Mittwoch, 11. März 2020

Der nächste Stress mit dem Jobcenter .. die spinnen doch wirklich

Nun wollten sie eine Mietbescheinigung, was laut Bundesregierung gar nicht zulässig ist


Da kamen wir so gutgelaunt von einem schönen Spaziergang in endlich mal Sonne nach Hause und fanden das da, weshalb Jürgen heute die nächste Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben hat und wir haben auch gleich Klage im Eilverfahren beim Sozialgericht eingereicht und morgen wird Jürgen versuchen, seine Fallmanagerin zu erreichen, um mit der eine neue Eingliederungsvereinbarung zu machen, denn so kann das wirklich nicht mehr weitergehen jetzt.

 Ich kopier Euch nur den Text von der Dienstaufsichtsbeschwerde mal hier rein .. ein paar Textstellen, die ich gestrichelt habe, gehören noch nicht öffentlich. Das hat seine Gründe. Rest kann jeder lesen:
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Abs.: Jürgen Gilberg (auch meine Ehefrau Renate Hafemann betreffend)
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

11.03.20

Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23

24306 Plön


 
BG-Nr. 13106//0004064
Dienstaufsichtsbeschwerde aufgrund Ihres Schreibens vom 09.03.20, bei uns eingegangen heute, am 11.03.20 spät nachmittags - unzulässigerweise angeforderte Mietbescheinigung
Begründung, warum wir deshalb und aus weiteren Gründen eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich knüpfe damit an meine letzte Dienstaufsichtsbeschwerde an, die ich am 21.11.19 geschrieben habe, weil ich mich zunehmend vom Jobcenter Plön schikaniert fühle.

Eine Klage im Eilverfahren ans Sozialgericht Kiel geht heute mit gleicher Post raus.

Meine Fallmanagerin werde ich bitten, sich mit mir persönlich zusammenzusetzen, um meine Eingliederungsvereinbarung zu ändern, denn so geht es wirklich nicht mehr weiter.
 
Ganz wichtig ist aber zunächst das aktuelle Verhalten ihrer Leistungsabteilung für nun zunächst einmal nicht mehr freiberuflich tätige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, weil Ihre Schikanen (wozu ich danach komme) erst einmal bei uns dazu geführt haben, ab April eine Pause mit unserem freiberuflichen Nebenjob einzulegen, bis das Sozialgericht geklärt hat, ob wir das auch weiterhin ohne Schikanen erdulden zu müssen, weitermachen dürfen und ebenfalls, ob es überhaupt rechtens ist, meine Ehefrau, die Altersrentnerin, nicht erwerbsunfähig und Chefin unserer kleinen GbR ist und immer war, eigentlich wie eine Grundsicherungsempfängerin zu behandeln, was uns die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten aus Kiel nach Prüfung unserer Akte nun kürzlich so bestätigt hat, weil es uns sonst ja keiner hat beantworten können, wie Ihre merkwürdigen Berechnungen zustande kommen.
 
Die angehobenen Mietobergrenzen, das möchte ich dabei einmal betonen, die schon seit dem 1. Januar 20 nun höher sind, wurden bisher von Ihrer Leistungsabteilung auch nicht angepasst, obwohl man uns ja die Miete vom Regelsatz kürzt, weil sie zu hoch ist.

Ich habe also nach allen erneuten Schikanen, die ich Ihnen auch gleich erklären werde, einen Weiterbewilligungsantrag ohne vorläufige EKS gestellt.
 
Dabei habe ich auch erzählt, dass wir zum 1.4.20 die nächste Mieterhöhung bekommen haben, das nicht freiwillig unterschrieben haben, da wir denken, das sollte der Vermieter ruhig einklagen, wei.................................... Viel Hoffnung haben wir dennoch nicht.
 
Nun nennt dieser neue Vermieter in seiner Mieterhöhung außer der Mieterhöhung für die Kaltmiete zum 1.4.20 eine andere Zusammensetzung der Nebenkosten, die Summe bleibt aber gleich.

Und zwar sagt er nun, das wären 122 Euro Betriebskosten und 110 Euro Heizkosten. Warum er darauf kommt, entzieht sich meiner Kenntnis. Wir haben bisher immer 152 Euro Betriebskosten und 80 Euro Heizkosten angegeben und danach wurde auch unser Mietanteil berechnet.
 
Ich habe das deshalb auch so schonmal in den Weiterbewilligungsantrag eingetragen. Es wird ja ohnehin später mit einer Nebenkostenabrechnung gegengerechnet werden und sich zeigen, ob das so hingekommen ist, die uns ohnehin jetzt ja noch gar nicht vorliegen kann.

