Samstag, 14. Dezember 2019

Mutti Merkel will Fachkräfte anwerben, beispielsweise aus Brasilien

Also wenn ich sowas lese und mit einem Fall aus meiner Nachbarschaft vergleiche ....


... dann geht mir die Hutschnur hoch, aber sowas von.

Unten mal nur die Passage, wo sie denn diese Fachkräfte hierher nach Deutschland locken möchten. 

Wir brauchen ja angeblich händeringend IT-Fachleute.

Nun wir haben einen Nachbarn, der mit seiner Frau und seiner Mutter hierher nach Deutschland kam, weil er in Brasilien gesagt bekam, hier werden händeringend IT-Fachleute gesucht und sich im Vergleich zu seinem eigenen Land hier eine blühende Zukunft versprach.

So viel Geld, dass es auch noch gereicht hätte, um mit seiner Familie wieder zurückzureisen, hatten sie nicht. Also waren sie hier und sind auch immer noch hier.

Sein IT-Studium aus Brasilien wurde hier nicht anerkannt.

Da er schon etwas älter ist .. kein alter Mann .. also mittelalt, nach meiner Schätzung vielleicht 40 - 45 allerhöchstens .. durfte er auch hier bei uns nicht mehr studieren.

Er kriegte auch übers Jobcenter, auch aus Altergründen, keine Weiterbildung, damit er diesen Beruf hier ausüben kann.

Was er schließlich bekommen hat, war eine Weiterbildung für den Führerschein Klasse II und überhaupt den Führerschein, denn zu Anfang durfte er mit seinem brasilianischen Führerschein in Deutschland nichtmal Autofahren.

Er und auch seine Frau jobbten mal hier, mal dort. Sie schlugen sich so durch, genauso wie wir. Sie erlebten genauso wie wir immer wieder die typischen Schikanen unseres Jobcenters und da Brasilianer sehr temperamentvolle Menschen sind, hat er sich oft sehr darüber aufgeregt und geschimpft ohne Ende, wenn wir ihn getroffen haben.

Aktuell hat er Arbeit gefunden, die ihn mit Mühe gerade mal so über die Aufstockerei gebracht hat, aber von in Deutschland reich geworden kann trotz IT-Kenntnissen keine Rede sein.

Er kann sie hier nämlich nicht gebrauchen, sie werden nicht anerkannt, obwohl ihm das drüben in Brasilien ganz anders erzählt wurde, denn nur deshalb kam er mit seiner Familie hierher.

Er fährt jetzt bei der Lebenshilfe, Teilzeit ... der Verdienst reicht so eben und eben, um vom Jobcenter weg zu sein und hat mit IT und dem, was dieser Mann, der in Brasilien mal studiert hat und ganz bestimmt weder dumm noch ungebildet ist, nicht das Geringste zu tun.


Länder, in denen Fachkräfte angeworben werden sollen, sind zunächst unter anderem Mexiko, Brasilien, Indien und Vietnam. Das geht aus der Fachkräftestrategie der Bundesregierung hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
"Ohne ausreichend Fachkräfte kann ein Wirtschaftsstandort nicht erfolgreich sein", sagte Merkel. Deutschland habe leider nicht überall ausreichend Fachkräfte. "Hatten wir noch vor 15 Jahren das Problem, fünf Millionen Arbeitslose zu haben, so ist heute das Thema, wo bekomme ich die geeigneten Fachkräfte her."
...
Und wenn die dann hier angekommen sind, geht es ihnen dann vielleicht genauso wie den älteren arbeitslosen Fachkräften, die in Deutschland geboren wurden und einfach keinen Job finden oder aber wie unserem Nachbarn, der sich nach dem Umzug in unser Land wirklich mehr als verarscht gefühlt hat, aber nicht wieder zurück konnte?

LG
Renate

Donnerstag, 12. Dezember 2019

Hartz IV heute .. und wie die Grünen Hartz IV abschaffen würden ...

.. wenn sie genug Stimmen bekämen .. plus einem Interview mit Robert Habeck

 Wenn ich ehrlich bin, dann sehe ich das, was die SPD gerade auf ihrem Parteitag zelebriert hat, nur als den hilflosen Versuch an, mal wieder die Wähler hinters Licht zu führen und Dinge zu versprechen, die in echt nach wie vor keinen weiterbringen. Und solange die GroKo bestehen bleibt, kriechen sie denen dann ohnehin in den A.... Ist halt so und wird nichts in diesem Land ändern.

Das könnte nur klappen, wenn wir bei den nächsten Wahlen wirklich Glück haben und diese Traumtänzer alle von den Wählern mal abgestraft werden, andere dran kommen und es hoffentlich auch wirklich so machen wie sie es sagen, denn auch die müssen es dann ja erstmal beweisen, wie ernst sie das alles meinen, was sie schreiben.

Dennoch habe ich darin viel mehr Hoffnung als in den alten Sumpf .. der hat nichts gebracht, nur Leid und Armut für die meisten Menschen in Deutschland und viel Geld für ein paar reiche Säcke und ein Weiterso wird das nur noch schlimmer und keinesfalls besser machen.

Ich hab da ein paar Links zusammengesucht .. da kopiere ich Euch aus allen einen Teil raus, Rest müsst Ihr wie immer dann selbst durchlesen.

Siehe unten:

https://www.kn-online.de/Nachrichten/Politik/Der-grosse-Hartz-IV-Check

 29.10.2019
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Robert Habeck, der neue Superstar der Grünen, riecht die Angst der SPD vor dem Ende. Er will den Sozialdemokraten die Rolle als Volkspartei abjagen – und hat flugs ein eigenes Konzept der Grünen vorlegt, wie Hartz IV Vergangenheit werden soll.
Lesen Sie hier ein Interview mit Robert Habeck:
Hartz IV muss künftig für gesunde Ernährung und Kindergeburtstage reichen

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Der deutsche Arbeitsmarkt ist mit dem zu Beginn des Jahrtausends kaum noch zu vergleichen: Die Republik hat Jahre des Aufschwungs hinter sich. Im wirtschaftlich erfolgreichen Süden gibt es Jobcenter-Chefs, die ihre letzten verbliebenen „Kunden“ persönlich kennen.
Doch das ist nur eine Seite der Realität. In Ostdeutschland und im Ruhrgebiet gibt es immer noch Regionen mit SGB-II-Quoten von bis zu 25 Prozent. Hinter den Zahlen stehen Millionen Schicksale, Geschichten vom Scheitern und von verpassten Chancen. Und: Hartz IV wird vielfach als ungerecht empfunden, als Stigma, als Zwangssystem, das die Betroffenen demütigt.
...

