Hier der Text, den die von uns kriegen
Gott sei Dank darf man ja neuerdings nun wirklich alles schriftlich einreichen und keiner muss damit nach Heikendorf .. grins.
Zum Thema Erreichbarkeit unseres Jobcenters Kreis Plön und der Planlosigkeit seiner Mitarbeiter komme ich noch in einem nächsten Text, der was mit der Art und Weise zu tun hat, wie sie nun mit dem Corona-Virus umgehen ohne zu denken.
Aber hier geht es erstmal um unseren persönlichen Ärger mit denen.
Abs.: Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3,
24211 Preetz
15.03.20
Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23
24306 Plön
BG-Nr. 13106//0004064
Widerspruch gegen Ihren
abschließenden Bewilligungsbescheid vom 11.03.20
sowie
Widerspruch gegen Ihren
Erstattungsbescheid vom 11.03.20
mit Begründung
Sehr
geehrte Damen und Herren,
ich
widerspreche beiden Bescheiden aus drei Gründen, nämlich einmal
Willkür seitens der Mitarbeiter des Jobcenters Kreis
Plön, außerdem Falschauskünfte seitens der
Mitarbeiter des Jobcenters Kreis Plön, für die ich nichts kann und
drittens der Behauptung, dass Altersrentner nur
deshalb, weil sie prinzipiell bei einer sehr niedrigen oder gar
keiner Rente Ansprüche auf Grundsicherung im Alter hätten, deshalb
auch gleichzeitig erwerbsunfähig sind.
Zum Thema Willkür
Zum
Widerspruch aufgrund von Willkür stelle ich hierzu folgendes fest.
Nachdem wir Ihnen aufgrund unserer Arbeitsaufnahme als freiberufliche
Autoren in einem Texterportal Ende Dezember 2011 mitgeteilt haben,
was wir begonnen haben zu machen, wurden wir damals noch in der
Abteilung 50plus in Plön von einem Sachbearbeiter für Selbständige
im Jahr 2012 genau beraten. Der hat gleich gesagt, diese Tätigkeit
ist nicht trägfähig und wir beide müssten wieder in die normale
Vermittlung zurück, aber auch festgelegt, und zwar verbindlich, wie
wir denn unsere Betriebsausgaben in der Anlage EKS eintragen sollten.
Wir haben das jahrelang ohne Probleme immer so gemacht und nie wurde
uns gesagt, dass das so nicht sein dürfte. Auch die beiden letzten
vorläufigen Anlagen EKS wurden von mir mit Ihrem Herrn B.xxx
besprochen und so anerkannt und auch beide, nämlich die, auf die
sich dieser Erstattungsbescheid bezieht und auch die nächste, die
wir noch fertigmachen müssen, wurde so von der Leistungsabteilung in
Plön für Selbständige ebenfalls anerkannt. Unsere Betriebsausgaben
waren in den zurückliegenden Jahren immer ungefähr gleich und
wichen nur geringfügig voneinander ab, bei den Einnahmen war das
anders, weil die naturgemäß mehr schwanken können als die
Betriebsausgaben. Ich bin deshalb nicht damit einverstanden, dass
urplötzlich gesagt wird, unsere immer so anerkannten Betriebskosten
könnten so trotz der Abnahme durch Herrn B.xxx, wo ich ja extra
hin musste, nicht mehr anerkannt werden. Das hätte wenn, bereits bei
der vorläufigen EKS gesagt werden müssen und nicht hinterher. In
meinen Augen ist das Willkür und ein unbilliges Verhalten meiner
Bedarfsgemeinschaft gegenüber.
