Montag, 6. Juli 2020

Die Grundrente kommt jetzt wirklich

Dann gehe ich davon aus, dass es auch die dazu gehörenden Freibeträge ab Januar 21 gibt

Unten könnt Ihr schonmal alles mögliche zum Thema der neuen Grundrente lesen.

Man findet auch jede Menge Text auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung Nord (für uns zuständig) oder sicher jeder anderen Rentenversicherung oder der Bundesregierung.

Dass es automatisch berechnet wird und länger dauern kann, steht dabei. Auch dass es dann nachgezahlt wird, wenn sie soweit sind.

Wie aber ist das mit den Freibeträgen, die man ja auch bekommen soll, wenn man mehr als 33 Jahre zusammen hat und die dann beim Jobcenter, dem Sozialamt im Falle der Grundsicherung im Alter oder aber beim Wohngeld beantragen kann?

Ich finde nämlich nirgends, wie man denn nun ausrechnet, ob man diese mindestens 33 Jahre überhaupt zusammen hat, ob da Überschneidungen abgezogen werden oder nicht und so weiter und so fort.

Ich erkläre das mal an meinem eigenen Beispiel.

Es zählen Zeiten, wo man beitragspflichtig gearbeitet hat .. Minijob nicht ...Zeiten der Kindererziehung, Berufsausbildung, aber nicht Schule, oder Pflege.

Ich habe im Sommer 1969 angefangen zu arbeiten, erstmal Lehre, war versicherungspflichtiges Einkommen.

Im Herbst 1972 habe ich mein erstes Kind bekommen, im Frühling 1983 das vierte. Das vierte war also im Frühling 1993 10 Jahre alt.

Zählen diese Kindererziehungszeiten nun extra, wären das selbst wenn sich das mit den Kindern an sich überschneidet, denn extra zählt nicht jedes Kind, das weiß ich, tat es auch nicht bei den Rentenanrechnungszeiten, dann hätte ich nur für die Kindererziehung ja scho 21 Jahre voll.

Mama habe ich länger gepflegt als dass ich nun direkt anerkannt auch für die Pflege versichert war, aber ich war für die Pflege versichert von irgendwann Frühling 2003 bis zu Mamas Tod, das war im September 2011. Also ungefähr 7 1/2 Jahre.

Durchgängig Vollzeit beschäftigt war ich bis zum Sommer 1984, dann eine Weile arbeitslos, zählt nicht mit, aber in der Zeit ja Kindererziehung trotzdem, dann nochmal ein halbes Jahr in den Jahren 85 und 86.

Danach lief die Zeit der Kindererziehung, denn das geht ja bis das jüngste 10 Jahre alt war, noch weiter.

Ich habe später dann noch mehrfach zwischen wochenweise bis hin zu etlichen Monaten von Frühling bis Sommer Teilzeit von minimum 30 Stunden oder Vollzeit gejobbt, immer im Bereich Gärtnerei.

Nebenjobs, die Minijobs waren, denke ich mal zählen nicht mit, denn ich war da nicht extra versichert, sondern nur normal über den Arbeitgeber, was zwar Rentenpunkte gibt, aber für die Grundrente nicht mitzählt.

Was vermutlich auch mitzahlt, denke ich mal, ist eine Weiterbildungsmaßnahme über ein volles Jahr bei der Grone Schule, die ich 1999/2000 übers Arbeitsamt gemacht habe, war ja versicherungspflichtig und weder Arbeitslosengeld 1 oder 2. Diese Schule war eine Vollzeitmaßnahme. Dafür gab es auch Rentenpunkte.

Ich hätte nun gerne gewusst, nämlich um dann beim Jobcenter ab Januar 21 auch diesen Freibetrag auf meine Rente beantragen zu können, wie rechne ich denn das nun aus.

Denn nirgends in den Erklärungstexten oder Beispielrechnungen wird das wirklich erklärt.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord hat eine kostenlose Hotline.

Die habe ich heute nun angerufen, um nicht individuell, denn da sagen sie ja, das können sie nicht, sondern ganz pauschal mal zu fragen, was muss ich da an Überschneidungen abziehen oder muss ich keine Überschneidungen abziehen, um minimum 33 Jahre zusammenzukriegen.

Ich hatte, was immer dabei stand, mehr als 35 Jahre zusammen, hätte also mit 63 in Rente gehen können .. aber das wurde ja anders gerechnet, zählt also nicht.

Die Hotline läuft so:

Bei Fragen zur Grundrente muss man ne Zahl ins Telefon eintippen.

Tut man das, kommt eine Ansage, sie würden alle Fragen zur Grundrente ja auf ihrer Seite beantworten.

Das tun sie aber ja gar nicht.

Tolle Wurst, finde ist .. denn das eigentliche Thema ist doch .. wie rechnen die das aus, ob man 33 - 35 Jahre zusammmen hat oder nicht?


Quelle:

...

