Seit ich Rentnerin bin, werden wir von dort nur wortwörtlich verarscht
Nichts hat bisher gestimmt, was uns gesagt worden ist, als ich vertrauensvoll gefragt habe, wie es denn mit unserem kleinen freiberuflichen Texterjob weitergehen kann, wenn ich in Rente bin.
Die ursprüngliche telefonische Auskunft, und das kann Jürgen bestätigen, war, es bleibt so wie es ist. Auf Rente gibt es keine Freibeträge, was übrigens nicht stimmt, da gibt es nämlich diesen Versicherungsfreibetrag von 30 Euro, jedenfalls nach deren Berechnung. Und dann, dass es bei einem Verdienst eben so bleibt wie vorher, jeder hätte die ersten 100 Euro auf seinen Verdienst frei, dann 20 % und dann 10 % wie laut Gesetz im SGB II.
Aber das Kuddelmuddel für den Zeitraum, für den sie jetzt besagte 280,30 Euro wiederhaben wollen, ist noch viel merkwürdiger als nur das da.
Ganz unabhängig davon, was nun das Sozialgericht sazu sagen wird, ob ich nun einen Anspruch auf den normalen Freibetrag nach SGB II oder aber nur einen nach SGB XII habe oder vielleicht so wie die das schreiben, als Altersrentnerin überhaupt nicht zur Bedarfsgemeinschaft dazuzählen darf, denn man darf Ehepaare laut Grundgesetz ja nicht benachteiligen, nur weil sie verheiratet sind, im Gegenteil, die Ehe steht unter dem Schutz des Grundgesetzes, sie haben noch viel mehr gemacht, um auf so eine Rückforderung zu kommen.
Jürgen musste ja wegen dieser vorläufigen EKS nun zu diesem neuen Sachbearbeiter für nebenberuflich Selbständige und hat jede vorläufige EKS ab da immer mit dem persönlich besprochen, aber da ging danach grundsätzlich in der Leistungsabteilung was schief.
Schon beim Widerspruch auf die erste Rückforderung des ersten Rentenmonats von mir, das war der März 2019, habe ich dann mit Schreiben vom 9.8.19 (Sachen beim Jobcenter dauern ja immer ewig und man steht solange voll in der Luft und ahnt nichts von deren Tun) habe ich im Widerspruchsschreiben vor der Klage darauf folgendes unter anderem gefragt:
...
"Telefonisch
wurde uns dann mal gesagt, in Bezug auf unseren kleinen Texter-Job
hätte meine Ehefrau, deren Rente voll angerechnet wird (obwohl das
ja steuerpflichtiges Einkommen ist, ich nehme an, das wissen Sie),
und zwar nur unter Abzug der uns eben wirklich momentan bekannten
Sozialabgaben, bei einer eventuellen Steuerpflicht wissen wir bisher
ja gar nichts, weil das erste Rentenjahr ja noch gar nicht rum ist,
dass das Zusatzeinkommen weiterhin genauso behandelt würde wie
vorher auch.
Das
heißt, die ersten 100 Euro wären innerhalb der Freibetragsgrenze
sowieso nicht als Einkommen anrechenbar.
Sie
haben aber die Rente und das Arbeitseinkommen meiner Frau
zusammengerechnet, um ihr dann einen für mich nicht
nachvollziehbaren sogenannten individuellen Freibetrag in Höhe von
40,46 Euro zuzugestehen, der zwar etwas höher ist als ihr
monatliches Erwerbseinkommen in dem Halbjahr der letzten
abschließenden EKS, aber für mich in keiner Weise nachzuvollziehen
ist, wie Sie überhaupt auf diese Summe gekommen sind.
Können
Sie mir das erklären, wie Sie auf die 40,46 überhaupt gekommen
sind?
Auch
nach viel Suchen finde ich hier definitiv gar nichts, weder im SGB II
noch im SGB XII."
...
Es kam natürlich keine Antwort, sondern Jürgens Widerspruch wurde mit dem üblichen schwammigen Schreiben, was man so ja von den Jobcentern her kenne, einfach abgelehnt, sei ungegründet und bla bla bla.
