Donnerstag, 12. Juli 2018

Übernahme von Pflegekosten vor Einführung der Pfleversicherung

Die Pflege wurde damals ohne Einschränkung vom Staat bezahlt

Meine Großeltern, meine Mama und ich früher .. meine Oma wurde mit ca. Mitte 60 nach einem Schlaganfall zum Pflegefall.

Also ich habe ich bisher noch nie ausführlich damit beschäftigt, wie das mit der Bezahlung der Kosten für die Pflege eigentlich vor 1995, also vor Einführung der Pflegeversicherung war.

Ich erinnere mich wie gesagt, da ich damals noch ein Kind beziehungweise später Teenager war, dass meine Oma ein Pflegefall war, die nach einem 1. Schlaganfall zunächst 7 Jahre nur dement, aber körperlich ausgesprochen fit und sehr aufsichtsintensiv war, weil sie uns laufend weggelaufen ist ... wie ein Kleinkind, das sehr schnell laufen konnte und nur Blödsinn im Kopf hatte.

Ich weiß, dass meine Mutter deshalb zu Hause auf sie aufgepasst hat und deshalb auch irgendwas an Geld soweit ich mich entsinne vom örtlichen Sozialamt bekommen hat.

Dann hatte meine Oma einen 2. Schlaganfall, der sehr schlimm war. Sie hat den auch nur einige Wochen überlebt. Meine Mama hob sich damals einen Leistenbruch und konnte Oma nicht mehr in die Badewanne transportieren und dergleichen. Ich war mit meinem 1. Kind hochschwanger und konnte das deshalb auch nicht.

Wir haben damals zusätzlich ohne Probleme sofort nur über die Aktivitäten unseres Hausarztes eine zusätzliche Pflegehilfe bekommen, die in den letzten Wochen des Lebens meiner Oma 2 x täglich kam, um uns ergänzend zu helfen.

Es gab keine Pflegestufen, keine Einteilungen, wie lange welche Pflegeaktivitäten dauern durften, nichts dergleichen .. und Demenz wurde damals ohne Probleme als Pflegefall anerkannt, und zwar auch ohne irgendwelche Einschränkungen so, wie Demenz eben war .. sehr pflegeaufwendig.

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Nun war ich mal nachsehen, wie das gesetzlich eigentlich ausschaut. Es ist nicht ganz einfach, etwas darüber zu finden.

Ein erster Link ist dieser hier:


Daraus mal folgendes, das leider sehr ungenau zusammengefasst ist:
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Die Situation vor 1995

Einführung Pflegeversicherung 1995
Die Pflegeversicherung bildete die letzte Säule der Sozialversicherung. Bevor sie im Jahr 1995 eingeführt wurde, übernahm der Staat sämtliche Kosten für die Pflege, sofern erforderlich. Mit dem medizinischen Fortschritt wurde es jedoch möglich, dass der Mensch immer älter wurde und dementsprechend auch eine Pflege nach der regulären Arbeitsphase erforderlich. Zudem die Zahl der pflegebedürftigen Menschen seitdem rapide zugenommen hat. Daher wurde die eine geeignete Vorsorge unabdingbar, die 1995 unter dem Namen Pflegeversicherung eingeführt wurde. 
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Daraus:
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Historische Entwicklung und Einordnung

Mit der gestiegenen Lebenserwartung vor allem seit Mitte des 20. Jahrhunderts haben auch die Anzahl der Pflegebedürftigen und die Dauer der Pflegebedürftigkeit der Versicherten zugenommen. Um die Kosten der Langzeitpflege tragen zu können, mussten Betroffene Anfang der 1980er Jahre häufiger als früher Sozialhilfe beantragen.[4
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Daraus .. klingt negativ, sagt aber aus, wenn das Geld nicht reichte, sprang früher in vollem Umfang die Sozialhilfe bei den Pflegekosten ein:

