So sieht die Realität leider aus, auch wenn die Versprechen sich gut angehört haben
Tja .. das hörte sich alles so gut an mit sie lassen keinen im Stich. Ich schon lange ist mir zigmal über Bekannte untergekommen, dass es leider alles an bürokratischen Hürden scheitert.
Und da mein Mann noch nicht Rentner, wir schon lange ohne tragfähigen Job nur nebenberuflich selbstständig und deshalb Aufstocker sind, kennen wir diese bürokratischen Hürden ganz genau.
Die sind sogar noch schwieriger geworden, seit ich nun selbst in Rente bin, wir haben dadurch noch weniger Geld als vorher, auch wenn man sowas wirklich nicht denken sollte, ist aber so .. trotz Arbeit.
Alleine der Zwang zur vorläufigen und abschließenden EKS macht das alles extrem schwierig und genau das erkenne ich nun an diesem Bericht da unten auch bei den Leuten, die jetzt auf Soforthilfe gehofft haben und dachten, das wäre alles einfach.
Spätestens, wenn die in Hartz IV fallen, geht es eben los und sie erleben genau das gleiche wie wir.
Nur dass diese Leute, da sie am Arbeiten wegen Corona ja gehindert wurden, wirklich nun rein gar nichts mehr dafür können.
Wir im übrigens ja eigentlich auch nicht, auch wenn man Harzern immer gern unterstellt, sie wären alle faule Schweine.
Ein paar Zitate ziehe ich mal raus .. alles geht nicht, bitte den ganzen Text selbst lesen, wenn Euch das Thema interessieren sollte.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/corona-soforthilfen-fuer-selbststaendige-die-verlierer-der-staatshilfen-lotterie-a-4a15d01e-94cb-4d6e-b0c6-eff8ce4a119e?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
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Selbstständige in der Coronakrise
Mit Soforthilfen hatten Bund und Länder Soloselbstständige und
Kleinunternehmer vor der Pleite bewahren wollen. Doch viele der damit
verknüpften Hoffnungen zerschellen an der Wirklichkeit.
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16.05.2020, 21.16 Uhr
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Alex Beran, 47, will nicht jammern, das ist ihm wichtig.
Die Coronakrise habe viele Menschen hart getroffen, sagt er, nicht nur
ihn als selbstständigen Fotografen. Trotzdem ärgert er sich darüber,
wie Soloselbstständige derzeit von der Politik behandelt werden.
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Beran, der auch viele Fotoproduktionen für die Autoindustrie als
Producer organisiert, sind wegen der Coronakrise fast sämtliche
Aufträge bis August weggebrochen. Das Volumen schätzt er auf 20.000 bis
25.000 Euro. Deshalb war er froh, als die Bundesregierung zumindest für
drei Monate Hilfe versprach.
Bis zu 9000 Euro
sollten Soloselbständige und Kleinstunternehmer mit bis zu
fünf Beschäftigten als Zuschuss beantragen können, erklärten
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister
Olaf Scholz (SPD) im März. 50 Milliarden Euro wurden zur Verfügung
gestellt. "Wir gehen in die Vollen", sagte Scholz. "Wir lassen niemanden
allein", sekundierte Altmaier.
Ganz geklappt hat das nicht. Denn die Hilfsgelder des Bundes sind an
Bedingungen geknüpft, die an der Realität vieler Selbstständiger
vorbeigehen. Das Geld darf nämlich nur für laufende Betriebskosten
verwendet werden, etwa gewerbliche Mieten, Pachten, Kredite für
Betriebsräume und -ausstattung sowie Finanzierungskosten oder
Leasingaufwendungen für unternehmerisch genutzte Autos und Maschinen.
Nicht aber für die privaten Lebenshaltungskosten, wie
etwa Miete, Beiträge zur Krankenversicherung oder zur privaten
Altersvorsorge.
