Donnerstag, 1. Juni 2017

Ein wichtiges Urteil zugunsten Obdachloser in der Stadt Kiel

- Die Stadt Kiel darf neu hinzugezogene Obdachlose nicht abschieben -


Das hat so das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden.

Auch Obdachlose, die neu nach Kiel kommen und vorher woanders zu Hause waren, dürfen sich beim Einwohnermeldeamt nun in Kiel anmelden, es muss ihnen auch eine Unterkunft zugewiesen werden und sie haben Anspruch auf Sozialleistungen wie ALG II.

Vorher hat die Stadt Kiel neu dazu gekommenen Obdachlosen diese Rechte verwehrt und sie in die Gemeinden zurückgeschickt, wo sie vorher gelebt haben. Das so zu handhaben widerspricht aber laut Auffassung des Gerichts dem Grundgesetz, denn unsere Verfassung sagt aus, dass jeder Mensch, der in Deutschland zu Hause ist, das Recht hat, seinen Aufenthaltsort selbst zu wählen. Das gilt für Obdachlose genauso wie für andere deutsche Staatsbürger.

Ich würde sagen, das ist ein sehr wichtiges Urteil.

Die genauen Details findet Ihr in dem Link unten von Sozialberatung Kiel.


LG
Renate



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