Nun wollten sie eine Mietbescheinigung, was laut Bundesregierung gar nicht zulässig ist
Da kamen wir so gutgelaunt von einem schönen Spaziergang in endlich mal Sonne nach Hause und fanden das da, weshalb Jürgen heute die nächste Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben hat und wir haben auch gleich Klage im Eilverfahren beim Sozialgericht eingereicht und morgen wird Jürgen versuchen, seine Fallmanagerin zu erreichen, um mit der eine neue Eingliederungsvereinbarung zu machen, denn so kann das wirklich nicht mehr weitergehen jetzt.
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Abs.:
Jürgen Gilberg (auch meine Ehefrau Renate Hafemann betreffend)
Breslauer
Str. 1 – 3, 24211 Preetz
11.03.20
Jobcenter
Kreis Plön
Behler
Weg 23
24306
Plön
BG-Nr.
13106//0004064
Dienstaufsichtsbeschwerde
aufgrund Ihres Schreibens vom 09.03.20, bei uns eingegangen heute, am
11.03.20 spät nachmittags - unzulässigerweise angeforderte
Mietbescheinigung
Begründung,
warum wir deshalb und aus weiteren Gründen eine
Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben
Sehr
geehrte Damen und Herren,
ich
knüpfe damit an meine letzte Dienstaufsichtsbeschwerde an, die ich
am 21.11.19 geschrieben habe, weil ich mich zunehmend vom Jobcenter
Plön schikaniert fühle.
Eine
Klage im Eilverfahren ans Sozialgericht Kiel geht heute mit gleicher
Post raus.
Meine
Fallmanagerin werde ich bitten, sich mit mir persönlich
zusammenzusetzen, um meine Eingliederungsvereinbarung zu ändern,
denn so geht es wirklich nicht mehr weiter.
Ganz
wichtig ist aber zunächst das aktuelle Verhalten ihrer
Leistungsabteilung für nun zunächst einmal nicht mehr freiberuflich
tätige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, weil Ihre Schikanen
(wozu ich danach komme) erst einmal bei uns dazu geführt haben, ab
April eine Pause mit unserem freiberuflichen Nebenjob einzulegen, bis
das Sozialgericht geklärt hat, ob wir das auch weiterhin ohne
Schikanen erdulden zu müssen, weitermachen dürfen und ebenfalls, ob
es überhaupt rechtens ist, meine Ehefrau, die Altersrentnerin, nicht
erwerbsunfähig und Chefin unserer kleinen GbR ist und immer war,
eigentlich wie eine Grundsicherungsempfängerin zu behandeln, was uns
die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten aus Kiel nach
Prüfung unserer Akte nun kürzlich so bestätigt hat, weil es uns
sonst ja keiner hat beantworten können, wie Ihre merkwürdigen
Berechnungen zustande kommen.
Die
angehobenen Mietobergrenzen, das möchte ich dabei einmal betonen,
die schon seit dem 1. Januar 20 nun höher sind, wurden bisher von
Ihrer Leistungsabteilung auch nicht angepasst, obwohl man uns ja die
Miete vom Regelsatz kürzt, weil sie zu hoch ist.
Ich
habe also nach allen erneuten Schikanen, die ich Ihnen auch gleich
erklären werde, einen Weiterbewilligungsantrag ohne vorläufige EKS
gestellt.
Dabei
habe ich auch erzählt, dass wir zum 1.4.20 die nächste Mieterhöhung
bekommen haben, das nicht freiwillig unterschrieben haben, da wir
denken, das sollte der Vermieter ruhig einklagen, wei....................................
Viel Hoffnung haben wir dennoch nicht.
Nun
nennt dieser neue Vermieter in seiner Mieterhöhung außer der
Mieterhöhung für die Kaltmiete zum 1.4.20 eine andere
Zusammensetzung der Nebenkosten, die Summe bleibt aber gleich.
