Mittwoch, 29. Juni 2016

News wegen Zwangsverrentung .. es gibt da Hoffnung

 Das hat mir gerade meine Jappy-Freundin Marion geschickt !

Liest sich gut für alle, die man vorzeitig mit Abschlägen in Zwangsrente zwingen will:

Siehe unten, der Text spricht für sich.

LG
Renate


16. Juni 2016 18:50


Soziales

Frühere Rente bei Hartz-IV-Beziehern: Koalition stoppt Verschärfung

Direkt aus dem dpa-Newskanal
Berlin (dpa) - Die Koalition hat Gesetzespläne für mehr vorzeitige Verrentungen von Hartz-IV-Empfängern gekippt. Es werde gesetzlich klargestellt, dass Betroffene nicht dafür bestraft werden, wenn sie dem Jobcenter dafür nötige Unterlagen verweigern, teilte der CDU-Sozialexperte Karl Schiewerling mit. «Daher wird es auch nicht vermehrt zu Renten mit Abschlägen kommen.» Nach Schätzungen werden jährlich tausende Hartz-IV-Empfänger aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen.

https://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/schnellere-zwangsverrentung-vom-tisch

Schnellere Zwangsverrentung vom Tisch

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Das alte Verfahren gilt weiterhin, bei dem es auf die Rentenbereitschaft der Bezieher von Hartz-IV-Leistungen ankommt.
Hartz IV-Empfängern sollten ursprünglich Leistungen versagt werden, bis die Betroffenen ihren Mitwirkungspflichten zur Beantragung einer Rente nachkommen. Von diesem Vorhaben im geplanten Gesetz zu Rechtsvereinfachungen bei Hartz-IV-Leistungen ist die Regierung nun wieder abgerückt.
Die Koalition hat die Gesetzespläne für mehr vorzeitige Verrentungen von Hartz-IV-Empfängern gekippt. Stattdessen werde gesetzlich klargestellt, dass Betroffene nicht dafür bestraft werden, wenn sie dem Jobcenter dafür nötige Unterlagen verweigern, teilte der CDU-Sozialexperte Karl Schiewerling am 16.6.2016 in Berlin mit. Daher werde es auch nicht vermehrt zu Renten mit Abschlägen kommen.
Frühe Rente bei langer Arbeitslosigkeit?
Zahlreiche Hartz-IV-Empfänger wurden in der Vergangenheit aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen. Kamen sie dieser Aufforderung nicht nach, konnten Jobcenter die Anträge dafür stellen.
Vorgesehen war ursprünglich, dass Hartz-IV-Leistungen leichter ausgesetzt werden können, wenn Langzeitarbeitslose nicht die nötigen Unterlagen zur Verrentung vorlegen. Das hatte Widerspruch bei er Opposition hervorgerufen, weil eine gesetzliche Rente mit Abschlägen in den meisten Fällen wesentlich niedriger ausfällt als die Grundsicherung für Langzeitarbeitslose.
Deshalb gilt weiterhin das alte Verfahren, bei dem es auf die Kooperation und Rentenbereitschaft der Leistungsbezieher ankommt.

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