Dienstag, 22. September 2020

Corona-bedingte Steuermindereinnahmen von ca. 3,6 Milliarden Euro nur in Schleswig-Holstein

 Das Land muss einen Notkredit von 4,5 Milliarden Euro aufnehmen

Und wir haben zumindest in Schleswig-Holstein nach wie vor außer vielen positiv Getesteten ja kaum Schwerkranke oder gar Tote wegen Corona.

Nun, wolche Zahlen werden hoffentlich auch unsere Politiker allmählich mal zum Nachdenken anregen.

 Quelle:

https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/_startseite/Artikel2020/III/200922_weiterer_Notkredit.html

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Weiterer Notkredit geplant

Datum 22.09.2020

Die Landesregierung will einen weiteren Kredit in Höhe von 4,5 Milliarden Euro aufnehmen, um die Corona-Folgen abzumildern.

 

Die Folgen von Corona sind weiterhin spürbar: Laut der aktuellen September-Steuerschätzung muss das Land bis 2024 mit bis zu 3,6 Milliarden Euro weniger auskommen als noch vor Beginn der Pandemie geplant. Abhängig von der Konjunkturentwicklung könnten auch ab 2025 jährlich rund 500 Millionen Euro fehlen.

Kredit gegen Corona-Folgen

Nun will die Landesregierung einen weiteren Notkredit in Höhe von 4,5 Milliarden Euro aufnehmen, um sich schrittweise auf die dauerhaft niedrigeren Einnahmen einzustellen.

Geplant sind Ausgaben in Höhe von

  • 1,4 Milliarden Euro, um den notwendigen Einsparpfad in den Jahren 2021 bis 2024 abzufedern,
  • 517 Millionen Euro für das mit den Kommunen beschlossene Paket zur Bewältigung der Corona-Krise,
  • 2,5 Milliarden Euro für ein kreditfinanziertes Infrastrukturprogramm, um die Umsetzung von IMPULS zu sichern,
  • 100 Millionen Euro, um ausreichend Impf- und Testkapazitäten zur Verfügung stellen zu können.

Der Landtag muss dem Vorschlag mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Ein verbindlicher Tilgungsplan ist ebenfalls notwendig.

 

Nachhaltige Lösung

Mit dem Paket liege nun eine nachhaltige Lösung vor, um das Land gut durch die Krise zu steuern, erklärte Finanzministerin Monika Heinold. Damit werde die Finanzierungslücke in 2021 und 2022 vollständig abgefedert. "Wir dürfen jetzt keine Vollbremsung machen. Wir müssen die Daseinsvorsorge sichern, bei Klimaschutz und Digitalisierung vorankommen und die Krankenversorgung sicherstellen", betonte sie.   

Nothilfen innerhalb der Schuldenbremse

Innerhalb des Rahmens der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse besteht für Bund und Länder die Möglichkeit, in Notsituationen Kredite aufzunehmen sowie konjunkturell bedingte Schulden zu machen. Der Bund ermittelt über die sogenannte Konjunkturkomponente, wie hoch diese Neuverschuldung ausfallen darf.

Für die Jahre 2020 bis 2024 rechnet das Land mit konjunkturell bedingten Mindereinnahmen in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro, davon rund eine Milliarde Euro in 2020. Um diese Mindereinnahmen in 2020 auszugleichen, schlägt die Landesregierung dem Parlament eine Erhöhung des Kreditrahmens um 1,2 Milliarden Euro vor. Darin enthalten ist eine Sicherheitsmarge von 200 Millionen Euro, für den Fall weiterer Steuermindereinnahmen bis Ende des Jahres. Für diese Ermächtigung braucht es eine einfache Mehrheit im Parlament. Aufgenommen wird nur die Summe, die tatsächlich benötigt wird. Dieser Teil der Neuverschuldung wird nach den Regeln der Schuldenbremse auf einem Ausgleichskonto erfasst und sobald das Land einen konjunkturellen Überschuss erwirtschaftet, automatisch getilgt.

Weitere Finanzielle Corona-Hilfen des Landes

Bereits am 6. April 2020 hatte die Landesregierung die Corona-Hilfen auf eine Milliarde Euro verdoppelt. Die Meldung können Sie hier lesen:

Eine Milliarde Euro für Schleswig-Holstein

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LG
Renate

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