Und
zwar sagt er nun, das wären 122 Euro Betriebskosten und 110 Euro
Heizkosten. Warum er darauf kommt, entzieht sich meiner Kenntnis. Wir
haben bisher immer 152 Euro Betriebskosten und 80 Euro Heizkosten
angegeben und danach wurde auch unser Mietanteil berechnet.
Ich
habe das deshalb auch so schonmal in den Weiterbewilligungsantrag
eingetragen. Es wird ja ohnehin später mit einer
Nebenkostenabrechnung gegengerechnet werden und sich zeigen, ob das
so hingekommen ist, die uns ohnehin jetzt ja noch gar nicht vorliegen
kann.
Die
neue Kaltmiete habe ich da noch nicht eingetragen, aber darauf
hingewiesen, dass ich diese Klage durchaus verlieren könnte und
sogar damit rechne, dass ich sie verlieren werde.
Den
Beleg für diese Mieterhöhung, aus dem auch hervorgeht, dass dieser
neue Vermieter die Betriebs- und Heizkosten wohl anders zusammensetzt
als der alte zuvor, habe ich ordnungsgemäß in Kopie mitgeschickt.
Heute
nun kriege ich besagtes Schreiben, was ich im Betreff genannt habe
mit der Androhung, wenn ich nicht bis zum 23.3.20 besagte ausgefüllte
und vom Vermieter unterschriebene Mietbescheinigung eingereicht
hätte, kriege ich kein Geld.
Das
ist laut Bundesregierung nicht zulässig, was ihre Sachbearbeiterin
da von mir verlangt.
Siehe
hier:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Fragen_Antworten/FAQ_Arbeit_Grundsicherung/Arbeit_Grundsicherung_table.html
(9.1.8)Nachweis der
Unterkunftskosten
Jobcenter dürfen Leistungsempfänger nicht verpflichten, vom Vermieter ausgefüllte oder unterschriebene Mietbescheinigung vorzulegen.
Das Jobcenter ist berechtigt, Sozialdaten zu erheben, soweit dies für die Erfüllung seiner Aufgaben nach dem
Sozialgesetzbuch erforderlich ist (§ 67a Abs. 1 Satz 1 SGB X). Mit einer Mietbescheinigung werden Daten erhoben, die für die Berechnung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) benötigt werden. Diese
Angaben können jedoch in der Regel mit anderen Unterlagen nachgewiesen werden. Hier bietet sich beispielsweise der zentral von der BA erstellte Vordruck „Anlage Kosten der Unterkunft und Heizung“ an, den jeder Antragsteller vom Jobcenter erhält.
Jobcenter dürfen Leistungsempfänger nicht verpflichten, vom Vermieter ausgefüllte oder unterschriebene Mietbescheinigung vorzulegen.
Das Jobcenter ist berechtigt, Sozialdaten zu erheben, soweit dies für die Erfüllung seiner Aufgaben nach dem
Sozialgesetzbuch erforderlich ist (§ 67a Abs. 1 Satz 1 SGB X). Mit einer Mietbescheinigung werden Daten erhoben, die für die Berechnung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) benötigt werden. Diese
Angaben können jedoch in der Regel mit anderen Unterlagen nachgewiesen werden. Hier bietet sich beispielsweise der zentral von der BA erstellte Vordruck „Anlage Kosten der Unterkunft und Heizung“ an, den jeder Antragsteller vom Jobcenter erhält.
Sozialdaten sind
grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben (§ 67a Abs. 2 Satz 1 SGB
X). Daher muss das Jobcenter jedem Antragsteller die Gelegenheit
geben, die erforderlichen Angaben durch geeignete Nachweise selbst
zu erbringen. Viele Jobcenter haben in der Vergangenheit die Antragsteller aufgefordert, zum Nachweis der Unterkunftskosten eine Mietbescheinigung vorzulegen, die vom Vermieter ausgefüllt oder zumindest unterschrieben werden sollte. Für die Jobcenter ist die Vorlage solcher Mietbescheinigungen die einfachste Nachweisform,
da sie den Aufwand bei der Vorlage aller erforderlichen Daten deutlich vermindern kann.
zu erbringen. Viele Jobcenter haben in der Vergangenheit die Antragsteller aufgefordert, zum Nachweis der Unterkunftskosten eine Mietbescheinigung vorzulegen, die vom Vermieter ausgefüllt oder zumindest unterschrieben werden sollte. Für die Jobcenter ist die Vorlage solcher Mietbescheinigungen die einfachste Nachweisform,
da sie den Aufwand bei der Vorlage aller erforderlichen Daten deutlich vermindern kann.
Datenschutzrechtlich
problematisch ist in diesen Fällen jedoch, dass der Vermieter dann regelmäßig Kenntnis über eine Antragstellung seines Mieters auf Hartz IV-Leistungen erlangt. Zudem bestehen weder gesetzliche Auskunfts- noch Mitwirkungspflichten des Vermieters gegenüber dem Jobcenter. Dieses muss daher die Antragsteller zwingend auf
die freiwillige Mitwirkung von Vermieter und Antragsteller selbst hinweisen. Nur wenn die Betroffenen umfassend über die Freiwilligkeit der Vorlage einer Bescheinigung des Vermieters aufgeklärt wurden, halte ich diesen
Weg, Kosten der Unterkunft und Heizung nachzuweisen, datenschutzrechtlich für zulässig.
…
problematisch ist in diesen Fällen jedoch, dass der Vermieter dann regelmäßig Kenntnis über eine Antragstellung seines Mieters auf Hartz IV-Leistungen erlangt. Zudem bestehen weder gesetzliche Auskunfts- noch Mitwirkungspflichten des Vermieters gegenüber dem Jobcenter. Dieses muss daher die Antragsteller zwingend auf
die freiwillige Mitwirkung von Vermieter und Antragsteller selbst hinweisen. Nur wenn die Betroffenen umfassend über die Freiwilligkeit der Vorlage einer Bescheinigung des Vermieters aufgeklärt wurden, halte ich diesen
Weg, Kosten der Unterkunft und Heizung nachzuweisen, datenschutzrechtlich für zulässig.
…
Wir wohnen hier seit April.
2008, und zwar mit Erlaubnis des Jobcenters und sogar damals Vorlage
eines Wohnberechtigungsscheins, was inzwischen hinfällig ist, da der
damalige Vermiete pleite ging, die Häuser zweimal weiterverkauft
wurden und wir so aus der Mietpreisbindung rausgefallen sind.
Eine Kopie der Mieterhöhung,
wo alle Zahlen, die ich im Weiterbewilligungsantrag eingetragen
haben, draus hervorgehen, habe ich mit dazugelegt.
Sie haben den ursprünglichen
Mietvertrag in unserer Akte, sie haben eine Kopie des
Mieterhöhungsschreibens und sehen da auch, dass sich was an den
Nebenkosten geändert hat, eine Nebenkostenabrechnung für 2020 gibt
es noch nicht und kann es auch noch gar nicht geben.
Wieso also schon wieder die
nächste Schikane? Und bitte antworten Sie mir nicht wieder, das sei
ja lieb gemeint.
Was ich in der letzten Zeit
alles mit dem Jobcenter erlebt habe, kann gar nicht mehr lieb gemeint
sein, bei allem Verständnis.
Es wurde mir auch zugesagt,
da schon darauf bestanden wurde, dass ich nun grundsätzlich jede
vorläufige und auch abschließende EKS persönlich mit Herrn B-xxx
besprechen soll, dass ich den hier in Preetz treffen könnte.
Dieser Mann ging noch nie
ans Telefon und es läuft immer sein Anrufbeantworter. Er ruft aber
nie zurück, wenn man ihn anruft und jedes Mal, wenn ich persönlich
da war, ging was schief . Deshalb gab es auch schon die letzte
Dienstaufsichtsbeschwerde.
Früher nur schriftlich lief
das jahrelang normal und gut.
Auf dem
Weiterbewilligungsantrag stand sogar drauf, ich könnte das virtuell
machen, das würde doch gut sein und Zeit und Geld sparen. Finde ich
auch und nur schriftlich spart auch Zeit und Geld.
