Sonntag, 20. September 2020

Die nächsten Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein ab 19.09.20

 Ich übernehme wieder wörtlich von der Seite des Landesregierung

https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/III/200918_corona_vo_veranstaltungen.html

 

 

Neue Regeln für Veranstaltungen

 
Datum 18.09.2020
 
 Wie bereits angekündigt hat die Landesregierung die Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst. Sie gilt ab dem 19. September.
 
 

"Wir werden auch mit mehr Infektionen lernen müssen, unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben neben den notwendigen Schutzmaßnahmen fortzusetzen", sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. Vor jeder Entscheidung über Lockerungen oder Verschärfungen müsse die Landesregierung immer zwischen Gesundheitsschutz und Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen abwägen. Grundlage dafür sei immer, dass sich alle an die Regelungen halten, betonte der Regierungschef: "Ich bitte erneut alle Menschen in Schleswig-Holstein darum und erwarte, dass erforderliche Beschränkungen eingehalten werden – von der korrekten Angabe der Kontaktdaten bis hin zur Einhaltung einer angeordneten Quarantäne. Nur so kann die Ausbreitung der Infektion wirksam begrenzt werden."

Neue Regeln ab dem 19. September

Mit der beschlossenen Verordnung gilt für Veranstaltungen unter der Voraussetzung entsprechender Hygienekonzepte ab 19. September:

  • "Gruppenaktivitäten", bei denen Mindestabstände nur unzureichend eingehalten werden können – wie beispielsweise Feste – sind mit einem bekannten/ festen Publikum in Innenräumen mit bis zu 50 Personen und im Freien mit bis zu 150 Personen zulässig. Das paarweise Tanzen auf Familienfeiern wird bei Wahrung des Abstands zu anderen Tänzern wieder ermöglicht.
  • Die zulässige Teilnehmerzahl auf Messen und Märkten wird von 500 auf 1.500 (außen) und von 250 auf 750 (innen) erhöht. Zusätzlich zu der absolut zulässigen Personenzahl wird eine Flächenkomponente (1 Person / 7qm) eingeführt. Dadurch können auch größere Veranstaltungen von den Gesundheitsämtern genehmigt werden
  • Für Veranstaltungen mit sitzendem Publikum wie Vorträge, Lesungen, Podiumsdiskussionen, Kino- und Theatervorführungen sowie Konzerte und Sportdarbietungen gelten die bisherigen Regeln. Das bedeutet, es dürfen maximal die Hälfte der Plätze besetzt sein, solange alle Gäste eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Oberhalb der neuen Grenzen von 750 (innen) bzw. 1.500 Teilnehmenden (außen) sowie Sportveranstaltungen mit mehr als 250 Zuschauern im Innenbereich dürfen lediglich bis zu 25 Prozent der üblichen Kapazitäten als Einzelgenehmigung durch die Gesundheitsämter zugelassen werden. Damit können beispielsweise Sportvereine − je nach konkreter Situation vor Ort und unter Einhaltung von Hygienekonzepten – bis zu 25 Prozent der jeweiligen Zuschauerkapazität für den Profi- und Amateursport nutzen. Innerhalb dieser Landesregelung können beispielsweise auch auf Basis des Zuschauerkonzepts der Deutschen Fußball Liga (DFL) Veranstaltungen genehmigt werden.

Appell an die Bürger:innen

"Basis für alle Lockerungen ist nach wie vor das kooperative Verhalten aller Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner", betonte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. "Das Wochenende wird für Fans und Vereine eine Bewährungsprobe und ich appelliere an jeden Einzelnen, dazu beizutragen, dass diese gelingt. Wichtig ist, dass jeder Einzelne weiterhin Rücksicht nimmt, Mund-Nasen-Bedeckung trägt, Abstand hält und Hygieneregeln einhält."

Weitere Informationen

Alle aktuellen Regelungen zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

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LG

Renate

 

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