Montag, 16. März 2020

Unsere nächste Pilgerpost mit neuem Widerspruch fürs Jobcenter

Hier der Text, den die von uns kriegen


Gott sei Dank darf man ja neuerdings nun wirklich alles schriftlich einreichen und keiner muss damit nach Heikendorf .. grins.

 Ich kopiere den Text unseres neuerlichen Widerspruchs einfach mal hier rein.

Zum Thema Erreichbarkeit unseres Jobcenters Kreis Plön und der Planlosigkeit seiner Mitarbeiter komme ich noch in einem nächsten Text, der was mit der Art und Weise zu tun hat, wie sie nun mit dem Corona-Virus umgehen ohne zu denken.

Aber hier geht es erstmal um unseren persönlichen Ärger mit denen.
 
Abs.: Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

15.03.20

Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23

24306 Plön

 
BG-Nr. 13106//0004064
Widerspruch gegen Ihren abschließenden Bewilligungsbescheid vom 11.03.20
sowie
Widerspruch gegen Ihren Erstattungsbescheid vom 11.03.20
mit Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich widerspreche beiden Bescheiden aus drei Gründen, nämlich einmal Willkür seitens der Mitarbeiter des Jobcenters Kreis Plön, außerdem Falschauskünfte seitens der Mitarbeiter des Jobcenters Kreis Plön, für die ich nichts kann und drittens der Behauptung, dass Altersrentner nur deshalb, weil sie prinzipiell bei einer sehr niedrigen oder gar keiner Rente Ansprüche auf Grundsicherung im Alter hätten, deshalb auch gleichzeitig erwerbsunfähig sind.
 
Zum Thema Willkür
Zum Widerspruch aufgrund von Willkür stelle ich hierzu folgendes fest. Nachdem wir Ihnen aufgrund unserer Arbeitsaufnahme als freiberufliche Autoren in einem Texterportal Ende Dezember 2011 mitgeteilt haben, was wir begonnen haben zu machen, wurden wir damals noch in der Abteilung 50plus in Plön von einem Sachbearbeiter für Selbständige im Jahr 2012 genau beraten. Der hat gleich gesagt, diese Tätigkeit ist nicht trägfähig und wir beide müssten wieder in die normale Vermittlung zurück, aber auch festgelegt, und zwar verbindlich, wie wir denn unsere Betriebsausgaben in der Anlage EKS eintragen sollten. Wir haben das jahrelang ohne Probleme immer so gemacht und nie wurde uns gesagt, dass das so nicht sein dürfte. Auch die beiden letzten vorläufigen Anlagen EKS wurden von mir mit Ihrem Herrn B.xxx besprochen und so anerkannt und auch beide, nämlich die, auf die sich dieser Erstattungsbescheid bezieht und auch die nächste, die wir noch fertigmachen müssen, wurde so von der Leistungsabteilung in Plön für Selbständige ebenfalls anerkannt. Unsere Betriebsausgaben waren in den zurückliegenden Jahren immer ungefähr gleich und wichen nur geringfügig voneinander ab, bei den Einnahmen war das anders, weil die naturgemäß mehr schwanken können als die Betriebsausgaben. Ich bin deshalb nicht damit einverstanden, dass urplötzlich gesagt wird, unsere immer so anerkannten Betriebskosten könnten so trotz der Abnahme durch Herrn B.xxx, wo ich ja extra hin musste, nicht mehr anerkannt werden. Das hätte wenn, bereits bei der vorläufigen EKS gesagt werden müssen und nicht hinterher. In meinen Augen ist das Willkür und ein unbilliges Verhalten meiner Bedarfsgemeinschaft gegenüber.
 
