhaltsverpflichtungen. Diese müssen Sie der Bank gegenüber allerdings nachweisen, da der Freibetrag ansonsten nicht erhöht wird. Über den pfändungsfreien Betrag können Sie frei verfügen. Ist der Betrag allerdings aufgebraucht, ist keine Überziehung des Kontos möglich.

3. Keine weitere Verschuldung möglich

Das P-Konto wird als reines Guthabenkonto geführt. Das hat den Vorteil, dass Sie sich nicht weiter verschulden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Kontosperrung seitens der Bank ausgeschlossen ist, ebenso eine Kündigung wegen Pfändung.
Gut zu wissen: Sie können über den Grundfreibetrag auch nach der Zustellung von Pfändungen verfügen.
Haben Sie noch kein P-Konto eröffnet und ein Gläubiger stellt Ihrer Bank eine Pfändung zu, können Sie Ihr Girokonto binnen vier Wochen nach Pfändungseingang in ein P-Konto umwandeln lassen.

Diese Leistungen sind nicht pfändbar

Außer dem Grundfreibetrag sind folgende Leistungen pfändungssicher:
  • Kindergeld
  • Kinderzuschläge
  • Einmalige Sozialleistungen
  • Schwerstbeschädigtenzulage
  • Pflegegeld
  • Blindengeld
Damit diese Leistungen, die den Grundfreibetrag erhöhen, nicht gepfändet werden, müssen Sie diese Ihrer Bank gegenüber nachweisen. Gültige Nachweise sind z.B. Leistungsbescheide über Sozialleistungen, Bescheinigung der Familienkasse oder des Sozialleistungsträger.

Übertrag des Guthabens auf den Folgemonat

Wenn Sie Ihren pfändungssicheren Grundfreibetrag bis zum Monatsende nicht aufgebraucht haben, wird der übrig gebliebene Betrag in den Folgemonat übertragen. Dieser steht Ihnen zusätzlich zum Grundfreibetrag zur Verfügung. So erhöht sich der pfändungssichere Betrag des Folgemonats.
Ein Beispiel: Sie sind alleinstehend, ohne weitere Unterhaltsverpflichtungen und haben im Monat 1.045,04 Euro pfändungsfrei zur Verfügung (mehr zum Pfändungsfreibetrag beim P-Konto). Geben Sie bis zum Monatsende nur 800 Euro aus, überträgt die Bank den Restbetrag in Höhe von 245,04 Euro auf den Folgemonat, in dem Ihnen nun 1.290,08 Euro pfändungsfrei zur Verfügung stehen.
Wenn Sie nun am Monatsende wieder einen Betrag übrig haben, wird dieser in den Folgemonat übertragen. Beachten Sie dabei aber, dass ein erneuter Übertrag in der Höhe beschränkt ist. Sie dürfen immer nur so viel Geld übertragen, wie dem Konto im Monat zuvor als neuer pfändungsfreier Betrag gutgeschrieben wurde.
Im § 850k der Zivilprozessordnung steht:
„(1) Wird das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners bei einem Kreditinstitut gepfändet, kann der Schuldner jeweils bis zum Ende des Kalendermonats über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages nach § 850c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 850c Abs. 2a verfügen; insoweit wird es nicht von der Pfändung erfasst. Zum Guthaben im Sinne des Satzes 1 gehört auch das Guthaben, das bis zum Ablauf der Frist des § 835 Absatz 4 nicht an den Gläubiger geleistet oder hinterlegt werden darf. Soweit der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des nach Satz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt hat, wird dieses Guthaben in dem folgenden Kalendermonat zusätzlich zu dem nach Satz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn das Guthaben auf einem Girokonto des Schuldners gepfändet ist, das vor Ablauf von vier Wochen seit der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird“. Quelle.

Nachteile, wenn Sie ein P-Konto eröffnen

Sind Sie verschuldet, in der Privatinsolvenz, liegen Pfändungen vor oder werden Pfändungen erwartet, überwiegen die Vorteile des P-Kontos die Nachteile um ein Vielfaches. Die Nachteile des P-Kontos sind:
  • Sie erhalten keinen Dispo mehr.
  • Auch die kleinste Überziehung wird nicht geduldet, selbst wenn es sich nur um einen Euro handelt.
  • Sie haben monatlich nur den Pfändungsfreibetrag zur Verfügung.
  • Die P-Konto-Eröffnung wird der Schufa gemeldet. Das kann sich auf eine zukünftige Kreditvergabe negativ auswirken.

Sind Bürgerkonto und P-Konto identisch?

Die Sparkassen bieten seit Oktober 2012 für Menschen mit negativem Schufa-Eintrag Bürgerkonten (siehe Girokonto ohne Schufa) an, die auf Guthabenbasis geführt werden. Ein Bürgerkonto ist ein sogenanntes „Konto für jedermann“ inklusive Girocard (früher EC-Karte), das wie ein normales Girokonto geführt wird. Das Bürgerkonto bietet allerdings keinen Pfändungsschutz. Das Bürgerkonto kann jedoch in ein P-Konto umgewandelt werden.

Freibeträge beim P-Konto

Diese Freibeträge existieren zurzeit für die Eröffnung eines P-Kontos (letztes Update: 07.08.2015; gültig bis 30.08.2017):

Donnerstag, 14. Januar 2016

Aufstocker

Auch die Zahl der Aufstocker steigt ständig


Ich verlinke Euch auch da mal was dazu, denn auch das bedeutet nicht, dass es auf dem Arbeitsmarkt besser wird, sondern vielmehr dass die Ausbeutung immer mehr zunimmt und Menschen von ihrer Arbeit nicht mehr leben können ohne aufzustocken.

LG Renate



VII.4 Arbeitslosengeld II/SGBII: Aufstocker, Grundsicherung und Erwerbstätigkeit

  • Erwerbsfähige/Nicht-Erwerbsfähige, Arbeitslose/Nicht-Arbeitslose, Arbeitslose im SGBII und SGB III, 05/2015
    Nur ein Teil der Grundsicherungsempfänger ist erwerbsfähig. Zugleich zählt nur ein Teil der erwerbsfähigen Leistungsempfänger zu den Arbeitslosen. Bei den Arbeitslosen wiederum ist zu unterscheiden zwischen den Personen im Rechtskreis des SGB II und im Rechtskreis des SGB III . Mehr...
  • Arbeitslose und Nicht-Arbeitslose unter den erwerbsfähigen Hilfeempfängern 2014
    Von den etwa 6,1 Mio. Leistungsempfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende waren 2014 etwa 72% erwerbsfähig und haben Arbeitslosengeld II bezogen. Bei den restlichen Leistungsempfängern handelt es sich um nicht erwerbsfähige Angehörige, in der Regel Kinder bis 15 Jahre, die Anspruch auf Sozialgeld haben. Die erwerbsfähigen Leistungsempfänger sind aber keineswegs sämtlich arbeitslos. Das trifft nur auf etwa 43% dieser Gruppe zu. Mehr...
  • Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Empfänger 2007 - 2014
    Unter den Empfängern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) steigt der Anteil derjenigen, die zugleich erwerbstätig sind, seit Jahren kontinuierlich an. Waren es 2007 noch 23,1 %, so sind es im November 2014 bereits  30 %. Zwar ist die absolute Zahl der Betroffenen mit etwa 1,3 Mio. in diesem Zeitraum weitgehend unverändert geblieben, berücksichtigt man aber, dass die Zahl der ALG II-Empfänger insgesamt (leicht) rückläufig ist, so zeigt sich ein deutlicher Bedeutungszuwachs der Gruppe der Aufstocker. Mehr...
  • Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug nach Art der Beschäftigung 2007 - 2014
    Neun Zehntel der erwerbstätigen Grundsicherungsempfänger üben eine abhängige Beschäftigung aus. Darunter sind etwa die Hälfte sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Vollzeit und Teilzeit), die andere Hälfte ist geringfügig beschäftigt. Mehr...

Atypische Beschäftigung nimmt zu ...

