Mittwoch, 23. September 2020

Die Tagesschau berichtete vor 2 Tagen wegen einer Sammelklage gegen das RKI in USA

 Also eine komplizierte Sache und nicht sicher, ob das klappen kann


 

Ich übernehme das mal ... ich finde das alles sehr schwer zu verstehen, weil hochkompliziert.

Aber ein Fake ist es offensichtlich eben nicht, wie mir schon wieder zu Ohren kam.

Sonst hätte die Tagesschau ja nicht darüber berichtet.

Dass eventuell auch eine Klage aus den USA selbst kommen könnte, habe ich in einer nicht so seriösen Quelle wie der Tagesschau gefunden .. das muss also nicht stimmen, aber das wäre, wenn das stimmen sollte, sehr gefährlich .. ich hänge das mal noch ganz unten an.

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/sammelklage-corona-119.html

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Corona-Maßnahmen Mit Klage in den USA zum Schadensersatz?

Stand: 22.09.2020 09:32 Uhr

Eine Gruppe von Anwälten will über eine US-Sammelklage Schadensersatzforderungen von Deutschen gegen die hiesigen Corona-Maßnahmen geltend machen. Fachjuristen sehen das Vorhaben kritisch.

Von Wulf Rohwedder, tagesschau.de

Manche kennen sie aus US-Justizthrillern: den "class action suit", die Sammelklage vor US-Gerichten. In Zeitungsanzeigen und sogar mit Fernsehspots suchen spezialisierte Kanzleien Betroffene, die zum Beispiel durch fehlerhafte Produkte oder falsche Vertragsversprechungen geschädigt wurden, um die angeblich schuldige Firmen oder Institutionen zu verklagen. Das Versprechen: Die Anwälte übernehmen das volle Prozesskostenrisiko, teilen sich im Erfolgsfall aber die Schadensersatzahlungen mit ihren Klienten.

Klage in den USA angekündigt

Ein Anwalt aus Niedersachsen berät nun mehrere Kollegen, die eine Sammelklage gegen die deutschen Corona-Maßnahmen in den USA einreichen wollen. Seine Argumentation: Die in der Charité entwickelten PCR-Tests seien nicht in der Lage, eine Infektion mit Sars-CoV2-Viren festzustellen.

 

Der Anwalt bezeichnet das Testverfahren als "Idiotentest" und erklärte gegenüber tagesschau.de, dass seiner Meinung nach diese fehlende Eignung für Diagnosezwecke gerichtsfest beweisbar ist. Verantwortlich hierfür seien der Virologe Christian Drosten von der Charité und der Direktor des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler. Diese seien gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation WHO die eigentlich treibenden Kräfte hinter den Corona-Maßnahmen - und daher seien sie persönlich für den eingetretenen Schaden verantwortlich, behauptet der Anwalt.

Der Jurist wirft Drosten und Wieler in diesem Zusammenhang den Straftatbestand des Betrugs vor. Strafanzeigen hat er gegen sie trotzdem nicht gestellt. Begründung: Dies bringe Menschen, die durch die Corona-Maßnahmen einen Schaden erlitten haben und einen Ausgleich für diesen Schaden anstreben, keinen Schritt weiter.

Mehrzahl der Wissenschaftler widerspricht

Die Anwälte führen drei Experten an, deren Gutachten die mangelnde Eignung des Tests beweisen sollen: Die Würzburger Virologin und Immunologin Ulrike Kämmerer, die irische Medizinprofessorin Dolores Cahill und den emeritierten Immunologen Pierre Capel aus den Niederlanden - drei Wissenschaftler, deren Meinungen zur Corona-Pandemie als Außenseiterpositionen gelten.

Die deutliche Mehrzahl der Experten halten die PCR-Tests für eine zuverlässige Methode, um eine Infektion mit Sars-CoV2-Viren festzustellen. Drosten widersprach den Kritikern in einem Podcast des NDR deutlich: "Die Diagnostiklabore in Deutschland arbeiten nach der In-vitro-Diagnostika-Richtlinie mit zertifizierten Tests. Die arbeiten unter einem durchgehenden Qualitätskontrollsystem, das alle diese Spekulationen von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern komplett systemisch ausschließt. Alles das ist im System überprüft." Das RKI wollte die Vorwürfe gegen Lothar Wieler nicht kommentieren.

