Donnerstag, 12. Juli 2018

Was genau bedeutet das Teilhabechancengesetz?

- Bisher nur ein Entwurf, der aber bald Gesetz werden soll

Ich las was von Zwangsarbeit, die bald auf alle Menschen zukommen könnte, die länger arbeitslos sind.

Ich selbst gehe ja bald in Rente, aber Jürgen noch nicht, der hat noch einige Jahre nach und viele andere Menschen vermutlich auch, die zur Zeit keinen Vollzeitjob ausüben.

Ich stelle mal zusammen, was ich hier finde ...habe mir als erstes diesen Entwurf selbst durchgelesen und muss sagen, mich macht das auch sehr nachdenklich. Der steht ganz unten.

Die Meinungen anderer Leute und spezieller Seiten über dieses Thema verlinke ich Euch jetzt zuerst.

https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-teilhabechancengesetz-die-zwangsarbeit-fuer-alg-ii-bezieher-kommt

Im o. a. Link wird definitiv von Zwangsarbeit, die auf uns zukommt, gesprochen.

https://www.hartziv.org/news/20180711-neue-sgb-ii-aenderung-hartz-iv-zwangsarbeit-gesetz.html

Auch hier wird eindeutig von Zwangsarbeit gesprochen.

https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++faa64368-8110-11e8-a976-525400f67940

Verdi differenziert das etwas uns sagt, unter folgenden Voraussetzungen wäre das vielleicht für viele Menschen doch gut:

Ich zitiere:

...
Die Erfahrungen, die viele Erwerbslose jedoch bisher mit den Jobcentern gemacht haben, dämpfen die Erwartungen der Arbeitssuchenden – sie sehen das neue Programm mit einer gehörigen Portion Skepsis.
Deshalb ist für uns klar, dass die Rahmenbedingungen klar definiert sein müssen:
Die Teilnahme an dem Programm muss auf freiwilliger Basis erfolgen, der Einsatz sollte sich adäquat an den jeweiligen Fähigkeiten und Fertigkeiten orientieren und selbstverständlich muss das Entgelt den tariflichen Vereinbarungen für die jeweilige Aufgabe entsprechen.
Vorstellbar sind viele verschiedene Einsatzmöglichkeiten für die unterschiedlichsten Qualifikationen. Insbesondere bei den – möglichen – Einsätzen jenseits kommunaler bzw. öffentlicher Auftraggeber ist darauf zu achten, dass bloße Mitnahmeeffekte vermieden werden und für alle Arbeitsplätze muss gelten, dass sie zusätzlich sind und keine anderen verdrängen. Dafür sollten die Sozialpartner mit ihrer Expertise in die Zuweisung miteingebunden werden.
...
 https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/detailseite/teilhabechancengesetz-stellungnahme-der-nationalen-armutskonferenz/

Das sagt der paritätische Gesamtverband:

Ich zitiere auch da mal .. liest sich auch etwas besser, ähnlich wie die Aussage von verdi.

...

"Teilhabechancengesetz" - Stellungnahme der Nationalen Armutskonferenz

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde vereinbart, ein neues Teilhabeinstrument im SGB II einzuführen. Der Koalitionsvertrag verspricht 4 Mrd. Euro für diesen Zweck. Ein erster Referentenentwurf für ein "Teilhabechancengesetz" liegt nunmehr vor. Die Nationale Armutskonferenz nimmt zu dem Vorhaben aus grundsätzlicher Perspektive Stellung. Der Paritätische hat an der Erstellung aktiv mitgewirkt.
Die Nationale Armutskonferenz (nak) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung ein neues Regelinstrument im SGB II zu schaffen, um Menschen, die lange vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, wieder Teilhabe an Arbeit und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Die Stellungnahme der Nationalen Armutskonferenz betont aber, dass angebotene Arbeit den qualitativen Standards guter Arbeit genügen muss, wenn sie als Instrument der sozialen Teilhabe wirken soll. Standards guter Arbeit bedeutet für die NAK: keine Schlechterstellung der Beschäftigten im Sozialen Arbeitsmarkt, Orientierung der Lohnkostenzuschüsse an den tatsächlichen Löhnen und voller Sozialversicherungsschutz. Weitere Punkte: Angebote der arbeitsmarktpolitischen Förderung müssen auf Freiwilligkeit beruhen: Beschäftigte dürfen nicht mit Sanktionsandrohungen "zugewiesen" werden. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die versprochenen finanziellen Mittel auch tatsächlich der Zielgruppe zugute kommen und nicht etwa für die Verwaltungskosten im SGB II umgewidmet werden. 
...
 
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-teilhabechancengesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Das ist der Entwurf oben, ich finde darin nichts von Freiwilligkeit oder der Maßgabe, dass so etwas wirklich zu einem passen sollte, also eine echte Chance darstellen muss.

Da mein Mann schon alt ist, beruhigt mich für uns persönlich, dass nur eine bestimmte Menge diese Förderung kriegen soll und ich da hoffe, sie werden sich eher junge Leute dafür aussuchen, die schwer vermittelbar sind.

Aber genell bin auch ich da sehr skeptisch.

Wenn Jürgen nun noch wirklich bis zur Rente tatsächlich was in seinem Beruf im Labor oder was Vergleichbares bekommen würde .. ja das wäre nett .. wenn anständig bezahlt und ohne sonstwas für Haken und Ösen .. aber so wirklich geht das aus diesem Entwurf für mich nicht hervor und auch nicht, ob man da freiwillig ja oder nein zu sagen darf ohne Saktionen eben.

LG
Renate

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