Samstag, 11. Februar 2017

Versuch meiner Zwangsverrentung hat nicht geklappt .. juhu !!!

Gestern kam die nette Post von der Rentenversicherung

 Also ... ich muss nicht vorzeitig mit Abschlägen in Zwangsrente gehen, obwohl das Jobcenter für mich selbst einen Rentenantrag gestellt hat.

Falls einer von Euch in der gleichen misslichen Lage ist, hier der Tipp, warum das geht.

Auch wenn das Jobcenter den Antrag selbst stellen kann und darf, Ihr müsst aber mitwirken, also danach alle möglichen Angaben machen, um überhaupt Rente mit Abschlägen mit 63 zu bekommen.

 Anders als bei allen anderen alternativen Bezügen, die man zuerst beantragen muss, bevor man Geld vom Jobcenter kriegt, ist es bei der Zwangsrente mit 63 mit Abschlägen nicht so, dass Ihr unter der Möglichkeit, Euch zu sanktionieren, dabei mitwirken müsst, diese Rente auch zu bekommen. Ihr müsst nicht mitwirken, so steht das im Gesetz, das man direkt auf der Seite unserer Bundesregierung finden kann.
Und wenn Ihr nicht mitwirkt, indem Ihr der Rentenversicherunganstalt die zusätzlich Fragen beantwortet .. was Ihr wie gesagt nicht müsst .. dann kriegt Ihr auch keine Rente mit Abschlägen mit 63.

Mein vom Jobcenter gestellter formloser Antrag auf Zwangsverrentung von mir wurde unter genau dieser Begründung jetzt abgelehnt.

Toll nicht?

Ich drück jedem, der vor dem gleichen Problem steht, die Daumen beim Nachmachen. Viel Erfolg.

LG
Renate

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