Samstag, 25. Juli 2020

Wie das Jobcenter Künstler schikaniert

Merkwürdige Formulierung ans Sozialgericht wegen unserer Klage gegen Schikane

Zu uns selbst:

Heute kam Post von Sozialgericht zu einer unserer Klagen gegen das Jobcenter. Es stand nicht wirklich dabei, auf welche Klage sich das Jobcenter da überhaupt bezieht, ich vermute auf die, Jürgen nicht auch noch sinnlos zu schikanieren wegen unserer freiberuflichen Texter-Tätigkeit, da er doch sowieso der Vermittlung, also der normalen untersteht, war auch immer so.

Da schreiben die nun, er würde ja seiner Verpflichtung nach § 59 SGB II .. also dass er die Meldepflicht wahrnimmt, wenn er kommen soll, nun nicht mehr wahrnehmen wollen. Nun soll er da antworten.

Also, man hat zuweilen wirklich den Eindruck, es dort mit reinen Analphabeten zu tun zu haben.

Jürgen hat eine feste Fallmanagerin, immer gehabt, noch nie einen Meldetermin versäumt.

Nun kam ja plötzlich wegen unserer freiberuflichen Sachen ne zweite laufende Meldepflicht dazu und gleichzeitig fingen sie auch noch an, meine Einnahmen nicht mehr anzuerkennen bzw. mir keinen Freibetrag zu lassen, weil ich angeblich arbeitsunfähig und Grundsicherung-Empfängerin nach SGB XII sein, was ja gar nicht stimmt .. und um dann die paar Euro, die wir monatlich so verdienen, die weit unter den 100 Euro Freibetrag liegen, auch noch abzuschnacken, sollte nun plötzlich Jürgen jedes Halbjahr 2 x nach Heikendorf fahren und hat dann gesagt, es reicht, wir klagen und hören erstmal auf.

Also geklagt .. die Klage läuft nun noch und nun stellt das Jobcenter doch glatt die blöde Frage, ob Jürgen denn grundsätzlich seiner Meldepflicht nicht mehr nachkommen wollen würde.

Dabei steht er doch ganz normal mit seiner Fallmanagerin in Verbindung und hatte mit der noch nie Probleme.

Und solange der Typ für Selbständige hier in Preetz war, ist er auch da immer lieb hingegangen, obwohl der Kerl keine Ahnung von nichts hatte und es danach grundsätzlich Probleme mit der Leistungsabteilung gab, die wir vorher ohne diesen Typen nie hatten.

Darum diese Klage.

Nun ja ... vermutlich ist es ihnen zu viel Arbeit mit uns Freiberuflern und sie schikanieren einen, damit man komplett aufhört.

Aber ich finde so einfach sollten die das nicht haben. Jürgen wird an der Klage festhalten und einfach hinschreiben, was die denn wollen. Er steht doch seiner Fallmanagerin zur Verfügung und hatte noch nie Ärger mit der auch davor noch nie.

Und damit Ihr mal seht, dass es Freiberuflern grundsätzlich so geht, unten paar weitere Beispiele zum Thema.
Und mal die Erfahrungen anderer Künstler mit dem Jobcenter, damit Ihr seht, dass es uns offensichtlich nicht alleine so geht.

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-schikaniert-kuenstler

Da beschreibt ein Künstler, der eine Website für Kunstdrucke aufgemacht hat und seine Bilder mal in Berlin nur zur Ansicht ausgestellt hatte, um damit für die Kunstdrucke auf seiner Website zu werben, wie er deshalb vom Jobcenter gleich eine Weile überhaupt kein Geld mehr bekommen hat.

Schlimmer als bei uns geht es also immer, wie man an dem Beispiel oben sieht.

Oder in Sachen Corona so unübersichtliche Angaben macht, nicht ans Telefon geht usw., dass es gar nicht erst klappt, einen Antrag zu stellen. Siehe hier eine Künstlerin, die bisher nichts finden konnte.

https://www.thisisjanewayne.com/news/2020/03/20/existenznoete-in-zeiten-von-corona-unsere-tipps-fuer-kreative-freiberuflerinnen-in-der-krise/

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 Was viele von euch nicht wissen: Meine Haupteinnahmen beziehe ich aus Styling-Jobs, die dieser Tage verständlicherweise alle abgesagt wurden. Ich muss mich also schleunigst darum kümmern, wie es jetzt weitergeht und welche Maßnahmen ich ergreifen kann, um Hilfe von Bund und Land zu bekommen. Viele Betroffene haben es ganz sicher schon mitbekommen: Die Bundesregierung plant ein Hilfspaket von mehreren Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und Kleinstfirmen und das lässt mich als Freiberuflerin hoffen, gehört und unterstützt zu werden. 
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Grundsicherung für Selbstständige

Darüberhinaus könnt ihr euch jederzeit bei eurem zuständigen Jobcenter informieren und einen Antrag auf Grundsicherung für Selbstständige stellen. Hierfür müsst ihr auf die Website eures zuständigen Sozialamtes gehen. Ich konnte telefonisch niemand erreichen und muss sagen, dass es superunübersichtlich auf den Websites der Berliner Ämter zugeht. Sucht nach „Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung“. Ich habe immer noch „Selbstständige“ hinzugefügt, konnte aber mit dieser Eingabe nichts finden. Vielleicht seit ihr hier allerdings schon weitergekommen als ich und könnt mir weiterhelfen.
Die offizielle Mitteilung lautet jedenfalls: Nach SGB II können Selbstständige mit unzureichendem Einkommen beim Jobcenter Grundsicherung beantragen. Dabei gilt, anders als beim ALG II, keine Obergrenze für geleistete Arbeitsstunden.

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Tja .... rein theoretisch davon zu reden, auch Künstlern und Soloselbständigen helfen zu wollen, hilft keinem weiter .. sieht man oben auch wieder.

LG
Renate



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