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 "Noch vor 20 Jahren waren zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen. Dank der Pflegeversicherung kommen heute mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen in den Pflegeheimen ohne Sozialhilfe aus", so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Denn bevor die Pflegeversicherung eingeführt wurde, musste alle in Anspruch genommene Hilfe selbst bezahlt werden. Wer das nicht konnte, war auf Sozialhilfe angewiesen. 
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So .. und genau das meine ich, warum die Pflegesituation nach Einführung der Pflegeversicherung in vielen Fällen schlechter wurde als sie vorher war:
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Siehe Textausschnitt .. mehr sonst noch im o. a. Link:
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Ziel des Reformgesetzes war und ist es, eine langfristige Absicherung bei Pflegebedürftigkeit zu erreichen und eine breit angelegte Entlastung für pflegende Angehörige zu schaffen, die den Erhalt der familialen Pflegeübernahme und eine menschenwürdige Versorgung in diesen Krisensituationen darstellen kann (Steppe u.a., 1996). Die Entlastung der pflegenden Personen hatte jedoch auch monetäre Aspekte für den Staat. Von der Stabilisierung und Entlastung der häuslichen Pflegesituation, durch Geld-, Sach- und Kombinationsleistungen, erhoffte sich der Gesetzgeber, den hohen und wachsenden Kosten der stationären Versorgung entgegenzuwirken. Der primäre Grund der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes war jedoch die Entlastung der finanziell stark strapazierten Bundessozialhilfe (BSHG), aus deren Mitteln bis zur Einführung des SGB XI die Pflegeleistungen bezahlt wurden.
Erstmalig wurde mit dem SGB XI in Deutschland ein soziales Sicherungssystem implementiert, das der bis dahin vorherrschenden Vollversorgungsmentalität eine Absage erteilte. Mit dem SGB XI wurde eine Teilkaskoversicherung konzipiert, die eine stärkere Eigenverantwortung der Bürger verfolgte und nur als Ergänzung zur familiären Pflege gedacht war.
Schon kurz nach der Einführung zeigten sich in der Praxis erste Schwächen des Gesetzes. Es wurden nicht wie vorgesehen primär Sachleistungen in Anspruch genommen. 80% der Leistungsberechtigten entschieden sich für die Inanspruchnahme von Geldleistungen. Kritiker sprachen in diesem Zusammenhang von nicht gewollten und unkontrollierbaren Mitnahmeeffekten, die nur bedingt zur Entlastung in der Pflegesituation beitragen und die soziale Situation der pflegenden Angehörigen nicht stabilisieren würden. Um einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken, hatte der Gesetzgeber für Sachleistungen einen höheren Geldbetrag festgelegt.
Durch verschiedene Faktoren wie z.B. die sich verändernden Familienstrukturen, die demografische Entwicklung und die Zunahme von degenerativen, chronischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen ist inzwischen die Zahl derjenigen, die Sach- oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, gestiegen, was zur Folge hat, dass ambulante Pflegedienste immer stärker nachgefragt werden.