Jetzt muss Nahles – angesichts von Umfragewerten von 13, 14 Prozent – an der Spitze der Partei um ihr Überleben kämpfen. Und sie sagte kürzlich den Satz, nach dem sich so viele in der SPD gesehnt haben: „Wir werden Hartz IV hinter uns lassen.“
Das Thema weckt Emotionen in der Partei. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, ist Sozialdemokrat und wie Nahles ein Kenner der Materie. Auf dem SPD-Debattencamp in Berlin sagte er neulich, es würden in nur drei Prozent aller Fälle Sanktionen verhängt. Das stimmt. Dennoch bekommt er, als er dies sagt, Widerspruch aus dem Publikum. Sekundenschnell dreht Scheele seinen Kopf in die Richtung, aus der ein Zuruf gekommen ist. „Ich lüge nicht, dass das klar ist“, bricht es aus ihm heraus. Laut. Er erinnert in diesem Moment an einen Lehrer, der sauer auf seine Klasse ist. Und enttäuscht.
...
 Der Chef der Bundesagentur für Arbeit erhält für seine Ausführungen, das Sozialgesetzbuch II sei besser als sein Ruf, durchaus auch Applaus. Doch Jubel löst Parteichefin Nahles aus, die den Genossen zuruft, es gehe darum, auf die Menschen zu schauen, „die den Sozialstaat brauchen“ – und nicht nur auf die Menschen, „die den Sozialstaat missbrauchen“. Der Staat müsse die Menschen in diesem System mehr als Partner sehen und „nicht als Widersacher“.
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https://www.gmx.net/magazine/politik/spdrutscht-entscheidung-parteispitze-umfrage-34249012 

 07. Dezember 2019, 11:39 Uhr
Herber Umfrage-Dämpfer für die SPD: Nach der Mitgliederentscheidung über die neue SPD-Spitze hat die Partei laut Umfragen Rückhalt in der Bevölkerung verloren. Sie verlor im Vergleich zur Vorwoche drei Prozentpunkte und steht nun noch bei 11 Prozent.
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 Nach den am Samstag veröffentlichten Umfrageergebnissen konnte die Union um einen Punkt zulegen und könnte demnach mit 28 Prozent rechnen, wenn der Bundestag jetzt neu gewählt würde. Die Grünen halten sich in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa bei 22 Prozent klar auf Platz zwei, mit deutlichem Abstand gefolgt von der AfD mit 14 Prozent (plus ein Punkt). Die FDP legt einen Punkt zu und kommt auf neun Prozent, die Linke bleibt unverändert bei 8 Prozent. 24 Prozent sind der Umfrage zufolge derzeit unentschlossen oder würden nicht wählen.
...
 Nur drei Prozent der Befragten trauen der SPD zu, am besten mit den Problemen in Deutschland fertig zu werden - noch ein Punkt weniger als in der Vorwoche. 19 Prozent nannten die Union, 12 Prozent die Grünen. 57 Prozent trauen demnach gar keiner Partei zu, mit den Problemen fertig zu werden.
...
 
https://www.kn-online.de/Nachrichten/Politik/Kommentar-zum-Hartz-IV-Reformkonzept-Habeck-fordert-die-SPD-heraus

 14.11.2018
Grünen-Chef Robert Habeck hat ein Konzept zur Überwindung von Hartz IV geschrieben. Es ist ambitioniert und nicht ganz billig. Politisch geht es darum, den Sozialdemokraten das Wasser abzugraben.

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 Berlin
Dass die Grünen von Hartz IV abrücken, ist nicht neu. Schon seit Monaten lassen die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck dies verlauten. Das, was in den Nullerjahren richtig gewesen sei, sei es heute nicht mehr, heißt es. Neu ist, dass Habeck nun ein eigenes Konzept vorlegt, dessen Kernpunkte in einer Garantiesicherung über Hartz IV-Niveau ohne Arbeitszwang bestehen sowie in einem deutlich höheren Schonvermögen. Die Sache ist der Ökopartei ernst.

 Das hat sachliche Gründe. Denn Deutschland ist durch die Agenda 2010 – und Hartz IV ist ein Teil davon – zwar wettbewerbsfähiger geworden. Die Arbeitslosigkeit ist deutlich gesunken. Die Sozialkassen sind in einem insgesamt guten Zustand. Die Steuereinnahmen sprudeln. Allerdings hat dieselbe Agenda die soziale Spaltung des Landes zementiert. Wir haben einen großen Niedriglohnsektor, sich allmählich anschleichende Altersarmut und immer mehr Menschen, die sich Mietwohnungen gerade in großen Städten nicht mehr leisten können. Die Frage ist, ob sich Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Ausgleich nicht besser vereinbaren lassen als jetzt – zumal zu viel deutsche Wettbewerbsfähigkeit für ökonomische Ungleichgewichte in Europa und damit für politische Spannungen sorgt.

 Habecks ambitionierter und nicht ganz billiger Vorstoß hat aber selbstredend auch eine parteipolitische Komponente. Es geht darum, der SPD, die ohnehin schon auf dem Trockenen sitzt, noch mehr Wasser abzugraben. Dabei hat zumindest die damalige grüne Führung die Agenda 2010 einst nicht weniger gewollt als die SPD-Spitze. Nur hat sie sie eben nicht erfunden. Überdies war die Sozialpolitik für Grüne anders als für Sozialdemokraten nie identitätsbildend. Darum tun sie sich damit leichter. Die SPD jedenfalls sollte alarmiert sein. Sie dürfte Habecks Offensive in den nächsten Umfragen noch zu spüren kriegen.
...
https://www.kn-online.de/Nachrichten/Politik/Habeck-Grundsicherung-muss-fuer-gesunde-Ernaehrung-und-Kindergeburtstage-reichen

 04.12.2018
...

Dennoch die Frage: Wer soll es bezahlen? 

Auch wenn es Union und FDP nicht hören wollen: Wir müssen Steuerschlupflöcher schließen. Dadurch geht dem deutschen Staat jährlich ein fetter zweistelliger Milliardenbetrag durch die Lappen. Wir brauchen dafür aber eine Anzeigepflicht für Steuersparmodelle. Denn nur, wenn der Staat weiß, welche Tricks Unternehmen anwenden, kann er sie unterbinden. Dafür müsste sich die Regierung aber trauen, sich mit den Steuerberatern und Unternehmen anzulegen.

https://www.gmx.net/magazine/politik/spd-hartz-daempfer-parteiprominenz-34249568 

Die SPD will Hartz IV und somit die Agenda 2010 ihres früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder in zentralen Punkten überwinden. Dazu beschlossen die rund 600 Delegierten des SPD-Parteitags am Samstag in Berlin einmütig das Konzept für einen "neuen Sozialstaat". Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher sollen deutlich entschärft werden. Bei der Wahl des Vorstands erteilte der Parteitag prominenten Vertretern einen Dämpfer.

Parteitag bejubelt Beschluss zu Hartz IV

Laut dem von den Delegierten mit langem Applaus bejubelten Beschluss soll es kein Hartz IV mehr, sondern ein Bürgergeld mit weniger Sanktionsmöglichkeiten geben. In einem ersten Schritt soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem November umgesetzt werden, nach dem die Jobcenter die monatlichen Leistungen nicht stärker als um 30 Prozent kürzen dürfen. Das "sozioökonomische und soziokulturelle Existenzminium" soll nach dem neuen Sozialstaatskonzept gewahrt bleiben. Strengere Sanktionen für unter 25-Jährige und Kürzungen von Wohnkosten sollen abgeschafft werden.
 ...

Mein persönliches Fazit: Die Grünen alleine werden sicher nicht regieren können und brauchen weitere Partner.

Insofern ist es schonmal gut, dass die SPD da ein Stück weit in ihre Richtung rückt.

Die Linken sind schon jetzt recht nah an den Ideen der Grünen dran.

Ich hoffe, dass die Wähler es begreifen werden und in erster Linie bei der nächsten Wahl Parteien, die nunmal gar kein Sozialkonzept haben, also der CDU/CSU, der FDP und der AfD einen Dämpfer zu verpassen.

