Mittwoch, 29. Juli 2020

Bissel Klartext Corona und Jobcenter von Ver.di

Damit man mal sieht, wie die angebliche "Soforthilfe für Solo-Selbständige" tatsächlich ausschaut

Das ist ein sehr kritischer Text von Ver.di, weil das mit den so toll angekündigten Soforthilfen für Solo-Selbständige halt überhaupt nicht klappt.

Die werden auf ALG II verwiesen im Endeffekt bis auf paar Kleinigkeiten, die man kriegen kann, die aber nichts damit zu tun haben, dass man außer bestimmte Dinge bezahlen ja auch selbst leben muss, wenn man wegen Corona seinen Job nicht ausüben kann oder nur eingeschränkt und so, ist es eben schlicht Hartz IV, was man ja sowieso immer machen kann, wenn man in Geldnot geraten ist.

Nur dass es eben nicht durch staatlich angeordnete Berufsverbote passiert normalerweise, was in der Coronazeit ja nunmal ganz anders ist und es hieß, sie helfen allen, die davon betroffen sind.

Ist eben nicht so.

Das sind 28 Seiten, also zu lange, dass ich das nun alles hierher in Kopie übernehmen kann .. also selbst reinschauen. Ich werde nur bisschen kommentieren, wenn ich mir das gleich nochmal zum 2. Mal selbst durchlese. Siehe unten.


Ver.di will nichts schönreden, sondern nur erklären.

Und auch mal zeigen, was jetzt teils wegen der Coronakrise ein wenig anders und vereinfacht gegenüber sonst ist.

Was momentan anders ist, wird da in der Farbe Rot geschrieben, Rest normal.

Also generell ist davon auszugehen, dass die Coronazeit dazu führen wird, dass es anschließend noch viel mehr Hartz-IV-Empfänger geben wird als vorher.

Vorher war das System bewusst abschreckend .. momentan ist es etwas sanfter gestaltet worden, aber viel ist das halt dennoch nicht.

Hartz IV hat nicht grundlos einen so schlechten Ruf.

Hartz IV schreckt ab .. und das tut es auch die Solo-Selbständigen, die damit jetzt konfrontiert werden.

Viele verzichten deswegen sogar ganz darauf.

Da will Ver.di helfen.

Kritik wird genug geübt, darum geht es in diesem Text also nicht. Dass Hartz IV weg muss, finden die Gewerkschaften schon lange genauso wie viele andere Parteien oder Organisationen.

Der Text soll helfen, doch so gut es geht was für sich selbst rauszuholen, weil es momentan eben nunmal leider so ist, dass Solo-Selbständige doch ALG II beantragen müssen, um die Coronazeit zu überleben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Hartz IV bei Selbständigkeit Minus nicht zulässt.

Also da helfen dann, wenn man das möchte, nur die Kredite der KfW oder aus dem Corona-Topf ..ALG II ist nur zum Überleben in der Zeit gedacht.

Kurz gesagt, können Betroffene in der Coronazeit im Rentenalter Sozialhilfe beim Sozialamt kriegen (Grundsicherung im Alter beantragen), andere beim Jobcenter ALG II .. es gibt auch noch Kindergeld, Kindergeldzuschuss, Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt oder aber Wohngeld, um irgendwie über die Runden zu kommen. Was nun am besten hilft, kommt auf den Einzelfall an.

Es wird dann da genau erklärt, welches Einkommen alles voll angerechnet wird .. und wann was gut ist, wie zu beantragen, was sich gegenseitig ausschließt und so weiter.

Also wer was kriegt, hängt wie schon vorher von der Familienkonstellation ab .. weil die ganze Bedarfsgemeinschaft ja ran muss.

Falls ja .. dann kommen die Pflichten wie vorher auch .. die bei Nichteinhaltung auch mit Sanktionen bestraft werden können wie vorher auch.

In dem Text geht es jetzt nicht darum, was man alles machen kann, um die Coronakrise zu überwinden, sondern darum, was zu tun ist, wenn man das beim Jobcenter tut.

Also geht nur um ALG II und die typischen Probleme da.

