Sonntag, 8. Dezember 2019

Jobcenter: Wann und wie viel müssen Mütter von Kindern arbeiten?

Und besonders wichtig, ohne Betreuungsplatz geht das eben gar nicht

Also ich hab das rausgesucht wegen einer Freundin, die genauso wie wir nur Probleme mit dem Jobcenter hat.

Ihre kleine Tochter ist gerade vor einigen Tagen 3 Jahre alt geworden und kann wohl vielleicht ab September 2020, wenn sie Glück hat, in Preetz einen Platz in einem der Kindergärten dort kriegen.

Sie wohnt mit dem Kind außerhalb, also Dorf. Das Kind ist gesund und munter und hat insofern auch keinen Anspruch auf irgendeinen Fahrdienst, wie es bei behinderten Kindern der Fall wäre. Wie also das Kind vom Dorf in den Kindergarten und zurück kommt, muss die Mama schon alleine regeln.

Und die hat kein Auto, es geht also nur mit dem bei uns ziemlich schlecht bestellten öffentlichen Nahverkehr, der auf den Dörfern noch viel schlechter ist als von der Stadt aus. Das weiß ich von früher.

Nun will das Jobcenter plötzlich, dass sie schon gleich in einigen Wochen eine Schule besuchen soll.

Das Kind ist ja 3 und sie werden sich da insofern auf die für Frauen ja generell nachteiligere Rechtsprechnung aus 2009 berufen, wo mal der Bundesgerichtshof gesagt hat, Frauen könnten dann Vollzeit arbeiten, wenn Kinder 3 Jahre alt sind.

Es gibt aber auch ein neueres Urteil, das sagt, das ist so nicht richtig. Das gilt nur für größere Kinder, nicht für ganz kleine, weil das Frauen überlasten würde. Die müssen auch laut Bundesgerichtshof und dem wieder noch neueren Urteil aus 2011 nur Teilzeit arbeiten .. und auch das nur, wenn sich das eben alles so regeln lässt.

Das alles hat auch was mit dem Betreuungsunterhalt durch die Väter zu tun, den die früher länger zahlen mussten, aber nun seit dem Urteil 2009 nicht mehr, da ist dann nämlich zunächst mal jetzt doch das Jobcenter zuständig und die Frau hat, wenn ihr Kind 3 ist, auf jeden Fall einen Anspruch auf ALG II, wenn der Vater des Kindes ihr keinen Unterhalt zahlt.

Ob das in diesem Fall so ist, weiß ich nicht. Muss mich da erst reinlesen, will auch gar nicht alles verraten. Weil ja auch gar nicht alles die Öffentlichkeit was angeht, selbst wenn ich nicht sage, um wen genau es geht.

Also ich gedenke, dieser Mami dabei zu helfen, erstmal im Eilantrag eine Klage beim Sozialgericht einzureichen, dass sie diese Schule jetzt sowieso nicht besuchen kann und das Jobcenter abwarten muss, wann und wo sie denn überhaupt einen Kindergartenplatz kriegt, denn so leicht ist sowas ja gar nicht zu kriegen.

Dann muss man weitersehen, wie lange das Kind da sein kann und auch die Zeit mit einrechnen, die für die Fahrzeit draufgeht .. und zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von eben jenem Dorf in die Stadt und zurück.

Und nur in dieser Zeit kann diese Frau ja überhaupt irgendwas tun, ob nun arbeiten oder sich weiterbilden, ist ganz egal, es muss ja so ausschauen, dass sie sich trotzdem ganz normal und in Ruhe um ihr Kind kümmern kann.

Und niemand kann von ihr verlangen, sich zu überlasten. Das Kind und seine Versorgung geht vor, und das auch ganz unabhängig davon, ob dessen Vater nun noch Unterhalt bezahlt oder sich möglicherweise weigert, weil sein Kind inzwischen 3 Jahre alt ist.

Das er sich wohl um das Kind nicht mehr kümmern soll, ist mir bekannt. Aber auch das hat das Jobcenter nur insofern zu interessieren, dass es so für die Mama ja noch viel schwieriger ist, von dem Mann noch Geld zu kriegen.

Mehr Input findet man unten auf den folgenden Seiten, wo es überall darum geht, was man heute eigentlich von Frauen mit Kindern vom Jobcenter verlangt.

Eins ist wieder klar ... die sogenannten Emanzipationsideen der Ossis haben alles nur schwieriger gemacht.

Früher wäre kein Mensch in Westdeutschland auf die Idee gekommen, überhaupt Frauen mit Kindern so unter Druck zu setzen. Wir hatten viel mehr Rechte, uns in Ruhe um unsere Kinder kümmern zu dürfen, egal ob der Vater zahlt oder nicht, bevor die Grenze aufging und die Ossis ihre ganzen vertrackten Ideen und den ganzen Ossi-Kita-Murx hier eingebracht haben.

Damit haben sie der Emanzipation der Frau in Deutschland einen großen Schaden zugefügt und alles verschlechtert, auch zum Leidwesen der Kinder, die unter sowas mitleiden müssen.

https://www.datentransfer24.de/ALG2-Kinderbetreuung.html

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html

https://www.heimarbeit.de/alleinerziehend-und-hartz-iv-ab-welchem-alter-der-kinder-muessen-muetter-arbeiten/

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/bgh-urteil-alleinerziehende-muessen-nicht-vollzeit-arbeiten/2990488.html

https://www.bild.de/ratgeber/2011/arbeit/wann-muss-ich-als-geschiedene-mutter-wieder-arbeiten-19206838.bild.html

https://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitslosengeld-2-im-Anschluss-an-Betreuungsunterhalt--f89597.html

Das Prinzip, dass alles passen muss, gilt übrigens auch für pflegedürftige Angehörige, wo es sich auch vereinbaren lassen muss und nur geht, wenn man den Pflegefall überhaupt alleine lassen kann.

Ich hatte wegen der Pflege meiner Mutter auch mehrmals Probleme mit dem Jobcenter, als sie noch lebte, habe immer das Sozialgericht eingeschaltet und jedes Mal Recht bekommen, dass die Pflege einer dementen alten Frau vorgeht vor deren Spinnkram.

https://www.elo-forum.org/threads/mutter-mit-pflegestufe-massives-problem-mit-jobcenter-wie-jetzt-weiter-verhalten.180184/


Generell gibt es einen Fahrdienst nur für behinderte Kinder, nicht für gesunde.

Und kein Mensch kann was dafür, dass unser öffentlicher Nahverkehr seit der Privatisierung hier überall eine Katastrophe ist.

Insofern .. als alter Hase in Sachen Klagen im Eilverfahren vorm Sozialgericht werde ich mich da mal reinknien.

Das ist wieder typisch Jobcenter. Die schreiben irgendeinen Mist, weil es einer in nen Computer reingetippt hat ohne zu denken, dann geht es raus.

Denken gehört heute leider beim Fallmanagement und auch bei der Leistungsabteilung bei den Jobcentern nicht mehr zum vorhandenen Repertoire.

 LG
Renate



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