Zum Thema
Falschauskünfte
Meine
Frau und ich können beide über ein Telefonat mit ihrer
Leistungsabteilung, bei dem uns auf unsere Frage, wie das mit dem
Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit für meine Frau als
Rentnerin weitergehen würde, unter Eid aussagen, dass die damalige
Mitarbeiterin ihrer Leistungsabteilung für Selbständige definitiv
gesagt hat, auf Rente gäbe es keine Freibeträge, aber auf Arbeit
weiterhin genauso wie sonst auch, nämlich die ersten 100 Euro frei
und danach 20 % und so weiter, also es würde sich diesbezüglich
nichts ändern. Meine Frau und ich waren auch bei unserem ersten
Gespräch mit Herrn B.xxx in Preetz noch in der Bahnhofstraße vor
dem Umzug in die Kieler Straße und nach meinem allerersten Gespräch
mit ihm in Plön gemeinsam bei ihm. Wir haben alle drei darüber
gesprochen, dass es doch eigentlich bei unserem kleinen Zuverdienst
vollkommen egal sei, was wir an Betriebskosten absetzen. Schon brutto
lägen unsere Einnahmen doch unter der Freibetragsgrenze von 100 Euro
und wenn wir über die EKS Betriebsausgaben absetzen, wäre das
ohnehin nur eine rein buchhalterische Sache, die für uns und auch
die Leistungsabteilung sehr arbeitsaufwendig, aber im Prinzip doch
gar nicht nötig wäre. Herr B.xxx hat damals nicht gesagt, dass
meine Frau diese Freibeträge nicht bekommen würde, weil ihr die gar
nicht zustehen würden. Dieser Mann wurde mir aber als mein nun
kompetenter Ansprechpartner genannt. Als ich den ersten
Rückforderungsbescheid bekommen habe, stolperte ich darüber, dass
meine Frau andere Freibeträge hatte als ich, sogar etwas mehr. Ich
habe diesem Rückforderunsbescheid und abschließenden Bescheid
damals nur in Bezug auf den März 2019, nämlich den ersten
Rentenmonat meiner Frau, auch widersprochen und dabei auch gefragt,
ob Sie mir bitte einmal erklären können, wie Sie eigentlich auf
diesen individuellen Freibetrag kommen würden, weil ich die
Berechnung nicht nachvollziehen kann. Sie haben mir darauf keine
Antwort gegeben, nur meinen Widerspruch als unbegründet abgelehnt
und ich habe deshalb Klage beim Sozialgericht eingereicht, die
natürlich noch nicht bearbeitet worden ist. Ich habe aber deshalb
dann beim nächsten Termin mit Herrn B.xxx diesen noch einmal
gefragt, ob er mir erklären könnte, was es mit diesem individuellen
Freibetrag für meine Frau für eine Bewandtnis hätte und der hat
gesagt, das wüsste er auch nicht. Deshalb habe ich die
Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten um Hilfe gebeten. Bis
die das rausgefunden hatte, das hat eine ganze Weile gedauert und die
hat mir schließlich mitgeteilt, dass man meine Frau nach der
Arbeitslosengeld-II-Sozialgeld-Verordnung behandeln würde, weshalb
sie 30 Euro Versicherungspauschale und analog zum SGB XII § 82 einen
Freibetrag von nur 30 ´% vom Arbeitseinkommen bekommen würde. Ich
denke, dass ich von den Mitarbeitern des Jobcenters Plön erwarten
können müsste, dass die so etwas wissen, wenn es denn so berechnet
wird, und die hätten es mir sagen müssen, schon beim ersten Anruf
noch lange vorm Renteneintritt meiner Frau, auch beim Gespräch mit
Herrn B.xxx und spätestens bei meiner schriftlich im Widerspruch
gestellten Frage, was das für ein merkwürdiger individueller
Freibetrag ist. Es ist Ihre Schuld, dass wir das nicht geahnt haben,
nicht meine.
Zwischenthema
Rentenerhöhung am 1. Juli 2019
Es ist
bekannt, dass die Renten immer am 1. Juli steigen. Das wird immer von
der Bundesregierung schon Anfang des Jahres bekanntgegeben, um
wieviel Prozent. Das ist aber brutto. Das Schreiben der Rentenstelle
mit den ganz genauen Zahlen, denn Sie brauchen ja auch die darauf
entfallenden Sozialabgaben Krankenkasse und Pflegeversicherung, kam
bei uns erst Ende Juli an. Ich habe das sofort an Sie weitergeleitet.
Es ist nicht mein Verschulden, wenn das erst ab September 2019 in
einem Änderungsbescheid von Ihnen Berücksichtigung fand. Ich muss
Ihnen genaue Angaben machen. Sie hätten das aber schätzen können.