Es wird da übrgens gesagt, dass die wenigsten Empfänger von ALG II wirklich arbeitslos sind, sondern die meisten eben schon irgendwas arbeiten, nur nicht davon leben können und aufstocken müssen.

Wer durch den Lockdown nun nicht zu 100 % ausgebremst wird, wird also genau die gleichen Probleme haben wie alle Aufstocker.

Also um überhaupt was zu kriegen, muss man im erwerbsfähigen Alter und nicht im Rentenalter sein, dann erwerbsfähig, also mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können und außerdem wird die gesamte Bedarfsgemeinschaft einbezogen .. wenn da Mitglieder zu viel Geld haben, gibt es nichts . weil alle zusammengerechnet werden und mit Glück gibt es dann was dazu, wenn es nicht reicht.

Der Antrag wird immer für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gestellt, nicht einzeln.

Momentan läuft das schriftlich wegen Corona, nicht persönlich.

Der vereinfachte Formularkrieg ist auch jetzt nicht einfach, nur ein bisschen vereinfacht .. und läuft aktuell wegen Corona bis 30.09.20 so.

Die Vermögensprüfung ist momentan etwas einfacher .. aber auch das stellt ein Problem dar, denn das kann nach dem Lockdown dann anders sein und so ein Vermögen, was jetzt noch erlaubt ist, dann weg sein.

Was nicht als Vermögen gilt bei Selbständigen, ist Betriebsvermögen . also was man für die Arbeit braucht, auch im Lockdown, wenn alles ruht.

Dass das mit der Vermögensprüfung überhaupt momentan einfacher ist, hat den simplen Grund, dass die Jobcenter mit zu vielen Anträgen so überfordert sind, dass sie sonst die Arbeit nicht schaffen würden, wenn sie so genau prüfen wie sonst immer.

Was in der Coronazeit besser ist .. die kosten der Unterkunft werden aktuell akzeptiert, also die realen Kosten anders als sonst, keine Mietobergrenzen einzuhalten verlangt.

Dann wird erklärt, was in der Bedarfsgemeinschaft alles Einkünfte sind und dann man die ersten 100 Euro plus prozentual mehr eben behalten darf als Freibetrag.

Und wichtig, Verluste erkennt das Jobcenter eben nicht an, nur Gewinne.

Wer sich Geld leihen kann, muss sehr vorsichtig sein.

Unbedingt einen Vertrag mit der genauen Zweck-Angabe machen .. denn sonst wird das womöglich auch als Einkommen angerechnet, obwohl es nur geliehen ist.

Die komplizierte Abrechnerei bleibt im Prinzip wie gehabt .. bissel anders, aber nicht einfacher.

ALG II ist und bleibt Abschreckung pur und dafür ist es ja auch mal so gemacht worden und nicht, um Menschen zu helfen.

Es gibt auch nach wie vor die Eingliederungsvereinbarung, die man unbedingt genau lesen und nur unterschreiben sollte, wenn da nichts Fieses drinsteht.

Und auch wer eigentlich selbstsändig ist, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen .. sprich sich bewerben und so .. obwohl wegen Corona der Betrieb ja nur vorübergehend stillsteht.

Da ist der besonders schlimme Haken an der vermeintlichen Corona-Soforthilfe, die ja gar keine ist.

Ver.di redet das auch nicht schön. Sie erklären nur alles sehr genau.

Falls man sanktioniert wird wegen irgendwas .. mehr als 30 % vom Regelsatz darf neuerdings nicht mehr gekürzt werden, das hat das Bundesverfassungsgericht schon 2019 so entschieden, was die Sache ein bisschen einfacher, aber nicht wirklich einfach macht.

Auf Seite 20 wird alles erläutert, was die komplizierte Geschichte Kranken- und Rentenversicherung anbelangt, auch Corona-bedingt, wo man da eventuell doch noch extra Geld kriegen kann oder aber wie genau man es absetzen kann und so.

Es wird auch noch kurz darauf eingegangen, dass das Jobcenter immer wieder versucht, Menschen zwangszuverrenten . es wird nur gesagt, davon sollte man sich nicht abschrecken lassen.