LG
Renate


Antwort des Jobcenters auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde

Das wäre ja nicht böse gemeint gewesen und sie verstehen unsere Empörung gar nicht und so


Es geht um die in diesem Link hier gemachte Dienstaufsichtsbeschwerde:


Heute waren wir schon wieder da, um was nachzureichen, obwohl unser Sachbearbeiter dann bei dem Termin gesagt hatte, es wäre alles super . .wieder tagelang Arbeit gehabt und gesucht und mit null Verständnis dafür, warum man uns das antut. Haben daraufhin auch mal an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten geschrieben.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde, die man im Link oben nachlesen kann, haben wir deshalb rausgeschickt, weil wir die abschließende EKS bis Ende November 19 mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprechen sollten und bereits Mitte November einen gelben Brief mit Zustellungsvermerk der Post bekommen haben, wenn wir nicht bis Ende Januar alles fertig hätten, würde man sämtliche Zahlungen für diesen Zeitraum von uns zurückfordern können.

Aber angeblich war das ja weder unhöflich noch böse gemeint, so der Tenor der Antwort, die wir nun bekommen haben.

 Sie können gar nicht nachvollziehen, dass wir sowas als Drohung auffassen und es nun so negative Assoziationen bei uns hervorgerufen hat und unhöflich sei der Ton in dem Schreiben doch auch nicht gewesen.

Sie haben doch nur die Auflage vom Gesetzgeber, einen rechtzeitig auf die Rechtsfolgen hinzuweisen, die uns erwarten könnten und wollen uns doch nur vor negativen Folgen bewahren .. und ihre Mitarbeiter hätten deshalb die Anweisung, einem rechtzeitig Bescheid zu sagen. Nun ja.

Er nennt noch nen Paragraphen. Ich such den mal raus.

§ 41 Abs. 3 SGB II

Mal schauen, was da so drin steht.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)

§ 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum

(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.
(2) Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um eins erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde.
(3) Über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in der Regel für ein Jahr zu entscheiden (Bewilligungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum soll insbesondere in den Fällen regelmäßig auf sechs Monate verkürzt werden, in denen
1.
über den Leistungsanspruch vorläufig entschieden wird (§ 41a) oder
2.
die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind.
Die Festlegung des Bewilligungszeitraums erfolgt einheitlich für die Entscheidung über die Leistungsansprüche aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Wird mit dem Bescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht auch über die Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2, 4, 6 und 7 entschieden, ist die oder der Leistungsberechtigte in dem Bescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung über Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2, 4, 6 und 7 gesondert erfolgt.
 
Ist aus diesem Link hier:
 
 
Da schauen wir doch nochmal bei  § 41a nach, denn hier lese ich definitiv nicht raus, dass man nun nur weil was vorläufig entschieden wird, einem selbst bei einem geringen, und zwar regelmäßig seit Jahren geringen Nebenverdienst, rückwirkend einfach sämtliche Leistungen streichen kann, selbst wenn man mal nicht rechtzeitig einreichen sollte, was man da verdient hat.


Das ist zwar ellenlang .. aber da steht nirgends drin, in welchem Zeitraum genau man nun diese abschließenden Angaben einreichen muss. Da steht zwar was von Fristsetzung drin und dann man dann Ärger kriegen kann .. aber da steht definitiv nicht drin, dass einem dann von einer anderen Seite des Jobcenters eine neue Frist gesetzt werden kann, wenn man schon einen Sachbearbeiter hat und sich da an die mit dem abgemachte Frist ja hält.

Aber nun ja ... ich fasse das als ne Art Entschuldigung oder zumindest Erklärung auf, wenn er schreibt, er bittet um Verständnis.

Auch wenn ich dafür keins habe ...ganz einfach deshalb, weil wir bisher noch nie so kurzfristig und schon gar nicht gleich mit ner Zustellungsurkunde so ein Schreiben bekommen und uns ja immer an die mündlich abgemachten Fristen gehalten haben, zumal die wissen, wir verdienen doch gar nicht viel.

LG
Renate

 

Mittwoch, 11. Dezember 2019

Ein paar interessante Einzelbeispiele der Arbeit der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten

Ich habe unlängst einfach mal dort hingeschrieben


 Die Fotos sind von heute vom Hundegassi und dienen nur der optischen Untermalung.

Also ich habe unlängst einfach mal an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein geschrieben und der geschildert, dass wir uns vom Jobcenter Plön wirklich ungerecht schickaniert fühlen.

Die haben uns heute übrigens auch auf unsere Beschwerde geantwortet, aber was sie da erzählen, erzähle ich Euch gesondert in einem nächsten Beitrag hier.
 Ich hatte nur nebenbei erwähnt, dass ich auch schon seit dem 1. Juli 19 auf eine Antwort warte, ob ich vielleicht, weil ich ja immer schlechter laufen kann, das Merkzeichen G kriegen könnte. Sie hatte uns auf den Anrufbeantworter gesprochen, dass sie sich darum schon gekümmert hätte und ich da sicher bald Nachricht erhalten werde.

Das ging schnell.
 Die Jobcenter-Sache hat sie an eine Kollegin weitergereicht, die speziell für ALG-II-Dinge zuständig ist. Die wird sich dann bei uns melden.

Ich bin nun einfach mal auf deren Seite rauf und habe da aus 2018 (es gibt Berichte für viele Jahre . man kann sich da ohne Ende reinlesen und es ist sehr interessant) paar Beispiele rausgesucht, die ich persönlich sehr interessant finde.

Es geht los mit einer Sache, wo auch eine Frau ein Überbrückungsdarlehen wegen dem Übergang von ALG II in die Altersrente haben wollte. Zuständig wäre das Jobcenter gewesen. Sieh mal einer an.
 ...
 Wenn bei fnanzieller Not keine Behörde hilft –
Wer ist zuständig für die Darlehensgewährung?

 Eine verzweifelte Petentin wandte sich Anfang Juli
an die Bürgerbeauftragte und bat um Hilfe, weil
sie zwischen den Behörden hin und her geschickt
wurde. Keines der angegangenen Ämter fühlte sich
für ein Darlehen zur Überbrückung der Zeit bis zur
ersten Auszahlung der Altersrente zuständig.

Die Bürgerin hatte bisher ALG II bezogen. Ab dem
1. August wurde ihr vorzeitige Altersrente bewilligt.
Da die Leistungen vom Jobcenter nach dem SGB II
grundsätzlich im Voraus geleistet werden, die Auszahlung der Altersrente hingegen erst am Ende des
Monats erfolgt, hatte sich die Petentin zunächst an
das bisher zuständige Jobcenter gewandt und ein
„Überbrückungsdarlehen“ beantragt, um die erwartete Zahlungslücke zu schließen.

 
 Das Jobcenter lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass mit Bezug von Altersrente kein
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II mehr
besteht. Sie sollte ein Darlehen beim Amt, welches für die Grundsicherung im Alter zuständig ist,
beantragen. Wie aufgefordert, stellte die Petentin dort einen entsprechenden Antrag. Doch auch
dieser wurde abgelehnt, weil sie die Altersgrenze
noch nicht erreicht hätte. Ihr Antrag wurde dann an
das Amt für soziale Dienste überwiesen, das einen
möglichen Anspruch auf Zahlung zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe prüfen sollte. Der
Antrag wurde wiederum mit dem Hinweis abgewiesen, dass das Jobcenter weiterhin für die mögliche
Gewährung eines Überbrückungsdarlehens bis zur
Auszahlung der bewilligten vorzeitigen Altersrente
zuständig sei
.

Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass bei Bezug
von Altersrente kein Anspruch auf Leistungen nach
dem SGB II besteht (§ 7 Abs. 4 Satz 1, 2 Alt. SGB II).
Der Ausschluss beginnt allerdings erst mit dem Zufluss der Rentenzahlung.
166 Laut Rentenbescheid
sollte der Rentenbezug am 1. August beginnen, die
tatsächliche Zahlung der Rente bzw. die Gutschrift
auf dem Konto der Betroffenen war damit erst zum
Ende des Monats August zu erwarten. Somit blieb
das Jobcenter zuständig, den Antrag auf Gewährung eines „Überbrückungsdarlehens“ zu prüfen
und zu bescheiden (vgl. § 24 Abs. 4 SGB II). Die
Bürgerbeauftragte setzte sich mit dem Jobcenter
in Verbindung und wies auf die Rechtslage hin.
Das Jobcenter bewilligte daraufhin zur Freude und
Erleichterung der Petentin das begehrte Überbrü-
ckungsdarlehen. (1999/2018)
 
...
Gefunden habe ich das im Download vom Tätigkeitsbericht 2018.
...

 Ein Fall aus dem Jahr 2016, den ich auch interessant finde.

Es geht um Wohngeld, das einem ALG-II-Empfänger nicht zustand, dass die Wohngeldstelle .. die zu recht .. zurückforderte .. das aber nun das Jobcenter ein zweites Mal haben wollte.

Da hat der Anfragende auch Recht bekommen, dass er das nicht dulden muss, denn Geld, was man gar nicht behalten darf, ist kein Einkommen. Ich kopier Euch das auch mal hier rein.
 ...
 Im April 2016 wandte sich ein Bürger an die Bürgerbeauftragte, weil die Wohngeldstelle zu Unrecht
gezahltes Wohngeld zurückforderte, aber das Jobcenter genau dieses Geld als Einkommen im Monat
März 2016, in dem er Bürger die Zahlung erhalten
hatte, anrechnen wollte. Damit wäre es dann auch
zu einer Rückforderung von SGB II-Leistungen in
Höhe der Wohngeldzahlung kommen. Mithin hätte
der Petent den Betrag dann zweimal zurückzahlen
müssen

 Der Betroffene hatte SGB II-Leistungen bezogen und beantragte im Februar zum 1. April 2016
Wohngeld und Kinderzuschlag. Damit verband er
die Hoffnung, durch diese Sozialleistungen seine
Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II beseitigen
zu können. Das Wohngeldamt bewilligte zunächst
Wohngeld und zahlte dieses Ende März 2016 aus.
Die Voraussetzungen für Kinderzuschlag lagen
hingegen nicht vor. Da das Wohngeld allein nicht
ausreichte, um die Hilfebedürftigkeit zu beseitigen,
blieben der Petent und seine Familie weiterhin im
Arbeitslosengeld II-Bezug.

 Der Petent war daher nicht überrascht, als das
Wohngeldamt das Wohngeld zurückforderte. Als
er dann aber zusätzlich ein Schreiben des Jobcenters mit der Ankündigung erhielt, dass eben dieses
Wohngeld nun nachträglich als Einkommen für
März 2016 angerechnet werden solle und die dadurch entstandene Überzahlung zu erstatten sei,
verstand er die Welt nicht mehr. Für ihn war es nicht
 
nachvollziehbar, weshalb er eine Summe zweimal
zurückzahlen sollte
.

Die Rückforderung des Wohngeldes war nicht zu beanstanden, da der Wohngeldbescheid von Beginn
an unwirksam war. Ein Wohngeldbescheid wird von
dem Zeitpunkt an unwirksam, ab dem ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied nach den §§ 7 und
8 Abs. 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen ist
(§ 28 Abs. 3 WoGG). Hier war die ganze Familie als
Empfänger von Arbeitslosengeld II vom Wohngeld
ausgeschlossen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 WoGG). Auch eine
Ausnahme vom Ausschluss lag nicht vor, weil durch
das Wohngeld die Hilfebedürftigkeit des Klägers
nicht beseitigt worden war (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3
Nr. 2 WoGG)
.

Die Anrechnung des ausgezahlten Wohngeldes
auf die Arbeitslosengeld II-Leistungen hingegen
war nicht korrekt. Einkommen im Sinne des SGB II
ist nach Rechtsprechung des BSG grundsätzlich
das, was jemand während des Leistungsbezuges
wertmäßig dazu erhält. In der Abgrenzung dazu ist
Vermögen das, was er davor bereits hatte.
119 Dagegen ist eine lediglich vorübergehend zur Verfügung
stehende Leistung nicht als Einkommen zu qualifzieren.
120 Entscheidend ist, ob in dem Zeitpunkt, in
dem eine Einnahme als Einkommen berücksichtigt
werden soll, der Zufluss bereits mit einer (wirksamen) Rückzahlungsverpflichtung belastet ist.
121 Vorliegend bestand die Rückzahlverpflichtung bereits
im Moment des Zuflusses des Wohngeldes, denn
 
die Zahlung erfolgte ohne Rechtsgrund, weil der
Bewilligungsbescheid nie wirksam wurde und daher keiner Aufhebung bedurfte.
122 Das zugeflossene
Wohngeld war daher nicht als Einkommen auf das
Arbeitslosengeld II anzurechnen.
Die Bürgerbeauftragte half dem Petenten bei der
Begründung seines Widerspruchs. Einige Zeit spä-
ter berichtete dieser erleichtert, dass das Jobcenter seinem Widerspruch abgeholfen hatte und eine
Rückzahlung nicht mehr forderte. (1247/2016)
 
...

Der nächste Fall, auch 2016 zu finden, betrifft genau das Szenario, das ich voraussehe, wenn es bei uns mal zu einer Nebenkostennachforderung des Vermieters kommen sollte.

Das Jobcenter, das mir alles kürzt und keine Möglichkeit gibt, was an Rücklagen für solche Fälle zu bilden, wäre nicht zuständig, weil ich in Rente bin ... aber das Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt dann ja.

Das Sozi müsste sowas dann aber nach diesem Fall hier voll übernehmen und mir nicht nur als Darlehen gewähren. Ich kopier das hier auch mal rein .. ist schon interessant, sich mal diese Fälle durchzulesen.
...
Verschiedene Leistungsträger –
Wer übernimmt die Heizkostennachzahlung?
 

Im September 2016 wandte sich ein Ehepaar ratsuchend an die Bürgerbeauftragte, da sie ihre
Heizkostenabrechnung erhalten hatten und nicht
wussten, wie sie die hohe Nachzahlung in Höhe von
373,00
vollständig bezahlen sollten.

 Der Ehemann war Altersrentner mit einer für ihn allein betrachtet bedarfsdeckenden Rente. Die Ehefrau bezog hingegen SGB II-Leistungen, auf welche
die übersteigende Rente ihres Ehemannes angerechnet wurde. Aufgrund dessen wurde die Rente
des Ehemannes fast vollständig für die Sicherung
des Existenzminimums beider Eheleute verbraucht.

 Nach Erhalt der Heizkostenabrechnung reichte der
Ehemann diese daher beim Grundsicherungsamt
ein und bat um eine einmalige Unterstützung. Das
Amt lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung
ab, dass die Nachzahlung durch Ansparungen aus
der übersteigenden Rente gezahlt werden könne.
Mit dem ablehnenden Bescheid wandten sich die
Eheleute hilfesuchend an die Bürgerbeauftragte
.