Die neue Kaltmiete habe ich da noch nicht eingetragen, aber darauf hingewiesen, dass ich diese Klage durchaus verlieren könnte und sogar damit rechne, dass ich sie verlieren werde.
 
Den Beleg für diese Mieterhöhung, aus dem auch hervorgeht, dass dieser neue Vermieter die Betriebs- und Heizkosten wohl anders zusammensetzt als der alte zuvor, habe ich ordnungsgemäß in Kopie mitgeschickt.

Heute nun kriege ich besagtes Schreiben, was ich im Betreff genannt habe mit der Androhung, wenn ich nicht bis zum 23.3.20 besagte ausgefüllte und vom Vermieter unterschriebene Mietbescheinigung eingereicht hätte, kriege ich kein Geld.
 
Das ist laut Bundesregierung nicht zulässig, was ihre Sachbearbeiterin da von mir verlangt.

Siehe hier:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Fragen_Antworten/FAQ_Arbeit_Grundsicherung/Arbeit_Grundsicherung_table.html






 
(9.1.8)Nachweis der Unterkunftskosten
Jobcenter dürfen Leistungsempfänger nicht verpflichten, vom Vermieter ausgefüllte oder unterschriebene Mietbescheinigung vorzulegen.
Das Jobcenter ist berechtigt, Sozialdaten zu erheben, soweit dies für die Erfüllung seiner Aufgaben nach dem
Sozialgesetzbuch erforderlich ist (§ 67a Abs. 1 Satz 1 SGB X). Mit einer Mietbescheinigung werden Daten erhoben, die für die Berechnung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) benötigt werden. Diese
Angaben können jedoch in der Regel mit anderen Unterlagen nachgewiesen werden. Hier bietet sich beispielsweise der zentral von der BA erstellte Vordruck „Anlage Kosten der Unterkunft und Heizung“ an, den jeder Antragsteller vom Jobcenter erhält.

 
Sozialdaten sind grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben (§ 67a Abs. 2 Satz 1 SGB X). Daher muss das Jobcenter jedem Antragsteller die Gelegenheit geben, die erforderlichen Angaben durch geeignete Nachweise selbst
zu erbringen. Viele Jobcenter haben in der Vergangenheit die Antragsteller aufgefordert, zum Nachweis der Unterkunftskosten eine Mietbescheinigung vorzulegen, die vom Vermieter ausgefüllt oder zumindest unterschrieben werden sollte. Für die Jobcenter ist die Vorlage solcher Mietbescheinigungen die einfachste Nachweisform,
da sie den Aufwand bei der Vorlage aller erforderlichen Daten deutlich vermindern kann.
 
Datenschutzrechtlich
problematisch ist in diesen Fällen jedoch, dass der Vermieter dann regelmäßig Kenntnis über eine Antragstellung seines Mieters auf Hartz IV-Leistungen erlangt. Zudem bestehen weder gesetzliche Auskunfts- noch Mitwirkungspflichten des Vermieters gegenüber dem Jobcenter. Dieses muss daher die Antragsteller zwingend auf
die freiwillige Mitwirkung von Vermieter und Antragsteller selbst hinweisen. Nur wenn die Betroffenen umfassend über die Freiwilligkeit der Vorlage einer Bescheinigung des Vermieters aufgeklärt wurden, halte ich diesen
Weg, Kosten der Unterkunft und Heizung nachzuweisen, datenschutzrechtlich für zulässig.
 
Wir wohnen hier seit April. 2008, und zwar mit Erlaubnis des Jobcenters und sogar damals Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins, was inzwischen hinfällig ist, da der damalige Vermiete pleite ging, die Häuser zweimal weiterverkauft wurden und wir so aus der Mietpreisbindung rausgefallen sind.

Eine Kopie der Mieterhöhung, wo alle Zahlen, die ich im Weiterbewilligungsantrag eingetragen haben, draus hervorgehen, habe ich mit dazugelegt.
 
Sie haben den ursprünglichen Mietvertrag in unserer Akte, sie haben eine Kopie des Mieterhöhungsschreibens und sehen da auch, dass sich was an den Nebenkosten geändert hat, eine Nebenkostenabrechnung für 2020 gibt es noch nicht und kann es auch noch gar nicht geben.

Wieso also schon wieder die nächste Schikane? Und bitte antworten Sie mir nicht wieder, das sei ja lieb gemeint.

Was ich in der letzten Zeit alles mit dem Jobcenter erlebt habe, kann gar nicht mehr lieb gemeint sein, bei allem Verständnis.
 