Zum Thema, dass
Altersrentner nicht zwangsläufig erwerbsunfähig sind
In
jedem Ihrer Bescheide steht immer wieder drin, dass meine Frau ja
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hätte, weil sie die
Altersgrenze erreicht hätte. Meine Frau beansprucht von Ihnen ja
auch gar keine Leistungen, meine Frau erbringt vielmehr
Unterhaltsleistungen mir gegenüber, da sie ja dennoch zu meiner
Bedarfsgemeinschaft gehört. Erwerbsunfähig ist nur ein Mensch, der
nicht einmal mehr 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Wo steht denn
geschrieben, dass Altersrentner, und zwar selbst wenn sie Anspruch
auf Grundsicherung im Alter haben sollten, was auf meine Frau aber
nicht zutrifft, da ihre Rente höher ist, denn deshalb auch
erwerbsunfähig sind? Wer einmal erwerbstätig und außerdem
erwerbsfähig ist, der kriegt kein Sozialgeld, denn dafür muss man
erwerbsunfähig sein. Der hat aber Anspruch auf die Freibeträge für
Erwerbstätigkeit.
Und da
Sie meine Frau ja zur Bedarfsgemeinschaft zählen und sie auch sonst
genauso behandeln wie mich auch, hat sie in meinen Augen deshalb
genauso wie es ihr ursprünglich einmal erklärt wurde, einen
Anspruch auf die Freibeträge, die alle erwerbstätigen Mitglieder
einer Bedarfsgemeinschaft haben. Meine Frau ist nur eine ganz normale
Altersrentnerin und kein Paragraph sagt aus, dass Altersrentner damit
gleichzeitig erwerbsunfähig sind. Das ist etwas vollkommen anderes,
als Rentner zu sein, die ja arbeiten und sich etwas dazuverdienen
dürfen. Es gibt jede Menge Gesetze, wo Sie das nachlesen können.
Ich bin
deshalb der Ansicht, dass sowohl Ihr abschließender
Bewilligungsbescheid als auch Ihr Erstattungsbescheid vom 11.03.20
nicht nur falsch, sondern auch willkürlich und unbillig sind.
Danke
für Ihr Verständnis.
Mit
freundlichen Grüßen
...
Vermutlich son Textbaustein, weil sich das immer vollkommen gleich liest.
Leider Gottes muss man ja erstmal Widerspruch einlegen, bevor man beim Sozialgericht gegen sowas klagen kann, dann die Antwort abwarten und dann kann man Klage einreichen.
Ich rechne damit, dass wir das in ein paar Wochen also wieder tun müssen.
Wenn wir das Jobcenter doch nur endlich los wären, aber es sind noch fast 2 Jahre hin, bis endlich Jürgen auch Rentner sein wird und wir diese Leute vom Hals haben.
Ansonsten ist das Jobcenter klar auch zu wegen dem Coronavirus.
Was die Probleme für Neue sein werden, wenn die versuchen werden, sich an diese Anweisungen da zu halten .. Foto kann man leider schlecht lesen ... darüber werde ich gleich nochmal extra was schreiben.
Weil gedacht hat beim Aufhängen von diesem Text da offenbar kein Mensch oder sie haben wirklich keine Ahnung davon, wie ihre Hotline oder ihr komisches Jobcenter digital eigentlich funktionieren.
Dass sie das aufhgängen mussten, dafür können sie sicher nichts.
Trotzdem sollte man nachdenken, bevor man Leute bittet, sich telefonisch oder übers Internet mit einem in Verbindung zu setzen und so weiter.
Na ja .. praktische Erklärungen folgen .. aber die kenne ich als Insiderin inzwischen .. gerade die sicher Tausende von neuen Arbeitslosen, die das Coronavirus jetzt dem Jobcenter bringen wird, die kennen das nicht und werden ein großes Problem haben, sich überhaupt da arbeitslos zu melden und Geld zu kriegen, was sie ja dringend brauchen werden.
Na ja .. wir dann auf dem Rückweg.
Momentan kann man die Wege zum Jobcenter Preetz wirklich schon als Pilgertouren bezeichnen, so oft wie wir da in den letzten Wochen hingerannt sind.
Es macht keinen Spaß mehr.
Uns beide macht das viel eher krank als ein Coronavirus, der sich wie ne Grippe auswirken wird und da wir uns eigentlich recht gesund ernähren, wo unser Immunsystem durchaus mit fertig werden könnte.
Das ist Stress pur, was dieses Amt mit uns treibt und warum, wir haben keine Ahnung.
Na ja ... weg da . .und wieder heim.
Es war recht kühl gestern . .heute auch noch.
Soll aber bald wärmer werden.
LG
Renate
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