Mittwoch, 29. Juni 2016

Wie man sich gegen Zwangsverrentung wehren kann

Hab da ne pdf gefunden


Die Tipps in der pdf beinhalten noch nicht die neuen Sachen, die die Regierung offensichtlich in Gange gebracht hat .. siehe Beitrag unter diesem .. sondern nur, wie man sich vorher schon dagegen wehren konnte.

Auf jeden Fall hatte schon damals ein Widerspruch aufschiebende Wirkung .. das heißt, sie dürfen dann erstmal nichts kürzen ... und was man dann machen kann um zu verhindern, dass sie den Rentenantrag selbst stellen .. also was man da genau beim Sozialgericht machen muss, steht da auch drin.

Ich verlinke das hier mal.

Ob ich da selbst drauf zurückgreifen muss, weiß ich wie gesagt nicht, ich habe meine Rentenunterlagen ja gerade erst zum Jobcenter hin geschickt und noch keine Reaktion darauf bekommen, was sie nun überhaupt sagen.


LG
Renate

News wegen Zwangsverrentung .. es gibt da Hoffnung

 Das hat mir gerade meine Jappy-Freundin Marion geschickt !

Liest sich gut für alle, die man vorzeitig mit Abschlägen in Zwangsrente zwingen will:

Siehe unten, der Text spricht für sich.

LG
Renate


16. Juni 2016 18:50


Soziales

Frühere Rente bei Hartz-IV-Beziehern: Koalition stoppt Verschärfung

Direkt aus dem dpa-Newskanal
Berlin (dpa) - Die Koalition hat Gesetzespläne für mehr vorzeitige Verrentungen von Hartz-IV-Empfängern gekippt. Es werde gesetzlich klargestellt, dass Betroffene nicht dafür bestraft werden, wenn sie dem Jobcenter dafür nötige Unterlagen verweigern, teilte der CDU-Sozialexperte Karl Schiewerling mit. «Daher wird es auch nicht vermehrt zu Renten mit Abschlägen kommen.» Nach Schätzungen werden jährlich tausende Hartz-IV-Empfänger aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen.

https://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/schnellere-zwangsverrentung-vom-tisch

Schnellere Zwangsverrentung vom Tisch

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Das alte Verfahren gilt weiterhin, bei dem es auf die Rentenbereitschaft der Bezieher von Hartz-IV-Leistungen ankommt.
Hartz IV-Empfängern sollten ursprünglich Leistungen versagt werden, bis die Betroffenen ihren Mitwirkungspflichten zur Beantragung einer Rente nachkommen. Von diesem Vorhaben im geplanten Gesetz zu Rechtsvereinfachungen bei Hartz-IV-Leistungen ist die Regierung nun wieder abgerückt.
Die Koalition hat die Gesetzespläne für mehr vorzeitige Verrentungen von Hartz-IV-Empfängern gekippt. Stattdessen werde gesetzlich klargestellt, dass Betroffene nicht dafür bestraft werden, wenn sie dem Jobcenter dafür nötige Unterlagen verweigern, teilte der CDU-Sozialexperte Karl Schiewerling am 16.6.2016 in Berlin mit. Daher werde es auch nicht vermehrt zu Renten mit Abschlägen kommen.
Frühe Rente bei langer Arbeitslosigkeit?
Zahlreiche Hartz-IV-Empfänger wurden in der Vergangenheit aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen. Kamen sie dieser Aufforderung nicht nach, konnten Jobcenter die Anträge dafür stellen.
Vorgesehen war ursprünglich, dass Hartz-IV-Leistungen leichter ausgesetzt werden können, wenn Langzeitarbeitslose nicht die nötigen Unterlagen zur Verrentung vorlegen. Das hatte Widerspruch bei er Opposition hervorgerufen, weil eine gesetzliche Rente mit Abschlägen in den meisten Fällen wesentlich niedriger ausfällt als die Grundsicherung für Langzeitarbeitslose.
Deshalb gilt weiterhin das alte Verfahren, bei dem es auf die Kooperation und Rentenbereitschaft der Leistungsbezieher ankommt.