Also hat Jürgen Klage eingereicht, die natürlich nun erstmal wieder jahrelang brauchen wird, bis das einer bearbeitet.
Schon 2012 .. wir haben ja mal im Dezember 2011 mit der Texterei angefangen ... haben wir damals nach der Angabe, dass wir eben was dazuverdienen, damals noch in der Abteilung 50plus mit dem damals zuständigen Sachbearbeiter für Selbständige genau besprochen, was wir absetzen dürfen und wie genau.
Das hat auch bisher nie Probleme gemacht und wurde jahrelang immer so anerkannt. Wir haben uns das ja gar nicht selbst so ausgedacht, sondern nur nach genau dieser Anweisung dann abgerechnet.
Beim Finanzamt beispielsweise sagt man, Freiberufler können detailliert abrechnen oder aber einfach pauschal 25 % ihrer Einnahmen als Ausgaben absetzen, das wird beim Finanzamt auch so anerkannt.
Das wird beim Finanzamt so angeboten, weil es eben ja schwierig ist zu sagen, was einen die Arbeit im Home-Office wirklich kostet.
Aber der Typ bei 50plus hat uns halt damals genau erklärt, so und so könnten wir bestimmte Sachen als Betriebsausgaben absetzen .. das wurde auch wo schriftlich festgehalten, ist lange her ...und nie angezweifelt.
Das wurde auch bisher bei keiner vorläufigen EKS angezweifelt.
Jetzt aber, obwohl die vorläufige EKS ja auf genau diesen Schätz-Angaben auch in Bezug die Ausgaben basiert, kam plötzlich, die eine Druckerpatrone, die wir als Bürokosten angegeben haben, würde nicht anerkannt werden, die Kosten für den Büroraum würden sie nicht anerkennen, was nur das ist, was wir von der Miete, die nicht übernommen wird, zuzahlen, und das ist nicht viel .. wurde aber gesagt, wenn das Jobcenter die Miete nicht voll übernimmt, können wir, weil wir ja ein Büro haben, sogar Mietkosten in Höhe der Raumgröße absetzen .. nein wollen sie jetzt nicht mehr .. die Stromkosten haben sie gekürzt, wäre zu viel und ein kostenpflichtiges gmx-Konto, das immer anerkannt wurde und bei so einer Tätigkeit, wo Texte hin und her gehen, auch wichtig ist, wäre auch nicht mehr drin .. nachträglich, denn laut vorläufiger EKS wurde das ja alles anerkannt wie seit Jahren .. Jürgen sagt, das ist doch Willkür...kommen so also für das Halbjahr dann schonmal auf mehr Gewinn.
Auf den Gewinn kriege ich dann aber wieder einen Freibetrag und das wären, weil der dann auch wieder höher wird, nur ca. 12 Euro im Monat .. aber selbst das würde ich nicht einsehen.
Aber kommt noch besser.
Ich schicke grundsätzlich meine eigenen Buchhaltungs-Unterlagen mit, wenn ich eine abschließende und vorläufige EKS mache und bei der vorläudigen beziehe ich mich grundsätzlich immer auf die davor abgegebene abschließende EKS und bei der für für Oktober 17 bis März 18 hatten wir einen Gewinn von 57,02 pro Person.
Nun hatte Jürgen da einen Fehler gemacht gehabt und beim Übertrag in dieses EKS-Formular eine Druckpatrone, die 34,99 Euro gekostet hat und die wir nur im November 17 und natürlich nicht jeden Monat gekauft habe, monatlich eingetragen, was ich auch nicht gesehen hatte. Kam so dann auf weniger Gewinn. Das hat er aber dann bei dem Termin mit dem guten Mann für Selbständige besprochen und der hatte das gestrichen .. was Jürgen auch gegengezeichnet hat.
Ich war übrigens beim nächsten Termin mit und habe noch gesagt, ist doch egal .. wie liegen doch sowieso unter 100 Euro pro Person, ob wir was als Betriebskosten abrechnen oder nicht, spielt doch gar keine Rolle, wir haben ja schon brutto keine 100 Euro pro Person Einnahmen und die wären doch sowieso frei.
Dieser "Fachmann" hat auch da nicht gesagt, dass ich keinen 100-Euro-Freibetrag kriege.