Es wurde mir auch zugesagt, da schon darauf bestanden wurde, dass ich nun grundsätzlich jede vorläufige und auch abschließende EKS persönlich mit Herrn B-xxx besprechen soll, dass ich den hier in Preetz treffen könnte.

Dieser Mann ging noch nie ans Telefon und es läuft immer sein Anrufbeantworter. Er ruft aber nie zurück, wenn man ihn anruft und jedes Mal, wenn ich persönlich da war, ging was schief . Deshalb gab es auch schon die letzte Dienstaufsichtsbeschwerde.
 
Früher nur schriftlich lief das jahrelang normal und gut.

Auf dem Weiterbewilligungsantrag stand sogar drauf, ich könnte das virtuell machen, das würde doch gut sein und Zeit und Geld sparen. Finde ich auch und nur schriftlich spart auch Zeit und Geld.

Da Herr B-xxx wie immer nicht ans Telefon ging, habe ich versucht, in Plön anzurufen, auch wie immer, um mir einen Termin in Preetz mit ihm geben zu lassen.
 
Seit Wochen funktioniert ihre neue Anlage aber nicht. Wählt man 04522-76460, dann kommt eine Ansage, man könnte die 1 oder 2 drücken, um zur Leistungsabteilung oder aber der Vermittlung zu gelangen. Das funktioniert aber nicht, denn dann kommt eine Fehlermeldung.

Nach Stunden habe ich dann im Impressum geschaut, da angerufen und jemand erreicht, die mich zu irgendwem in Plön verbunden hat, die mir wiederum dann eine Telefonnummer von einer Frau in Preetz gab, die Herrn B-xxx hier vertreten soll und die hat mir erklärt, ich könnte das nicht mit ihr erledigen, sondern ich müsste dazu nach Heikendorf, denn Herr B-xxx wäre jetzt dort.
 
Das Sozialgericht hat aber für mich 2018 geklärt, dass ich das in Preetz machen darf und niemand hat mich darüber informiert, dass Herr B-xxx umzieht.

Ich habe kein Auto. Ich wäre den ganzen Tag unterwegs, um für wenige Minuten in Heikendorf mit Herrn B-xxx zu reden, denn länger hat das hier nie gedauert .. Guten Tag, guten Weg, grüßen sie Ihre Frau und bla … und ich habe ihm die Sachen in die Hand gedrückt und was ich sonst noch gesagt habe, war im linken Ohr drin und rechts wieder raus und in Plön kamen dann sowieso Fragen oder Probleme auf mich zu, die ich vorher nie hatte.
 
Ich habe sofort gesagt, ich will diesen Termin nicht, aber trotzdem eine Einladung mit Sanktionsandrohung bekommen. Was daraus wird, weiß ich auch noch nicht.

Meine Frau wird behandelt, als ob sie Grundsicherungsempfängerin wäre, obwohl sie das nicht ist, sondern ja gar keinen Anspruch auf Grundsicherung hätte und damit über die Bedarfsgemeinschaft definitiv zu mir gehört, denn ich könnte nicht zu ihr gehören, das können beim SGB XII nämlich nur zwei Menschen, die beide Ansprüche beim Sozialamt hätten .. sonst fällt der andere mit zu dem, der zum SGB II gehört.

 
Schon uns damals bei der Überbrückung des ersten Rentenmonats nicht zu helfen, war nicht richtig von Ihnen, hat uns die Bürgerbeauftragte gesagt, Sie hätten mir ein Überbrückungsdarlehen geben müssen, aber das ist nun ja erledigt, wir haben es irgendwie auch so mit Hilfe des Sozialamtes dann in dem Monat geschafft und die Raten nun auch zurückgezahlt.
 
Was ist los beim Jobcenter Plön? Gibt es da neue Auflagen, arme alte Menschen, die bereits in Rente sind oder nicht mehr lange zum SGB II gehören, weil sie dann auch in Rente sind und natürlich so kaum noch vermittelbar sind, nun so lange zu quälen, bis die wegen dem Stress ihre Rente gar nicht mehr erleben?

 
Dafür hätte ich jetzt gerne eine Erklärung.

Mit freundlichen Grüßen
...
Ach Leute ... wenn Jürgen doch auch nur endlich 63 und in Rente wäre, auch gern mit Abschlägen .. Hauptsache, wir wären endlich das Jobcenter und diese ewigen Schikanen los.

Diesen Stress hält doch kein Mensch lange aus und wir müssen das nun schon an die 12 Jahre ertragen.

Wenig Geld ist ja schlimm genug .. aber das, was einem übers Jobcenter dazu immer wieder passiert, das schlägt dem Fass wirklich den Boden aus.

LG
Renate

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