 

Klage nur gegen Vorauszahlung

Als Honorar für die Beteiligung an dem von ihnen einzureichenden "class action suit" verlangen die Anwälte - im Gegensatz zu den meisten US-Kollegen - eine Vorauszahlung von 800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Sollte die Klage Erfolg haben, beanspruchen die beteiligten Kanzleien zudem zehn Prozent der konkret erstrittenen Summe als Erfolgshonorar.

Die Aktion wird massiv in "alternativen Medien" beworben - einige Videos sind bereits mehr als 100.000 mal abgerufen worden. Der Sprecher der Anwälte stellte sein Klagemodell zudem auf bei der Demonstration der "Querdenken"-Bewegung am 29. August auf einer Bühne vor. Inzwischen bietet unter ähnlichen Konditionen eine weitere Anwaltskanzlei eine US-Sammelklage an, ist aber bei der Beschreibung möglicher Erfolge vorsichtiger.

Keine Musterfeststellungsklage in Deutschland

In Deutschland gibt es seit Jahren Erwägungen, eine ähnliche Prozessform wie den "class action suit" einzuführen - insbesondere durch den Abgasskandal gewann die die Diskussion an Tempo. Das Ergebnis war die Musterfeststellungsklage, ein Kompromiss, der vielen Juristen nicht weit genug geht.

 

Fachjuristen haben massive Bedenken

Aber können tatsächlich einzelne Experten direkt für Regierungsentscheidungen verantwortlich gemacht werden? Robert Magnus, Professor für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht an der Universität Bayreuth, sieht hier schon das Prinzip der Kausalität nicht gegeben: "Politiker sind frei in ihrer Entscheidung - auch darüber, welche Experten sie befragen und ob sie ihrem Rat folgen", erklärte er gegenüber tagesschau.de.

Prinzipiell hält Magnus es trotzdem für möglich, dass ein US-Gericht die Klage annehmen könnte. Dass in diesem Fall die Zuständigkeit und damit ein mögliches Urteil auch in Deutschland anerkannt werden, bezweifelt er jedoch. Sollte das nicht der Fall sein, könnte lediglich auf Besitztümer der Beklagten, die sich in den USA befinden, zugegriffen werden, sofern die Richter überhaupt für die Kläger entscheiden sollten.

 

Oberster US-Gerichtshof beschränkt Klagemöglichkeit

 

Dass eine solche Klage in den USA gegen deutsche Firmen und Institutionen in Bezug auf deutsche Schadensersatzansprüche problematisch ist, meint auch Burkhard Hess, Professor am Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law. "Das dürfte nicht einfach sein", meint er gegenüber tagesschau.de. Laut einer Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshof der USA dürfen grundsätzlich keine Sammelklagen ausländischer Geschädigter wegen ausländischer Delikte in den USA angenommen werden. Zudem habe der Gerichtshof entschieden, dass auch andere US-Bundesgerichte nicht für derartige Klagen zuständig seien.

Ob eine Firma oder ein Wissenschaftler für politische Entscheidungen verantwortlich gemacht werden können, die auf deren Erkenntnissen beruhen, sei zudem nicht klar. "Das hängt vom anwendbaren Recht ab", meint Hess. Grundsätzlich schließe das deutsche Zivilrecht nach Paragraf 675 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Haftung für einen Rat aus. "Das mag bei wissenschaftlicher Beratung anders sein", sagt Hess gegenüber tagesschau.de. "Ich sehe jedoch im Ergebnis wenige Chancen, hier eine Haftung nach deutschem Recht zu begründen. Umgekehrt sehe ich nicht, wie es zur Anwendung des Rechts US-amerikanischer Bundesstaaten in einem rein deutschen Fall kommen sollte."