... die Lüge von den Verbesserungen am Arbeitsmarkt


Ich hörte neulich um Radio, dass besonders junge Menschen immer seltener einen normalen festen Arbeitsplatz haben, bis 35 waren das schon wenige, bis 25 noch viel weniger .... war mal googeln, was ich da so finde .. was ich hier verlinke, ist nur ein Teil davon, was Ihr über den Link unten so nachlesen könnt ... Ihr könnt da auch überall noch rein gehen .. die Anfänge zeigen aber schon die Tendenz .. es gibt immer mehr Menschen, die von ihrer Arbeit gar nicht mehr leben können, weil sie entweder einen Mini-Job, Teilzeitjob noch sozialversicherungspflichtig, Leiharbeit, einen befristeten Job über eine kurze Dauer und dergleichen haben. Immer mehr Rentner arbeiten trotz Rente .. ältere Menschen haben sogar noch eher anständige Arbeit als ganz junge, was ich nicht vermutet hätte .. und und und .... bei Interesse geht mal auf Tauchstation.

Man kann auch hin und zurück blättern und findet dann noch mehr über den Link unten.

Und dann redet diese Regierung davon, es ginge aufwärts ?????

LG Renate

IV.2 Atypische Beschäftigung

  • Abhängig Beschäftigte in atypischen Erwerbsformen 2000 - 2013
    Atypische, vom Normalarbeitsverhältniss abweichende Beschäftigungsverhältnisse gewinnen am Arbeitsmarkt zunehmend an Bedeutung. Dazu zählen vor allem die Teilzeitarbeit und die Mini-Jobs. Mehr...
  • Teilzeitquote (einschließlich Minijobs) nach Geschlecht 2002 - 2013
    Im Jahr 2013 waren mit 12 Mio. Teilzeitbeschäftigten so viele abhängig Erwerbstätige wie noch nie in einem solchen Beschäftigungsverhältnis. Dabei sind Frauen mit einem Anteil von 75 % dreimal so stark betroffen wie Männer mit 25 %. Mehr...
  • Beschäftigte in Minijobs 2003 bis 2014
    Die Zahl der geringfügig Beschäftigten hat seit den Neuregelungen im Jahr 2003 stark zugenommen. Betrug die Zahl der so genannten „Mini-Jobs“ im März 2003 noch etwa 5,6 Mio., so hat sie sich bis Juni 2014 auf über 7,8 Mio. erhöht. Mehr...
  • Beschäftigte im Alter von 65 Jahren und mehr in Minijobs 2003 bis 2014
    Unter den geringfügig Beschäftigten finden sich vermehrt Rentner, die ihr Einkommen entsprechend aufstocken.  Mehr...
  • Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung 2003 bis 2014
    Die Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist als Indikator der Arbeitsmarktentwicklung von besonderem Interesse. Die abgeführten Beiträge sichern den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten soziale Leistungsansprüche, z.B. auf Rentenzahlungen und Arbeitslosengeld. Mehr...
  • Überlassene LeiharbeitnehmerInnen 1994 – 2014
    Die Zahl der LeiharbeitnehmerInnen hat sich seit Mitte der 1990er Jahre mehr als verfünffacht und betrug im Juni 2014 über 850.000. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag bei 2,9 %. Mehr...

  • Unbefristete und befristete Arbeitsverträge 1995 und 2013
  • Anteil der befristet Beschäftigten an allen abhängig Beschäftigten 1995 und 2013
    Befristete Arbeitsverhältnisse haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Mehr...

Samstag, 2. Januar 2016

Vollwertige Ernährung vom Regelsatz nicht möglich

Aus dem Newsletter der Linken vom 18.11.15

Tja ... ist klar ... unsere Regelsätze sind zu niedrig .. das wirkt sich auf alle Menschen aus, die von Sozialhilfe oder Hartz IV entweder leben müssen oder aber zwar arbeiten, aber aufstocken müssen und selbst die, die gerade so eben und eben ihren Regelsatz selbst verdienen, denn wäre der höher, würden sie ja aufstocken können.

Lest es einfach mal selbst.

