Donnerstag, 22. September 2016

Rechnen rund um meine Großfamilie Buntermix - Teil 4

Wie viel Geld lässt unser Staat der Familie von Markus?


Wie gesagt ist Markus eigentlich Großhandelskaufmann. Mit über 50 hat er aber kaum noch Chancen, gut bezahlte Arbeit in seinem Beruf als Sachbearbeiter zu finden und selbst wenn er die finden würde, würde es die Lage seiner großen Familie in Hartz-IV-Deutschland nicht viel einfacher machen.

Momentan arbeitet Markus befristet in einem Callcenter in Kiel. Markus verdient dort etwas mehr als den Mindestlohn. Er bekommt in der Stunde für diese Tätigkeit 9,50 Euro. Ob Markus nach der Befristung dort noch weiter arbeiten kann, ist fraglich. Die meisten der Mitarbeiter dort werden nur so lange beschäftigt, wie es seitens des Call-Centers notwendig ist, um die Zuschüsse vom Jobcenter zu erhalten. Danach werden neue Leute eingestellt und die alten Mitarbeiter, wo es keine Zuschüsse mehr gibt, wieder entlassen. Markus hat eine 5-Tage-Woche mit Schichten zu 6 Stunden rund um die Uhr. Ohne Auto geht das nicht, denn die öffentlichen Verkehrsmittel würden es nicht möglich machen, von dem Dorf, in dem seine Familie lebt, zu so flexiblen Arbeitszeiten nach Kiel und zurück zu kommen. Das Auto muss laufen, unabdingbar, sonst bekommt Markus Ärger mit dem Jobcenter. Es ist ein altes Auto. Finanziert hat das Jobcenter dieses Auto nicht, verlangt aber unter Androhung von Sanktionen trotzdem, jede noch so komplizierte Tätigkeit sonstwo auch anzunehmen, egal wie man dort hin kommt.

Markus hat ein ungefähres Bruttoeinkommen von 1.140 Euro. Wenn ich jetzt sage, dass Markus davon nicht mehr als ca. 800 Euro netto im Monat übrig behält, obwohl er die Steuerklasse 3 und dann noch 3 Kinder auf der Steuerkarte hat, dann liegt das daran, dass Jürgen früher bei Randstad auch immer ungefähr so viel verdient hat und ebenfalls ca. so viel netto übrig hatte. Auch wenn Jürgen die Steuerklasse 1 und nicht die 3 und keine Kinder auf der Steuerkarte hatte, spielt das keine große Rolle, weil die Sozialabgaben von Jürgen damals und die von Markus sich nicht unterscheiden und schon Jürgen damals fast keine Steuern bezahlt hat. Markus kann deshalb auch seine Fahrkosten für das Auto nicht beim Finanzamt absetzen, denn er bezahlt bei Steuerklasse sicher gar keine Steuern mehr. Schon bei Jürgen waren es damals weniger als 30 Euro, die er normalerweise an Steuern im Monat zahlen musste.

Markus fährt 5 Tage in der Woche die einfache Wegstrecke von 25 km zur Arbeit. In der neuen Broschüre steht es nicht mehr drin, aber bisher erlaubte das Jobcenter 20 Cent pro km einfache Wegstrecke als Fahrkosten abzusetzen, außerdem wurde dann noch die Kfz-Versicherung als Kostenfaktor anerkannt, die Kfz-Steuern allerdings nicht, ebenso keine weiteren Kosten, die ein Auto verursacht wie Reparaturen, Kredite, Rücklagen und dergleichen.

Die ersten 100 Euro Freibetrag müssen allerdings verwendet werden, um diese Kosten zu bezahlen, ist es mehr, wird der Rest nicht mehr mit den sonstigen Freibeträgen verrechnet, sondern der bleibt erhalten.

Es wird dann gesagt, dass die übrigen Kosten des Autofahrens ja auch gut davon bezahlt werden können.

Markus bekommt also 100 Euro Grundfreibetrag und auf die nächsten 700 Euro 140 Euro Freibetrag sowie auf die restlichen 340 Euro noch 10 %, also 34 Euro Freibetrag.

Das sind zusammen 274 Euro Freibetrag.

Markus zahlt von den Versicherungskosten der Autos monatlich 30 Euro. Bei 20 Cent pro km einfache Wegstrecke sind das dann 100 Euro im Monat.

Markus kommt damit mit den Kosten für das Auto auf anerkannte über 100 Euro im Monat und hat 30 Euro, die er nicht von den ersten 100 Euro Freibetrag bezahlen muss. Das heißt real bleiben ihm für die Familie noch 174 Euro echte Freibeträge übrig, die die Familie von seiner Seite aus über den ALG-II-Satz bringen.

Melina kann aufgrund der vielen Verpflichtungen mit ihrer Großfamilie nicht viel arbeiten. Sie textet für mein Beispiel wie ich selbst, verdient aber, weil sie weniger Zeit dazu hat, weniger als ich. Ich lasse Melina mit dieser Tätigkeit im Monat 120 Euro verdienen.

Melina ist selbständig und hat die Erlaubnis, für ihre Tätigkeit im Monat 20 Euro Betriebskosten abzusetzen. Dann bleiben ihr noch 100 Euro, die sie als reinen Freibetrag, ohne Geld zum Arbeiten ausgegeben zu müssen, netto über dem ALG II-Satz für ihre Familie zur Verfügung hat.

Sascha jobbt an einer nahe gelegenen Tankstelle, die nur 5 km von der Wohnung entfernt liegt. Er fährt da mit dem Fahrrad hin und verdient im Monat normalerweise dort 80 Euro. Die darf Sascha behalten, weil es weniger als 100 Euro sind und das Geld deshalb unter der Freibetragsgrenze liegt.

 Für Sascha und Selina bekommt die Familie jeweils 190 Euro Kindergeld im Monat, für Orlando gibt es 196 Euro Kindergeld.

Für Katharina gibt es schon deshalb kein Kindergeld mehr, weil sie über 25 Jahre alt ist und selbst wenn sie jünger wäre, würde sie keines mehr bekommen, obwohl sie das Studium noch nicht abgeschlossen hat, weil sie die Elternzeit in Anspruch nimmt. Um weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld zu haben, hätte sie sofort nach dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach der Entbindung wieder weiter studieren müssen.

Die Familie bekommt deshalb im Monat nur 576 Euro Kindergeld.

Das Kindergeld wird allerdings zu 100 % mit den Ansprüchen der Familie auf ALG II verrechnet. Sie hätte sowieso nichts davon.

Nun komme ich zum ALG-II-Anspruch der Familie von Markus:

Von der Bruttokaltmiete in Höhe von 1.200 Euro werden wie schon bei Oma Christiane gesagt durch das Jobcenter lediglich 680 Euro anerkannt. Den Rest muss die Familie vom Regelsatz oder durch ihre Freibeträge erwirtschaften, weil die Miete über der für diese Familie zulässige Mietobergrenze fällt.

Davon wird der Familie von Markus, weil Oma Christianes Mietanteil anders läuft, ein Anteil von 5/6 anerkannt, das sind dann 566,67 Euro Mietanteil.

Die 5 Personen haben einen Regelsatzanspruch von 364 Euro für Markus, 364 Euro für Melina, 324 Euro für Sascha, 306 Euro für Selina und 270 Euro für Orlando.

Das wären zusammen 1.628 Euro Regelsatzanspruch.

Das Geld, was Sascha und Melina verdienen, wird nicht angerechnet.

Bei Markus werden von seinen 800 Euro der Grundfreibetrag von 100 Euro, die 30 Euro für die Kfz-Versicherung und die weiteren Freibeträge von 174 Euro nicht als Einkommen gerechnet (das Benzin für die Fahrt zur Arbeit muss er allerdings von den 100 Euro Grundfreibetrag selbst bezahlen).

Insofern zieht das Jobcenter der Familie von seinem Regelsatzanspruch folgendes Geld wieder ab:

496 Euro von Markus Einkommen und die 576 Euro Kindergeld. Es bleibt dann noch vom Regelsatzanspruch 556 Euro übrig.

Dazu kommt der anerkannte Mietanteil von 566,67 Euro

Dann werden, wie schon bei Oma Christiane ausgerechnet, 5 Anteile der gemeinsamen Heizkosten zu je 11,11 Euro gewährt, das sind dann zusammen 55,55 Euro.

Für Warmwasser bekommt die Familie auch noch etwas, nämlich für Markus 8,37 Euro, für Melina 8,37 Euro, für Sascha 7,45 Euro, für Selina 3,24 Euro und für Orlando auch 3.24 Euro.

Das sind zusammen für Warmwasser dann nochmal: 30,67 Euro.

Wie man darauf kommt, dass Menschen unterschiedlich viel warmes Wasser brauchen, gestaffelt nach Alter oder ob Paar oder nicht, ich weiß es auch nicht .. ist halt so. In meinen Augen braucht sicherlich jeder Mensch gleich viel Strom, um zu duschen, zu baden oder sich die Zähne mit warmem Wasser zu putzen, sich mit warmem Wasser zu waschen usw. Lediglich der Abwasch mag für alle zusammen etwas einsparen, aber auch da braucht man für mehr Menschen auch mehr Geschirr.

Ich rechne jetzt mal zusammen, was die Familie von Markus im Monat überwiesen bekommt und ausgeben kann:

Das sind 800 Euro Lohn von Markus

100 Euro Lohn von Melina

80 Euro lohn von Sascha

576 Euro Kindergeld

Und das Jobcenter überweist dann noch zum Aufstocken 1,208,89 Euro

Zur Verfügung haben die 5 Leutchen dann also gemeinsam, um auch zum Überleben der Familie beizusteuern:

2.764,89 Euro

Würde jetzt Markus statt 800 Euro netto mit einem richtig guten Job 2.000 Euro in die Haushaltskasse einbringen und Melina 400 Euro, würde sich nicht sehr viel für diese Familie ändern, aber ich werde dieses Beispiel später nochmal durchspielen und ermitteln, ob sie dann eine Chance hätten, auf ihrem Resthof zu überleben oder sogar ein halbwegs lebenswertes Leben zu führen.
Zunächst einmal ist jetzt aber noch die 3. Partei dieser Großfamilie dran, nämlich die Familie von Clemens, die ja auch mit den anderen 6 gemeinsam auf diesem Resthof wohnt und dazu gehört.

LG
Renate

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