Freitag, 15. Mai 2015

Widerspruch Nr. 2 - mehr unten

Was wir auf eine einfache Bitte für ein Schreiben bekommen haben


Also es ging darum, dass wir mit dem Jobcenter die Abmachung haben, die Miete immer direkt an den Vermieter zu überweisen. Als wir dann ab November letzten Jahres vor Gericht verloren haben und eine Mieterhöhung rechtskräftig wurde, wurde die auch laut Bescheid zunächst anerkannt, aber sie haben danach das Geld 5 Monate lang nicht an den Vermieter, sondern uns mit dem Restregelsatz ausgezahlt.

Das haben wir nicht gemerkt, weil wir ja nie den vollen Regelsatz kriegen und auch nie die gleiche Summe.

Nun hat der Vermieter gemahnt und wir haben Ratennachzahlung abgemacht und das Jobcenter gefragt, ob sie denn in dieser Zeit, weil es ja eigentlich ihr Fehler war, uns mal die Rückerstattung für Überzahlungen, wenn wir mehr verdient haben als angenommen, um diese Raten verringen könnten.

Darauf haben wir einen Schrieb bekommen, der uns wirklich die Schuhe ausgezogen hat.

Man liest die ganze Menschenverachtung dieses Sachbearbeiters da raus, die er seinen Kunden entgegenbringt.

Ich hänge den Widerspruch wieder unten an.

LG Renate

Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

15.05.15

Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23

24306 Plön

Widerspruch gegen Ihren Bescheid bezüglich der Verringerung der Aufrechnung von Leistungen und die diversen weiteren dort gemachten Aussagen, die nichts mit unserer Frage nach vorübergehender Kürzung der Raten wegen Ihres Verschuldens, die Miete nicht vollständig überwiesen zu haben, zu tun haben
Nr. BG 13106/0004064
Ihr Zeichen 5103

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir widersprechen dem o. a. Bescheid und begründen das wie folgt:

Wir haben deshalb mit Schreiben vom 02.05.15 den Antrag gestellt, unsere Ratenzahlungen für die Dauer von fünf Monaten um 50 Euro monatlich zu verringern, weil Sie bei der Bezahlung unserer Miete an den Vermieter einen Fehler gemacht haben.

Sie haben recht, sie haben uns mit dem Änderungsbescheid vom 04.11.2014 und auch weiteren Änderungsbescheiden danach immer besagte 51,53 Euro monatlich mehr bewilligt.

Es ist uns auch nicht zu wenig Geld bewilligt worden.

Wir haben aber die feste Abmachung getroffen, dass das Jobcenter die Mietzahlungen direkt an den Vermieter leistet. Wir konnten deshalb, da das sonst auch immer geklappt hat, davon ausgehen, dass die Mietzahlung auch jetzt in voller Höhe an den Vermieter raus geht und nicht ein Teil davon an uns.

Das war aber so, und zwar nicht nur im November 2014, wo das Geld nach Überprüfung tatsächlich dann extra eingegangen ist .. haben wir aber nicht gesehen. Es ging aber auch danach immer nur zum Teil an den Vermieter raus und der Rest an uns mit dem Rest des uns zustehenden Regelsatzes.

Ob es nicht möglich ist, die Zahlung vorübergehend zu verringern oder nicht, können wir nicht beurteilen. Das sollte dann das Sozialgericht entscheiden, wo wir schon Klage im Eilverfahren eingereicht haben.


Des weiteren möchten wir noch zu Ihren Äußerungen unsere Meinung kundtun, die anschließend in in unseren Augen menschenverachtender Art und Weise folgen und nichts mit unserem Antrag zu tun haben.

Auch wir haben einmal viele Steuern an diesen Staat gezahlt und bekommen nun im Alter eben einmal wieder welche zurück. Das ist ja das Prinzip dieses Sozialstaates, oder etwa nicht?