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Armut im reichsten Land Europas

Immer mehr Erwerbslose geraten in existenzielle Finanznöte, sie können sich immer häufiger höchstens jeden zweiten Tag eine vollfertige Mahlzeit leisten. Das geht aus einer Statistik zur sogenannten "Materiellen Entbehrung" hervor, die von Sabine Zimmermann vom Statistischen Bundesamt angefordert wurde. Dramatisch ist auch die Lage der Kinder. Obwohl wir in einem reichen Land leben, ist Kinderarmut eines der drängenden Probleme in Deutschland: Jedes sechste Kind unter drei Jahren wächst bundesweit in Armut auf. Katja Kipping fordert deshalb, dass dem Kampf gegen Kinderarmut absolute Priorität eingeräumt wird.
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23.11.2015 Sabine Zimmermann

Immer mehr Erwerbslose in Finanznöten


Die finanziellen Sorgen erwerbsloser Menschen in Deutschland nehmen zu. 19,1 Prozent der Erwerbslosen (590.000 Personen; + 62.000 im Vergleich zu 2013) hatten im Jahr 2014 Probleme, die Miete oder Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen (Gesamtbevölkerung 5,4 Prozent). 18,4 Prozent (565.000 Personen) konnten die Wohnung nicht angemessen heizen (Gesamtbevölkerung 4,9 Prozent).
Unerwartete Ausgaben (in Höhe von mindestens 980 Euro) aus eigenen Finanzmitteln zu bestreiten, stellte für 84,4 Prozent (2,58 Millionen Personen; + 68.000 im Vergleich zu 2013) der Erwerbslosen (Gesamtbevölkerung 33,1 Prozent) ein Problem dar und 34,6 Prozent (1,07 Millionen Personen; + 48.000 im Vergleich zu 2013) hatten finanzielle Schwierigkeiten, jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit einzunehmen (Gesamtbevölkerung 7,9 Prozent).  
Das geht aus einer Statistik zur so genannten "Materiellen Entbehrung" hervor, die von Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, vom Statistischen Bundesamt angefordert wurde.
Materielle Entbehrung ist ein auf europäischer Ebene im Rahmen der Europa Strategie für das Jahr 2020 aufgenommener Indikator, der Personen benennt, deren Lebensstandard aufgrund fehlender Mittel stark eingeschränkt sind. Abgefragt wird, ob es Einschränkungen in folgenden Bereichen gibt: 1) Miete oder Rechnungen für Versorgungsleistungen, 2) Beheizung der Wohnung, 3) unerwartete Ausgaben decken können, 4) jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder gleichwertiger Proteinzufuhr, 5) einen einwöchigen Urlaub, 6) ein Auto, 7) eine Waschmaschine, 8) einen Fernseher oder 9) ein Telefon. Nach der EU Definition liegt "materielle Entbehrung" oder eine "erhebliche materielle Entbehrung" vor, wenn drei beziehungsweise vier der genannten Güter oder Aktivitäten aus finanziellen Gründen nicht finanziert werden können.
Im Jahr 2014 waren 30,9 Prozent aller Erwerbslosen in Deutschland von erheblicher materieller Entbehrung betroffen, damit ist ihre Situation prekärer als im Durchschnitt der EU-Länder. Dort traf das auf "nur" 26,2 Prozent aller Erwerbslosen zu.
Sabine Zimmermann sieht die Hartz-Reformen als einen wesentlichen Grund für diese Entwicklung. "Die Befunde sind für den Sozialstaat Deutschland im wahrsten Sinne ein Armutszeugnis. Die Verarmung Erwerbsloser schreitet in großen Schritten voran. Die Bundesregierung verweigert ihnen eine angemessene Unterstützung. Das ist nicht länger hinnehmbar und ein Skandal. Die Absicherung im Fall von Erwerbslosigkeit wird immer brüchiger und schwächer."
Zimmermann weiter:
"Seit den Hartz Reformen wird die soziale Sicherung für Erwerbslose überwiegend Hartz IV überlassen. Gut zwei Drittel aller Erwerbslosen bekommen keine oder unzureichende Leistungen der Arbeitslosenversicherung und sind daher auf Hartz IV angewiesen. Die notwendigen Konsequenzen liegen auf dem Tisch: Der Zugang zu ausreichenden Leistungen der Arbeitslosenversicherung muss erleichtert werden. Und: Das Kleinrechnen des Existenzminimums muss endlich beendet werden. Der Regelsatz ist kurzfristig auf 500 Euro im Monat anzuheben. DIE LINKE fordert grundsätzlich die Abschaffung des Hartz IV-Systems und dessen Ersetzung durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung."
linksfraktion.de, 23. November 2015

LG Renate

Weitere Zunahme der Stromsperren im Jahr 2014

Immer mehr armen Deutschen wird der Strom abgestellt


Aus dem Newsletter der Linken vom 18.11.2015

Ich bin zur Zeit etwas im Rückstand mit dem Lesen meiner E-mails, deshalb erst heute ... die Armut in Deutschland nimmt immer mehr zu. Viele Menschen schaffen es nicht mehr, ihre Stromerechnung rechtzeitig zu bezahlen. Die Jobcenter springen bei solchen Fällen schon lange kaum noch ein, obwohl sie es müssten und helfen nicht mit entsprechenden Darlehen.