Zuletzt wird noch erzählt, dass man selbst beim Ausstieg aus Hartz IV extrem vorsichtig sein muss .. auch das kann einen Haken haben und Probleme geben. Bitte selbst lesen, was da alles passieren kann.

Der Ratgeber ist insgesamt recht interessant, aber auch schwer zu verstehen, wenn man selbst hier und da nicht betroffen ist.

Da wo ja, verstehe ich es gut.

Es wird Euch auch so gehen je nach Einzelfall.

Ganz am Ende werden noch ein paar weitere hilfreiche Links genannt, wo man sich auch noch informieren kann.

LG
Renate
 

Dienstag, 28. Juli 2020

Corona: Nicht Intensivbetten, sondern zu wenig und überlastetes Pflegepersonal waren das Problem

Ein sehr interessantes Interview mit den Direktor der Uniklinik Hamburg-Eppendorf

Was ich da gefunden habe, zeigt sehr deutlich, wie sehr die Probleme rund um Corona in Deutschland vertuscht werden ... eigentlich war das gar nicht verwunderlich, denn man hat es ja schon lange vorher erlebt, dass sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Pflegeheimen viel zu wenig Pflegepersonal da war .. und da nun noch mehr gebraucht wurde, klar doch erst recht.

Es macht es auch nicht gut, wenn es in anderen Ländern noch viel schlechter sein mag als bei uns in Deutschland.

Es war bei uns in Deutschland ja nicht immer so schlecht und ist nur durch die Hartz-IV-Politik und dieses gottverfluchte Privatisieren von allem und jedem als angebliches Allerheilmittel doch von Jahr zu Jahr immer schlimmer geworden.

Hier spricht ein Chefarzt Klartext zum Thema, und das finde ich ganz toll.

Ich übernehme nur den Anfang dieses Textes unmittelbar aus der Quelle ... den Rest beschreibe ich mit eigenen Worten und bitte Euch, den Text bitte unbedingt dann mal selbst zu lesen, denn das lohnt sich um zu begreifen, wo bei uns der Schuh in Sachen Corona wirklich drückt.

Und nicht nur da.

Quelle:
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"Es ist ganz viel über angeblich fehlende Beatmungsgeräte geredet worden"


Nein, Intensivbetten und Ventilatoren waren nicht das größte Problem in der Corona-Pandemie, sagt Hermann Reichenspurner, Direktor an der Uniklinik Hamburg-Eppendorf. Davon gab es genug, gefehlt hat Personal.

Ein Interview von Martin U. Müller

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Also der Direktor dieser Uniklinik sagt, dass wir im Vergleich mit unseren Nachbarländern wirklich das beste Gesundheitssystem habenm also an Intensivbetten und Ausstattung fehlt es unseren Kliniken gar nicht, sagt er.

Aber was auch bei uns nicht mehr gut ist, ist die Ausstattung mit genug Personal in den Krankenhäusern.

Er sagt, die Leute haben schuften müssen wie die Tiere in der Krise.

Einmal sind die Schutzkleidung, die FFP-Masken und davor noch ein Plexiglasvisier furchtbar zu tragen und so zurechtgemacht noch Schwerstarbeit zu leisten, ist unglaublich anstrengend, der Schweiß läuft einem in Strömen von Körper runter, er hat das selbst ausprobiert.

Dieser Direktor sagt, dass unsere Politiker und angeblichen Spezialisten, die dann später diese Auskünfte ans Volk weitergeben, keine Ahnung davon haben, wie eigentlich ein Krankenhaus funktioniert.

Es lag nie daran, dass zu wenig Intensivbetten dagewesen wären oder andere Dinge .. es lag an zu wenig Personal. Das Intensivpersonal alleine hätte die Krise gar nicht bewältigen können, sagt er ... aber selbst auf den Normalstationen fehlt es an Personal.

Die Leute sind so wenig, die dann noch da sind, die schuften sich regelrecht halb tot.

Es wäre wichtig, sich seitens der Regierung um zwei Dinge ernsthaft Gedanken zu machen, nämlich einmal die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zu verbessern und dann auch für eine anständige Bezahlung der Pflegekräfte zu sorgen.

