Das Kabinett hat weitere Anpassungen bei der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, diese betreffen auch Prostitution.
"Wir haben gewissenhaft zwischen dem notwendigen Gesundheitsschutz und der Verhältnismäßigkeit von Beschränkungen abgewogen
",
sagte Ministerpräsident Daniel Günther bei der Klausurtagung des
Kabinetts in Leck. Hier hatte sich die Landesregierung darauf
verständigt, die strengen Regelungen für den Betrieb von Saunen zu
lockern. Darüber hinaus soll Prostitution unter strengen Auflagen wieder
erlaubt sein.
Sauna-Gang wird erleichtert
Bislang durften Whirlpools, Saunen oder vergleichbare Einrichtungen wie
Infrarotkabinen grundsätzlich nur einzeln oder von Mitgliedern eines
Haushaltes genutzt werden. Ab Dienstag gelten stattdessen die
allgemeinen Hygiene-Vorgaben. So muss der Betreiber ein Hygienekonzept
vorlegen und Kontaktdaten erheben. Außerdem gelten grundsätzlich auch
das Abstandsgebot sowie das Kontaktverbot mit den jeweiligen Ausnahmen.
Dampfbäder sind weiterhin nur einzeln oder durch Mitglieder eines
gemeinsamen Haushalts gestattet, weil die feuchte Luft die
Ansteckungsgefahr erhöht.
Sicherheit für Sexarbeiter:innen
Außerdem einigten sich die Kabinettsmitglieder darauf, Prostitution unter strengen Auflagen wieder zuzulassen. "Wir
wollen verhindern, dass die in der Prostitution Tätigen aufgrund
wirtschaftlicher Notlagen in Abhängigkeitsverhältnisse geraten und im
Verborgenen größeren Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind
", sagte Gleichstellungsministerin Dr.
Sabine Sütterlin-Waack. Sexarbeiter:innen dürfen ab Dienstag ihre
Dienstleistungen wieder anbieten, allerdings nur nach vorheriger
Terminabsprache und unter Erhebung der Kontaktdaten. Sexuelle
Dienstleistungen dürfen nur von jeweils einer oder einem Prostituierten
für jeweils eine Person erbracht werden, darüber hinaus gilt die
Maskenpflicht. Sexarbeit außerhalb geschlossener Räume und in Fahrzeugen
sowie Prostitutionsveranstaltungen bleiben verboten.
Mehr Zuschauer:innen für Sportveranstaltungen
Zugleich verständigte sich das Kabinett darauf, ab dem kommenden
Wochenende, 19. September, bei Sportveranstaltungen in Hallen und
Stadien wieder mehr Publikum zuzulassen. "Wir wollen und werden wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen haben
",
sagte Ministerpräsident Günther. Voraussetzung dafür seien
entsprechende Hygienekonzepte. Ihm sei bewusst, dass auch der Sport und
insbesondere der Profisport aufgrund der bisher notwendigen
Einschränkungen unter einem großen Druck stehe: "Alle Beteiligten zeigen aber eine große Bereitschaft, verantwortungsvoll mit künftigen Lockerungen umzugehen.
"
Die maximale Zuschauerauslastung könne dann wieder bis zu 25 Prozent
der jeweiligen Stadion- und Hallenkapazität für den Profi- und
Amateursport betragen. Damit werden auch Fußball-, Volleyball- und
Handball-Turniere wieder vor Publikum möglich sein.
Neue Regeln für Messen und Märkte
Darüber hinaus hat die Landesregierung Anpassungen des Veranstaltungskonzepts beschlossen. Danach gilt für
- Märkte und Messen: Die zulässige Teilnehmerzahl
wird von 750 auf 1.500 (außen) und von 250 auf 750 (innen) erhöht.
Werden diese Teilnehmerzahlen auf bis zu 25 Prozent der begehbaren
Fläche eines Veranstaltungsortes – etwa in Sportarenen – überschritten,
ist ein erweitertes und genehmigungspflichtiges Hygienekonzept
vorzulegen.
- Veranstaltungen mit sitzendem Publikum: Bei
Vorträgen, Lesungen, Podiumsdiskussionen, in Kino und Theater, auf
Konzerten und Sportdarbietungen gelten die bisherigen Regeln. Oberhalb
der Grenzen von 750 (innen) bzw. 1.500 Teilnehmenden (außen) dürfen lediglich bis zu 25 Prozent der Sitzplätze / übliche Teilnehmerzahl zugelassen werden.
- Tanzen:
Das paarweise Tanzen auf Familienfeiern ist wieder erlaubt, sofern der
Abstand zu anderen Tänzern gewahrt bleibt. Die Obergrenze der
Teilnehmenden in einem Innenraum bleibt unverändert bei 50.
...
LG
Renate
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