Weil in einigen Bundesländern die
Hilfen zunächst recht großzügig und unbürokratisch vergeben
wurden, müssen noch dazu womöglich Tausende Selbstständige demnächst
Gelder zurückerstatten. In anderen Ländern haben
die Landesregierungen die Bundesmittel noch mit
eigenen Geldern aufgestockt, die dann eben doch auch für private
Zwecke verwendet werden dürfen. Vielen Selbstständigen sind wegen dieses
Durcheinanders bis heute die Vergabekriterien nicht klar.
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Die Diplomübersetzerin Beate
Maier etwa hat auf einen Antrag lieber ganz verzichtet - weil sie Angst
hat, am Ende noch als Subventionsbetrügerin dazustehen. "Allein schon
der Vorwurf und eine mögliche Untersuchung könnten mich dann alle
Aufträge von öffentlichen Auftraggebern kosten", sagt sie.
NRW war schnell - zu schnell
Fotograf
Beran, der im südhessischen Lorsch wohnt, bekam nach einem fünfwöchigen
Prüfprozess 2000 Euro für seine Betriebskosten zugesprochen. "Kollegen aus Hamburg in exakt der gleichen Situation haben sehr viel mehr bekommen", sagt er. "Das verstehe ich nicht."
Um
die Soforthilfen möglichst schnell zu den Empfängern zu bringen, hatte
der Bund die Umsetzung seines Programms an die Länder übertragen –
und dort ging zu Anfang vieles durcheinander. Beispiel
Nordrhein-Westfalen: Schon ab dem 27. März konnten Betroffene dort
Zuschüsse beantragen, obwohl das Land erst am 1. April
eine formelle "Verwaltungsvereinbarung" für die Mittel mit dem Bund zu
Ende verhandelt und unterschrieben hatte.
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Einige Wochen zuvor hatte bereits Vogts Staatsrat Sven Wiebe das
Problem wie folgt beschrieben: "Vielfach nutzen Soloselbstständige das
Wohn- oder Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden für Verwaltungs-
oder auch Heimarbeit." Die Garage sei womöglich Lagerraum und das Auto
werde privat und beruflich genutzt.
Es sei für viele schwer,
unter diesen Umständen eindeutige Betriebskosten auszuweisen. Deshalb
sei es wichtig, die Corona-Hilfen nicht ausschließlich an Mieten,
Leasingraten oder anderen Sachkosten auszurichten, sondern an den
"Corona-bedingten substanziellen Umsatzeinbußen", so Wiebe weiter
an seine Kollegen in den Bundesministerien.
Ein Vorschlag Vogts
und Pinkwarts lautete schließlich: Soloselbstständige sollten doch die
Möglichkeit haben, von den Bundeshilfen einen Betrag in Höhe der
sogenannten Pfändungsfreigrenze für ihre Lebenshaltungskosten zu nutzen,
das wären rund 1180 Euro pro Monat.
Doch die Appelle
waren vergebens. Auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 5. Mai erteilte
Bundesminister Altmaier den Vorschlägen seiner Länderkollegen eine
Absage.
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Am Geld kann das kaum liegen: Denn obwohl mittlerweile schon ein
Großteil der Anträge auf Soforthilfe gestellt sein dürften, wurden von
den zur Verfügung stehenden 50 Milliarden Euro bis zum 11. Mai erst 11,2
Milliarden Euro bewilligt. Es ist also durchaus noch etwas übrig.
Hartz IV statt Soforthilfe
Doch
wenn es um die Frage geht, wie etwa Soloselbstständige in der aktuellen
Situation ihre Existenz retten können, verweist der Bund lieber auf das
Arbeitslosengeld II. Der Zugang zu Hartz IV sei im Zuge
der Coronakrise extra erleichtert worden: Die
Vermögensprüfung sei einfacher und Kosten für Unterkunft und Heizung
sollen für sechs Monate ab
Antragstellung in tatsächlicher Höhe übernommen werden, ohne dass die
Angemessenheit der Wohnung wie sonst üblich überprüft wird.