Zum Thema Falschauskünfte
Meine Frau und ich können beide über ein Telefonat mit ihrer Leistungsabteilung, bei dem uns auf unsere Frage, wie das mit dem Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit für meine Frau als Rentnerin weitergehen würde, unter Eid aussagen, dass die damalige Mitarbeiterin ihrer Leistungsabteilung für Selbständige definitiv gesagt hat, auf Rente gäbe es keine Freibeträge, aber auf Arbeit weiterhin genauso wie sonst auch, nämlich die ersten 100 Euro frei und danach 20 % und so weiter, also es würde sich diesbezüglich nichts ändern. Meine Frau und ich waren auch bei unserem ersten Gespräch mit Herrn B.xxx in Preetz noch in der Bahnhofstraße vor dem Umzug in die Kieler Straße und nach meinem allerersten Gespräch mit ihm in Plön gemeinsam bei ihm. Wir haben alle drei darüber gesprochen, dass es doch eigentlich bei unserem kleinen Zuverdienst vollkommen egal sei, was wir an Betriebskosten absetzen. Schon brutto lägen unsere Einnahmen doch unter der Freibetragsgrenze von 100 Euro und wenn wir über die EKS Betriebsausgaben absetzen, wäre das ohnehin nur eine rein buchhalterische Sache, die für uns und auch die Leistungsabteilung sehr arbeitsaufwendig, aber im Prinzip doch gar nicht nötig wäre. Herr B.xxx hat damals nicht gesagt, dass meine Frau diese Freibeträge nicht bekommen würde, weil ihr die gar nicht zustehen würden. Dieser Mann wurde mir aber als mein nun kompetenter Ansprechpartner genannt. Als ich den ersten Rückforderungsbescheid bekommen habe, stolperte ich darüber, dass meine Frau andere Freibeträge hatte als ich, sogar etwas mehr. Ich habe diesem Rückforderunsbescheid und abschließenden Bescheid damals nur in Bezug auf den März 2019, nämlich den ersten Rentenmonat meiner Frau, auch widersprochen und dabei auch gefragt, ob Sie mir bitte einmal erklären können, wie Sie eigentlich auf diesen individuellen Freibetrag kommen würden, weil ich die Berechnung nicht nachvollziehen kann. Sie haben mir darauf keine Antwort gegeben, nur meinen Widerspruch als unbegründet abgelehnt und ich habe deshalb Klage beim Sozialgericht eingereicht, die natürlich noch nicht bearbeitet worden ist. Ich habe aber deshalb dann beim nächsten Termin mit Herrn B.xxx diesen noch einmal gefragt, ob er mir erklären könnte, was es mit diesem individuellen Freibetrag für meine Frau für eine Bewandtnis hätte und der hat gesagt, das wüsste er auch nicht. Deshalb habe ich die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten um Hilfe gebeten. Bis die das rausgefunden hatte, das hat eine ganze Weile gedauert und die hat mir schließlich mitgeteilt, dass man meine Frau nach der Arbeitslosengeld-II-Sozialgeld-Verordnung behandeln würde, weshalb sie 30 Euro Versicherungspauschale und analog zum SGB XII § 82 einen Freibetrag von nur 30 ´% vom Arbeitseinkommen bekommen würde. Ich denke, dass ich von den Mitarbeitern des Jobcenters Plön erwarten können müsste, dass die so etwas wissen, wenn es denn so berechnet wird, und die hätten es mir sagen müssen, schon beim ersten Anruf noch lange vorm Renteneintritt meiner Frau, auch beim Gespräch mit Herrn B.xxx und spätestens bei meiner schriftlich im Widerspruch gestellten Frage, was das für ein merkwürdiger individueller Freibetrag ist. Es ist Ihre Schuld, dass wir das nicht geahnt haben, nicht meine.

 
Zwischenthema Rentenerhöhung am 1. Juli 2019
Es ist bekannt, dass die Renten immer am 1. Juli steigen. Das wird immer von der Bundesregierung schon Anfang des Jahres bekanntgegeben, um wieviel Prozent. Das ist aber brutto. Das Schreiben der Rentenstelle mit den ganz genauen Zahlen, denn Sie brauchen ja auch die darauf entfallenden Sozialabgaben Krankenkasse und Pflegeversicherung, kam bei uns erst Ende Juli an. Ich habe das sofort an Sie weitergeleitet. Es ist nicht mein Verschulden, wenn das erst ab September 2019 in einem Änderungsbescheid von Ihnen Berücksichtigung fand. Ich muss Ihnen genaue Angaben machen. Sie hätten das aber schätzen können.