Hohes Risiko für Kläger

Die Anwälte sind sich sicher: Sofern sich ein US-Gericht findet, das für die Kläger entscheidet, werde das Urteil auch in Deutschland Bestand haben. Hess hält es für grundsätzlich möglich, dass dann auch die Schadenersatzansprüche in Deutschland eingetrieben werden könnten. Dafür müsste jedoch wiederum ein deutsches Gericht die Zuständigkeit der US-Richter anerkennen, was keinesfalls gewiss sei. Und die Urteilssumme dürfte nicht exorbitant sein.

Das eigentliche Risiko einer Sammelklage in den USA sieht Hess aber darin, dass diese den Gang vor Gericht in Deutschland ausschließt, sofern die Rechtshängigkeit anerkannt wird. Er warnt: Werde eine US-Klage nach Jahren abgewiesen, könnten Ansprüche nach deutschem Recht verjährt sein.

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https://www.schildverlag.de/2020/09/13/usa-massenhaft-falsch-positive-tests-produkthaftungsklage-gegen-christian-drosten/ 

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USA: Massenhaft falsch-positive Tests – Produkthaftungsklage gegen Christian Drosten?

 

Der zur Zeit weltweit gängigste Test auf eine Corona-Infektion ist ein PCR-Test, der maßgeblich von dem Virologen an der Berliner Charité, Critian Drosten, entwickelt wurde. Mittlerweile steht der Test sehr in der Kritik. Zum einen, weil er offenbar auch auf Gensequenzen anderer Coronaviren anspringt, also die Viren aus der großen Corona-Familie, die wir schon immer kennen und an die wir gewöhnt sind. Aber auch auf „Fetzchen“ von zerstörten Coronaviren, die der Körper schon besiegt hat. Überdies ist es auch eine Frage, durch wie viele Vermehrungszyklen (Amplifikationszyklen) ein Labor die Probe laufen lässt. Irgendwo um die 35 Zyklen sind Standard. Sind es zwei weniger, hat man kaum noch positive Befunde, sind es zwei mehr, kann ein großer Teil schon als positiv anschlagen. 

Der Test ist außerdem nicht validiert.

In den USA wird sogar Kritik im Mainstream laut

Die New York Times berichtet sogar, dass bis zu 90 Prozent der mit diesem  Covid-19-PCR-Test gewonnenen Resultate-Ergebnisse sogar falsch sein könnten. Nun heißt es, es könnte sogar sein, dass der Superstar-Virologe Drosten möglicherweise mit einem Produkthaftungs-Prozess rechnen muss. Denn die besagten PCR-Standardtests sollen laut der New York Times „eine Menge Leute“ als positiv diagnostiziert haben, die aber vielleicht nur recht vernachlässigbare Menge Virusmaterial im Körper haben und daher sehr wahrscheinlich gar nicht ansteckend sind“, schreibt die New York Times.

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Ich übernehme nicht alles, nur was besonders wichtig ist .. Rest bitte im Link lesen!

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Wurde der PCR-Test eilig zusammengeschustert und durchgewunken?

Und noch ein Umstand lässt aufhorchen: Der Drosten-Covid-19-PCR -Test wurde anscheinend mit sehr heißer Nadel zusammengeflickt. Er wurde gar nicht anhand einer Gensequenz dieses Covid-19-Virus konstruiert. Die „Nährlösung“ (der Primer), in der die Viren einer Probe vervielfältigt werden, muss ziemlich exakt dem Genom oder Teilen des gesuchten Virus entsprechen, um genau den oben beschriebenen  Effekt zu minimieren, dass irgendwelche Residuen, Virenfetzchen oder Teile ähnlicher Viren massenhaft kopiert werden und ein wilder Salat davon als positives Ergebnis interpretiert wird. Für den „Goldstandard des Covid-19-PCR-Tests“ wurde aber einfach das alte SARS-Virus aus dem Jahr 2003 als Ausgangsmaterial benutzt:

„Der PCR-Test auf SARS-CoV2 wurde als Modell anhand von Genomdaten des SARS-CoV von 2003 und social-media-Nachrichten erstellt, ohne eine Patientenprobe untersucht zu haben!“, sagt der Mediziner Dr. med. Steffen Ghani. Und die WHO habe – laut Ghani – diesen Test bereits am  selben Tag, wo er eingereicht wurden, nämlich am 21.01.2020, schon sofort freigegeben. Das riecht fatal nach Absprache.