Hier die Meldung aus dem Newsletter der Linken:

LG Renate

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Stromsperren: Immer mehr Menschen können ihre Stromrechnung nicht bezahlen

Immer mehr Menschen, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen können, wird der Strom vollständig gesperrt. 2014 waren es bundesweit schon 352.000 Fälle, so viele wie noch nie. Das geht aus einem neuen Bericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes hervor. Die stellvertretende Parteivorsitzende und verbraucherpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag Caren Lay bezeichnete diese Entwicklung als "stille soziale Katastrophe". DIE LINKE fordert schon seit längerem ein Verbot von Stromsperren.
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15.11.2015

So viele Stromsperren wie noch nie

Weil Kunden die Rechnung nicht zahlen können / Bericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts: Auch mehr Unterbrechungen beim Gas

Berlin. Weil Verbraucher sich ihre Stromrechnung nicht mehr leisten können, haben die Energieversorger im vorigen Jahr so oft die Leitung abgeklemmt wie noch nie. Auch beim wichtigen Heizenergieträger Gas soll es bundesweit erneut mehr Unterbrechungen bei säumigen Haushaltskunden gegeben haben. Das berichten die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« und »Spiegel online« unter Berufung auf einen neuen Bericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts.
Campact - TiSaDie Zahl der Stromsperren sei 2014 auf den Höchstwert von fast 352.000 Fällen gestiegen. Das wären rund 7.000 Stromsperren oder zwei Prozent mehr Fälle als 2013. Bereits in den Vorjahren war die Zahl der Stromsperren stetig angestiegen – sie lag 2011 noch bei rund 312.100. Die Gesamtzahl der »blauen Briefe« an Stromabnehmer, die mit mindestens 100 Euro in Verzug waren, ging hingegen zurück: In den Berichten ist für 2014 von rund 6,3 Millionen Androhungen von Stromsperren die Rede. 2013 waren es noch knapp 7 Millionen.
Die Linkspartei bezeichnet die hohen Sperrzahlen als »stille soziale Katastrophe« und hatte bisher vergeblich im Bundestag ein verbot von Stromsperren verlangt. In vielen Ländern sei »Energiearmut und Stromsperren« seit Jahren ein wichtiges Thema, wurde die verbraucherpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Caren Lay, zitiert. Sie verwies auch auf Maßnahmen, »die dazu geführt haben, die Anzahl der Fälle deutlich zu senken. Direkt nebenan, in Belgien und Frankreich, sind Stromsperren zumindest im Winter komplett verboten.«
Spiegel online zitierte den Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer mit den Worten, »Verbraucher, denen Strom- und Gassperren drohen, brauchen spezielle Beratungs- und Unterstützungsangebote«. Er kritisierte zudem die Große Koalition. »Dass eine Regierung unter Beteiligung von Sozialdemokraten bis heute nichts zu diesem Problem unternommen hat, ist ein Armutszeugnis.«

Im nd-Shop

Auf dem Gasmarkt drehten die Versorger nach Informationen der »FAZ« in 46.500 Fällen den Hahn tatsächlich zu. Das würde innerhalb eines Jahres einen Anstieg um 600 Fälle oder 1,3 Prozent bedeuten. Binnen vier Jahren betrug die Zunahme laut »FAZ« aber beinahe 40 Prozent. Laut früheren Behördenzahlen stiegen die Unterbrechungen in der Gasversorgung von rund 33.600 (2011) über gut 39.300 (2012) auf knapp 45.900 (2013) Fälle in den Vorjahren ebenfalls kontinuierlich an. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur wollte sich am Sonntag auf dpa-Anfrage zum neuen gemeinsamen »Monitoring-Bericht Energie« mit dem Bundeskartellamt noch nicht äußern. dpa/nd