Grundsätzlich erhöhen Heizkostennachzahlungen
den Bedarf einer leistungsberechtigten Person im
Monat der Fälligkeit.
156 Entsprechend hatte das
für die Ehefrau zuständige Jobcenter die hälftige
Nachzahlung i. H. v. 186,50
bei der Ehefrau als
Bedarf berücksichtigt. Die andere Hälfte wurde
vom Jobcenter bei der Prüfung berücksichtigt, ob
ein Teil der Rente des Ehemannes als Einkommen
anzurechnen war. Diese Prüfung ergab jedoch, dass
durch die Nachzahlung der Bedarf des Ehemannes
in dem Monat so hoch war, dass er bereits seinen
eigenen Bedarf nicht vollständig aus seiner Rente
 
decken konnte. Das Jobcenter rechnete bei der Ehefrau daher kein übersteigendes Renteneinkommen
an. Einen eigenen Anspruch gegen das Jobcenter
konnte der Ehemann aber nicht geltend machen,
da er als Altersrentner nicht anspruchsberechtigt
war. Dies war soweit auch richtig, allerdings folgte
daraus, dass der Ehemann die Differenz bei dem
Grundsicherungsträger beantragen musste, die
nun jedoch ablehnten und auf Ansparmöglichkeiten verwiesen
.

Die Bürgerbeauftragte setzte sich daher mit dem
Grundsicherungsamt in Verbindung und schilderte
die missliche Lage, die durch die gesetzlichen Regelungen in den verschiedenen Leistungssystemen
entstanden war und machte insbesondere deutlich,
dass der Ehemann keine Rücklagen bilden konnte,
weil seine Rente soweit sie seinen eigenen Bedarf
überstiegt stets voll zur Bedarfsdeckung bei der
Ehefrau herangezogen worden war
.

Das Grundsicherungsamt lenkte daraufhin ein und
übernahm schließlich doch den noch offenen Differenzbetrag i. H. v. 68,52
. (2454/2016) 
...
Na ja ...drei Fälle, die ich persönlich wegen unserer typischen Probleme als gemischte Bedarfsgemeinschaft Rentner/ALG-II-Empfänger besonders interessant fand ... über den Link findet Ihr hier viel mehr ...was alles schief gehen kann, ist ja gerade beim Jobcenter unglaublich vielfältig und individuell verschieden.

LG
Renate

Sonntag, 8. Dezember 2019

Bettina Kenter-Götte über ihr Sachbuch zum Thema Hartz IV

Titel des Buches: "„Heart's Fear. Hartz IV. Geschichten von Armut und Ausgrenzung

Quelle: Wikipedia

Auch im Prinzip ausgesprochen erfolgreiche Menschen kann Hartz IV treffen, und umso älter man wird, umso eher kann es einen auch treffen, selbst wenn man mal so gut davor war wie diese Frau.

Bettina Knter-Götte hat sich wieder gefangen, aber auch und vor allen Dingen aus krankheitsbedingen Gründen und Altersgründen eine schlimme Zeit hinter sich und sie schreibt, wer das nicht persönlich erlebt hat, was Hartz IV wirklich bedeutet, der glaubt einem das häufig gar nicht.

Mein Mann und ich glauben das, wir sind seit 12 Jahren Aufstocker und ich immer noch davon betroffen, obwohl ich schon recht lange Rentnerin bin, aber über die Bedarfsgemeinschaft darf ich mich nach wie vor über die Schikanen des Jobcenters schwarz ärgern.

Ich kopiere Euch mal Ausschnitte aus zwei Texten über die Erlebnisse von Bettina Kenter-Götte raus und ganz unten auch noch was darüber, wie erfolgreich diese Frau durchaus zwischendurch war.

https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-sanktionen-arbeitslosigkeit-armut-1.4674013?utm_source=pocket-newtab

...


Hartz IV:"Man kriegt auch Sklaven in die Gänge"

...
Bettina Kenter-Götte arbeitet Jahrzehnte als Schauspielerin. Dann wird sie Hartz-IV-Empfängerin und erkennt: Die "Schreckenskammer der Gesellschaft" ist "absurd, brutal, menschenverachtend".
...
 
Nach Jahrzehnten als Schauspielerin und Medienschaffende wurde Bettina Kenter-Götte krankheitsbedingt Empfängerin von Hartz IV - danach war ihr Leben geprägt von Angst vor Sanktionen.
Wenn diese Kürzungen mehr als 30 Prozent betragen, sind sie dem Bundesverfassungsgericht zufolge nicht zumutbar. Das Arbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit hatten trotzdem weiterhin höhere Kürzungen geplant. Nach einem Bericht der SZ darüber erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Kürzungen von mehr als 30 Prozent werde es nicht mehr geben.
...
Sie haben ein Buch geschrieben über Phasen in Ihrem Leben mit Hartz IV, am 12. Dezember lesen Sie daraus im Bundestag auf Einladung der Linken-Fraktion. "Heart's Fear" heißt Ihr Buch, Herzensangst. Bekommt man die als Hartz-IV-Bezieher?

Die Angst ist die größte Macht in dieser Schreckenskammer der Gesellschaft. Obwohl ich seit sechs Jahren nicht mehr im Hartz-IV-Bezug bin, war es erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, als sei ich aus dieser Schreckenskammer entlassen. Die Angst vor Sanktionen ist prägend für das Leben von Betroffenen. Das Jobcenter war der einzige Ort auf dieser Welt, wo ich mich nach den ersten Erfahrungen nicht alleine hingetraut habe - und ich war schon an sehr vielen Orten dieser Welt.
...
Wie sind Sie denn in Hartz IV geraten?

Ich war dreimal betroffen, einmal als junge alleinerziehende Mutter, das war noch im alten Sozialhilfesystem, nach zehn Berufsjahren als Schauspielerin. Nach weiteren 25 Berufsjahren war ich während einer Branchenflaute kurze Zeit sogenannte Aufstockerin. Und schließlich war ich fünf Jahre krank. Als freie Bühnen- und Medienschaffende hatte ich keinen Anspruch auf Krankengeld und landete, als nach zwei Jahren meine Ersparnisse aufgebraucht waren, nach 40 erfolgreichen Berufsjahren bei der Armentafel und bei Hartz IV.
...
Wer wird denn sanktioniert?

Nach offizieller Statistik werden acht Prozent der Hartz-IV-Beziehenden sanktioniert, oft mehrfach. Das sind übrigens nicht nur Arbeitslose. Es wurden und werden auch Menschen, die arbeiten, sanktioniert. Viele ALG-II-Beziehende sind aufstockende Niedrigentlohnte, Single-Mütter, die nicht arbeiten können wegen ihrer Kinder, pflegende Angehörige, Kranke, wie ich damals. Und sanktioniert wird nicht nur bei angeblichen Pflichtverletzungen, sondern auch nach Quote. Das weiß man seit dem Buch der Jobvermittlerin Inge Hannemann, "Die Hartz-IV-Diktatur".

Wie war es bei Ihnen?

Ich bekam einmal, weil ich angeblich eine Frist nicht eingehalten hatte, eine 100-Prozent-Sanktion. Diese Sanktion war schon nach damaliger Rechtslage rechtswidrig und musste zurückgenommen werden. Und eine Sanktionsandrohung bekam ich, weil ich einen Antrag auf Bedürftigkeit "zu früh" gestellt hatte. Danach wusste ich: Hartz IV ist absurd, brutal, menschenverachtend, kontraproduktiv und in weiten Teilen rechtswidrig. Es sind ja auch schon Menschen verhungert bei Vollsanktionen. Ich hatte in Stuttgart Theaterproben, da war ich noch nicht ganz gesund und im Bezug. Das Jobcenter hatte eine widerrechtliche Kürzung vorgenommen, Gage kam erst später, und da hab ich gehungert. Ein Freund ist nach Stuttgart gereist, um mit mir Lebensmittel einzukaufen. Geld hätte er mir nicht überweisen können, das wäre als Einkommen wieder abgezogen worden.
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30-Prozent-Sanktionen zur Sanktionierung von Pflichtverletzungen hat das Bundesverfassungsgericht aber als verfassungsgemäß eingestuft. Halten Sie das auch für absurd?