Dienstag, 28. Juni 2016

Mindestlohn steigt ab 2017

Viel ist es aber nicht


Ab Jahresbeginn 2017 steigt der Mindestlohn in Deutschland, und zwar um 34 Cent die Stunde von 8,50 Euro auf dann 8,84 Euro die Stunde.

Viel ist das nicht, aber besser als nichts. Es sind brutto ungefähr 54,40 Euro im Monat, wenn man von einer 40-Stunden-Woche ausgeht. Da noch Abzüge runter gehen werden, wird nicht allzuviel netto davon übrig bleiben.

Die nächste Erhöhung des Mindestlohns soll dann 2019 stattfinden.

Der Link für die Quelle, wo ich das her habe, ist dieser hier:


LG
Renate

Warum die Armutsgefährdungsschwelle bei mehr Personen immer niedriger liegt - Teil 2

Meine ganz persönliche Logik dazu


Ich bin weiblich, Mathe war nie mein Lieblingsfach, ich mag mich irren, was mich nicht daran hindert, meine ganz persönliche Logik zum Thema trotzdem mal zu erläutern:

Wie wir eben aus dem von mir kopierten Text gelernt haben, liegt die Armutsgefährdungsschwelle in Deutschland nicht bei 60 % des Durchschnittseinkommens aller Bundesbürger, sondern sie errechnet sich vielmehr am mittleren Äquivalenzeinkommen der Privathaushalte.

Das heißt also, die Reichen, die in diesem Land von Jahr zu Jahr immer reicher werden, fallen da gar nicht rein.

Für Mehrpersonenhaushalte kommt aber noch ein weiterer Faktor hinzu:

Auch hier liegt nicht das Durchschnittseinkommen aller Deutschen zugrunde und wird einfach mit der Personenzahl in einem Haushalt multipliziert, sondern die Armutsgefährdungsschwelle richtet sich auch in diesem Fall wieder nach dem mittleren Äquivalenzeinkommen der Privathaushalte mit dieser Personenzahl.

Das heißt:

Das mittlere Äquivalenzeinkommen hat gar nichts damit zu tun, was eine einzelne Person zum Leben braucht, sondern nur damit, wie viel in Deutschland Haushalte mit dieser Personenzahl überhaupt noch zur Verfügung haben, und zwar nur besagte mittlere Äquivalenzhaushalte.

Generell haben Menschen, die nur sich selbst zu versorgen haben, selbstverständlich noch etwas mehr Geld zur Verfügung als Haushalte, in denen zwei, drei, vier oder noch viel mehr Familienmitglieder leben.

Das ergibt sich von ganz allein.

Bei einem Paar mag es noch angehen, dass beide gut verdienen, ist aber nicht immer der Fall.

Seit es in Deutschland die Bedarfsgemeinschaften gibt, hat der Partner generell auch den anderen, der nichts verdient, mitzuversorgen, bevor es Geld vom Jobcenter gibt.

Ergo ist es logisch, dass das mittlere Äquivalenzeinkommen von Paaren schon einmal niedriger ausfällt.

Dass Familien mit Kindern, wo einer weniger oder gar nicht arbeitet, dann ganz schnell noch viel weniger an mittlerem Äquivalenzeinkommen zur Verfügung haben, ist nur eine Frage der Logik.

Wiederum richtet sich allerdings die Grundlage, nach der überhaupt Hartz IV oder Sozialhilfe bezahlt werden, auch wieder nach der Armutsgefährdungsschwelle.

Es wird also davon ausgegangen, dass Menschen in Mehrpersonenhaushalten auch weniger Geld brauchen als Einzelhaushalte, und zwar umso weniger, wenn die Familie immer größer wird.

Natürlich ist das nicht der Fall.

Umso ärmer Menschen sind, umso weniger wird Geld für Dinge ausgegeben, die nicht absolut lebensnotwendig sind .. das meisten geht dann fürs Essen, Kleidung und dergleichen drauf, weil für nichts anderes mehr Geld übrig bleibt.

