Mittwoch, 27. Mai 2015

Typische Argumentation des Jobcenters wegen unserer Klage

Eine Stellungnahme bei Gericht einzureichen zeitlich gar nicht möglich!


Na ja ... lest mal, was wir eben per mail dann doch dazu raus geschickt haben und was dann per Post hinterher geschickt wird.

Es ist einfach die Höhe.

LG Renate

Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

27.05.15

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

Vorab per E-mail, weil sonst nach Eingang des Schreibens am 27.05.15 nachmittags der Termin 28.05.15 für die Stellungnahme nicht einzuhalten ist (Fax haben wir nicht)

Az. S 40 AS 120/15 ER
Ihr Schreiben vom 22.05.2015
Stellungnahme zum Schriftsatz des Jobcenters vom 21.05.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Angabe , bei der kurzen Recherche im Internet bei www.immonet.de ,im Umkreis von 15 km angeblich 14 angemessene Wohnungen gefunden zu haben, kann überhaupt nicht stimmen!!! Es ist nämlich gar nicht möglich, bei immonet in die Suchfunktion einen Umkreis von 15 km um den eigenen Wohnort herum anzugeben. Dort kann man lediglich 10 oder 20 km einstellen.

Wir gehen deshalb davon aus, dass diese Äußerung frei aus der Luft gegriffen worden ist, um uns als unglaubwürdig hinzustellen.

Wir haben uns, obwohl wir normalerweise bevorzugt bei ebay oder in den Zeitungen, die hier ins Haus gebracht werden, nach Wohnungen gesucht haben und immonet aufgrund der Tatsache, dass dort fast ausschließlich Makler Anzeigen aufgeben, nur selten aufgerufen haben, nun doch einmal die Mühe gemacht, dort so zu suchen, wie das beim Ermitteln der Bruttokaltmiete grundsätzlich in jedem Anzeigenportal nur machbar ist.

Man kann nämlich nirgends die heute geforderte Bruttokaltmiete einstellen, sondern muss die sehr individuell durch Durchsuchen jedes einzelnen Angebots sehr mühsam heraus suchen oder sogar erfragen, da die kalten Nebenkosten nicht immer dabei stehen.

Heute nach Eingang dieses Schreibens haben sich beim Einstellen von 20 km Umkreis von unserem Wohnort und einer Kaltmiete von 320 Euro (man kann nur die Kaltmiete in den Suchfunktionen einstellen und die ist realistisch) für eine 2-Zimmer-Wohnung der für uns angemessenen Größe, die entweder im Erdgeschoss liegt oder einen Fahrstuhl hat nicht 14, sondern gar keine Treffer ergeben. Bei näherer Betrachtung lag nur eine Wohnung mit Plön überhaupt in unserer Nähe und die, aber auch alle anderen, die sich bis nach Trappenkamp oder Neumünster erstreckten, wo auch Dachgeschosswohnungen ohne Fahrstuhl dabei waren, obwohl wir das gar nicht eingestellt hatten usw., waren von der Bruttokaltmiete nicht günstiger als diese Wohnung, wo wir jetzt wohnen, sondern fast alle sogar noch teurer oder ca. genauso teuer.

Zu behaupten, wir hätten uns nur um eine einzige Wohnung bemüht, ist auch falsch. Es war lediglich nur eine einzige Wohnung, bei der wir überhaupt ein Mietangebot bekommen haben und selbst bei der sind wir sicher, dass die Bruttokaltmiete nach der ersten Abrechnung zu hoch geworden wäre, weil dort die Betriebskosten bewusst nur bis zur Höhe der zugelassenen Bruttokaltmiete angesetzt worden sind und uns sehr niedrig erschienen.

Warum die Anrechnung der übersteigenden Miete bei den Betriebskosten der abschließenden EKS uns nicht weiterhelfen sollte, können wir nicht nachvollziehen.

Der gleiche Sachbearbeiter erklärt doch, dass wir laut der Erstattungsbescheide vom 17.09.13, 10.09.14 und jetzt neu 06.05.15 etwas zurück zahlen müssen.

Es anzuerkennen, würde zumindest später helfen, wenn wir die nächste abschließende Anlage EKS ausfüllen müssen, vorausgesetzt, wir hätten wieder das Glück, etwas mehr zu verdienen als vermutet.

Wissen können wir das nicht, weil unser Job eben etwas ist, das nicht die Sicherheit eines festen Arbeitsplatzes bietet.

Und weshalb das Jobcenter seinen Fehler, trotz schriftlicher Abmachung nicht die Mieter in der richtigen Höhe überwiesen zu haben, nicht zugibt, verstehen wir nach wie vor nicht. Das war nicht unsere Schuld und hat uns in Schwierigkeiten gebracht.

Ansonsten ist bei diesem Schreiben auf vieles, was in der Klage angesprochen wurde, gar nicht eingegangen worden.

Zu dem Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 27.03.15 mit dem Aktenzeichen S 34 AS 74/15 ER können wir nichts sagen, weil es sich im Internet nicht finden lässt.

Wir erleben hier nur ständig in unserer Umgebung, dass in die noch teureren renovierten Wohnungen neue Mieter einziehen, die mehr Kaltmiete bezahlen als wir, aber dennoch die Genehmigung vom Jobcenter bekommen, weil wider besserem Wissen die Nebenkosten nicht realistisch im Neumietvertrag angegeben worden sind.

Zuweilen müssen die Menschen sogar von vornherein zur Miete etwas aus eigener Tasche dazu zahlen, obwohl sie neu einziehen und ALG II bekommen, weil sie in ihrer Not keine günstigere Wohnung gefunden haben und dann trotzdem eingezogen sind. Das böse Erwachen nach der ersten Betriebs- und Heizkostennachzahlung steht diesen Menschen hier noch bevor.

Ob solche Berechnungen ein schlüssiges Konzept darstellen, sei dahin gestellt. Die Richterin, die unserem Vermieter erlaubte, die Kaltmiete um 20 % zu erhöhen, hat etwas anderes gesagt und kennt sich sicherlich mit den Mietpreisen für Sozialwohnungen im Kreis Plön aus, da sie als Richterin am Amtsgericht Plön damit viel Erfahrung hat.

In der realen Anwendung wird bei Neu- und Altmietverträgen hier seitens des Jobcenters definitiv mit zweierlei Maß gemessen.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Hafemann
Jürgen Gilberg
 

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