Thema Regelsätze

25.02.15

Die Regelsätze sind viel zu niedrig. Bald mehr darüber, warum das so ist und wie auch angepasste Regelsätze in Deutschland den Armen helfen könnten.

LG
Renate

Selbst Peter Hartz und Gerhard Schröder hatten nicht vor, dass die Hartz-IV-Regelsätze so niedrig sein sollten, wie sie es trotz diverser Erhöhungen seit Einführung nach wie vor geblieben sind. Ich möchte hier einmal aus Wikipedia zitieren, wie viel das schon damals vor über 10 Jahren bei Einführung sein sollte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept

Daraus:


Hartz IV

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954)
  • Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zum Teil auf ein Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. Die laufenden Leistungen der alten Sozialhilfe waren zwar nominell niedriger als die Regelleistung des neu eingeführten ALG II, wurden aber im Bedarfsfall durch diverse Einmalleistungen ggf. auch über den Satz des entsprechenden ALG II aufgestockt. Der monatliche Regelsatz der Sozialhilfe für einen Alleinstehenden hatte vor der Einführung des ALG II in den westlichen Bundesländern bis Ende 2004 zwischen 287 € und 297 €, in den östlichen Ländern zwischen 282 € bis 285 € gelegen, während die Regelleistung des ALG II ab 1. Januar 2005 345 € im Westen und 331 € im Osten[13] betrug. Die neben dem Regelsatz der Sozialhilfe im Bedarfsfall gewährten einmaligen Beihilfen[14] wurden beim ALG II nunmehr weitgehend in die Regelleistung einberechnet, so dass daneben insoweit keine einmalige Beihilfen mehr beansprucht werden konnten.[15] Die ursprünglich vorgesehene Höhe der Regelleistung des ALG II lag laut Aussage von Peter Hartz bei 511 Euro monatlich und damit weit über dem Sozialhilfesatz.[16]Anfangs wurde für Hilfebedürftige, deren Arbeitslosengeldanspruch erschöpft war, ein Zuschlag gezahlt, der im ersten Jahr des ALG-II Bezugs bis 160 €, im zweiten Jahr bis 80 € betrug[17]. Dieser Zuschlag wurde zum 1. Januar 2011 ersatzlos abgeschafft.[18
...

Tja .... 511 Euro für einen Einzelhaushalt haben wir jetzt in 2015 immer noch nicht, und zwar noch lange nicht, geschweige denn für Paare oder Kinder, die ja noch viel weniger kriegen.

Was davon bezahlt werden soll, habe ich zum Teil für Erwachsene in Einzelhaushalten (Paare kriegen pro Kopf 10 % weniger) sowie Kinder für das Jahr 2014 in einer Tabelle gefunden. 2015 ist das nicht viel mehr geworden .. keine 10 Euro bei einem Einzelhaushalt, bei Paaren und Kindern noch weniger.

Der Link ist hierher:

http://www.rtl.de/cms/ratgeber/das-sind-die-aktuellen-hartz-iv-regelsaetze-im-detail-21851-4f7f-35-1104311.html

Insgesamt haben Einzelhaushalte 2014 einen Regelsatz von 391 Euro bekommen, davon waren nur 138,83 Euro für Essen und Getränke gedacht, also weniger als 5 Euro am Tag, für Strom und mehr !!!!, denn diese Summe ist nicht nur für Strom gedacht sind es nur 32,68 Euro .. das reicht hinten und vorn nicht, für Kleidung 32,85 Euro, ein echter Witz umso länger man mit den alten Klamotten, die man zu Beginn noch haben mag, auskommen muss, denn irgendwann müssen die ersetzt werden. Genauso ist der Betrag für Möbel und Haushaltsgegenstände in Höhe von 29,63 Euro einfach nur ein schlechter Scherz und führt zwangsläufig dazu, dass man nach einigen Jahren nur noch im hauseigenen Sperrmüll wohnt und auch entsprechend verkommt, weil es keinen Spaß mehr macht, so zu leben.

Mehr in der Tabelle, von der ich hoffe, sie bleibt im Link noch eine Weile erhalten.

Daraus möchte ich nur noch heraus ziehen, wie viel Kindern für Essen und Getränke zugestanden wird.

Das sind bei Kindern unter 6 Jahren nur 85,11 Euro, also pro Tag nur 2,84 Euro !!!!

Kinder von 6 - 13 Jahren bekommen 104,86 Euro und Kinder von 14 - 18 Jahren 134,16 Euro für Essen und Getränke .. und die sind im Wachstum !!!!!

Umso größer die Gruppe, umso wahrscheinlicher wird es in Deutschland, dass man mit Hartz IV aufstocken muss !!!! und dann wird immer der Regelsatz als Grundlage genommen.

Hätten wir damals wirklich mit einem Regelsatz für Erwachsene von 511 Euro begonnen und sogar das angepasst an Paare und Kinder und dieser Betrag wäre wie sonst auch an die Inflationsrate in den vergangenen 10 Jahren sogar angepasst worden, dann ginge das durchaus. Man wäre damit ausgekommen.

So aber nicht, denn das Hartz-IV-Konzept wurde ja nicht so umgesetzt wie von seinem Erfinder und unserem damaligen Bundeskanzler erdacht.

Millionen von Menschen leben deshalb im eigenen Land sicherlich zum Teil schlechter als andere, die sogar in sogenannten Entwicklungsländern zu Hause sind .. gemacht von einer Politik, die nicht darüber nachgedacht hat, was sie ihrem eigenen Volk damit antut.

LG Renate mit Grüßen von Jürgen


Die aktuellen Hartz-IV-Regelsätze in Euro ab 01.01.2014
Ausgaben fürErwachsene
 
Kinder bis
5 Jahre
Kinder von
6 bis 13
Kinder von
14 bis 18
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke138,8385,11104,86134,16
Bekleidung, Schuhe32,8533,7436,1840,25
Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung32,687,6212,0216,59
Innenausstattung, Haushaltsgeräte
und -gegenstände
29,6314,7512,7815,93
Gesundheitspflege16,806,595,377,10
Verkehr24,6212,7515,2013,65
Nachrichtenübermittlung34,5317,0416,6717,08
Freizeit, Unterhaltung, Kultur43,1738,8744,8933,98
Bildung1,501,061,260,31
Beherbergungs- und
Gaststättendienstleistungen
7,741,553,825,16
Andere Waren und Dienstleistungen28,649,937,9311,77
     
Gesamtzahlung391,00229,00261,00296,00

Die aktuellen Hartz-IV-Regelsätze in Euro ab 01.01.2014
Ausgaben fürErwachsene
 
Kinder bis
5 Jahre
Kinder von
6 bis 13
Kinder von
14 bis 18
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke138,8385,11104,86134,16
Bekleidung, Schuhe32,8533,7436,1840,25
Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung32,687,6212,0216,59
Innenausstattung, Haushaltsgeräte
und -gegenstände
29,6314,7512,7815,93
Gesundheitspflege16,806,595,377,10
Verkehr24,6212,7515,2013,65
Nachrichtenübermittlung34,5317,0416,6717,08
Freizeit, Unterhaltung, Kultur43,1738,8744,8933,98
Bildung1,501,061,260,31
Beherbergungs- und
Gaststättendienstleistungen
7,741,553,825,16
Andere Waren und Dienstleistungen28,649,937,9311,77
     
Gesamtzahlung391,00229,00261,00296,00

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