Sozialstationen – Ein neues Verständnis von häuslicher Pflege
Die Umstrukturierung der ambulanten Pflege zu betrieblich organisierten Sozialstationen lässt sich auf das Ende der 1970er Jahre zurückdatieren. Das damalige Gemeindeschwestermodell konnte den gewachsenen Anforderungen langfristig nicht Stand halten. Es musste eine neue Organisationsform geschaffen werden, die in der Lage war, eine größere Menge an Mitarbeitern in der ambulanten Pflege zu bündeln, um dem Bedarf der Bevölkerung gerecht zu werden, und um gleichzeitig eine Begrenzung der teuren Krankenhausversorgung zu erreichen.
Mit der Einführung der Pflegeversicherung kam es zu einer rasanten Zunahme ambulanter Pflegedienste im gesamten Bundesgebiet. Während die Zahl der ambulanten Pflegedienste von 1993 bis 1995 zunächst von ca. 4.000 auf 6.000 zunahm, konnte kurz nach Einführung der Pflegeversicherung ein Zuwachs auf 11.000 Dienste registriert werden.
Durch das SGB XI veränderten sich auch die Rahmenbedingungen, der bisher staatlich geförderten, über den Versorgungsauftrag definierten Sozialstationen. Die finanzielle Förderung durch die Bundesländer wurde fast allerorts stark reduziert. Bestehende Wettbewerbsvorteile für einzelne Anbietergruppen wurden aufgehoben. Hierdurch beabsichtigte der Gesetzgeber, eine ausdifferenzierte, qualitativ hochwertige und quantitativ ausgewogene pflegerische Infrastruktur zu schaffen. Die vom Gesetzgeber erhoffte Leistungsdifferenzierung blieb jedoch bis heute weitestgehend aus.
Durch die Einführung des SGB XI veränderte sich das Selbstverständnis ambulanter pflegerischer Versorgung drastisch. Erstmalig wurden den Diensten klare betriebswirtschaftliche Denk- und Handlungsstrukturen abverlangt. Sie waren nun gezwungen, kostendeckend zu arbeiten und nur noch die Leistungen zu erbringen, die von den Kostenträgern finanziert wurden. Zwar konnten nun auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Beratungs- und Anleitungsleistungen, die lange Zeit angemahnt wurden, mit den Kassen abgerechnet werden. Als besonders problematisch stellte sich jedoch heraus, dass der überwiegende Teil der Leistungen sich an dem im Gesetz definierten, rein körperlich-funktionalen Pflegebedürftigkeitsbegriff ausrichteten. Der gesamte Bereich der emotionalen, kommunikativen und psychosozialen Unterstützung findet im SGB XI keinerlei Berücksichtigung.
Bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes wirkte sich dieser Sachverhalt besonders schwerwiegend bei Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen wie Demenz oder Depression, also einem zunehmenden Kundenkreis ambulanter Pflegedienste, aus. Die Leistungen, die die Dienste bei diesen Klienten mit zumeist hohem Betreuungsaufwand erbrachten, entbehrten dadurch einer angemessenen Finanzierungsgrundlage. Somit wurde eine wachsende Zahl von Pflegebedürftigen von der Inanspruchnahme der Leistungen des SGB XI systematisch ausgeschlossen, da keine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorlag.
Auch wenn inzwischen diesbezüglich Änderungen am Gesetz vorgenommen wurden, die eine Gleichstellung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen verfolgt, wird deutlich, dass der Gesetzgeber zukünftige demografische Indikatoren und medizinische Prävalenzen bei der Konzipierung der Pflegeversicherung nicht ausreichend im Blick hatte.
Durch die veränderte Versorgungslogik, ausgelöst durch das SGB XI, ergaben sich für ambulante Dienste zunehmend ethische und moralische Konflikte in der pflegerischen Versorgung der Betroffenen. Die Pflegedienste sind nicht selten zerrissen zwischen "alten" und "neuen" Wertehaltungen. Sie müssen sich permanent zwischen ihrem pflegerisch, humanistischen Anspruch und ihrer betrieblichen Bestandserhaltung neu verorten. Besonders für die Wohlfahrtsverbände ergibt sich hieraus ein schmerzender Spagat, da sie sich einerseits als Anwalt der Betroffenen, zum anderen als Leistungserbringer betrachten.
Die kreative Suche nach Finanzierungswegen, um den Betroffenen bei aller Restriktion der Finanziers annähernd gerecht zu werden, verschlingt im unternehmerischen Alltag sehr viel Energie, Kreativität und personelle Kapazitäten.
Ein weiteres Konfliktfeld ergab sich besonders innerhalb der Berufsgruppe der Altenpfleger/-innen. Der Schwerpunkt ihrer Ausbildung liegt in der psychosozialen Betreuung alter Menschen. Der körperlich funktionale Fokus des Pflegeversicherungsgesetzes, der sich an engen Zeitkorridoren orientiert, bietet hierfür jedoch immer weniger Spielräume. Nicht selten trägt ein solches Arbeitsklima zu Unzufriedenheit und zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Beruf bei, was die Rekrutierung von Pflegekräften zunehmend erschwert. Für ambulante Pflegedienste ergibt sich hieraus eine Entfremdung der Mitarbeiter zum Inhalt ihrer Arbeit und führt damit zum Motivationsverlust. Gerade die Pflege in der Lebenswelt, die in besonderem Maße an beidseitiges Vertrauen gebunden ist, tritt durch den Wirtschaftlichkeitsfaktor für alle dort beruflich Tätigen immer stärker in den Hintergrund.
Es kann festgehalten werden, dass Pflegekräfte durch das SGB XI zwar einen eigenen, finanzierten Kompetenzbereich erhielten, ihnen andererseits aber ihre Berufsidentität und Eigenständigkeit durch dasselbe Gesetz entzogen wurde. So machten, in einer von Becker und Meifort (1998) durchgeführten Untersuchung, 78% der befragten Pflegekräfte die Auswirkungen der Pflegeversicherung für ihren Berufsaustritt verantwortlich.
Reglementierungen und Restriktionen durch Gesetzgeber und Kostenträger
Immer weniger Pflegedienste in Deutschland sind in der Lage, noch kostendeckend zu arbeiten. Die Zahl der Insolvenzen in diesem Bereich steigt 1) und führt zum Verlust von Arbeitsplätzen. Diese Entwicklung widerspricht allen Prognosen zur Entwicklung der Gesellschaftsstruktur, die durch den deutlichen Zuwachs pflegebedürftiger alter Menschen und der Abnahme der jüngeren Generation gekennzeichnet ist.
Den ambulanten Pflegediensten wird allgemein eine große Bedeutung in der Versorgung Kranker und Pflegebedürftiger zugeschrieben. In der Realität wird dieser Sektor jedoch von allen Seiten "stiefmütterlich" behandelt und nicht selten erscheint der Grundsatz "ambulant vor stationär" wie graue Theorie.
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Wer das bis zu Ende liest, erfährt das ganze Desaster in der heutigen Pflege, wo alle auf der Strecke bleiben, die Pflegefälle, die Arbeitskräfte in der Pflege und oft sogar die Betriebe, die auch rote Zahlen schreiben, weil die knappen Sätze, die der Medizinische Dienst zubilligt, eben für eine anständige Pflege nicht ausreichen.
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Das es auch heute noch in Ausnahmefällen so ist, dass die Sozialämter für die Pflege aufzukommen haben .. auch in Form einer Geldleistung an die Person, die den Pflegefall pflegt wie Freunde, Nachbarn oder Familienangehörige, weil die diese Tätigkeit ganz ohne Aufwandsentschädigung nicht leisten können, das findet Ihr hier:


Früher war das da oben die Regel .. heute ist es die Ausnahme, seit es die Pflegeversicherung gibt.

Die Nachteile, die für die Menschen selbst durch die Einführung der Pflegeversicherung entstanden sind, waren ja im Link davor schon sehr deutlich geworden.

LG
Renate

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