Er sagt, die Krankenhäuser alleine können das nicht bezahlen, das muss also über die Krankenkassen finanziert werden .. sprich über höhere Beitragssätze, damit die Kassen mehr Geld zur Verfügung haben.

Es müssen nicht nur mehr Leute eingestellt werden, damit die bleiben oder überhaupt kommen, braucht es mindestens 20 % Gehaltserhöhung für das Pflegepersonal, das viel zu schlecht bezahlt wird.

Selbst Ärze verdienen kein Vermögen mehr.

Den Chefärzten sind die Gehälter gekürzt werden, aber die verdienen immerhin noch genug, um auch in Hamburg die Miete bezahlen zu können. Das schaffen auch die schlechter bezahlten Assistenzärzte noch, auch wenn die kein Vermögen verdienen.

Wer aber viel zu wenig verdient, sind die Pflegekräfte, denn mit so wenig Geld kann man nicht zurechtkommen.

Er sagt, das Beklatschen der Corona-Helden ist ja gut und schön. hilft aber nicht weiter.

Ohne diese Pflegekräfte geht jede Klinik in die Knie, die Ärzte brauchen die Pflegekräfte, und zwar genug davon, um gute Arbeit leisten zu können.

Er sagt in diesem Interview übrigens auch, dass ein guter Intensivpfleger mit viel Berufserfahrung oft jeden jungen Assistenzarzt vom Wissen her in die Tasche steckt.

Diese Leute werden dringend gebraucht, um alles am Laufen zu halten.

Von ca. 625.000 Pflegekräften, die in den letzten 25 Jahren ausgebildet worden sind, haben 335.000 aufgehört.

Das hat zwar nicht nur was mit den schlechten Arbeitsbedingungen zu tun, weil viele auch wegen der Kinder irgendwann gehen, aber es hat auch was mit schlechten Arbeitsbedingungen zu tun.

Viele Leute gehen von da aus aber auch in andere Branchen, wo die Arbeit einfach ist und besser bezahlt wird.

Und dieser Direktor sagt, in Krankenhäusern ist es im Vergleich zur Altenpflege oder ambulanten Pflege sogar noch gut, denn da ist es noch viel schlechter.

Es muss da endlich was passieren in Deutschland.

Dann spricht er über die Digitalisierung.

Er sagt, in der Pflege wird die Digitalisierung weniger eine Rolle spielen als bei den Ärzten, wo viel eher dadurch was ersetzt werden kann .. nicht aber in der Pflege, die wird so bleiben wie bisher, weil es gar nicht anders geht.

Und zum Schluss sagt er noch, wenn die Leiter einer Klinik und auch die Ärzte die Pflegekräfte respektieren, tun es meistens auch die Kranken und holen sich dann von diesen Pflegekräften, die sie viel häufiger sehen als Ärzte, auch einmal den einen oder anderen Rat.

Es muss sich also dringend auch in Deutschland was ändern .. und zwar beim Pflegepersonal, nicht beim Equipment in den Kliniken.

LG
Renate

Montag, 27. Juli 2020

Hartz-IV-Bezug und Arbeitslosigkeit senken die Lebenserwartung

Eine Studie beweist jetzt diesen Zusammenhang

Ich übernehme mal einen Kurztext aus der Faz zu diesem Thema.

In diesem Text findet Ihr einen Link zu der eigentlichen Studie, die im Ärzteblatt erschienen ist. Die ist natürlich sehr lang, aber auch sehr interessant, weil die klar beweist, egal ob man es nun heute mit dem Arbeitsamt oder aber Jobcenter zu tun hat, auch unabhängig davon, ob man beim Jobcenter Arbeit hat und nur aufstockt oder von ALG II pur leben muss.

Es senkt massiv die Lebenserwartung, den Stress und die finanzielle Not übers Arbeitsamt oder das Jobcenter aushalten zu müssen und ist der Hauptgrund dafür, dass die Menschen in Norddeutschland und auch in Ostdeutschland früher sterben als die in Süddeutschland.

Sie haben das sehr umfangreich analysiert, über jeden einzelnen Landkreis.