Bei noch einem späteren Termin hat Jürgen ihn gezielt gefragt, wie dieser komische individuelle Freibetrag für mich denn zu verstehen sei und der meinte, das wüsste er nicht, weswegen ich dann die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten in Kiel gefragt habe und erst vor einigen Tagen nun Bescheid bekam, die gehen bei mir da von diesem Paragraphen 82 im SGB XII aus.
Gesagt oder überhaupt sagen können hat mir das aber keiner, wo oft ich auch danach gefragt habe, immer wieder.
Trotzdem wären das immer noch über 20 Euro Gewinn pro Person gewesen nach dieser Berechnung.
Gerechnet haben sie wieder anders und kamen im vorläufigen Bewilligungsbescheid für diesen Zeitraum auf seltsamerweise nur auf 6,38 Euro pro Person.
Dann geht es weiter.
Ab Juli werden jedes Jahr die Renten angehoben, so auch 2019.
Wie viel Prozent das sind, weiß man, das wird meistens schon Anfang des Jahres durch die Bundesregierung bekanntgegeben.
Das Schreiben der Rentenstelle kam bei mir erst irgendwann Ende Juli an. Ich habe, da steht nämlich kein Ausgangsdatum drauf, dann eine Kopie davon mit Schreiben vom 24.07.19 an das Jobcenter rausgeschickt. Ich gehe davon aus, es wird auch da erst bei mir eingegangen sein. Ich bin normalerweise ja gründlich und erledige sowas sofort und nicht erst nach Wochen.
Also haben sie uns nur noch für den September einen Änderungsbescheid und weniger Geld wegen mehr Rente geschickt, auch nichts zurückgefordert da wegen mehr Rente.
Auch das machen sie erst jetzt mit dem Rückforderungsbescheid, der nun heute bei mir einging.
Und so kommen sie dann auf sage und schreibe 280,30 Euro Rückforderung, die sich aber nur darauf beziehen, dass ich als Rentnerin von ihnen eben keine 100 Euro Freibetrag kriege.
Ich habe das lange ja ziemlich relaxt gesehen, weil ich davon ausging, ist doch egal, liegt ja sowieso alles innerhalb der Freibetragsgrenze .. aber das tut es nur bei Jürgen, bei mir nicht.
Und nun kommt der Paragraph, nachdem sie meine Freibeträge ausrechnen:
Das ist nämlich der hier, was ich eben schon im Beitrag davor rausgesucht habe:
Da ganz nachzulesen:
Auch da, was man sonst noch für konfuses Zeugs findet je nach Jobcenter, denn das in Frankfurt an der Oder rechnet da ganz anders ab.
...
Das wäre ein Link zum Einkommen allgemein. Es steht nicht dabei, dass
Rentner, deren Einkommen angerechnet wird, keine Freibeträge bekommen.
...
6.6.1Grundsatz(1) Der Freibetrag wird jedem erwerbsfähigen Mitglied einer BG ein-geräumt, das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt.(2) Nicht erwerbsfähigen Personen (Berechtigte mit Sozialgeld) wird der Freibetrag nicht gewährt. Zur Vermeidung einer Ungleichbe-handlung ist nicht erwerbsfähigen Sozialgeldbeziehern analog den sozialhilferechtlichen Vorschriften ein Freibetrag nach § 82 Absatz 3 Satz 1 SGB XII einzuräumen (vergleiche WDB-Eintrag 112116). Än-dert sich der Status im Laufe eines Monats von „erwerbsfähig“ zu „nicht erwerbsfähig“ oder umgekehrt, wird der Freibetrag für den ganzen Monat gewährt.
...
Als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bezieht eine nicht
erwerbsfähige Person Sozialgeld nach dem SGB II. Sie hat ein Einkommen
aus einer geringfügigen Tätigkeit (unter drei Stunden täglich). Ist der
Freibetrag für Erwerbstätige nach § 11b Absatz 3 SGB II vom Einkommen
nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger abzusetzen?
Eine alleinstehende nicht dauerhaft erwerbsfähige Person kann Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII in Anspruch nehmen (Sozialhilfe). Diese Ansprüche bleiben Personen als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft versagt, da die Ansprüche nach dem SGB II vorrangig sind.
Dadurch kommt es zu einer Benachteiligung gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB XII. Diesen wird nach § 82 Absatz 3 Satz 1 SGB XII ein Freibetrag in Höhe von 30 Prozent des Einkommens – höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (212,00 EUR im Jahr 2019) – eingeräumt.
Zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung ist nicht erwerbsfähigen Sozialgeldbeziehern nach dem SGB II analog den sozialhilferechtlichen Vorschriften ein Freibetrag nach § 82 Absatz 3 Satz 1 SGB XII einzuräumen.
Bei einem monatlichen Einkommen von 400,00 EUR wäre somit ein Freibetrag von 120,00 EUR zu berücksichtigen (30 Prozent von 400,00 EUR).
Hinweise: Neben diesem Erwerbstätigenfreibetrag sind auch die weiteren nach § 11b Absatz 1 Satz 1 SGB II zu berücksichtigenden Aufwendungen vom Einkommen abzusetzen; dies gilt insbesondere für die Pauschale für angemessene private Versicherungen (30,00 EUR). Hinweis: Gesetzestext § 82 SGB XII ( PDF, 700,1 KB) Stand: 22.11.2018 WDB-Beitrag Nr.: 112116
...
...
Ich habe auf Sozialhilfe sowieso keinen Anspruch.
Ich bin über der Altersgrenze und wenn ich beim Sozialamt einen Ansprüch hätte, dann ohnehin nur auf Grundsicherung im Alter.
Aber auf Grundsicherung im Alter habe ich auch keinen Anspruch, weil ich dazu so wenig Rentenansprüche haben müsste, dass ich weniger als den Grundsicherungsanspruch im Alter hätte. Ich kriege ja aber viel mehr Rente und sie ziehen Jürgen einen Überhang ab.
Und wie viel sie davon abziehen dürfen, darum genau geht es uns.
Der Paragraph 82 SGB XII wiederum bezieht sich offensichtlich entweder aus Sozialhilfe-Empfänger ... dazu gehöre ich schonmal nicht .. oder aber auf Leute, die Anspruch auf Sozialgeld nach dem SGB II hätten.
Das wirderum streitet das Jobcenter bei mir aber auch ab. Sie schreiben wortwörtlich in jedem Bescheid folgendes, das ich Euch mal abschreiben werde:
...
Die Person Hafemann, Renate .. Geburtsdatum ... Kundennummer ... hat in der Zeit vom ..... keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, da sie die Altersgrenze nach § 7a Zweites Buch SGB II erreicht hat. Diese Entscheidung beruht auf § 7 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 7a SGB II.
...
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
- 1.
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
§ 7a Altersgrenze
Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:...Dann folgt die lange Liste, wann man die Altersgrenze erreicht hat.Ich muss aber ja als Ehefrau meines Mannes als zur Bedarfsgemeinschaft dazu gehörend mein gesamtes Einkommen dort angeben.Ich werde da genauso behandelt wie ein Empfänger von ALG II, bei mir werden auch Mietobergrenzen gesetzt genauso wie bei Jürgen, mein Einkommen wird nicht wie beim Finanzamt gerechnet, sondern nach deren EKS abgerechnet .. sie nehmen wir alles weg bis runter auf den Sozialhilfesatz, aber Vorteile, die ich zumindest dann hätte, wenn ich Grundsicherung im Alter bekäme .. denn da gibt es eine Menge guter Sachen nebst der Grundsicherung im Alter an sich, übrigens auch für normale Sozialhlfeempfänger .. die habe ich nicht.Ich will ja gar nicht habe, sondern nur die Freibeträge auf mein Einkommen.Die kriege ich aber auch nicht.Und ich wäre mir sicher, wenn ich mal was nachzahlen muss wie Nebenkosten oder dergleichen .. da ich ja nach denen eben nicht dazugehöre, obwohl ich Sozialgeld ja gar nicht kriegen würde, würde ich da keinen Ansprechpartner haben, weder das Sozialamt noch das Jobcenter.Das kann doch so wirklich nicht mehr wahr sein.LGRenate
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