Die
aktuelle Regelung stelle sicher, "dass Leistungen nicht dupliziert und
ein zeit- und kostenintensiver Abgleich zwischen verschiedenen
Bewilligungsstellen vermieden wird", verteidigte der Parlamentarische
Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Marco Wanderwitz, dieses
Hilfskonzept in der Antwort auf eine Anfrage der
Grünen-Bundestagsabgeordneten Claudia Müller.
Für Müller ein
Affront. "Wir dürfen Selbstständige nicht durchs Raster fallen lassen!",
sagt sie. "Es wäre für den Bund schnell und einfach machbar, den
meisten Soloselbstständigen den Weg zum Jobcenter zu ersparen."
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T
atsächlich scheint die Coronakrise schon jetzt viele Betroffene in
Hartz IV getrieben zu haben. Die Zahl der Selbstständigen, die
gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen, stieg im April
2020 auf 83.9000 Personen, teilte das Bundesarbeitsministerium auf eine
weitere Anfrage Müllers mit. Im März 2020 seien es nach Daten der
Bundesarbeitsagentur nur 13.500 Personen gewesen und im Vorjahresmonat,
also im April 2019, 15.000. Das bedeutet eine Steigerung um 460
Prozent.
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Auch Beran hat schon beim Jobcenter angerufen, um sich nach dem
Arbeitslosengeld II zu erkundigen. "Die Sachbearbeiterin navigierte mich
über unzählige Links, ich sollte bestimmt 25 Seiten ausfüllen", erzählt
er. "Dass der Antrag wegen der Coronakrise leichter sein soll als
sonst, davon habe ich nichts gemerkt." Irgendwann kam heraus, dass Beran
sowieso keinen Anspruch hat - unter anderem, weil zu viel Geld auf
seinem Konto lag. Er hatte es für ein Buchprojekt zurückgelegt. Jetzt
lebt er davon.
Ähnlich wie Beran gehen viele Selbstständige an
ihre Rücklagen – auch aus Unsicherheit, ob ihnen Hilfe überhaupt
zusteht. "Wenn die Soforthilfen nicht analog zu anderen Unternehmen
nachgebessert und vor allem rechtssicher gestaltet werden, lass' ich es
lieber ganz bleiben und greife ohne Hartz IV-Bürokratie gleich auf meine
Altersersparnisse zurück", sagt etwa Diplomübersetzerin Maier.
Verbandsvertreter und
Oppositionspolitiker fordern deshalb, die Hilfe gerade
für Soloselbstständige nachzubessern. "Selbstständige sind in stärkerem
Maße als Angestellte von den Lockdown-Maßnahmen betroffen, weil sie
nicht nur für ihre privaten, sondern auch für die weiterlaufenden
betrieblichen Kosten aufkommen müssen", sagt etwa Andreas
Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland. Der
FDP-Bundestagsabgeordnete Johannes Vogel wirft der Bundesregierung gar
vor, "Selbstständige als Erwerbstätige zweiter Klasse" zu behandeln –
mit Verweis auf die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für Angestellte, die
der Bundestag an diesem Donnerstag beschlossen hat.
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Es sieht allerdings derzeit nicht so aus, als ob die zuständigen
Bundesminister diesem Drängen noch mal nachgeben wollen. Stattdessen
streitet sich der Bund laut "Handelsblatt" mit einigen Ländern, die die
Hilfen aus Bundessicht zu großzügig verteilt haben.
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Tja .. es ist oft ungerecht von Bundesland zu Bundesland .. es ist teils alles total unklar .. und Hartz IV ist eben etwas, was sowieso jeder tun kann, wenn er pleite ist .. aber was Hartz IV und selbständig heißt, das weiß jeder.
Wir haben wegen aller dieser Probleme zum 1.4.20 erstmal komplett aufgehört .. und siehe da .. es kam viel mehr Geld als vorher .. und das bewilligt für ein volles Jahr .. warum steht in den Sternen.
Offenbar will dieser Staat nicht, dass man versucht, sich durch Solo-Selbständigkeit zumindest was dazuzuverdienen, wenn man davon nicht sowieso so leben kann, dass man Hartz IV als Aufstocker nicht mehr braucht.
LG
Renate
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