Und darüber dann genauso umfangreich im Ärzteblatt berichtet.

Aber unsere Regierung denkt ja nach wie vor nicht daran, an diesen Zuständen was zu ändern.

Also unten mal lesen und wer mag, kann ja mal in den langen Link im Ärzteblatt reinschauen.

Quelle:
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Studie zur Lebenserwartung : Süddeutsche leben länger als Norddeutsche

  • Aktualisiert am
Bei der Lebenserwartung gibt es ein deutliches Nord-Süd-Gefälle: Während in München die Lebenserwartung für Männer bei 81,2 Jahren liegt, werden sie in Bremerhaven im Schnitt nur 75,8 Jahre alt. Eine neue Studie liefert Antworten. 

 Die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland ist laut einer Studie im Süden und Südwesten am höchsten. Sie unterscheide sich in den 402 Landkreisen bei den Männern um bis zu 5,4 Jahre, teilte das Max-Planck-Institut für demografische Forschung am Montag in Rostock mit. Bei Frauen betrage der maximale Unterschied knapp vier Jahre: So würden Frauen im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt im Schnitt 81,8 Jahre alt. Dagegen könnten sich Frauen im Landkreis Starnberg südwestlich von München darüber freuen, durchschnittlich 85,7 Jahre alt zu werden.

 Auch bei den Männern fanden die Forscher ein Nord-Süd-Gefälle: In Bremerhaven beträgt die Lebenserwartung der Männer der Studie zufolge im Schnitt nur 75,8 Jahre, im Landkreis München ist sie mit 81,2 Jahren am höchsten. Die Forscher erstellten eine Landkarte, aus der ersichtlich wird, dass sich die Landkreise mit besonders hoher Lebenserwartung im Süden und Südwesten der Bundesrepublik konzentrieren. Die Forscher veröffentlichten ihre Studienergebnisse im „Ärzteblatt“.

 Auch zwischen Ost und West gibt es Unterschiede: Mehr Landkreise mit niedriger Lebenserwartung lägen im Osten Deutschlands als im Westen, berichten die Wissenschaftler. Aber auch im Ruhrgebiet gebe es Landkreise, in denen die Bewohner im Schnitt früher sterben. Dazu zählten Dortmund, Gelsenkirchen und Essen.

 Die Wissenschaftler suchten auch nach Ursachen für die Unterschiede. Starken Einfluss haben nach ihren Erkenntnissen die Arbeitslosenquote und die Quote der Hartz-IV-Empfänger. „Wer Unterschiede in der Lebenserwartung reduzieren will, muss vor allem die Lebensbedingungen des ärmsten Teils der Bevölkerung verbessern“, sagte Roland Rau vom Max-Planck-Institut. Hingegen hätten Faktoren wie das Durchschnittseinkommen, die Zahl der Ärzte pro 100.000 Einwohner oder die Bevölkerungsdichte einen weitaus geringeren Einfluss.
...
LG
Renate
 

Sonntag, 26. Juli 2020

Warum Kinder in Deutschland besonders oft unter Armut leiden müssen

Familiensituation und Familiengröße und was diesen Familien am meisten fehlt

Tja .. Armut in Deutschland hat viele Gesichter.

Nur eins davon sind Familien mit Kindern und wenn alleinerziehend, ist es meistens schlimmer genauso wie bei Familien mit mehr Kindern.

Früher war das anders .. warum denkt unser Staaat nicht mal darüber nach, dass irgendwann alles zusammenbricht, wenn nicht ab und zu Menschen auch mal mehr als ein oder zwei Kinder in die Welt setzen .. denn es muss ja einer ausgleichen, dass nicht jeder Kinder hat in diesem Land.