Wenn man über Pflichtverletzungen spricht: Die größte Pflichtverletzung liegt auf Seiten des Staates. Die Jobcenter haben über fast 15 Jahre Millionen von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern verfassungswidrig behandelt. Das ist der schlimmste Rechtsbruch. Was sonst im Rechtsstaat undenkbar ist, war bislang in der Martermühle Hartz IV Alltag: Ohne Vorliegen einer Straftat, ohne Gerichtsverhandlung, ohne Urteil verhängt der Fallmanager des Jobcenters - als Ankläger, Richter und Vollstrecker in Personalunion - existenzbedrohende Strafen.

Kann man nicht, zumindest durch leichte Sanktionen, auch in die Gänge kommen, auch einen neuen Arbeitsplatz finden?

Jobcenter haben überhaupt keine guten Arbeitsplätze zu vergeben, das sind Resterampen für Niedriglohnjobs. Und es wird ein wahnsinniger Zwang ausgeübt, die schlimmsten Jobs anzunehmen oder unsinnige Maßnahmen über sich ergehen zu lassen. Zum Beispiel musste ich einen Buchhaltungskurs machen - nach 40 Jahren als Schauspielerin. Und ich musste einen Bewerbungskurs machen - nach 40 Jahren als Schauspielerin -, und noch dazu bei einer Frau, die in einer Mail sieben Fehler gemacht hat. Es war hanebüchen! Aber wenn ich gesagt hätte, das mache ich nicht, das ist Steuergeldverschwendung, dann wäre ich vollsanktioniert worden. Oder zu 60 Prozent. Ja, natürlich, man kriegt auch Sklaven in die Gänge, wenn man auf sie eindrischt, man kriegt auch Kinder in die Gänge, indem man auf sie eindrischt. Lange Zeit dachte man auch, man könne auf Frauen eindreschen, wenn sie nicht gehorsam sind. Diese Rohrstockpädagogik gehört dem Mittelalter an.
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Warum glauben Sie, dass unsere Gesellschaft das System Hartz IV trotzdem hinnimmt?

Weil kaum jemand weiß, was dort passiert. Und ich hoffe, jetzt wachen alle auf. Das Vertrackte ist, dass die einzelnen Geschichten oft so absurd und kompliziert sind, dass man sie nicht glaubt. Sogar ich habe die Erfahrung gemacht. Es waren die schlimmsten Momente überhaupt bei Hartz IV, wenn ich meine Geschichten meinen Freunden und Freundinnen erzählt habe, und sie haben mir nicht mehr geglaubt.
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https://www.hallo-muenchen.de/muenchen/suedost/muenchenharlaching-schicksalsschlaege-hartz-bettina-kenter-goette-spricht-ueber-leben-13015348.html

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Ihre Geschichte bewegt: Nach einer Krankheit lebte die erfolgreiche Schauspielerin Bettina Kenter-Götte von Hartz IV – nun spricht sie darüber in Harlaching.
Harlaching – Bettina Kenter-Götte weiß, wie es sich anfühlt, wenn man auf Spenden angewiesen ist. Die 68-jährige Schauspielerin kann sich genau daran erinnern, was für ein Gefühl das war, als sie das erste Mal in ihrem Leben Lebensmittel von der Tafel holte.
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„Es war sehr schwer erträglich“, sagt sie. „Ich hatte das Gefühl, mir schlägt die Armut von mehreren Jahrtausenden entgegen.“
Dabei hatte ihre Karriere erfolgreich begonnen: Sie stand stand mit Romy Schneider, Willy Millowitsch und Monica Bleibtreu vor der Kamera, war eine gefeierte und preisgekrönte Schauspielerin. Doch dann wurde Bettina Kenter-Götte, die im Umkreis Münchens lebt, schwanger. „Ich war von Anfang an alleinerziehend“, erzählt sie.
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Schicksalsschläge zehrten an finanziellen Rücklagen

Um sich um ihre Tochter zu kümmern, musste sie beruflich zurückstecken. Als sie Jahre später dann erkrankte – eine schwere Form von Rheuma sowie mehrere Operationen setzten sie beinahe fünf Jahre außer Gefecht – waren ihre finanziellen Rücklagen schnell aufgebraucht.
Und Kenter-Götte wurde zur HartzIV-Bezieherin. Erst nach einer Weile erkannte sie: „Die Beschämung kommt von außen. Um meine Würde zurückzugewinnen, musste ich darüber sprechen und der Armut eine Stimme geben.“ 
Verpönt sei es nämlich in ihrer Branche, über die schlechten Arbeitsbedingungen und Löhne zu sprechen – vor allem Frauen hätten es sehr schwierig. So begann die Schauspielerin zu schreiben. Unter anderem das Buch „Heart’s Fear – HartzIV – Geschichten von Ausgrenzung und Armut“, in dem sie diese schreckliche Episode in ihrem Leben verarbeitet hat. 
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Noch heute wird sie wütend, wenn sie an einige Situationen zurückdenkt. „Die Leute werden auch willkürlich sanktioniert – das sind Hungerstrafen“, schimpft sie. Wer Anträge nicht fristgerecht oder auch zu früh einreicht wird demnach sanktioniert – und bekommt weniger Geld. Betroffen sind nicht wenige: Allein in München leben mehr als 47 500 Menschen von Hartz IV.

Erzählungen ihrer Leser bewegen sie zutiefst

Die Geschichten, die Menschen ihr auf ihrer Lesereise erzählt haben, sind noch schlimmer, erzählt sie und denkt zum Beispiel an eine junge Frau, die im fünften Monat schwanger war. „Da hat ihr Fallmanager ihr doch glatt gesagt, sie solle jetzt noch nicht daran denken, Babyausstattung zu beantragen – es könnte ja eine Totgeburt werden.“
Für Bettina Kente-Götte zumindest ist jenes Kapitel abgeschlossen. „Heute bin ich gesund, habe deshalb auch wieder gut zu tun, bekomme außerdem Rente – und 2015 habe ich sogar geheiratet“, erzählt sie. Kennen gelernt hat sie ihren Mann übrigens auf einer Veranstaltung zu HartzIV – ein Journalist, der sie interviewen wollte.
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Bettina Kenter-Götte (* 10. März 1951 in Wiesbaden) ist eine deutsche Schauspielerin, Autorin, Synchronsprecherin, und Regisseurin.
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Bettina Kenter setzt sich seit geraumer Zeit gegen den Sozialabbau im Medienbereich und für die Enttabuisierung der zunehmenden Armut bei Bühnen- und Fernsehschaffenden ein. In der ZDF-Fernsehsendung 37 Grad vom 4. Oktober 2011 sprach sie sehr offen über ihre damalige Armut, bedingt durch eine längere Krankheitspause und dem geringen Rollenangebot für ältere Schauspielerinnen.[2]
2018 wurde ihr Buch „Heart's Fear. Hartz IV. Geschichten von Armut und Ausgrenzung“ veröffentlicht.[3][4][5][6][7] Kenter ist verheiratet und lebt im Großraum München. 
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 LG
Renate

Jobcenter: Wann und wie viel müssen Mütter von Kindern arbeiten?