Schon viele Experten und Wissenschaftler, auch in Deutschland, haben bemängelt, dass nur  „DNA-Fragmente vervielfältigt, sortiert und analysiert“ werden, was aber nichts über Ansteckungsgefahr oder gar eine mögliche Erkrankung aussagt, sondern nur darüber, ob jemand schon einmal Kontakt mit einem Coronavirus hatte.

Könnte Christian Drosten und/oder Deutschland verklagt werden?

Ein PCR-Test mit einem Primer, der schnell zusammengeschustert und gleich durchgewunken wird, obwohl er gar nicht auf das akute Virus zugeschnitten ist, sondern auf ein 17 Jahre altes, verwandtes Virus, dazu Amplifikationszyklen, die auch noch eine viel zu hohe Positivenrate erzeugen – und daraufhin getroffene Lockdownmaßnahmen, die eine Schneise der Verwüstung in Volkswirtschaften und in das Leben von Hunderten Millionen Menschen auf der ganzen Welt fräsen … das sieht nach einer Produkthaftungsklage vom Allerfeinsten aus. Im Visier stehen da Herr Christian Drosten, aber auch die Bundesrepublik Deutschland.

Das wäre nicht einmal neu, das wurde schon im Abgasskandal mit VW vor einem US-Gericht durchdekliniert.

Hier in Deutschland hat sich eine Gruppe Juristen aufgemacht, sich in eine solche Produkthaftungsklage in den Staaten einzuklinken. Denn in den USA gibt es – im Gegensatz zu Europa – die Möglichkeit einer echten Sammelklage, was dort „class action“ genannt wird:

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Das nächste Fundstück zum Thema:

https://www.eike-klima-energie.eu/2020/09/23/pcr-tests-koennen-und-duerfen-eine-infektion-nicht-feststellen/ 

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PCR Tests, können und dürfen eine Infektion nicht feststellen!

Renommierte Rechtsanwaltskanzleien bereiten gigantische Klagen auf Schadensersatz in Billionenhöhe vor. Sie zielt als Sammelklage gegen Drosten und sein wissenschaftliches Umfeld
Über diese Klagen in den USA und Kanada wollen Anwälte Schadensersatzforderungen wegen der Corona-Maßnahmen gegen deren Verantwortliche durchsetzen. Tausende wollen sich der Sammelklage anschließen.

 Mit drei weiteren Rechtsanwälten hat Dr. Reiner Fuellmich (mit Kanzleien in Göttingen und in Los Angeles, die auf Schadenersatzklagen gegen Großkonzerne spezialisiert sind) einen „Corona-Untersuchungsausschuss“ gegründet. Der befragt netzöffentlich in stundenlangen Sitzungen angesehene Experten zur Sinnhaftigkeit der staatlichen Corona-Maßnahmen. Sie fokussieren dabei auf den sog. PCR-Test, auf dessen Ergebnisse sich staatliches Handeln beruft. Der Corona-Ausschuss fragt nach der Zuverlässigkeit des Tests, nach der Gefährlichkeit des Virus und nach den Kollateralschäden des Lockdowns.

 

Video des Interviews mit RA Dr. Reiner Fuellmich. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Texts hat das Interview bereits mehr als 365.000 Aufrufe.

Die Ausschussmitglieder kommen zu dem zwingenden Ergebnis, dass der PCR-Test untauglich dafür ist, eine Covid-19-Infektion nachzuweisen. Der Erfinder des im übrigen nützlichen Tests Kary Mullis halte diesen zum Nachweis einer Virus-Infektion für völlig ungeeignet, da er nur Zellfragmente nachweisen könne, nicht aber den Virenbefall einer Zelle.

