Ich habe das gerade in der Frankfurter Rundschau entdeckt
Die Regelsätze in Grundsicherung und der Sozialhilfe steigen stärker als bislang geplant. Grund ist die aktuelle Entwicklung von Löhnen und Preisen, die in die Neuberechnung eingeflossen ist. Alleinstehende Erwachsene erhalten damit ab 1. Januar 2021 monatlich 446 Euro - 14 Euro mehr als bisher.
Das Bundeskabinett hatte die Erhöhung der Regelsätze bereits im August auf den Weg gebracht. Grundlage war die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018. Die Fortschreibung der Bedarfe anhand der Lohn- und Preisentwicklung sollte im Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Das Statistische Bundesamt hat die aktuellen Daten nun vorgelegt und die Regelstufen neu berechnet.
Diese Regelsätze gelten ab Januar 2021
Alleinstehende / Alleinerziehende | 446 Euro (+ 14 Euro) | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 401 Euro (+ 12 Euro) | Regelbedarfsstufe 2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 345 Euro (+ 6 Euro) | Regelbedarfsstufe 3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 357 Euro (+ 12 Euro) | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 373 Euro (+ 45 Euro) | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 309 Euro (+ 1 Euro) | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 283 Euro (+ 33 Euro) | Regelbedarfsstufe 6 |
Veränderung gegenüber 2020 in Klammern. Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.
Mobiltelefonie wird Regelleistung
Neu in der Berechnung: Die Regelsätze decken künftig auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Bislang galt das nur für die Kosten für Festnetztelefon und Internet. Mit der Neuerung halten die Regelsätze mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt. Zudem wird im nächsten Jahr erstmals die Leistung für den persönlichen Schulbedarf fortgeschrieben. Die Leistung für ein Schuljahr steigt von derzeit 150 Euro auf dann 154,50 Euro.
Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2021 wirkt sich außerdem auf die Bedarfssätze der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus. Ein alleinstehender Erwachsener beispielsweise erhält dann 364 Euro und damit 13 Euro mehr als bisher.
Die Regelbedarfe werden anhand einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre durchführt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung basiert auf der Stichprobe aus dem Jahr 2018. Darüber hinaus fließt die Lohn- und Preisentwicklung in die jährliche Neuberechung ein. Die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindex berechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.
Dienstag, 8. September 2020
https://www.fr.de/wirtschaft/hartz-iv-saetze-steigen-90038725.html
LG
Renate
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen