Dienstag, 31. März 2020

Coronavirus-Bußgelder in Sachsen seit gestern

Wenn man genau hinschaut, eigentlich nicht anders als bei uns in Holstein die Empfehlungen

Warum die Sachsen nun gleich mit Bußgeldern loslegen und alles so schrecklich förmlich machen, weiß ich nicht.

Wir sollen uns hier in Holstein nicht anders verhalten .. nur macht das unsere Regierung mehr auf der Basis, in die Vernunft der Bevölkerung zu setzen, wo ich glaube, weitgehend funktioniert das hier auch.



Besonders krass kommt da 150 Euro Geldstrafe für das Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund rüber, aber schaut man mal genau hin, ist das eigentlich das, was wir hier auch machen sollen.
...
 § 2Vorläufige Ausgangsbeschränkung(1)Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.(2)Triftige Gründe sind:1.Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,2.Ausübung beruflicher Tätigkeiten (dies umfasst auch den Hin-und Rückweg zur jewei-ligen Arbeitsstätte),3.Hin-und Rückweg zur Kindernotbetreuung gemäß der Allgemeinverfügung des Staats-ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bezüglich Kinderta-gesstätten und Schulen vom 23. März 2020, bzw. beruflich veranlassten Kinderersatz-betreuung sowie zu Tagespflegeinrichtungen entsprechend der Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020,4.Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, einschließlich Abhol-und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit),
5.Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief-und Versandhan-del,6.Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs-oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort, 7.Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versor-gungsleistungen, (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen und unaufschiebbar notwendige fachliche Beratungen sowie Blut-und Plasmaspenden), sowie der Besuch Angehöriger der Heil-und Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist (z. B. Psycho-und Physiotherapeuten auch in Alten-und Pflegeheimen) bzw. im Rahmen einer dringend erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,8.Versorgungswege für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (Einzelhandel für Le-bensmittel, der selbstproduzierenden und vermarktenden Baumschulen und Garten-baubetriebe, der Hofläden, der Getränkemärkte, Tierbedarfsmärkte, Apotheken, Dro-gerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken, Sparkassen sowie Geld-automaten, Poststellen, Tankstellen, Kfz-und Fahrradwerkstätten, Reinigungen, Waschsalons, des Zeitungsverkaufs sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen) und den Großhandel, 9.Besuch mobiler Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen für Lebens-mittel, selbsterzeugte Gartenbau-und Baumschulerzeugnisse sowie Tierbedarf, sofern durch geeignete Abstände zwischen den Verkaufsständen ein Mindestabstand der Be-sucher an den Ständen von 2 Metern gewährleistet ist,10.die Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvoll-ziehern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfernund Bestattern, dazu gehört auch die Teilnahme an öffentlichen Gerichtsverhandlungen und die Wahr-nehmung von Terminen kommunaler Räte sowie von deren Ausschüssen und Orga-nen,11.Besuch bei Ehe-und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftige Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge-und Umgangsrechts im jeweili-gen privaten Bereich,12.Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,13.Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis, wobei die An-zahl 15 Personen nicht überschreiten darf,14.Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens oder Grundstücks, allerdingsausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person,15.unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.(3)Im Falle einer Kontrolle durch die nach §1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftli-chen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe vom 9. Januar 2019 (SächsGVBl.S.83), die durch die Verordnung vom 13. März 2020 (Sächs-GVBl.S.82) geändert worden ist, zuständigen Behörden und durch die Polizei sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Eine Glaubhaftmachung kann insbesondere durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, ei-nes Betriebs-oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen.
...
Rest der Verordnung im Link.

Also genau genommen sollen wir uns hier in Schleswig-Holstein ganz genauso verhalten .. nur wird das hier mehr auf der Annahme gehandhabt, dass die Menschen hier vernünftig sind und die Sache von Natur aus auch von selbst ernst nehmen.

LG
Renate
 

Montag, 30. März 2020

Tja .. nach langem Überlegen haben wir dem Sozialgericht folgendes geantwortet

Das bezieht sich auf den Beitrag davor, dass man Vorab-Rechtsauskünfte halt nicht kriegt

 Tja .. nichts Genaues weiß man nicht, aber nun ja .. in nichtmal zwei Jahren ist auch Jürgen in Rente, vermutlich können wir dann noch ein bisschen Wohngeld beantragen, aber das ist harmlos gegenüber dem, was Menschen in Hartz-IV-Deutschland leider mit unseren Jobcentern erleben.

Dass einem das Sozialgericht im Eilverfahren auch nur bei dem Nötigsten helfen kann, hatte ich ja gestern oder vorgestern schon erzählt. Hier der Link:


  Warum man den Jobcenter-Mitarbeitern meistens fast hilflos ausgeliefert ist ... weil im Eilverfahren nur die größte Not gelindert werden kann, aber keine Details
 Irgendwas mussten wir darauf ja antworten, haben lange überlegt und es dann so formuliert. Ich kopiere das mal hier rein:
 
Abs.: Jürgen Gilberg (Nebenklägerin meine Ehefrau Renate Hafemann)
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

29.03.20
 
Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

 
Az. S 41 AS 44/20 ER
Ihr Schreiben vom 24.03.2020
Schade, dass das Sozialgericht keine Vorab-Fragen klären darf
Ansonsten die gewünschte Stellungnahme, dass das Verfahren sich insofern dann erledigt hat
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ja, der Weiterbewilligungsbescheid bzw. die letzte Änderung ist jetzt vollkommen in Ordnung.
 
Ich kann verstehen, dass Sie Vorab-Fragen nicht beantworten dürfen. Das ist zwar schade, aber dann ja nicht zu ändern. Es würde sicher dem Sozialgericht nicht nur in unserem Fall, sondern generell viel Arbeit ersparen, wenn das anders wäre, weil wir bestimmt nicht die Einzigen sind, die bei der leider heute normalen kompletten Rechtsunsicherheit gegenüber unseren Jobcentern, die oft sehr willkührlich handeln, so sinnlos eine Klage nach der anderen einreichen müssen, was sich sonst würde vermeiden lassen.
 
Trotzdem danke für die genaue Erklärung der Rechtslage. Es wird uns helfen. Wir heben dieses Schreiben dann auf, um uns gegebenenfalls beim nächsten Ärger darauf beziehen zu können, dass solche Dinge sich eben nur langfristig in einem Hauptsacheverfahren klären lassen.

 
Die Eil-Klage hat sich dann damit erledigt.

Mit freundlichen Grüßen
 Tja .. nach uns die Sintflut.

Ich wünsche den vielen Neuen, die nun durch die Corona-Krise sowohl als Solo-Selbständige oder aber auch als neue Arbeitslose dann ja sicher zu mehreren Millionen bei unseren Jobcentern landen, viel Glück .. und gleichzeitig, dass dieses Land so mal durch Menschen, die bisher noch nicht durch unsere unvorstellbar gruselige Bürokratie bis aufs Blut genervt sind, jetzt diese Bürokratie und die Unsicherheit der einzelnen Sachbearbeiter, die damit umgehen müssen, auch kennenlernen und entsprechend wütend werden.
 Ob diese Krise vielleicht mal einen Vorteil haben wird, wird sich zeigen.

Die alarmierten Menschen, die vorher noch in Sicherheit gewiegt vielleicht nicht viel nachgedacht haben, werden jetzt wach geworden sein.

Und wenn das alles rein gesundheitlich vorbei ist, geht es daran, diese Wirtschaftskrise zu bewältigen und es könnte sich so durch die Wut der Masse vielleicht doch mal was ändern.

 Tja .. ansonsten .. das Wetter war toll gestern, aber hundekalt, was man den Fotos so nicht unbedingt ansieht.

 Sehr lange hätte man es gestern draußen gar nicht ausgehalten.

Heute war es nicht mehr ganz so kalt, obwohl es nachts heute bei uns auch geschneit hatte.

Der Schnee ist aber dann nicht liegengeblieben, sondern aufgetaut, als die Sonne hochkam.

 Perlblümchen. Die blühen jetzt auch.



 Jürgen vor einem der jetzt überall abgesperrten Spielplätze, wo keiner rauf darf.





 Rosa Blutjohannisbeeren

 Und mehr Osterdeko.


Und wieder fast zu Hause.

LG
Renate

Samstag, 28. März 2020

Warum man den Jobcenter-Mitarbeitern meistens fast hilflos ausgeliefert ist

... weil im Eilverfahren nur die größte Not gelindert werden kann, aber keine Details


Das geht nur im Hauptsacheverfahren und da die Sozialgerichte überlastet sind, dauert das viele Jahre, auch wenn viele irgendwann Recht kriegen. Nur solange ist man den Schikanen hilflos ausgeliefert.

Das wird auch jetzt den vielen neuen Arbeitslosen oder erst recht Solo-Selbständigen so gehen, die statt Soforthilfe und unbürokratisch wegen der Arbeitsverboten in der Coronakrise nun nichts anderes tun können als ALG II zu beantragen und trotz Null Aufträgen, die ja durch die Verbote wegfallen, dann gleich eine voräuifige EKS einreichen müssen .. ich frage mich wozu?

Null ist doch null.

Und es läuft eben nicht ohne Einbeziehen der Bedarfsgemeinschaft, Feststellung, ist die Wohnung eigentlich im Rahmen der erlaubten Mietobergrenze und und und ....
...
Ich zeige Euch mal, wie es bei unserem persönlichen Fall jetzt ausschaut:


 Um es nicht zu lang zu machen. Jürgen hat seitenlang unsere Probleme mit dem Jobcenter erklärt und im Eilverfahren dem Sozialgericht Kiel folgende Fragen gestellt:
....
Also meine Fragen nochmal in Kürze:



Dürfen wir in Zukunft alle beide ohne EKS das, was wir verdient haben, als Künstler so abrechnen wie in den Ausfüllhinweisen erlaubt oder nicht? Und nur dann, wenn wir auch was haben verdienen können?

Es wird nach meiner Erfahrung sowieso immer unter der 100-Euro-Freibetragsgrenze liegen, sogar brutto ohne 25 % Abzug.

Oder darf das nur ich, weil auch Sie meinen, dass meine Ehefrau als Altersrentnerin, obwohl sie definitiv nicht erwerbsunfähig ist, beim Jobcenter als erwerbsunfähig behandelt werden darf und es nicht darf.

Und darf ich diese Angaben schriftlich einreichen, auch nach dem Corona-Virus-Problem oder sie vor Ort in Preetz abgeben, sollte man das Jobcenter irgendwann noch vor meiner Rente wieder betreten dürfen?
 ...

Klären konnte Jürgen zwar, dass jetzt der nächste Bewilligungsbescheid stimmt, also dass die neuen Mietobergrenzen anerkannt wurden, dass auch die neuen Nebenkosten laut dem Mietänderungsschreiben so übernommen wurden und insgesamt kommt erheblich mehr Geld als vorher, obwohl wir erstmal keinen Nebenverdienst angegeben haben .. das ist gut, irgendwie nicht nachzuvollhiehen, dass man durchs Arbeitgen weniger als mehr hatte davor .. aber nun ja.



Aber die eigentlichen Fragen durfte das Sozialgericht nicht beantworten, obwohl sie schreiben, sie können das gut verstehen. Deshalb schreibe ich Euch diesen Text mal ab, damit Ihr selbst seht, so ausgeliefert ist man als ALG-II-Aufstocker den Mitarbeitern der Jobcenter und deren Launen:
...
Zitat:
"Zwar ist es für das Gericht nachvollziehbar, dass Sie ein Interesse an der Beantwortung der Fragen haben, damit im weiteren Verlauf der Leistungsgewähtung Probleme vermieden werden können. Anordnen kann das Gericht dieses jedoch nicht, da nicht erkennbar ist, dass Ihnen dadurch ein "Mehr" an Leistungen gewährt werden müsste."

Tja .. da kommt doch Freude auf, nicht?

Gefrustete Grüße
Renate

Donnerstag, 26. März 2020

Schikane statt Hilfe für alle Corona-getroffenen Künstler und Kreative durch die Jobcenter

Tja .. was habe ich vor einigen Tagen gesagt?


Wir kennen uns aus, wir sind eine Bedarfsgemeinschaft aus einem Rentner und einem Aufstocker und beide freiberufliche Nebenbei-Künstler, nur mit der entsprechenden Erfahrung, weil wir das Problem schon seit einigen Jahren mit dem Jobcenter haben und gelernt, uns mit allen Mitteln zur Wehr zu setzen.

Die Neuen, die es jetzt aufgrund der Corona-Virus-Krise trifft, haben diese Erfahrung, die einen soweit bringt, dass sie jedem, der länger damit zu tun hat, ein Jura-Studium ersetzen würde, aber leider noch nicht und werden sie erst machen müssen.

Siehe den Text in der Süddeutschen, hier ist der Link .. der Text kommt drunter, weil mir momentan egal ist, ob ich alles übernehme .. es ist zu wichtig und muss so breitgefächert wie nur möglich weiterverteilt werden, damit es sich rumspricht:


...

Grundsicherung für Künstler in Hamburg:Ein Bollwerk verweigerter Hilfe

 Was passiert, wenn Künstler in Hamburg nach der versprochenen "unbürokratischen Unterstützung" fragen? Sie werden erstickt mit Kleingedrucktem.

 n einer früheren Version dieses Textes entstand der Eindruck, als ginge es um die bundesweiten Einmalhilfen. Der hier behandelte Antrag auf Grundsicherung für Selbständige, der die langfristige Sicherung der Lebenshaltungskosten für Menschen garantieren soll, die durch die Corona-Krise schlagartig ihre Einkommen verloren haben, wurde in Hamburg gestellt. Diese Form der Grundsicherung bezieht sich nicht auf die Einmalhilfen, die von den meisten Bundesländern jetzt in unterschiedlicher Höhe auf Antrag vergeben werden. Der bürokratische Aufwand dieser Maßnahmen für die Betroffenen kann erst beurteilt werden, wenn alle Bundesländer ihre Antragsformalitäten beschlossen haben.
Es klingt gerade so, als wolle man allen helfen, auch den Kreativen. Doch was geschieht konkret, wenn eine Schauspielerin mit Gastvertrag, der DJ einer Kiezkneipe oder die freiberufliche Grafikerin, die durch die Corona-Beschlüsse von einem Tag auf den nächsten ihre gesamten Einkünfte verloren haben, sich auf die großen Schlagzeilen der Politikerworte berufen und nach der "schnellen und unbürokratischen" Unterstützung fragen - zumindest über die Einmalhilfen hinaus? Sie werden - zumindest in Hamburg - erstickt mit Kleingedrucktem. Eine Anfrage beim Jobcenter nach "Grundsicherung", die von den Behörden gerade als Allzweckwaffe beworbene Sozialhilfe für Selbständige in Not, wird von dort schnell und unbürokratisch beantwortet mit zwei computergenerierten Mails.
Darin enthalten sind 20 Dokumente mit zusammen 60 Seiten. Auf den ersten beiden Checklisten werden zu 44 Stichpunkten mindestens 113 Dokumente aufgelistet, die als Nachweis der existenziellen Not vorzulegen sind, von Einnahme-Überschuss-Rechnung der letzten zwölf Monate über Nachweis der letzten Mietänderung, alle Kontoauszüge der in einem Haushalt lebenden Personen des letzten halben Jahres bis zu rätselhaften "Sperrzeitbescheiden" oder "Nachweis KIZ". Die Sammlung der sieben auszufüllenden Anlagen mit Titeln wie EKS, KDU oder VÄM umfasst 27 Seiten, für die es allein neun Seiten "Ausfüllhilfen" und noch einmal sechs Seiten "Hinweise" gibt. Hilfestellungen? Es gibt noch ein Formular "Rückrufzettel Arbeitsvermittlung" mit dem Angebot: "Sie haben einen Gesprächswunsch, dem wir aktuell leider nicht sofort nachkommen können. Bitte füllen Sie diesen Bogen vollständig aus."

Auch in dieser allgemeinen Notsituation müssen Partner und Familienangehörige zahlen

 Dieser menschenverachtende Wahnsinn trifft die Ärmsten dieser Gesellschaft. Nun stehen unzählige Menschen vor diesem Bollwerk verweigerter Hilfe, die doch alles getan haben, was die neoliberalen Sozialdemokraten um die Jahrtausendwende von ihnen verlangt haben. Kreative und eigenverantwortliche Selbstständige, die Steuern gezahlt haben, ohne vom Staat einen Cent zu fordern, und deren einziger Fehler es war, dass sie nicht reich genug geworden sind, um einen ökonomischen Shutdown zu überleben.


Doch nicht nur die Legionen von arbeitenden Menschen, die als geringverdienende Selbständige durch den ökonomischen Stillstand unverschuldet in Not geraten sind, werden durch diesen bürokratischen Nachweisterror aufgefordert, doch bitte woanders betteln zu gehen. Auch in dieser allgemeinen Notsituation müssen zuerst Lebenspartner und Familienangehörige zahlen. Die "Bedarfsgemeinschafts-Prüfung" fällt bei der Grundsicherung keineswegs weg. Antragssteller müssen trotz staatlichem Arbeitsverbot dezidiert nachweisen, dass ihre Lebenspartner keinen Euro übrig haben, um sie zu finanzieren.
Und für die Kreativen ohne Festanstellung kommt noch erschwerend hinzu, dass sie häufig irgendwo eine gering bezahlte Anstellung in Kneipen, Boutiquen oder Agenturen haben, damit ihre Krankenkasse und ihre Sozialabgaben gezahlt werden, wodurch sich plötzlich niemand wirklich für sie zuständig fühlt. Sie sind ein bisschen selbständig und ein bisschen angestellt. Tatsächlich zeigen sich die angeblich so hilfsbereiten Institutionen in der Problemlösung also von ihrer eigenen Bürokratie konterkariert, die jahrzehntelang dem aggressiven Subsidiaritätsprinzip zum Umbau des Sozialstaats gefolgt ist.
Alle zum Nichtstun verdammten Künstler ohne Rücklagen erfahren in dieser Krise, was das konkret bedeutet. Sie werden von einer anonymen Bürokratie behandelt, als wollten sie den Staat bestehlen. Wenn die gönnerisch auftretende Politik dieses System nicht schnell niederreißt, führen ihre Versprechen nur zu einem tief greifenden Vertrauensverlust in die Kompetenz der Demokratie, ihren Bürgern wirklich zu helfen, wenn es darauf ankommt.
...
LG
Renate
 

Dienstag, 24. März 2020

Über die bevorstehende Pleitewelle durch die Coronavirus-Krise

Bericht eines Insolvenzexperten



Daraus nur auszugsweise .. Rest findet Ihr oben im Original-Link .. ich übernehme nur das Wichtigste hierher:
...