„PCR Tests, können und dürfen eine Infektion nicht feststellen“ konstatiert Rechtsanwald Dr. reiner Fuellmich, das sei auf den Beipack Zetteln auch so vermerkt: „Nicht für diagnostische Zwecke zugelassen. bzw „Not licenced for diagnostic purposes“

Alle Corona-Maßnahmen beruhen auf diesem Test und seinen Varianten. Und alle entsprechend handelnden Politiker berufen sich in ihrem Vorgehen auf die Empfehlungen von Prof. Christian Drosten von der Charité, von Prof. Lothar H. Wieler vom Robert-Koch-Institut und des Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation WHO Tedros Adhanom Ghebreyesus. Deutschland gilt hier weltweit als Vorbild.

Die weltweiten gesundheitlichen, mentalen und ökonomischen Schäden der verschiedenen Lockdowns wie z.B. die Verluste bis hin zur Insolvenz der für Deutschland maßgeblichen mittelständischen Wirtschaft belaufen sich auf mindestens Hunderte Milliarden €, vermutlich aber auf eine unvorstellbare Zahl im Billionenbereich.
Anmerkung. Im Interview spricht Dr. Fuellmich fälschlich von Billiarden, im Erklärtext darunter wird das korrigiert.

Da Drosten, Wieler und die WHO, nach Meinung von Fuellmich, im vollen Wissen um seine Untauglichkeit den PCR-Test der Politik, die sich von ihnen beraten ließ, empfahlen und auch keine spätere Korrektur ihrer Beratung vornahmen, sind sie für die Folgeschäden verantwortlich. (Drosten hatte bereits vor 12 Jahren fälschlich eine Katastrophe bezüglich der Schweinegrippe vorausgesagt. Jetzt sandte er einem chinesischen Labor in seinem Kühlschrank befindliche  – nicht aber aktuelle – Covid-Viren, ließ sich ein positives Testergebnis liefern und beriet die deutsche Regierung – und damit die Welt – auf dieser dünnen Grundlage.)

Und nun der Hammer:

Da auch die USA riesige Lockdownschäden verzeichnen, die der unzulässigen Anwendung der PCR-Tests zu verdanken sind, soll möglichst bald durch eine große US-Kanzlei ein Schadenersatz-Prozess in Form einer Sammelklage (dieses Rechtsmittel existiert nur in den USA und in Kanada) gegen Prof. Drosten angestrengt werden. Sollte ein Urteil gemäß der Klage gesprochen werden, dürfte die Dimension nicht nur Drostens Budget, sondern vermutlich auch den deutschen Staatshaushalt sprengen.

Dass eine solche Klage in den USA gegen deutsche Firmen und Institutionen in Bezug auf deutsche Schadensersatzansprüche problematisch ist, meint auch Burkhard Hess, Professor am Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law. „Das dürfte nicht einfach sein“, meint er gegenüber tagesschau.de. Laut einer Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshof der USA dürfen grundsätzlich keine Sammelklagen ausländischer Geschädigter wegen ausländischer Delikte in den USA angenommen werden. Zudem habe der Gerichtshof entschieden, dass auch andere US-Bundesgerichte nicht für derartige Klagen zuständig seien.

Man darf gespannt sein.

Im Interview werden viele weitere Fakten und Namen genannt, die zur Kenntnis zu nehmen sich lohnt.

Dieser Sammelklage kann sich weltweit aktuell jeder Unternehmer, später jeder Betroffene, also auch jeder Deutsche, anschließen.

Bereits im Juni hatte der Molekularbiologe Dr. Stefan Lanka den Virologen Prof. Dr. Christian Drosten angezeigt:

»Mit seinem Test (Drosten-PCR-Test) können nur sehr kurze Gen-Sequenzen nachgewiesen werden. Ein Virus ist aber definiert als ein langer Erbsubstanz-Strang, der nur als Ganzes seine behauptete Infektionsfähigkeit entwickeln kann. Allein diese Tatsachen beweisen, dass Prof. Drosten mit seiner global wirksamen Behauptung, dass er einen zuverlässigen Test für das angeblich neue Virus entwickelt hätte, nicht nur die Denkgesetze und Logik der Virologie verletzt, sondern dass er mit Vorsatz handelte und immer noch handelt«, begründet Lanka seine Klage.

Mit Textbeiträgen von Freiewelt.net und Leserinfos

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LG

Renate

 

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