Montag, 16. Juli 2018

Jede 5. Bedarfsgemeinschaft ist inzwischen von Kürzungen wegen zu hoher Mietkosten betroffen !!!

Durch schnittlich wurde von Jobcenter 80 Euro pro Haushalt gekürzt !!!

 Den Link unten habe ich neulich bei einer Freundin von uns auf deren Facebook-Seite gefunden.

Wir zahlen ja auch seit Jahren einen Teil der Miete vom Regelsatz selbst, obwohl wir wirklich keine tolle Wohnung haben, die aber nach einer Mieterhöhung vor ein paar Jahren trotz inzwischen 2 x Anpassung der Mietobergrenzen in unserem Kreisgebiet immer noch über der Mietobergrenze liegt, inzwischen gottlob nicht mehr so viel.
Unsere Klage vorm Sozialgericht dagegen schmort da seit Jahren vor sich hin. Klagen gegen sowas haben leider keine aufschiebende Wirkung, was garantiert viele Menschen regelrecht zwingt, sich irgendwo eine andere Bleibe zu suchen, was oft wiederum kaum möglich ist, denn die Mieten sind nunmal hier sehr hoch. Und das ist in ganz Deutschland so.

In dem Link steht drin, dass inzwischen jeder 5. Haushalt was von seinem Regelsatz dafür aufbringen muss, einen Teil der Mietkosten selbst zu bezahlen, weil das Jobcenter es nicht übernimmt, und zwar im Schnitt 80 Euro pro Haushalt.

Das ist bei den sowieso viel zu knapp bemessenen Regelsätzen sehr viel Geld, was man dann noch weniger hat.

Ein paar Ausschnitte aus dem Link kopiere ich hier mal rein .. falls der Text mal wegkommen sollte .. Rest bitte im Link selbst lesen.
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Im vergangenen Jahr haben die Jobcenter Hartz IV-Beziehern rund 560 Millionen Euro an Unterkunfts- und Heizkosten gekürzt. Angeblich seien die von Hartz IV-Beziehern bewohnten Wohnungen zu teuer.
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Im Jahr 2017 wurden jeder 5. Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft die Kosten für Unterkunft und Heizung gekürzt. Prozentual gesehen sind die 18 Prozent aller Hartz IV-Bezieher. Inwieweit die Vermieter von der Kürzung der Hartz IV-Leistungen betroffen sind, weil sie die Miete nicht erhalten, ist noch unbekannt. Durchschnittlich werden ungefähr 80 EUR pro Haushalt einbehalten.
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Als Grund für die Kürzung der Wohnkosten führt das Jobcenter häufig die Unangemessenheit an. Die Angemessenheit der Wohnkosten ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt, sondern fällt von Jobcenter zu Jobcenter aufgrund der regionalen Gegebenheiten unterschiedlich aus. Aber auch Mietminderungen oder Gutschriften aus Nebenkostenabrechnungen werden durch die Jobcenter von den anerkannten Kosten abgezogen.
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Durch vermeintlich zu teure Wohnungen enthalten die Jobcenter den Hartz IV-Bezieher knapp eine halbe Millionen Euro an Leistungen. Gerade die bundesweiten Unterschiede im Hinblick auf die Angemessenheit einer Wohnung und die erfolgten Kürzungen der Wohnkosten zeigt, dass die Hartz IV-Regelung einer Überprüfung bedarf. Hartz IV-Empfänger sind auf die Übernahme der Wohnkosten angewiesen.
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LG
Renate

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