Donnerstag, 14. November 2019

Grundrente: Ob wir Aufstocker wohl wieder leer ausgehen?

Ich hätte ja mehr als 35 Jahre zusammen .. nur wie ist das mit der Bedarfsgemeinschaft?

Sie haben nun also diese Grundrente ab 2021 beschlossen. Was genau das bedeutet, ist mir ehrlich gesagt, auch wenn ich es gelesen habe und gleich auch den Text unter den Link einfach reinkopieren werde, damit Ihr das auch lesen könnt, sollte dieser Link mal weg sein, immer noch nicht klar.

Also was das zum Beispiel für mich und Jürgen dann ab 2021 bedeutet und auch, wenn Jürgen selbst neben mir auch im Rentenalter ist.

Generell .. ich alleine kriege schonmal weniger Rente als diese Grundrente.

Momentan kriege ich aber keinen Aufschlag auf die ohnehin schon niedrige Rente, sondern man kürzt Jürgen von seinen ALG-II-Ansprüchen so viel, dass wir alle beide nur auf den reinen Sozialhilfesatz kommen. Indirekt muss ich also von einer Rente, die unter dem Existenzminimum liegt, meinem Mann noch richtig viel Unterhalt bezahlen, weil wir eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft sind. Wenn ich etwas brauche wiederum, gehöre ich als Rentnerin nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft und muss dann um ein Darlehen beim örtlichen Sozialamt bitten, was uns dann unter den Sozialhilfesatz bringt, weil ich das dann ja auch noch in Raten zurückbezahlen muss, wenn auch in erträglichen kleinen. Das war z.. B. so, als ich einen Überbrückungskredit brauchte, um den Monat zu überbrücken, als ich ja erst am Monatsende das erste Mal Rente bekommen habe, wobei davor ALG II ja immer im voraus bezahlt wird.

Ich habe dann mal nachgeschaut, wie das eigentlich ist. Jürgen hat, wenn das Studium als Anwartschaftszeit mitzählen sollte, was z. B. bei der Möglichkeit, heute mit Abschlägen mit 63 in Rente zu gehen, der Fall wäre. Inklusive des Studiums hätte Jürgen über 35 Jahre zusammen und könnte jetzt mit 63 früher in Rente gehen. Ich bin sicher, das Jobcenter wird bei ihm auch genauso wie bei mir dann automatisch selbst einen Antrag stellen und sollte er das nicht wollen, müsste er sich dagegen wehren.

Da Jürgen aber erst 2022 63 wird, wäre bis dahin ja diese Grundrente dann durch und eigentlich müsste er dann mit 63 in Rente gehen können und trotzdem diese Grundrente kriegen.

Auch als Paar liegen wir schon heute mit unserem Gesamteinkommen, selbst wenn man noch das Geld vom Jobcenter für ALG II, was Jürgen noch kriegt, mitrechnen sollte, weit unter den da genannten 1.950 Euro bei Paaren.

Lassen die also zumindest mir dann ab 2021 meine Rente und zahlen sogar noch was drauf oder kürzen sie die trotzdem, weil Menschen, die aufstocken, bei denen wieder rausfallen?

Bin echt neugierig auf die dann auf uns zukommende Realität.

Und wenn Jürgen soweit ist ...erkennen sie auch bei Menschen, die mal Abitur gemacht und studiert haben, denn solche Zeit auch an oder tun sie das nicht und es zählt nur so Pipifax wie ne Putzstelle und dergleichen, also mehr als ein anstrengendes Studium?

Ich würde dieser Regierung sowas locker zutrauen.

Also ich finde vieles da sehr unklar ... bin echt neugierig. Ich vermute, das wird trotz GroKo-Beschluss nicht nur uns so gehen.



Grundrente: Wer bekommt wie viel Geld? Fragen und Antworten zum GroKo-Kompromiss



Die große Koalition hat mit dem Kompromiss zur Grundrente einen großen Streitpunkt überwunden. Die Spitzen von SPD und Union hatten sich am Wochenende auf eine gemeinsame Lösung im seit Monaten schwelenden Streit gefunden. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Grundrenten-Kompromiss.


Worum geht es bei der Grundrente genau?

Im Koalitionsvertrag der GroKo wurde festgehalten, dass Menschen, die 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, zehn Prozent über der Grundsicherung (früher Sozialhilfe) liegen sollten. Während im Koalitionsvertrag eine Bedürftigkeitsprüfung vorgesehen ist, wollte die SPD eine bedingungslose Grundrente ohne Prüfung.
Hier gab es bis zuletzt Streit: Die Union hatte monatelang weiter auf die Bedürftigkeitsprüfung bestanden, die SPD wies die Forderung zurück. Mit einer nun beschlossenen Einkommensprüfung, welche die Bedürftigkeitsprüfung ersetzt, wurde ein Kompromiss gefunden.


Wer soll die Grundrente erhalten?

Zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Bezieher kleiner Renten sollen den Rentenaufschlag ab 2021 bekommen - wenn sie 35 Jahre mit Beiträgen aus Arbeit, Pflege oder Erziehung aufweisen. Gezahlt werden soll er bis zu einem Einkommen zuzüglich Rente und Kapitalerträgen von 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei Paaren. Voraussetzung zum Erhalt der Sozialleistung ist eine eingehende Einkommensprüfung, die durch einen Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern erfolgen soll.


Wie wird sie berechnet?

Mit der Grundrente werden die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die Rente insgesamt errechnet wird. Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Jahr einen solchen Punkt, und für jeden Punkt gibt es derzeit im Westen 33,05 Euro Rente und im Osten 31,89 Euro. 30 bis 80 Prozent des Durchschnittseinkommens entsprechen 0,3 bis 0,8 Entgeltpunkten im Jahr. Grundrente bedeutet nun, dass die Entgeltpunkte bei all jenen erhöht werden, die im Schnitt der 35 Jahre nur zwischen 0,3 und 0,8 Punkte pro Jahr angesammelt haben. Genaugenommen werden sie für 35 Jahre verdoppelt, allerdings nur auf maximal 0,8 Punkte pro Jahr. Der so berechnete Rentenaufschlag wird dann aber in einem weiteren Schritt verringert, um 12,5 Prozent - das soll gewährleisten, dass jene, die mehr eingezahlt haben, auch mehr herausbekommen.


Was bedeutet das zum Beispiel?

Eine Friseurin mit 40 Jahren Lohn auf einem Niveau von 40 Prozent des Durchschnitts kommt im Schnitt auf 0,4 Entgeltpunkte pro Jahr. Die monatliche Rente beträgt 528,80 Euro. Der nach dem beschrieben Verfahren errechnete Grundrenten-Zuschlag liegt bei 404,86 Euro. Insgesamt kommt die Frau also auf 933,66 Euro. In vielen Fällen dürfte der Zuschlag aber deutlich darunter liegen.


Bekommen alle nach diesem Muster die Grundrente?

Nein - denn vorher greift die Einkommensprüfung. Um den vollen Rentenaufschlag zu erhalten, darf das monatliche Einkommen nicht über 1.250 Euro bei Alleinlebenden, bei Paaren über 1.950 Euro liegen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, hinzugerechnet werden der steuerfreie Anteil der eigenen Rente und Kapitalerträge. Aber es soll nicht so sein, dass bei 1.251 Euro auf einen Schlag gar keine Grundrente mehr fließt. Über diesen Grenzen liegende Einkommen werden bis zu einem noch festzulegenden Prozentsatz auf die Grundrente angerechnet. Konkret: Bei einem Einkommen bis 1.300 Euro und einem Grundrentenanspruch von 60 Euro werden 50 Euro des Einkommens angerechnet. Falls dies beispielsweise zu einem Prozentsatz von 40 Prozent geschieht, würde der Rentenaufschlag um 20 auf 40 Euro sinken.


Muss man die Grundrente beantragen?

Nein. Sie soll automatisch durch die Rentenversicherung berechnet werden. Die nötigen weiteren Daten für die Einkommensprüfung sollen von den Finanzämtern kommen. Dazu muss ein entsprechender Datenaustausch neu aufgebaut werden. "Das ist voraussetzungsvoll, das ist neu, dass wir diesen Datenaustausch organisieren, und das ist auch ambitioniert", sagt Heil. Warnungen, nach denen Tausende neue Stellen bei der Rentenversicherung gebraucht würden, wies er aber zurück. Noch offen ist, wie die Erfassung von Kapitalerträgen bei der Einkommensprüfung funktionieren soll, da die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge von den Banken automatisch an die Finanzämter überwiesen wird.
...
 So ... das ist wichtig für die Grundrente an sich.

Danach ist im Link noch mehr Text zu finden, nämlich wie die Grundrente finanziert werden soll und danach noch weitere neue Sachen, die am gleichen Tag beschlossen wurden, aufgelistet.

LG
Renate

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