Könnt Ihr mir folgen?

Ist es nicht aber so, dass Menschen weder weniger zu Essen brauchen als auch weniger an Kleidung, nur weil sie in einem Haushalt zusammenwohnen?

Selbst Dinge wie Strom, Wasser oder die Telefonkosten steigen selbstverständlich mit der Personenzahl in einem Haushalt ... es wird aber laut unserer Sozialgesetzgebung egal wie groß die Familie wird, nur dem Haushaltsvorstand die gleiche Pauschale wie auch einem Einzelhaushalt zugestanden.

Das führt selbstverständlich dazu, dass besonders für Mehrpersonenhaushalte besagte Armutsgefährdungsschwelle von Jahr zu Jahr sinkt .. das Geld deshalb zunehmend besonders bei Familien, aber auch schon bei Paaren noch mehr als anderswo hinten und vorn nicht mehr reicht.

Aber selbst die Einzelhaushalte, die noch vergleichsweise gut da stehen, rutschen durch diese Form der Berechnung nach und nach immer weiter in den Keller.

LG
Renate

Warum die Armutsgefährdungsschwelle bei mehr Personen immer niedriger liegt - Teil 1

Zum Auftakt hier ein Text, den ich Euch einfach einmal hier rein kopiere.


Mein persönliche Erklärung dazu kommt in Teil 2.

LG
Renate
 


23.09. 2013

Kinder und Jugendliche: Mehr Armut neben Hartz IV - Armutsgefährdungs- und SGB II-Quoten

" 2,5 Millionen (18,9 Prozent) der etwa 13,2 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland waren im Jahr 2012 arm, armutsgefährdet im Sinne der amtlichen Sozialberichterstattung. In den Bundesländern reicht die entsprechende Armutsgefährdungsquote im Jahr 2012 von 33,7 Prozent im Land Bremen bis 11,7 Prozent in Bayern.

Im Vergleich dazu lebten im Jahr 2012 in der Bundesrepublik Deutschland 1,881 Millionen (14,2 Prozent) der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in Familien, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen waren und diese geltend gemacht haben. Die entsprechende SGB II-Quote in den Bundesländern reicht im Jahr 2012 von 33,2 Prozent in Berlin bis 6,3 Prozent in Bayern.

Der Abstand zwischen der höheren Armutsgefährdungsquote und der niedrigeren SGB II-Quote der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren hat sich im Verlauf des Beobachtungszeitraums 2007 bis 2012 deutlich vergrößert: von 2,5 Prozentpunkten (18,4 minus 15,9) auf 4,7 Prozentpunkte (18,9 minus 14,2). Dies lässt vermuten: Die Armut neben „Hartz IV“ ist in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen. Die Hauptstadt Berlin ist das einzige Bundesland, in dem im Jahr 2012 die SGB II-Quote der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre (2012: 33,2 Prozent) über der Armutsgefährdungsquote dieser Altersgruppe (26,9 Prozent) lag.

Die Armutsgefährdungsschwelle, die der Ermittlung der Armutsgefährdungsquote im Jahr 2012 zugrunde lag, betrug z.B. für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern im Alter von unter 14 Jahren insgesamt 1.826 Euro netto, bzw. 1.391 Euro netto für einen Haushalt mit einer/einem Erwachsenen und zwei Kindern im Alter von unter 14 Jahren. (jeweils einschließlich Kindergeld und anderer Sozialleistungen!)