Insolvenzexperte zu Corona-Hilfe

...
 
Seit einer Woche gelten für das öffentliche Leben weitgehende Beschränkungen in Deutschland. Für den Fall, dass dieser sogenannte Lockdown anhält oder sogar noch verschärft wird, wird eine große Pleitewelle vorhergesagt. Im Gespräch mit ntv.de erzählt der Berliner Insolvenzverwalter Stefan Ludwig von der Kanzlei Schultze & Braun, vor welchen Problemen die Unternehmen trotz versprochener Milliardenhilfen stehen. Und warum die staatlichen Darlehen eigentlich Zuschüsse sind.
...
 
ntv.de: Haben sich die ersten im Zuge der Corona-Krise insolventen Firmen schon bei Ihnen gemeldet?
Stefan Ludwig: Die Zahl der Unternehmen, die sich bei uns melden, ist enorm. In normalen Zeiten habe ich in einer Woche ein oder zwei Erst-Beratungsgespräche, letzte Woche waren es wohl mehr als zwanzig. Die Unternehmer sind extrem besorgt, da ihnen teilweise die Geschäftsgrundlage völlig wegbricht. Ein Hotelier zum Beispiel hier aus Berlin. In seinem Hotel, in dem normalerweise Events und Tagungen stattfinden, gibt es keinen einzigen Gast und damit keine Einnahmen mehr - und das wird wohl für Monate so bleiben. Er hat zwar Kurzarbeit angemeldet und den Betrieb in eine Art Winterschlaf versetzt, aber ein Teil der Kosten für Pacht oder Leasing etwa läuft ja weiter. Gleichzeitig ist es noch unklar, in welcher Form und wie schnell Unternehmen die versprochene staatliche Hilfe bekommen können. Allerdings: Insolvenz müssen die Firmen in vielen Fällen vorerst nicht anmelden. Die Bundesregierung hat die Pflicht dazu für die nächsten Monate ausgesetzt.
...
 Das heißt, dass es in den kommenden Monaten erst einmal keine Corona-bedingten Firmenpleiten geben wird?
 Die Aussetzung der Antragspflicht gilt nur für Unternehmen, die wegen der Epidemie und ihrer Folgen in Schieflage geraten. Es ist ganz wichtig, sich das von einem Wirtschaftsprüfer bescheinigen zu lassen. Aber auch wenn das zutrifft, gibt es natürlich noch die Gläubiger, die bei Zahlungsunfähigkeit ja auch die Insolvenz ihrer Schuldner beantragen dürfen. Die Gläubiger, die das gewöhnlich am häufigsten tun, die Finanzämter und die Sozialkassen, dürften in der aktuellen Krise äußerst zurückhaltend sein. Die Frage ist aber, wie sich andere Gläubiger verhalten, die Vermieter von Gastronomiebetrieben etwa? Das könnte zum Beispiel für manche Klubs in Berlin ein Problem werden, wenn ein Immobilienbesitzer die Situation ausnutzen will, um einen ungeliebten Mieter loszuwerden. 
...

Der Bund und auch die Bundesländer stellen für solche Fälle doch Milliardenhilfen in Aussicht.
Theoretisch sollen die Unternehmen Einnahmeausfälle in den kommenden Monaten durch die versprochenen Liquiditätshilfen überbrücken. In der Praxis weiß ich aber von meinen Mandanten, dass ihre Hausbank noch gar nicht weiß, wie die Auszahlung dieser Darlehen geregelt werden soll. Außerdem reicht das Personal kaum, um die riesige Zahl von Anträgen schnell genug zu bearbeiten. Und schließlich geht es bei den Hilfen ja um Darlehen, um Schulden, die irgendwann zurückgezahlt werden sollen. Dabei ist ja die Frage, wie Unternehmen, die zu normalen Zeiten gerade so über die Runden kommen oder vielleicht einen kleinen Gewinn erwirtschaften, einen riesigen zusätzlichen Schuldenberg abtragen sollen.
...
Und wo weiter. Bitte Rst im Link lesen.

Also trotz Hilfen .. so einfach wird das nicht und nicht jeder Betrieb wird da heil herauskommen.

LG
Renate

Montag, 23. März 2020

Corona-Krise .. was ist jetzt alles aktuell

Meldungen der Bundesregierung von heute:


Da geht es nur um den Haushalt und wie das alles bezahlt werden soll.


Da geht es darum, was für Hilfe es für Solo-Selbständige, Künstler und Kreative, Kleinunternehmer gibt.


Auch da geht es um Hilfen für Kultur, die Künstler- und Medianlandschaft.


Auch hier geht es um Hilfen für Klein- und Kleinstunternehmen.


Da geht es um Kündigungsschutz für Mieter, sowohl privat als auch bei Gewerberäumen, Insolvenzrecht und auch Strafrecht


Wilder Mix .. geht aber auch mehr ums Geld, nicht was man nun darf oder nicht darf.


Hilfen für Arme, Alte und soziale Dienste.

Am wichtigsten dabei eben auch Anerkennung von Wohnraum und der tatsächlichen Miethöhe.

Vielleicht haben wir selbst da ja jetzt auch Glück.


Wilder Mix über alles mögliche.

Ich suchte eigentlich in erster Linie danach, was jetzt in Pflegeheimen und Krankenhäusern bundesweit erlaubt oder verboten ist .. finde aber auf der Seite der Bundesregierung hier nichts.

Schade ist das.

LG
Renate


Sonntag, 22. März 2020

Coronavirus-Krise - worauf sich Bund und Länder eben geeinigt haben

Siehe Text aus dem gmx-Magazin:

Oben das war die erste Meldung, die ich fand .. die kopiere ich mal nicht, aber lass die hier drin stehen.

...

Die Beschlüsse von Ministerpräsidenten und Bundesregierung im Überblick

Bund und Länder haben sich auf drastische Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus geeinigt. Eine Ausgangssperre gibt es zwar nicht, dafür aber unter anderem ein weitreichendes Kontaktverbot. Was gilt jetzt für die Bürger?


Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Sonntag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf folgende Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus verständigt:
1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
Lesen Sie auch: Alle Entwicklungen rund um das Coronavirus in unserem Live-Blog.
5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.


6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

 . Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich. (best/dpa)
...
LG
Renate

Jetzt findet man beim Jobcenter Preetz doch eine alternative Telefonnummer

Die ist nur für Notfälle, aber wird sicher anders als die Hotline zumindest zeitweise zu erreichen sein

Nun haben sie es doch tatsächlich begriffen.

Es ist nun für Leute, die wirklich in Not sind, das Jobcenter Preetz über eine Preetzer Telefonnummer anzurufen.

Die könnt Ihr auf den beiden Fotos sehen .. ich mache die gleich mal größer, dann kann man es besser lesen.

Sie sagen zwar, man soll nach Möglichkeit nicht anrufen, nur wenn man wirklich in Not ist, aber immerhin geht das jetzt.


Dass insgesamt die Jobcenter nicht zu viel angerufen werden wollen, ist klar.

Wenn jetzt Millionen neuer Fälle in kürzester Zeit dazu kommen, dann haben sie bei den Jobcentern logisch alle Hände voll zu tun und außerdem waren ja schon neulich die Leitungen so überlastet, dass sogar der Provider der Bundesagentur für Arbeit streikte.

Und das geht ja erst los .. ich gehe davon aus, das wird erst richtig schlimm .. also in einigen Wochen und Monaten und wird danach sicher jahrelang einen ganzen Rattenschwanz an Problemen nach sich ziehen .. und dazu gehören auch Millionen mehr an Hartz-IV-Empfängern.

Und dass Firmen, die jetzt pleite gegangen sind, bald neu starten, da würde ich mich nicht drauf verlassen. Die sind erstmal am Ende und viele werden sich bestimmt gar nicht wieder begrabbeln oder wenn, dann sehr langsam.

LG
Renate

Corona-Krise in Bezug auf Hartz IV .. geht um neue und alte Hartz-IV-Empfänger

Aus Focus Online

Der erste Text bezieht sich auf über ne Million neue Hartz-IV-Empfänger, wo mit gerechnet wird, wie das bei denen laufen soll.


Kopieren kann man bei Focus nichts .. müsst Ihr selbst lesen in lang.

Es geht darum, dass die Regierung damit rechnet, ungefähr 10 Milliarden Euro dafür ausgeben zu müssen, dass nun viele Soloselbständige und Kleinunternehmen pleite gehen und auch ihre Mitarbeiter entlassen müssen und alle in Hartz IV fallen.

Wenn die Hartz IV beantragen, soll das vereinfacht werden.

Die Vermögensprüfung und auch die Überprüfung der Wohnungsgröße soll wegfallen. Die Menschen sollen in ihren Wohnungen bleiben dürfen.

Zusätzlich soll jeder erstmal in seiner Wohnung bleiben dürfen.

(ob das auch für uns zutrifft, wenn unser Vermieter  die Mieterhöhung durchsetzen sollte, also keine neuen, sondern alte Hartz-IV-Empfänger ???)

Auch beim Kinderzuschlag soll was vereinfacht werden.

Dann wollen sie die Zuverdienstgrenzen für Rentner anheben, damit die davon, die gerne was arbeiten möchten und aus Berufen kommen, die jetzt aktuell dringend gebraucht werden, eventuell da arbeiten dürfen.

...

Beim nächsten Link geht es darum, das Arme besonders unter der Coronakrise leiden .. also alle Hartz-IV-Empfänger und auch Geringverdiener, die auch nicht viel mehr Geld haben.

Einmal fallen für diese Gruppe Menschen die Tafeln jetzt weg, wo sich viele immer was zum Essen sonst geholt haben.

Es soll verhindert werden, dass jetzt Menschen, die in Mietschulden geraten wegen Mieterhöhungen, die sich über die Krise ergeben, weil die Immobilienhaie die Not ausnutzen werden, jetzt zwangsgeräumt werden können .. Zwangsräumungen wegen Mietschulden sollen ausgesetzt werden.

Dann was wir Armen ja alle wissen, die Hamsterkäufer kaufen den Armen, die nicht hamstern können, die billigen Lebensmittel weg und obwohl es nun schon keine Tafeln mehr gibt, müssen die nun für die Reste, die es noch gibt, viel mehr Geld ausgeben.

Klar, ich bin auch fast blank jetzt, und heute ist erst der 22., das war monatelang bisher nicht mehr so .. aber die Corona-Krise hat uns hier auch eiskalt erwischt und ist schwer.

Die Reichen sind ja so rücksichtslos den Armen gegenüber, das merkt man die Tage eben besonders.

Es wird da darauf hingewiesen, dass schon ein Einzelhaushalt ja nur 150 Euro für Lebensmittel zur Verfügung hat .. bei Paaren oder Familien mit Kindern ist das pro Person .. das möchte ich mal jetzt dazusagen .. aber ja sogar noch weniger als bei den Einzelhaushalten, die im Vergleich zu den Bedarfsgemeinschaften ja schon immer Vorteile hatten.

Selbst die Tafeln, die noch auf haben .. die hier in Preetz hat aber nicht auf, schon lange nicht mehr .. haben wegen der Hamsterkäufe kaum noch was bekommen.

Der Sozialverband meint, jetzt wäre es wichtig, endlich die Regelsätze anzuheben, um den Armen in der Coronnakrise zu helfen .. aber dass das Realität wird, damit rechnet eigentlich keiner .. die Armen werden wie immer auf der Strecke bleiben und deshalb am meisten unter der Coronakrise zu leiden haben.

LG
Renate


Freitag, 20. März 2020

Unser Antwortschreiben ans Sozialgericht Kiel von heute

.. in der Hoffnung, dass dann erstmal ein wenig Ruhe einkehrt


Die entsprechenden Klagen werde sicher folgen, aber das eilt dann nicht mehr so sehr.

...
Abs.: Jürgen Gilberg (Nebenklägerin meine Ehefrau Renate Hafemann)
Breslauer Straße 1 – 3, 24211 Preetz


Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel
20.03.20

S 41 AS 44/20/ER
Ihr Schreiben vom 17.03.20
Stellungnahme, dass sich der Antrag zwar fast, aber noch nicht ganz erledigt hat
Siehe Begründung, wann sich der Antrag in unseren Augen erledigt haben wird (neuer Änderungsbescheid mit unzulässiger Aufrechnung, da ein Widerspruch vorliegt)
Zusätzlich die Bitte, die neuen Mietobergrenzen auch für die Zeit vom 1.1. - 31.3.20 im Bewilligungsbescheid davor anzupassen

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bewilligungsbescheid des Jobcenters Plön, der Ihnen von dort vorgelegt wurde, erreichte uns erst 2 Tage nach dem Schreiben, wir würden kein Geld bekommen, wenn wir keine Mietbescheinigung vorlegen würden, obwohl er das gleiche Datum hat wie das Ihnen vorliegende Schreiben mit dieser Drohung.
Wir haben inzwischen herausgefunden, dass das Verlangen so einer Mietbescheinigung rechtlich gar nicht zulässig ist, weil es da einmal ein Urteil des Bundessozialgerichts und außerdem klare Richtlinien der Bundesregierung bezüglich des Datenschutzes gibt. Wir haben deshalb abgelehnt, diese Mietbescheinigung einzuholen. Uns steht eine Klage wegen der Mieterhöhung mit diesem Vermieter bevor. Der muss nicht alles wissen, was wir erleben und es geht ihn auch nichts an, was wir für Probleme mit dem Jobcenter haben und dass hier so normale Dinge wie ein ja seit 2008 vorliegender Mietvertrag plus sämtlicher Korrespondenz bezüglich Änderungen zu diesem Mietvertrag ausreichen müssen. Das Schreiben mit der Mieterhöhung und die aktuelle Änderung von Betriebs- und Heizkostenzuschuss haben wir ja vorgelegt. Das muss reichen.
Die Mieterhöhung der Kaltmiete werden wir nur bezahlen, wenn wir dazu auch verurteilt werden sollten. Die Änderung der Betriebs- und Heizkosten wurde vom Jobcenter Plön nicht berücksichtigt, was wir als nicht so schlimm empfinden, da die alte Regelung eigentlich relativ realistisch war bzw. ist. Das sollte dann aber auch Grundlage bleiben, falls es zu einer Nebenkostenrückerstattung kommen sollte, da wir unter diesen Umständen dann weiterhin vom Regelsatz zur Miete dazubezahlen, was bei einer Änderung nicht so wäre. Rückerstattungen bis zur Höhe der selbst erbrachten Leistungen aus dem Regelsatz sind in dem Fall dann nämlich nicht als neues Einkommen zu betrachten. Das möchten wir hier vorab dann schriftlich festhalten.
Zu dem Ihnen vorgelegten Leistungsbescheid gibt es inzwischen einen Änderungsbescheid, dem wir aus folgendem Grund widersprechen müssen:
Ab Mai wird dort eine rechtlich noch gar nicht zulässige Verrechnung von monatlich 38,90 Euro vorgenommen, und zwar bis November 2020 und dann noch etwas weniger im Dezember 2020.
Das ist unzulässig, weil sowohl ein Widerspruch als auch eine eventuell daraufhin erfolgende Klage vor dem Sozialgericht aufgeschiebende Wirkung haben.
Diese Aufrechnung bezieht sich auf den abschließenden Bewilligungsbescheid vom 11.03.20 für den Zeitraum März bis September 2019 sowie den dazugehörenden Erstattungsbescheid vom 11.03.20.
Herr Gilberg hat beiden Bescheiden widersprochen, und zwar aufgrund von Willkür und unbilligem Verhalten, aufgrund von Inkompetenz und diversen Falschauskünften bei vorher eindeutig gestellten Fragen (auch schriftlich bereits in anderer Sache dem Sozialgericht Kiel vorliegend) seitens der Leistungsabteilung und der generellen Frage, ob normale Altersrentner eigentlich als erwerbsunfähig bezeichnet werden können, die weder Anspruch auf Sozialhilfe noch Grundsicherung im Alter haben, weil ihre Rente dazu viel zu hoch ist und vermutlich nicht einmal auf Grundrente, weil ihre Rente trotz mehr als 35 Jahren über 0,8 Durchschnittspunkten liegt, einen Anspruch haben werden. Das wird nämlich so gemacht und deshalb trotz vorher anderen Auskünften auch seitens der Leistungsabteilung Erwerbseinkommen der Rentnerin wie das einer Sozialhilfeempfängerin behandelt. Frau Hafemann stellt keinen Antrag auf Leistungen, sie gibt nur ordnungsgemäß als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ihr Gesamteinkommen an und daraus ergibt sich ein bei Herrn Gilberg zu verrechnender Überhang. Das war nie anders.
Da die Aufrechnung im Änderungsbescheid vom 17.03.20 bereits aufgeführt ist, wird Herr Gilberg mit Datum von heute auch diesem Änderungsbescheid widersprechen. Auch das hat dann wieder aufschiebende Wirkung.
Außerdem bitten wir darum, dass die Leistungsabteilung für Selbständige auch für den Bewilligungsbescheid vom 1.1. - 31.3.20 die neuen Mietobergrenzen ändert.
Wenn diese Punkte alle erledigt sind, wären wir damit einverstanden, dass unser Antrag sich damit dann auch erledigt hätte.
Danke für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
...
Ach ja .. man gönnt sich ja sonst nichts.

Nun tippe ich dann mal den darin erwähnten Widerspruch auch noch .. poste ich nicht auch noch, warum ich da widerspreche bzw. im Namen von Jürgen ja, geht oben aus dem Text ja hervor.

LG
Renate