 
Zum Thema, dass Altersrentner nicht zwangsläufig erwerbsunfähig sind
In jedem Ihrer Bescheide steht immer wieder drin, dass meine Frau ja keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hätte, weil sie die Altersgrenze erreicht hätte. Meine Frau beansprucht von Ihnen ja auch gar keine Leistungen, meine Frau erbringt vielmehr Unterhaltsleistungen mir gegenüber, da sie ja dennoch zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört. Erwerbsunfähig ist nur ein Mensch, der nicht einmal mehr 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Wo steht denn geschrieben, dass Altersrentner, und zwar selbst wenn sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben sollten, was auf meine Frau aber nicht zutrifft, da ihre Rente höher ist, denn deshalb auch erwerbsunfähig sind? Wer einmal erwerbstätig und außerdem erwerbsfähig ist, der kriegt kein Sozialgeld, denn dafür muss man erwerbsunfähig sein. Der hat aber Anspruch auf die Freibeträge für Erwerbstätigkeit.

 
Und da Sie meine Frau ja zur Bedarfsgemeinschaft zählen und sie auch sonst genauso behandeln wie mich auch, hat sie in meinen Augen deshalb genauso wie es ihr ursprünglich einmal erklärt wurde, einen Anspruch auf die Freibeträge, die alle erwerbstätigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft haben. Meine Frau ist nur eine ganz normale Altersrentnerin und kein Paragraph sagt aus, dass Altersrentner damit gleichzeitig erwerbsunfähig sind. Das ist etwas vollkommen anderes, als Rentner zu sein, die ja arbeiten und sich etwas dazuverdienen dürfen. Es gibt jede Menge Gesetze, wo Sie das nachlesen können.
 
Ich bin deshalb der Ansicht, dass sowohl Ihr abschließender Bewilligungsbescheid als auch Ihr Erstattungsbescheid vom 11.03.20 nicht nur falsch, sondern auch willkürlich und unbillig sind.
 
Danke für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
...

 
 Ich gehe zu 99 % davon aus, dass die diesen Widerspruch wieder nicht anerkennen werden und mit dem üblichen Gummibrief antworten, von denen wir schon Dutzende in unserem Hartz-IV-Leben und dem Ärger mit diesem Verein bekommen haben.

Vermutlich son Textbaustein, weil sich das immer vollkommen gleich liest.
 Leider Gottes muss man ja erstmal Widerspruch einlegen, bevor man beim Sozialgericht gegen sowas klagen kann, dann die Antwort abwarten und dann kann man Klage einreichen.

Ich rechne damit, dass wir das in ein paar Wochen also wieder tun müssen.

Wenn wir das Jobcenter doch nur endlich los wären, aber es sind noch fast 2 Jahre hin, bis endlich Jürgen auch Rentner sein wird und wir diese Leute vom Hals haben.
 Ansonsten ist das Jobcenter klar auch zu wegen dem Coronavirus.

Was die Probleme für Neue sein werden, wenn die versuchen werden, sich an diese Anweisungen da zu halten .. Foto kann man leider schlecht lesen ... darüber werde ich gleich nochmal extra was schreiben.

Weil gedacht hat beim Aufhängen von diesem Text da offenbar kein Mensch oder sie haben wirklich keine Ahnung davon, wie ihre Hotline oder ihr komisches Jobcenter digital eigentlich funktionieren.

 Dass sie das aufhgängen mussten, dafür können sie sicher nichts.

Trotzdem sollte man nachdenken, bevor man Leute bittet, sich telefonisch oder übers Internet mit einem in Verbindung zu setzen und so weiter.

Na ja .. praktische Erklärungen folgen .. aber die kenne ich als Insiderin inzwischen .. gerade die sicher Tausende von neuen Arbeitslosen, die das Coronavirus jetzt dem Jobcenter bringen wird, die kennen das nicht und werden ein großes Problem haben, sich überhaupt da arbeitslos zu melden und Geld zu kriegen, was sie ja dringend brauchen werden.

 Na ja .. wir dann auf dem Rückweg.

Momentan kann man die Wege zum Jobcenter Preetz wirklich schon als Pilgertouren bezeichnen, so oft wie wir da in den letzten Wochen hingerannt sind.

Es macht keinen Spaß mehr.

 Uns beide macht das viel eher krank als ein Coronavirus, der sich wie ne Grippe auswirken wird und da wir uns eigentlich recht gesund ernähren, wo unser Immunsystem durchaus mit fertig werden könnte.

Das ist Stress pur, was dieses Amt mit uns treibt und warum, wir haben keine Ahnung.

 Na ja ... weg da . .und wieder heim.

 Es war recht kühl gestern . .heute auch noch.

Soll aber bald wärmer werden.




LG
Renate

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