Quelle:

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Kleidung, Möbel, Taschengeld  

Woran es armen Kindern in Deutschland mangelt

Eine Urlaubsreise, ein Restaurantbesuch oder ein eigenes Zimmer: In vielen Familien ist das nicht drin. Bislang unveröffentlichte Daten zeigen, was Armut für Kinder in Deutschland konkret bedeutet. 
Bislang unveröffentlicht waren allerdings Daten, die deutlich machen, was die Abhängigkeit der Grundsicherung für Kinder konkret bedeutet: ein Leben in Mangel. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das zur BA gehört, erhebt in einer regelmäßigen repräsentativen Befragung unter anderem, über welche Güter Haushalte verfügen oder nicht - und ob diese aus finanziellen Gründen fehlen. Die IAB-Forscher Torsten Lietzmann und Claudia Wenzig haben für die Bertelsmann Stiftung die Unterschiede zwischen Kindern in Hartz IV und Kindern in gesicherten Einkommensverhältnissen ermittelt.

 Insgesamt sind es 27 Güter beziehungsweise Aspekte, die wichtig für die Teilhabe an der Gesellschaft sind - von der Größe der Wohnung über die Möglichkeit, neue Kleidung zu kaufen, bis zum monatlichen Kinobesuch. Eine Auswahl (die vollständigen Daten finden Sie in der Faktensammlung der Bertelsmann Stiftung):

...
Im Text folgt dann eine Tabelle, die es sich lohnt anzuschauen.
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 Besonders groß sind die Auswirkungen des knappen Geldes für Kinder demnach nicht nur, wenn es darum geht, ob einmal im Jahr eine einwöchige Urlaubsreise möglich ist - bei 68 Prozent der Hartz-IV-Haushalte mit Kindern ist es das ausdrücklich aus finanziellen Gründen nicht, während das nur für zwölf Prozent aller anderen Haushalte mit Kindern zutrifft. Auch wenn es darum geht, abgenutzte Möbel zu erneuern (65 Prozent vs. 11 Prozent) oder ab und zu neue Kleidung zu kaufen (25 vs. 2 Prozent), ist der Anteil der Hartz-IV-Familien, denen schlicht das Geld dafür fehlt, um ein Vielfaches höher als der Anteil der Familien mit gesichertem Einkommen. Auch nur einmal im Monat ins Kino oder in ein Restaurant zu gehen, ist für viele arme Kinder ebenfalls nicht drin.

 In fast der Hälfte der Fälle (45 Prozent) erhalten die Kinder in Hartz-IV-Familien kein regelmäßiges Taschengeld, was bei 20 Prozent ausdrücklich finanzielle Gründe hat. Ebenso häufig ist die Wohnung schlicht zu klein für die Anzahl der Familienmitglieder - was bei Familien mit gesichertem Einkommen nur sehr selten vorkommt.


Kindergrundsicherung als Gegenmittel

Entsprechend haben 13 Prozent der Kinder in Hartz IV zu wenig Platz, um Hausaufgaben zu erledigen oder zu lernen. Ein Computer mit Internetanschluss ist inzwischen quasi Grundausstattung, allerdings nicht in Hartz-IV-Familien. Dort fehlt er in jedem vierten Haushalt, 13 Prozent geben an, kein Geld dafür zu haben.

 Die Bedingungen fürs Lernen zu Hause waren in den vergangenen Monaten des Corona-bedingten Homeschoolings eine besondere Benachteiligung armer Kinder. Die Bertelsmann Stiftung verweist zudem auf Erkenntnisse des IAB und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), wonach arme Familien auch wirtschaftlich besonders hart von der Coronakrise getroffen wurden und die Eltern besonders häufig ihren Job verloren. Als Folge werde sich die Bildungsungleichheit noch verstärken, warnen die Autoren.

 Die Autoren der Faktensammlung plädieren unter anderem für eine eigene Kindergrundsicherung - und damit dafür, Kinder aus dem Hartz-IV-System zu nehmen. Diese Grundsicherung solle demnach so hoch bemessen sein, dass sie eine normale oder durchschnittliche Kindheit oder Jugend ermöglicht.