Und besonders wichtig, ohne Betreuungsplatz geht das eben gar nicht

Also ich hab das rausgesucht wegen einer Freundin, die genauso wie wir nur Probleme mit dem Jobcenter hat.

Ihre kleine Tochter ist gerade vor einigen Tagen 3 Jahre alt geworden und kann wohl vielleicht ab September 2020, wenn sie Glück hat, in Preetz einen Platz in einem der Kindergärten dort kriegen.

Sie wohnt mit dem Kind außerhalb, also Dorf. Das Kind ist gesund und munter und hat insofern auch keinen Anspruch auf irgendeinen Fahrdienst, wie es bei behinderten Kindern der Fall wäre. Wie also das Kind vom Dorf in den Kindergarten und zurück kommt, muss die Mama schon alleine regeln.

Und die hat kein Auto, es geht also nur mit dem bei uns ziemlich schlecht bestellten öffentlichen Nahverkehr, der auf den Dörfern noch viel schlechter ist als von der Stadt aus. Das weiß ich von früher.

Nun will das Jobcenter plötzlich, dass sie schon gleich in einigen Wochen eine Schule besuchen soll.

Das Kind ist ja 3 und sie werden sich da insofern auf die für Frauen ja generell nachteiligere Rechtsprechnung aus 2009 berufen, wo mal der Bundesgerichtshof gesagt hat, Frauen könnten dann Vollzeit arbeiten, wenn Kinder 3 Jahre alt sind.

Es gibt aber auch ein neueres Urteil, das sagt, das ist so nicht richtig. Das gilt nur für größere Kinder, nicht für ganz kleine, weil das Frauen überlasten würde. Die müssen auch laut Bundesgerichtshof und dem wieder noch neueren Urteil aus 2011 nur Teilzeit arbeiten .. und auch das nur, wenn sich das eben alles so regeln lässt.

Das alles hat auch was mit dem Betreuungsunterhalt durch die Väter zu tun, den die früher länger zahlen mussten, aber nun seit dem Urteil 2009 nicht mehr, da ist dann nämlich zunächst mal jetzt doch das Jobcenter zuständig und die Frau hat, wenn ihr Kind 3 ist, auf jeden Fall einen Anspruch auf ALG II, wenn der Vater des Kindes ihr keinen Unterhalt zahlt.

Ob das in diesem Fall so ist, weiß ich nicht. Muss mich da erst reinlesen, will auch gar nicht alles verraten. Weil ja auch gar nicht alles die Öffentlichkeit was angeht, selbst wenn ich nicht sage, um wen genau es geht.

Also ich gedenke, dieser Mami dabei zu helfen, erstmal im Eilantrag eine Klage beim Sozialgericht einzureichen, dass sie diese Schule jetzt sowieso nicht besuchen kann und das Jobcenter abwarten muss, wann und wo sie denn überhaupt einen Kindergartenplatz kriegt, denn so leicht ist sowas ja gar nicht zu kriegen.

Dann muss man weitersehen, wie lange das Kind da sein kann und auch die Zeit mit einrechnen, die für die Fahrzeit draufgeht .. und zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von eben jenem Dorf in die Stadt und zurück.

Und nur in dieser Zeit kann diese Frau ja überhaupt irgendwas tun, ob nun arbeiten oder sich weiterbilden, ist ganz egal, es muss ja so ausschauen, dass sie sich trotzdem ganz normal und in Ruhe um ihr Kind kümmern kann.

Und niemand kann von ihr verlangen, sich zu überlasten. Das Kind und seine Versorgung geht vor, und das auch ganz unabhängig davon, ob dessen Vater nun noch Unterhalt bezahlt oder sich möglicherweise weigert, weil sein Kind inzwischen 3 Jahre alt ist.

Das er sich wohl um das Kind nicht mehr kümmern soll, ist mir bekannt. Aber auch das hat das Jobcenter nur insofern zu interessieren, dass es so für die Mama ja noch viel schwieriger ist, von dem Mann noch Geld zu kriegen.

Mehr Input findet man unten auf den folgenden Seiten, wo es überall darum geht, was man heute eigentlich von Frauen mit Kindern vom Jobcenter verlangt.

Eins ist wieder klar ... die sogenannten Emanzipationsideen der Ossis haben alles nur schwieriger gemacht.

Früher wäre kein Mensch in Westdeutschland auf die Idee gekommen, überhaupt Frauen mit Kindern so unter Druck zu setzen. Wir hatten viel mehr Rechte, uns in Ruhe um unsere Kinder kümmern zu dürfen, egal ob der Vater zahlt oder nicht, bevor die Grenze aufging und die Ossis ihre ganzen vertrackten Ideen und den ganzen Ossi-Kita-Murx hier eingebracht haben.

Damit haben sie der Emanzipation der Frau in Deutschland einen großen Schaden zugefügt und alles verschlechtert, auch zum Leidwesen der Kinder, die unter sowas mitleiden müssen.

https://www.datentransfer24.de/ALG2-Kinderbetreuung.html

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html

https://www.heimarbeit.de/alleinerziehend-und-hartz-iv-ab-welchem-alter-der-kinder-muessen-muetter-arbeiten/

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/bgh-urteil-alleinerziehende-muessen-nicht-vollzeit-arbeiten/2990488.html

https://www.bild.de/ratgeber/2011/arbeit/wann-muss-ich-als-geschiedene-mutter-wieder-arbeiten-19206838.bild.html

https://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitslosengeld-2-im-Anschluss-an-Betreuungsunterhalt--f89597.html

Das Prinzip, dass alles passen muss, gilt übrigens auch für pflegedürftige Angehörige, wo es sich auch vereinbaren lassen muss und nur geht, wenn man den Pflegefall überhaupt alleine lassen kann.

Ich hatte wegen der Pflege meiner Mutter auch mehrmals Probleme mit dem Jobcenter, als sie noch lebte, habe immer das Sozialgericht eingeschaltet und jedes Mal Recht bekommen, dass die Pflege einer dementen alten Frau vorgeht vor deren Spinnkram.

https://www.elo-forum.org/threads/mutter-mit-pflegestufe-massives-problem-mit-jobcenter-wie-jetzt-weiter-verhalten.180184/


Generell gibt es einen Fahrdienst nur für behinderte Kinder, nicht für gesunde.

Und kein Mensch kann was dafür, dass unser öffentlicher Nahverkehr seit der Privatisierung hier überall eine Katastrophe ist.

Insofern .. als alter Hase in Sachen Klagen im Eilverfahren vorm Sozialgericht werde ich mich da mal reinknien.

Das ist wieder typisch Jobcenter. Die schreiben irgendeinen Mist, weil es einer in nen Computer reingetippt hat ohne zu denken, dann geht es raus.

Denken gehört heute leider beim Fallmanagement und auch bei der Leistungsabteilung bei den Jobcentern nicht mehr zum vorhandenen Repertoire.

 LG
Renate



Freitag, 6. Dezember 2019

Jobcenter life ...immer was anders und nur Schikanen

Wieso, das ergibt sich aus dem Anschreiben-Text fürs Jobcenter von heute

Es ist zum Mäusemelken. Da sagt der Typ hier für Selbständige neulich zu meinem Mann, oh wie toll mit den Unterlagen, so hätte er das von jedem gern . ich freu mich noch, denn so habe ich sonst meine Unterlagen ja immer bei der Leistungsabteilung Plön eingereicht, denen bisher grundsätzlich Kontoauszüge als Belege ausgereicht haben.

