Erhöhte Kosten für Schulbedarf sind Mehrbedarf
Das Landessozialgericht Niedersachsen hat erstmalig anerkannt, dass erhöhte Kosten für Schulbücher und Taschenrechner ein Mehrbedarf sind, der durch den Regelsatz nicht abgedeckt ist.
Das Jobcenter muss diese Kosten also übernehmen.
Mehr darüber und das entsprechende Urteil findet Ihr bei Sozialberatung Kiel unter diesem Link hier:
LG
Renate
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