Mittwoch, 31. August 2016

Mehr Wohnraumbedarf beim Umgangsrecht mit einem Kind

Ein Urteil von Sozialgericht Kiel zum Thema


Hier wurde jemand ein Mehrbedarf an Wohnraum von 5 Quadratmetern zugesprochen, und zwar sogar im Eilverfahren, um besser das Umgangsrecht mit einem Kind wahrnehmen zu können.

Siehe Link von Sozialberatung Kiel.


LG
Renate
 

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