Dienstag, 24. März 2020

Über die bevorstehende Pleitewelle durch die Coronavirus-Krise

Bericht eines Insolvenzexperten



Daraus nur auszugsweise .. Rest findet Ihr oben im Original-Link .. ich übernehme nur das Wichtigste hierher:
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Insolvenzexperte zu Corona-Hilfe

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Seit einer Woche gelten für das öffentliche Leben weitgehende Beschränkungen in Deutschland. Für den Fall, dass dieser sogenannte Lockdown anhält oder sogar noch verschärft wird, wird eine große Pleitewelle vorhergesagt. Im Gespräch mit ntv.de erzählt der Berliner Insolvenzverwalter Stefan Ludwig von der Kanzlei Schultze & Braun, vor welchen Problemen die Unternehmen trotz versprochener Milliardenhilfen stehen. Und warum die staatlichen Darlehen eigentlich Zuschüsse sind.
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ntv.de: Haben sich die ersten im Zuge der Corona-Krise insolventen Firmen schon bei Ihnen gemeldet?
Stefan Ludwig: Die Zahl der Unternehmen, die sich bei uns melden, ist enorm. In normalen Zeiten habe ich in einer Woche ein oder zwei Erst-Beratungsgespräche, letzte Woche waren es wohl mehr als zwanzig. Die Unternehmer sind extrem besorgt, da ihnen teilweise die Geschäftsgrundlage völlig wegbricht. Ein Hotelier zum Beispiel hier aus Berlin. In seinem Hotel, in dem normalerweise Events und Tagungen stattfinden, gibt es keinen einzigen Gast und damit keine Einnahmen mehr - und das wird wohl für Monate so bleiben. Er hat zwar Kurzarbeit angemeldet und den Betrieb in eine Art Winterschlaf versetzt, aber ein Teil der Kosten für Pacht oder Leasing etwa läuft ja weiter. Gleichzeitig ist es noch unklar, in welcher Form und wie schnell Unternehmen die versprochene staatliche Hilfe bekommen können. Allerdings: Insolvenz müssen die Firmen in vielen Fällen vorerst nicht anmelden. Die Bundesregierung hat die Pflicht dazu für die nächsten Monate ausgesetzt.
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 Das heißt, dass es in den kommenden Monaten erst einmal keine Corona-bedingten Firmenpleiten geben wird?
 Die Aussetzung der Antragspflicht gilt nur für Unternehmen, die wegen der Epidemie und ihrer Folgen in Schieflage geraten. Es ist ganz wichtig, sich das von einem Wirtschaftsprüfer bescheinigen zu lassen. Aber auch wenn das zutrifft, gibt es natürlich noch die Gläubiger, die bei Zahlungsunfähigkeit ja auch die Insolvenz ihrer Schuldner beantragen dürfen. Die Gläubiger, die das gewöhnlich am häufigsten tun, die Finanzämter und die Sozialkassen, dürften in der aktuellen Krise äußerst zurückhaltend sein. Die Frage ist aber, wie sich andere Gläubiger verhalten, die Vermieter von Gastronomiebetrieben etwa? Das könnte zum Beispiel für manche Klubs in Berlin ein Problem werden, wenn ein Immobilienbesitzer die Situation ausnutzen will, um einen ungeliebten Mieter loszuwerden. 
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Der Bund und auch die Bundesländer stellen für solche Fälle doch Milliardenhilfen in Aussicht.
Theoretisch sollen die Unternehmen Einnahmeausfälle in den kommenden Monaten durch die versprochenen Liquiditätshilfen überbrücken. In der Praxis weiß ich aber von meinen Mandanten, dass ihre Hausbank noch gar nicht weiß, wie die Auszahlung dieser Darlehen geregelt werden soll. Außerdem reicht das Personal kaum, um die riesige Zahl von Anträgen schnell genug zu bearbeiten. Und schließlich geht es bei den Hilfen ja um Darlehen, um Schulden, die irgendwann zurückgezahlt werden sollen. Dabei ist ja die Frage, wie Unternehmen, die zu normalen Zeiten gerade so über die Runden kommen oder vielleicht einen kleinen Gewinn erwirtschaften, einen riesigen zusätzlichen Schuldenberg abtragen sollen.
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Und wo weiter. Bitte Rst im Link lesen.

Also trotz Hilfen .. so einfach wird das nicht und nicht jeder Betrieb wird da heil herauskommen.

LG
Renate

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