Dienstag, 1. Mai 2018

Super-Urteil bezüglich der Vermieterebescheinigung vom Sozialgericht Kiel

Das Jobcenter Kiel darf jetzt nicht mehr machen, was es will


Hier der Link zum ganzen Text bei Sozialberatung Kiel:


Was das Jobcenter Kiel sonst immer verlangt hat:

" Das Jobcenter Kiel hatte die Ausstellung einer solchen Vermieterbescheinigung an vier Voraussetzungen geknüpft: Den Antrag auf Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung der Mietsicherheit, die Abtretung des Rückzahlungsanspruches hinsichtlich der Mietsicherheit, die Abtretung der Ansprüche auf Auszahlung etwaiger Guthaben aus Betriebs- Heiz- oder Wasserkostenabrechnungen und eine Zustimmungserklärung zur Direktzahlung der Miete an den künftigen Vermieter. Rechtswidrig, entschied das Sozialgericht Kiel."

Und das finde ich auch gut:

" Hinsichtlich des Abtretungsverlangens betreffend künftige Guthaben aus Heiz-, Neben- und Wasserkosten „fehlt dem Gericht jegliche Phantasie, auf welche Rechtsgrundlage diese Anforderung gestützt werden könnte.“

Sowas zu lesen ist nett. Denn so haben die Jobcenter ja sehr oft gehandelt, nicht nur das in Kiel.

LG
Renate
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen