Samstag, 26. März 2016

So provoziert das Jobcenter Plön sinnlose Klagen vorm Sozialgericht Kiel

Für uns ist das genau genommen ein Vorteil, was ich gleich erklären werde


Also .. es kam im Halbjahr April - Sept. 16 zu einer Rückzahlungsforderung des  Jobcenters Plön, weil wir etwas mehr verdient haben als in der vorläufigen EKS geschätzt. Das ist bei uns immer unterschiedlich, mal so , mal so .. wir haben auch schon was nachgezahlt bekommen oder es stimmt überein.

Generell darf das Jobcenter laut Gesetz Erstattungen mit nicht mehr als 10 % vom Regelsatz einbehalten und keinesfalls auf einmal zurück fordern, wenn man nicht schuldhaft falsche Angaben gemacht hat. Selbst wenn man schuldhaft falsche Angaben macht, dürfen sie nicht mehr als 30 % vom Regelsatz abziehen. Alles auf einmal dürfen sie gar nicht abziehen. Die neuen Erstattungsbescheide seit 2015 sehen beim Jobcenter Plön aber so aus, dass sie alles auf einmal verlangen und damit drohem, einem sofort alles zu pfänden, wenn man es nicht binnen ein paar Tagen bezahlt hat. Das ist gar nicht zulässig.

Dann gibt es noch einen Inkasso-Service, wo man eine mail hin schicken kann, aber die fragen dann in der entsprechenden Leistungsabteilung nach und sprechen das mit denen ab, also in unserem Fall mit der des Jobcenter Plön.

Voriges Jahr hatten wir das Theater schonmal, das Halbjahr drauf haben wir was nachgezahlt bekommen, nun müssen wir wieder was zurückzahlen, aber sie lassen sich nicht auf Ratenzahlung ein, schreiben aber gleichzeitig was vom Inkasso-Service, der Anfragen aber sowieso an sie weiterleitet und sich nach deren Antwort richtet.

Dieses Halbjahr vermute ich .. muss noch genau durchrechnen .. dass wir wieder was nachgezahlt bekommen müssten, weil die EKS zu hoch angesetzt war (sie hatten ja fiktive Reparaturkosten für unsere PCs  nicht anerkannt, die ich in der vorläufigen EKS aufgeführt hatte).

Na ja .. also Klage .. ich kopiere die hier unten rein, dann könnt Ihr das bei Bedarf mal selbst lesen, was ich dem Sozialgericht geschrieben habe, um die Klagen von Jürgen und mir zu begründen.

...

Warum das für uns vorteilhaft ist.


Ab April sind wir mit Abzahlen für vorherige Zeiträume fertig .. es gibt also deswegen ca. 70 Euro mehr als sonst. Die Klage vom letzten Jahr wurde nämlich noch nicht bearbeitet, also zahlen wir da noch keine Raten, sondern erst, wenn die bearbeitet worden ist. Diese neue Klage wird sicher auch lange nicht bearbeitet werden, denn das Sozialgericht braucht ja immer etliche Jahre, bis sie dabei gehen.

Mir nur recht .. so haben wir erstmal eine Weile mehr Geld als gedacht.

Ich finde solche Klagen zwar vollkommen sinnlos, aber wenn das Jobcenter es so haben will, von mir aus.

Sie werden das sicherlich nicht nur mit uns, sondern auch vielen anderen Menschen in ähnlichen Situationen so machen. Das muss man nicht verstehen, denn die Sozialgerichte ersticken doch sowieso schon in Arbeit.

Also Text unten.

LG Renate

...
Eheleute und Bedarfsgemeinschaft sowie Texter-Team
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

26.03.16

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

Klage gegen das Jobcenter Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön, und zwar wegen der beiden Widerspruchsbescheide zwei Erstattungsbescheide betreffend, die folgende Geschäftszeichen haben:

518.2 – 13106//0004064 – W-13106-00203/16 bezüglich Widerspruch Renate Hafemann
518.2 – 13106//0004064 – W13106-00204/16 bezüglich Widerspruch Jürgen Gilberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier mit reichen wir Klage gegen die beiden o. a. Widerspruchsbescheide des Jobcenters Kreis Plön ein und möchten diese Klage folgendermaßen begründen:

Wir sind seit dem 18. Dezember 2011 als sogenannte Crowdworker freiberuflich tätig, und zwar als freiberufliche Autoren. Wir sind beide alt, nicht mehr ganz gesund und nicht mehr weit von Rentenalter entfernt und froh, diese Nebentätigkeit gefunden zu haben. So eine Tätigkeit bietet keinerlei Sicherheiten. Genau genommen ist nicht einmal sicher, ob es überhaupt möglich sein wird, damit etwas zu verdienen, auch wenn wir beide seit wir diese Tätigkeit ausüben, schon in jedem Monat etwas verdient haben. Das lag nie über der Minijob-Grenze und war mal mehr, mal weniger.

Wir werden vom Jobcenter als Selbständige geführt und müssen immer pro Halbjahr eine vorläufige Anlage EKS einreichen und nach dem abgeschlossenen Halbjahr danach eine abschließende Anlage EKS.

Seit wir das machen, deckte sich das zuweilen mit den Bewilligungsbescheiden für derartige Halbjahre, es kam auch zu Rückforderungen, die früher automatisch mit 10 % vom Regelsatz einbehalten wurden, es kam aber auch zu Nachzahlungen, weil unsere Schätzung für manche Halbjahre zu hoch gewesen ist.

Seit dem vorigen Jahr nun fordert das Jobcenter Plön nun plötzlich Überzahlungen nicht in Raten, sondern sofort in voller Summe von uns zurück und geht auf Widersprüche auch nicht darauf ein, uns doch weiterhin die Möglichkeit zu geben, das in Raten bezahlen zu können, die maximal 10 % vom Regelsatz betragen. Zusätzlich wird uns ja seit Juni 15 die Miete gekürzt, obwohl es aufgrund der Flüchtlingswelle gar keine günstigen Sozialwohnungen mehr gibt, weshalb wir auch eine Klage laufen haben.

Gegen die beiden Erstattungsbescheide beziehungsweise die Widerspruchsbescheide darauf vom Mai 2015 haben wir deshalb schon eine Klage einreichen müssen. Diese Klage haben wir mit Datum vom 30.06.15 eingereicht. Bisher wurde sie bei keinem von uns bearbeitet.

Im Halbjahr darauf hatten wir unsere Schätzung zu hoch angesetzt und haben eine Nachzahlung bekommen.

Im Halbjahr auf dieses folgend kam es nun wieder zu einer Überzahlung, die aber dieses Mal mit 166,50 Euro pro Person und insgesamt 333,00 Euro für uns beide zusammen nur knapp mehr als die Hälfte von der Summe beträgt, die wir für den gleichen Zeitraum im Vorjahr hätten auf einmal bezahlen sollen, denn da waren es 310,14 Euro für jeden von uns und 620,28 Euro für uns beide zusammen, die wir auf einmal zurückzahlen sollten.

Das wieder darauf folgende Halbjahr ist in einigen Tagen auch vorbei. Wir gehen davon aus, dass wir für dieses letzte Halbjahr wieder einen Erstattungsanspruch haben werden, weil unsere Umsätze definitiv niedriger waren als im Halbjahr davor, uns das Jobcenter aber in der EKS einiges an fiktiv angesetzten Ausgaben einfach gestrichen hat, die nun einmal auch anfallen, wenn man mit zwei alten Computern und entsprechend altem Equipment sein Brot verdienen muss.

So geht es eben in unserem Beruf, der momentan mangels irgendeiner Regelung das Crowdworking-Geschäft betreffend in Deutschland noch niemand reich macht, immer gelegentlich ein wenig bergauf, aber auch gelegentlich wieder ein wenig bergab, was unmöglich über einen so langen Zeitraum vorherzusagen ist.

In unseren beiden Widersprüchen gegen diese beiden aktuellen Erstattungsbescheide haben wir die Überzahlung an sich nicht angezweifelt, sondern lediglich um die Möglichkeit der Ratenzahlung gebeten. Die beiden Widerspruchsbescheide lesen sich aber so, als hätten wir der Rückzahlung an sich widersprochen.

Der darunter befindliche Zusatz, wir könnten ja den Inkasso-Service um Zahlungserleichterung bitten (das haben wir getan, und zwar per E-mail vom 18.03.16, aber darauf keine Antwort bekommen), liest sich für uns deshalb wie ein Scherz.

Bereits im vorigen Jahr hat uns besagter Inkasso-Service per mail damals mitgeteilt, sie würden sich grundsätzlich wegen Teilzahlungen mit den entsprechenden Leistungsabteilungen der Jobcenter kurzschließen und die Entscheidung, ob Teilzahlung zugelassen würde, würde dort fallen, nicht bei ihnen. Sie würden die Teilzahlungen dann nur verrechnen.

Insofern müsste die Leistungsabteilung des Jobcenters Plön sowieso selbst entscheiden, ob man uns die Rückzahlung als Teilzahlung erlaubt. Das haben sie aber mit diesen beiden Widerspruchsbescheiden offensichtlich abgelehnt.

Es tut uns deshalb leid, aber wir müssen wieder Klage einreichen und das Sozialgericht Kiel unnötig mit Arbeit belasten, die in unseren Augen gar nicht sein müsste.

Mit freundlichen Grüßen



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