Sie ist kein Almosen. Sie ist eine Anerkennung für jahrzehntelange, zum Teil harte Arbeit bei geringem Lohn: die Grundrente. Sie kommt vor allem auch Frauen zugute. Und sie soll gegen Altersarmut helfen. Nun hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat zugestimmt. Damit steht einem Start im Januar nichts mehr im Weg.

 Der Aufschlag für 1,3 Millionen Menschen mit kleiner Rente kommt im nächsten Jahr - aber er wird wohl teilweise mit etwas Verspätung ausgezahlt. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag nun auch der Bundesrat mit großer Mehrheit für die Grundrente. Damit kann das Gesetz, das auch als Schritt gegen Altersarmut gesehen wird, zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Im Schnitt beträgt der Aufschlag 75 bis 80 Euro, er kann sich aber auch auf bis zu 400 Euro belaufen.


Grundrente: Es muss mit Verzögerungen bei Auszahlung gerechnet werden

 Anspruchsberechtigte - darunter rund 70 Prozent Frauen - müssen die Grundrente nicht beantragen. Sie kommt automatisch, sobald Rentenversicherung und Finanzbehörden die Einkommensverhältnisse abgeglichen haben. Dieser Abgleich ist aber ein erheblicher Verwaltungsakt, so dass mit zum Teil erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung gerechnet werden muss. Das kann bis Ende 2022 dauern. Ausgezahlt wird aber auf jeden Fall rückwirkend.

 Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) räumte am Freitag bei der Debatte in der Länderkammer ein, dass diese Verzögerung die Anspruchsberechtigten auf eine Probe stelle. Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD), der im Bundesrat nochmals um Zustimmung für das Gesetz warb, erklärte, dass der Einkommensabgleich für die öffentliche Verwaltung mit einem erheblichen Aufwand verbunden sei.

 Aber man habe Bürgerinnen und Bürger unbedingt von Bürokratie frei halten wollen. Eine 90-jährige Rentnerin würde vermutlich lieber auf den Zuschlag verzichten, als einen komplizierten Antrag auszufüllen. Das müsse verhindert werden, argumentierte Heil.


Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Anspruch auf die Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre Beiträge eingezahlt hat. Der Zuschlag soll gestaffelt werden, bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Den erhalten aber nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) und 1.950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden.

Bei 1.300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet - die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Einkommen über 1.600 beziehungsweise 2.300 Euro soll zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden: Hat ein Ehepaar zum Beispiel 2.400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.

Im Schnitt bringt Grundrente für Betroffene rund 80 Euro mehr im Monat

Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe machte die Rechnung auf, dass im Schnitt die Grundrente die Menschen mit geringen Renten um 80 Euro besserstellen werde. Manche könnten sogar mit bis zu 400 Euro im Monat oder knapp 5.000 Euro im Jahr mehr rechnen. "Auch bei 80 Euro sind das fast 1.000 Euro im Jahr", sagte Gröhe. Wenn Floristinnen oder Friseurinnen nach 40 Jahren Vollzeit bei 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes nachher gut 500 Euro Rente im Monat hätten, steige diese Rente nun auf 900 Euro.

 Heil brachte in diesem Zusammenhang nochmals das Beispiel von Susanne Holtkotte. Diese arbeite als Reinigungskraft in einer Klinik im Ruhrgebiet. Sie verdiene den Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk. Die 50-Jährige habe - soweit heute absehbar - eine Rente von 760 Euro nach vielen Jahren. Mit der Grundrente komme sie auf 1.030 Euro. Die Opposition kritisiert indessen, dass viele Bedürftige leer ausgingen.


Steuerzahler kostet Vorhaben bis zu 1,6 Milliarden im Jahr

Der Bundessozialminister zeigte sich zuversichtlich, dass die Grundrente - ebenso wie die nicht minder umstrittene Pflegeversicherung und der Mindestlohn - künftig niemand mehr abschaffen werde. Wie NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) geht Heil davon aus, dass der Zuschlag bei der Grundrente die Kaufkraft der Menschen mit kleinen Einkommen stärke und damit den Binnenkonsum ankurbeln helfe.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) unterstrich, dass die Grundrente insbesondere auch Menschen im Osten und hier wiederum besonders Frauen zugutekomme. Viele hätten nach der Wende ihre Arbeit verloren und seien später wieder in Jobs mit kleinen Löhnen gekommen. Das habe sich massiv auf die Rente ausgewirkt.

 Die Grundrente kostet den Steuerzahler schätzungsweise 1,3 bis 1,6 Milliarden Euro im Jahr. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wollte das Geld über eine Finanztransaktionssteuer bereitstellen. Doch die ist nicht in Sicht. Nun kommt es aus dem Bundeshaushalt. In der Union wird dies kritisiert. Zudem wird Heil vorgeworfen, zugesagte 400 Millionen Euro aus seinem Haushalt seien ebenfalls nicht absehbar. (mgb/dpa)
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LG
Renate

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