Donnerstag, 9. August 2018

Das das Thema Kindergeld nach EU-Recht gerade durch die Presse geht ...

... weil wohl viele Städte und Gemeinden eine Änderung wollen


Ich habe das mal rausgesucht, wie es aktuell in Europa mit dem Kindergeld geregelt ist.

Ein Prasisbeispiel, damit man das besser versteht, wie es jetzt ist:

Praxisbeispiel
12
:
Ihr Klient/ Ihre Klientin lebt in Polen und arbeitet in Deutschland. Der andere Elternteil des
Kindes arbeitet in Polen. Das Kindergeld in Polen beträgt €50
13
pro Monat und Kind, jenes in
Deutschland jedoch €184 pro Monat und Kind. Ihr Klient/ Ihre Klientin hat Anspruch auf den
höheren Betrag, also €184 pro Monat und Kind. Für die Differenz in Höhe von €134 kommt
Deutschland, also das Beschäftigungsland des Klienten/ der Klientin, auf.
Anders gesagt: wenn Ihre Klientin/ Ihr Klient oder
der andere Elternteil in dem Land arbeitet,
in dem Ihr Kind lebt, ist dieses Land gemäß seinen jeweiligen Regelungen
für die
Familienleistungen zuständig, während das andere Land für die Ergänzungsleistung
hinsichtlich des Differenzbetrags aufkommen könnte.

Das stammt aus diesem Link hier .. Rest bitte bei Interesse selbst durchlesen:


LG
Renate
 

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