... weil im Eilverfahren nur die größte Not gelindert werden kann, aber keine Details
Das geht nur im Hauptsacheverfahren und da die Sozialgerichte überlastet sind, dauert das viele Jahre, auch wenn viele irgendwann Recht kriegen. Nur solange ist man den Schikanen hilflos ausgeliefert.
Das wird auch jetzt den vielen neuen Arbeitslosen oder erst recht Solo-Selbständigen so gehen, die statt Soforthilfe und unbürokratisch wegen der Arbeitsverboten in der Coronakrise nun nichts anderes tun können als ALG II zu beantragen und trotz Null Aufträgen, die ja durch die Verbote wegfallen, dann gleich eine voräuifige EKS einreichen müssen .. ich frage mich wozu?
Null ist doch null.
Und es läuft eben nicht ohne Einbeziehen der Bedarfsgemeinschaft, Feststellung, ist die Wohnung eigentlich im Rahmen der erlaubten Mietobergrenze und und und ....
...
Ich zeige Euch mal, wie es bei unserem persönlichen Fall jetzt ausschaut:
....
Also
meine Fragen nochmal in Kürze:
Dürfen wir in Zukunft
alle beide ohne EKS das, was wir verdient haben, als Künstler so
abrechnen wie in den Ausfüllhinweisen erlaubt oder nicht? Und nur
dann, wenn wir auch was haben verdienen können?
Es wird nach meiner
Erfahrung sowieso immer unter der 100-Euro-Freibetragsgrenze liegen,
sogar brutto ohne 25 % Abzug.
Oder darf das nur ich,
weil auch Sie meinen, dass meine Ehefrau als Altersrentnerin, obwohl
sie definitiv nicht erwerbsunfähig ist, beim Jobcenter als
erwerbsunfähig behandelt werden darf und es nicht darf.
Und darf ich diese
Angaben schriftlich einreichen, auch nach dem Corona-Virus-Problem
oder sie vor Ort in Preetz abgeben, sollte man das Jobcenter
irgendwann noch vor meiner Rente wieder betreten dürfen?
...
Klären konnte Jürgen zwar, dass jetzt der nächste Bewilligungsbescheid stimmt, also dass die neuen Mietobergrenzen anerkannt wurden, dass auch die neuen Nebenkosten laut dem Mietänderungsschreiben so übernommen wurden und insgesamt kommt erheblich mehr Geld als vorher, obwohl wir erstmal keinen Nebenverdienst angegeben haben .. das ist gut, irgendwie nicht nachzuvollhiehen, dass man durchs Arbeitgen weniger als mehr hatte davor .. aber nun ja.
Aber die eigentlichen Fragen durfte das Sozialgericht nicht beantworten, obwohl sie schreiben, sie können das gut verstehen. Deshalb schreibe ich Euch diesen Text mal ab, damit Ihr selbst seht, so ausgeliefert ist man als ALG-II-Aufstocker den Mitarbeitern der Jobcenter und deren Launen:
...
Zitat:
"Zwar ist es für das Gericht nachvollziehbar, dass Sie ein Interesse an der Beantwortung der Fragen haben, damit im weiteren Verlauf der Leistungsgewähtung Probleme vermieden werden können. Anordnen kann das Gericht dieses jedoch nicht, da nicht erkennbar ist, dass Ihnen dadurch ein "Mehr" an Leistungen gewährt werden müsste."
Tja .. da kommt doch Freude auf, nicht?
Gefrustete Grüße
Renate
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