Dienstag, 10. März 2020

Auch bei Unsicherheiten zwischen den Trägern haben Arme das Recht auf Sozialleistungen

Sowohl beim SGB II als auch beim SGB XII muss solange bezahlt werden, bis klar ist, wer zuständig ist


Der Mensch, der von einem dieser Träger Geld zu beanspruchen hat, darf nicht ins Leere laufen, nur weil sich diese Ämter nicht einig sind, wer zahlen muss.

Siehe mehr bei Sozialberatung Kiel:


LG
Renate

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen