Dienstag, 6. Juni 2017

Wichtig bei Kontopfändung und einer Rentennachzahlung

Wieder eine gute Info von Sozialberatung Kiel


Das Amtsgericht Kiel hat entschieden, dass bei Menschen, deren Rente unter der Pfändungsfreigrenze liegt, Rentennachzahlungen über der Pfändungsgrenze nicht gepfändet werden dürfen.

Genaueres siehe Link zu Sozialberatung Kiel:


LG
Renate

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