Zumal wir ja nur auf dem Papier was absetzen können. In echt liegen wir sowieso unter 100 Euro Einnahmen und es wäre komplett wurscht, ob wir die EKS nun machen oder peng .. denn 100 Euro sind mit oder ohne Absetzbeträge doch sowieso frei.

Na ja ...lest mal, was ich denen geschrieben habe.

Jürgen und ich empfinden allmählich die Art und Weise, wie man uns seit Einführung dieses Typen für Selbstständige beim Jobcenter Plön behandelt, der den Selbständigen ja nur helfen soll, als Schikane pur.

Vorher lief das immer alles gut, neuerdings nur noch Probleme und das wegen diesem bisschen an Geld, was wir uns dazuverdienen.

Es ist zum Kotzen, echt !!!!

LG
Renate

....
Abs.: Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

06.12.19

Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23

24306 Plön

Ihr Schreiben vom 04.12.19
Die Sachbearbeiterin war Frau Mxxx
Seit Dezember 2011 haben wir als Belege immer nur Kontoauszüge einreichen müssen !!!!!
Angaben, die wir Ihnen machen können und die wir Ihnen jetzt im Nachhinein oder auch in Zukunft sowieso nicht machen können, weil es dafür gar keine Belege gibt
Siehe genaue Erklärungen im Text

Sehr geehrte Damen und Herren,

ob wir über die Anlage EKS nun irgendetwas absetzen oder nicht, ist vollkommen egal. Wir haben normalerweise nie so viele Einnahmen über unseren Texter-Job, dass wir auch nur brutto über die ersten 100 Euro Freibetrag kommen würden, die wir beide verdienen dürfen, ohne dass uns etwas gekürzt wird. Wir machen das aber trotzdem seit Beginn dieser Nebentätigkeit immer ordentlich und bisher reichte es immer, die dazu gehörenden Kontoauszüge einzureichen.

Ob Sie jetzt die gekaufte Druckpatrone als Büromaterial, was ja definitiv welches ist, weil wir den Drucker sonst gar nicht brauchen im digitalen Zeitalter, nun anerkennen oder nicht, spielt deshalb gar keine Rolle. Wir haben aber in besagtem Halbjahr eben eine gekauft.

Zu Punkt 1: Bei Foto-Jarre gibt es in Preetz die Druckpatronen, die wir hier für unseren Drucker brauchen, damit wir Ihnen überhaupt alles kopieren können, was für die Anlage EKS wichtig ist. Bei der Kartenzahlung handelte es sich um eine schwarze Druckpatrone. Etwas anderes haben wir bei Foto-Jarre in dem Halbjahr nicht gekauft. Eine Rechnung dafür haben wir uns nicht ausstellen lassen, weil wir sowas für die Leistungsabteilung bisher noch nie gebraucht haben, und das in über 8 Jahren, in denen wir jetzt mit Ihnen abrechnen.

Zu Punkt 2: Die 1 u 1 Mailumedia GmbH schickt uns per Post sowieso keine Rechnungen zu, die buchen einfach ab. Wir haben nicht beide den gleichen Vertrag. Der von meiner Frau ist günstiger und bietet nicht die gleichen Leistungen wie meiner. Es gibt da deshalb auch bis heute nicht den gleichen Service wie bei mir.

Ich kann Ihnen nur deshalb ausnahmsweise überhaupt einen Beleg für die bei uns abgebuchten 23,34 Euro vom 4.6.19 kopieren, weil zum Zeitpunkt des eigentlichen Abrufs für den Account meiner Frau Renate Hafemann (deren Account da aber auf ihren früheren Ehenamen aus 1. Ehe mit meinem Vorgänger Renate Braasch läuft, weil sich der Name dort nicht ändern lässt und schon deshalb eine schriftliche Rechnung hier im Haus gar nicht ankommen würde .. die schicken aber auch keine, nichtmal per E-mail), weil deshalb per E-mail eine Mahnung kam. Das passiert bei halbjährlicher Abbuchung leicht mal, weil eben von gmx nie eine Rechnung kommt und sie den Betrag für den Account meiner Frau immer erst am Monatsende abbuchen.

Auch jetzt bekommt meine Frau, wenn Deckung beim Bankabruf da ist, keine Rechnung, auch nicht per E-mail. Diese Firma (das ist gmx, die aber jetzt zu 1 u 1 gehören) meldet sich nur dann, wenn irgendetwas nicht stimmt wie eben keine Deckung auf dem Konto, sonst nicht.

Bei mir ist das anders, denn ich habe einen anderen Vertrag, der auch mehr Leistung beinhaltet, allerdings ist es auch erst jetzt anders.

Auch ich habe früher von gmx nie eine Rechnung bekommen. Schriftlich bekomme ich sowieso keine Rechnung per Post, aber erstmalig jetzt Ende November kam eine per E-mail, weil gmx da etwas umgestellt und den Service verbessert hat. Seitdem gibt es sogar einen Rechnungsaccount, in den ich reinsehen kann, aber nur virtuell. Ich kann deshalb sogar, aber auch nur für Ende Mai, diese am 3.6.19 abgerufene Rechnung vom 1 u 1 bzw. gmx ja eigentlich, kopieren.

Im nächsten Halbjahr werde ich Ihnen für meine Frau keinen derartigen Beleg kopieren können, denn da hatten wir Deckung auf dem Konto und es kam keine Mahn-E-mail. Darauf mache ich bereits vorsorglich aufmerksam.

Heute geht nunmal vieles nur noch digital und ohne Extra-Unterlagen, auch wenn das beim Jobcenter nach wie vor anders sein mag.

Zu Punkt 3: Virtuell wäre es mir nicht mehr möglich gewesen, für Sie alle angeforderten Rechnungskopien zu kopieren.

Auch O² (Telefonica) hat was umgestellt, und zwar zum 1.4.19. Wir sind da auf einen anderen Server gekommen und es gab gewaltige Probleme bei O². Deshalb sind auch die Zahlungen so unregelmäßig und alles durcheinander. Es kamen da Gutschriften und sonstwas für Erklärungsschreiben und war ein Hick-Hack ohne Ende, wegen dem wir zigmal telefoniert haben. In meinen alten Account kam ich nicht mehr rein und der neue läuft auch erst ab 1.4.19. Weiter zurück käme ich virtuell gar nicht mehr.

Nun haben wir bei unserer Telefonrechnung mal abgemacht, dass wir diese Rechnung auch per Post zugeschickt kriegen. Insofern kann ich Ihnen das ganze Durcheinander da dann auch kopieren und hoffe, Sie blicken da durch. Ich persönlich habe jetzt im Nachhinein da schon Probleme. Die Telefoniererei, weil hier überhaupt nichts mehr lief bei dieser Umstellung war so kompliziert, ich bin schon da kaum durchgestiegen und was ich damals begriffen habe, habe ich inzwischen vergessen. Es funktioniert wieder und aktuell gibt es auch einen Account, in den man reinkommt .. aber wie gesagt .. hätte ich da nicht mal beantragt, mir die Telefonrechnungen doch bitte auch mit der Post zu schicken, dann ginge das jetzt nicht mehr weiter zurück als bis zum 1.4.19, denn mehr ist auf dem neuen Account seit der Server-Umstellung nicht mehr zu finden.

Mit freundlichen Grüßen






Anlagen: im Text genau erklärt