Wir haben alle beide recht lange gute Jobs mit einem sehr hohen Verdienst gehabt und sind jetzt eben alt und raus aus dem Prozess, wo man dahin noch einmal zurück kommt. Das heißt, dass zuweilen mehr als 50 % Abzüge auf so einer Gehaltsabrechnung waren, als wir noch voll im Beruf waren, und wir haben davon dennoch Kinder groß gezogen, die jetzt auch Steuern zahlen und Alte gepflegt und so dem Staat die Kosten abgenommen, die in einem Pflegeheim entstanden wären. Ist das nichts?

Sich deshalb sagen lassen zu müssen, dass die Erhaltung unseres Wohnraums nicht sinnvoll wäre, sondern die Rückerstattung von Steuergeldern ja wichtiger als dass wir ein Dach über dem Kopf haben, betrachten wir als eine wirklich menschenverachtende Äußerung.

Und die wenigen Freibeträge, die wir durch unsere Arbeit übrig haben, sind nicht zur Bezahlung der Miete gedacht. Die sind für andere Dinge gedacht, auch vom Gesetzgeber aus. Sonst gäbe es ja keine Freibeträge, die nur die Menschen bekommen, die auch arbeiten, und das tun wir beide nach wie vor, auch wenn diese Arbeit leider sehr schlecht bezahlt wird.Eine andere haben wir im Alter aber nicht finden können.

Die nächste Äußerung, die gar nichts mit unserem Antrag zu tun hat, bezieht sich darauf, dass Sie uns einfach die Kosten der Unterkunft gesenkt haben und behaupten, wir hätten uns ja nicht bemüht, günstigeren Wohnraum zu finden.

Erstens haben wir das getan und sogar unter anderem ein Mietangebot in Preetz eingereicht, diese Wohnung nur dann leider doch nicht bekommen. Wir haben auch gesucht, Anzeigen aufgegeben, bei günstigen Mietangeboten logischerweise dort hin geschrieben, aber leider erfolglos.

Und es ist dem Jobcenter doch bekannt, dass es Wohnraum zu diesen Preisen wie von uns erwartet, kaum noch gibt und wenn, dann kommen da aktuell gleich von den Städten und Gemeinden Asylanten rein und andere Menschen haben gar nicht erst die Chance, so eine Sozialwohnung zu kriegen.

Aus diesem Satz liest sich eine regelrechte Schadenfreude heraus. Darüber erbost zu sein, zumal es mit unserem Antrag wirklich gar nichts zu tun hat, sondern sich auf unseren Weiterbewilligungsantrag bezieht, ist unser gutes Recht.

Auch wenn Sie jetzt endlich dem Vermieter die Miete in voller Höhe überweisen, fehlt uns die Kürzung am Regelsatz, sprich Essen, Kleidung und allem sonst, was ein Mensch braucht.

Dann schreiben Sie noch was von möglichen höheren Gewinnen, weil wir die im April bis September 14 dann wider Erwarten doch einmal hatten.

Sie wissen doch selbst, denn Sie haben ja am gleichen Tag den Erstattungsbescheid für diese Gewinne raus geschickt, dass man nach der Freibetragsgrenze von jeden Euro Gewinn nur noch 20 Cent an Freibetrag behalten darf.

Das ist doch nicht viel, selbst wenn wir ab und zu Glück haben und etwas mehr verdienen können als erwartet. Wir müssen es schließlich an schließend wieder abzahlen.

Ein Portaltexter wie wir hat ein sehr unregelmäßiges Einkommen. Es gehört sehr viel Ehrgeiz und Fleiß dazu, dort überhaupt etwas zu verdienen und erfordert einen täglichen unermüdlichen Einsatz an 7 Tagen die Woche und 365 Tagen im Jahr ohne Urlaub und ohne die Option, vielleicht einmal krank zu werden.

Es war lediglich eine bescheidene Bitte, aber über dieses ablehnende Antwortschreiben sind wir wirklich böse, denn so hätte man das nicht formulieren müssen. Daraus kann man ablesen, wie wenig Achtung manche Sachbearbeiter der Jobcenter vor ihren Kunden haben und uns offensichtlich als Menschen zweiter Klasse betrachten.

Mit freundlichen Grüßen


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