Da Herr B-xxx wie immer
nicht ans Telefon ging, habe ich versucht, in Plön anzurufen, auch
wie immer, um mir einen Termin in Preetz mit ihm geben zu lassen.
Seit Wochen funktioniert
ihre neue Anlage aber nicht. Wählt man 04522-76460, dann kommt eine
Ansage, man könnte die 1 oder 2 drücken, um zur Leistungsabteilung
oder aber der Vermittlung zu gelangen. Das funktioniert aber nicht,
denn dann kommt eine Fehlermeldung.
Nach Stunden habe ich dann
im Impressum geschaut, da angerufen und jemand erreicht, die mich zu
irgendwem in Plön verbunden hat, die mir wiederum dann eine
Telefonnummer von einer Frau in Preetz gab, die Herrn B-xxx hier
vertreten soll und die hat mir erklärt, ich könnte das nicht mit
ihr erledigen, sondern ich müsste dazu nach Heikendorf, denn Herr B-xxx wäre jetzt dort.
Das Sozialgericht hat aber
für mich 2018 geklärt, dass ich das in Preetz machen darf und
niemand hat mich darüber informiert, dass Herr B-xxx umzieht.
Ich habe kein Auto. Ich wäre
den ganzen Tag unterwegs, um für wenige Minuten in Heikendorf mit
Herrn B-xxx zu reden, denn länger hat das hier nie gedauert ..
Guten Tag, guten Weg, grüßen sie Ihre Frau und bla … und ich habe
ihm die Sachen in die Hand gedrückt und was ich sonst noch gesagt
habe, war im linken Ohr drin und rechts wieder raus und in Plön
kamen dann sowieso Fragen oder Probleme auf mich zu, die ich vorher
nie hatte.
Ich habe sofort gesagt, ich
will diesen Termin nicht, aber trotzdem eine Einladung mit
Sanktionsandrohung bekommen. Was daraus wird, weiß ich auch noch
nicht.
Meine Frau wird behandelt,
als ob sie Grundsicherungsempfängerin wäre, obwohl sie das nicht
ist, sondern ja gar keinen Anspruch auf Grundsicherung hätte und
damit über die Bedarfsgemeinschaft definitiv zu mir gehört, denn
ich könnte nicht zu ihr gehören, das können beim SGB XII nämlich
nur zwei Menschen, die beide Ansprüche beim Sozialamt hätten ..
sonst fällt der andere mit zu dem, der zum SGB II gehört.
Schon uns damals bei der
Überbrückung des ersten Rentenmonats nicht zu helfen, war nicht
richtig von Ihnen, hat uns die Bürgerbeauftragte gesagt, Sie hätten
mir ein Überbrückungsdarlehen geben müssen, aber das ist nun ja
erledigt, wir haben es irgendwie auch so mit Hilfe des Sozialamtes
dann in dem Monat geschafft und die Raten nun auch zurückgezahlt.
Was ist los beim Jobcenter
Plön? Gibt es da neue Auflagen, arme alte Menschen, die bereits in
Rente sind oder nicht mehr lange zum SGB II gehören, weil sie dann
auch in Rente sind und natürlich so kaum noch vermittelbar sind, nun
so lange zu quälen, bis die wegen dem Stress ihre Rente gar nicht
mehr erleben?
Dafür hätte ich jetzt
gerne eine Erklärung.
Mit freundlichen Grüßen
...
Ach Leute ... wenn Jürgen doch auch nur endlich 63 und in Rente wäre, auch gern mit Abschlägen .. Hauptsache, wir wären endlich das Jobcenter und diese ewigen Schikanen los.
Diesen Stress hält doch kein Mensch lange aus und wir müssen das nun schon an die 12 Jahre ertragen.
Wenig Geld ist ja schlimm genug .. aber das, was einem übers Jobcenter dazu immer wieder passiert, das schlägt dem Fass wirklich den Boden aus.
LG
Renate
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