Aktuelle Falschinformationen zur „Armutsgefährdungsschwelle“
In der Rheinischen Post (Online) schreibt Martin Kessler unter der Überschrift „Armut ist relativ“: „Die nackten Zahlen zur Armut können schon erschrecken. Fast jeder fünfte Bürger ist in der wohlhabenden Stadt Düsseldorf von Armut bedroht, in Duisburg ist es gar jeder vierte. Aber, und das ist die weniger bedrohliche Botschaft, die Armut ist relativ. Denn als arm gilt, wer nur 60 Prozent des Durchschnitteinkommens verdient. Das kann für die Lebenshaltung reichen, wenn der Durchschnitt entsprechend hoch ist. In Deutschland geht es um ein Bruttogehalt von 2500 Euro für eine vierköpfige Familie. Das ist nicht üppig, zwingt die Menschen aber nicht ins Elend, wenn die Miete bezahlbar bleibt. Und eine solche Familie bekommt eine Reihe von Leistungen vom Staat - Kindergeld, Wohngeld, kostenlose Kita-Betreuung.“ Und dann weiter, ebenfalls daneben: „Zudem verzerrt die Messmethode. Denn wenn in einer egalitären Gesellschaft einzelne reicher werden, steigt automatisch die Armutsgefährdung. Es steigt dann das Durchschnittseinkommen, und mehr Bürger fallen bei gleichen Verdiensten unter die 60-Prozent-Schwelle.“

Und: Da sich die „Armutsgefährdungsschwelle“ (60 Prozent des mittleren Äquivalenzeinkommens der Bevölkerung in Privathaushalten) am mittleren und nicht am Durchschnittseinkommen orientiert, steigt sie eben nicht, wenn z.B. das obere Einkommenszehntel der Bevölkerung sein Einkommen verdoppelt und die anderen Einkommen nicht steigen. Entscheidend ist die Einkommenshöhe zwischen dem fünften und sechsten Einkommenszehntel der Bevölkerung.

Mögliche Gründe für die Differenz zwischen SGB II- und Armutsgefährdungsquote
Ein wesentlicher Grund für die in den vergangenen Jahren gewachsene Differenz zwischen der SGB II und der Armutsgefährdungsquote in der Altersgruppe unter 18 Jahre ist die zunehmende Bedeutung vorrangiger Sozialleistungen (z.B. Kinderzuschlag, Elterngeld). Immer mehr Kinder und Jugendliche leben in Haushalten, die auf diese vorrangigen Leistungen angewiesen sind und deren Haushaltsbudget trotz dieser ergänzenden Leistungen, i.d.R. zu einem niedrigen Erwerbseinkommen, unter der Armutsgefährdungsschwelle (für den jeweiligen Haushaltstyp) liegt.

Zudem gibt es eine nicht unerhebliche Zahl armutsgefährdeter Kinder und Jugendlicher, die bzw. deren Eltern a) kein Recht auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben, und b) ein Recht auf diese Leistungen haben, dieses aber nicht (mehr) in Anspruch nehmen.
Zudem ist zu beachten: Der im SGB II (Hartz IV) geregelte laufende Netto-Bedarf einschließlich der regional stark differierenden anerkannten Mietkosten (Unterkunft und Heizung), kann sowohl unter als auch über der für den jeweiligen Haushaltstyp (Bedarfsgemeinschaftstyp) geltenden Armutsgefährdungsschwelle (hier immer gemessen am Bundesmedian) liegen. "

Quelle:
Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. - BIAJ

Montag, 27. Juni 2016

Wenn das Geld kaum noch fürs Essen reicht

Ein paar besonders billige Rezepte


Ich verlinke mal dahin, falls jemand gerade Ideen fürs Kochen mit kaum noch Geld sucht.










Guten Appetit
Renate

Die Armutsgefährdungsschwelle

Die momentanen Zahlen beim statistischen Bundesamt


Nur mal so zum Vergleich

Bei Hartz IV oder Sozialhilfe liegt man selbst mit Freibeträgen weit darunter.

Laut dieser Statistik -- Ihr könnt da zwischen Einpersonenhaushalten oder aber Mehrpersonenhaushalten, was hier zwei Erwachsene und zwei Kinder unter 14 sind, hin und her klicken -- lag die Armutsgefährdungsschwelle bundesweit für Einpersonenhaushalte bei 917 Euro im Monat und bei einem Mehrpersonenhaushalt mit besagten 4 Personen bei 1.926 Euro .. es variiert noch von Bundesland zu Bundesland und steigt halt aufgrund der Inflation jedes Jahr ein wenig an, was unter der Armutsgefährdungsschwelle an Einkommen zu verstehen ist.

LG Renate