Kritiker dieser Forderung wenden immer wieder ein, dass Eltern das den Kindern zugedachte Geld dann lieber für sich zweckentfremden würden. Doch dieses Argument wird durch die Daten widerlegt. Demnach sparen in armen Familien Eltern offenbar in der Regel zuerst bei sich, bevor sie ihren Kindern Mangel zumuten. So gaben zum Beispiel 5,2 Prozent der Hartz-IV-Haushalte mit Kindern für sich als ganze Familie an, nicht genug Geld für ausreichende Winterkleidung zu haben. Wurde hingegen nur nach der Ausstattung der Kinder gefragt, waren es mit 4,5 Prozent etwas weniger.
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 Tja .. aber bisher macht sich unsere scheinheilige Regierung absolut keine Gedanken über die Armen in diesem Land, auch nicht in der Corona-Zeit, die es den Armen noch viel schwerer macht als allen anderen.

Und dazu gehören eben auch viele Familien mit Kindern, wie Ihr oben gelesen habt.

Die 300 Euro, die es da mal im Herbst geben wird, machen den Kohl wirklich nicht fett und reichen nicht aus, um sowas zu unterbinden.

LG
Renate

Samstag, 25. Juli 2020

Jürgens Antwort ans Sozialgericht wegen dem Einwand vom Jobcenter Plön

Wenn wie diesen Verein los sind, sind wir so froh .. aber das geht jedem so, der das Jobcenter kennengelernt hat

Ich hoffe, Ihr blickt da durch. Habe den Text mal hierher übernommen zwecks Info, falls es jemand von Euch so ähnlich gehen sollte.

Die Namen der entsprechenden Sachbearbeiter habe ich gekürzt, darf ich ja nicht ausschreiben.
...

Abs.: Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

26.07.20

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

Stellungnahme zum Az. S 41 AS 76/20
Es geht nicht darum, keine Meldetermine mehr bei meiner Fallmanagerin wahrzunehmen
Es geht um Schikane meiner Bedarfsgemeinschaft
Und ich möchte ergänzend ein Urteil des Bundessozialgerichts erwähnen, das zum Thema passt sowie auf zwei weitere Widersprüche hinweisen, die noch nicht beantwortet worden sind

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist für mich nicht wirklich nachzuvollziehen, auf welche meiner Klagen sich das Jobcenter mit seinem Schreiben bezieht oder auf welche meiner Zwischenantworten zu diesen Klagen. Deshalb antworte ich einmal grundsätzlich.

Ich hatte noch nie Probleme, weil ich meiner Meldepflicht nicht nachgekommen wäre, weder bei meiner Fallmanagerin Frau Txxx, die ich aktuell habe noch vorher bei irgendeinem anderen meiner Fallmanager. Ich bin auch zu Herrn Bxxx immer ordnungsgemäß hingegangen.

Es wurde aber damals mit einem Gerichtsurteil des Sozialgerichts Kiel festgelegt, dass ich die vorläufige und auch abschließende EKS für die ja nur freiberufliche Mini-Nebentätigkeit, die sich in der letzten Zeit grundsätzlich ohne Betriebskosten abzusetzen immer unter 100 Euro im Monat pro Person von uns beiden befand, hier vor Ort beim für mich zuständigen Jobcenter Preetz besprechen kann.

Ich habe darauf auch schon in meinem Schreiben vom 22.03.20 hingewiesen.

Ich möchte aus diesem Schreiben eine Passage zitieren, bei der ich auch bleibe, denn ich fühle mich nach wie vor schikaniert und wehre mich gegen diese Schikanen gegen freiberufliche Künstler, die ich gerade in Corona-Zeiten, wo so sehr von Hilfen für uns geredet wird, ausgesprochen infam finde.
Das Aktenzeichen, aus dem Sie entnehmen können, dass man mir damals zugesagt hat, ich könnte ja in Zukunft jede vorläufige und abschließende EKS in Preetz besprechen ist folgendes:

S 42 AS 57/19 ER

Nach monatelangen Schikanen wurde Ihnen zu diesem Aktenzeichen vom Jobcenter Plön ein an mich gerichtetes Schreiben vorgelegt, dass das Datum vom 19.03.19 hatte und wo dann plötzlich anders als vorher geschrieben stand, ich könnte nach Preetz kommen. Ich habe darauf vertraut, dass das auch ernst gemeint war. Das war aber nicht ernst gemeint. Zu diesem Aktenzeichen gab es dann aufgrund genau dieses Schreibens vom Jobcenter Plön den Beschluss vom 20.03.19, dass sich so mein Anliegen ja erledigt hätte.
Wie Sie sehen, war das gar nicht ernst gemeint. Das Jobcenter wollte so nur das Sozialgericht loswerden, um mich danach weiterhin schikanieren zu können.
Ich habe nie gesagt, dass ich meiner Meldepflicht nicht mehr nachkommen möchte. Ich habe einen netten Kontakt zu Frau Txxx und nie mit ihr Probleme gehabt. Sie hat mich auch nie schikaniert.

Meine Frau und ich waren auch nie weg von der normalen Vermittlung, weil schon nach nur ein paar Monaten, wo wir noch gehofft hatten, von der Texterei vielleicht leben zu können, sonnenklar war, das wird nie mehr als ein kleiner Zuverdienst werden und ganz sicher kein zukunftsträchtiger Job, von dem man auch leben kann.

Wir sind beide alt und waren auch schon alt und ziemlich chancenlos, als wir dieses Texter-Portal damals entdeckt haben. Wir haben dort bis April so gut es ging gearbeitet und verstehen nicht, was daran so schlimm sein soll, einen jetzt deshalb einfach nur noch fertigzumachen.

Meine Frau ist schon Altersrentnerin und ich werde ganz sicher, da ich das darf, mit 63 trotz Abschlägen in Rente gehen, weil ich das, was man uns antut, an den Nerven nicht mehr aushalten kann und Aussicht darauf, dass ich in meinem Beruf noch Arbeit finde, in meinen Augen gleich null ist.

Und nun möchte ich darauf hinweisen, dass ich davon ausgehe, dass auch die letzten beiden Widersprüche gegen die Bearbeitung der letzten abschließenden EKS, die übrigens von den Betriebskosten her nicht von der vorläufigen EKS abgewichen ist, die von Herrn Bxxx genauso genehmigt worden ist, bei dem ich damit ja noch gewesen bin, nämlich für die Zeit vom 1.10.19 – 31.03.20, sicher nicht so bearbeitet werden, wie ich mir das gerechterweise vorgestellt habe.

Einmal wurde da nicht berücksichtigt, dass die Mietobergrenzen ab Januar 20 angehoben wurden, was die Rückforderung schon fast hinfällig macht, aber nicht ganz .. aber da es mir uns Prinzip geht .. es wurden da wieder willkürlich unsere Betriebskosten geändert, die seit 2011 einmal vom Jobcenter genauso schriftlich festgelegt worden und immer akzeptiert worden sind, wieder gesagt, meine Frau hätte ja keinen Anspruch auf Freibeträge wegen der Rente und angeblich nun zum SGB XII zugehörig...... und genau deswegen will man nun wieder was von uns zurückhaben.

Unfairer geht es nicht mehr.

Und dazu habe ich ein Urteil des Bundessozialgerichts gefunden, dass genau das gar nicht zulässig ist, wenn ein Altersrentner und jemand, der noch nicht in Rente ist, in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wenn der Altersrentner gar keine Ansprüche nach dem SGB XII hat.

Ich nenne Ihnen jetzt das Urteil und zitiere daraus:
B 14/7b AS 58/06 R

Es geht hier um einen umgekehrten Fall, einen Altersrentner und seine Frau, die noch Ansprüche auf ALG II nach dem SGB II hatte. Der Altersrentner hatte genauso wie meine Frau zu viel Rente, um Grundsicherung im Alter dazuzukriegen.

Zitate:

Gemischte Bedarfsgemeinschaft

Der Sonderfall der gemischten Bedarfsgemeinschaft tritt dann auf, wenn der Alleinverdiener einer Bedarfsgemeinschaft selber von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, etwa weil er sich im Rentenalter befindet.
Würde man hier dieselben Anrechnungsregeln wie für andere Bedarfsgemeinschaften zugrunde legen, wäre zwar die gesamte Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig, aber der Alleinverdiener hätte keine Möglichkeit, seinen eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen, da er von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, aber wiederum nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB XII wäre. Hier entschied das Bundessozialgericht, dass nur das Einkommen berücksichtigt werden darf, das den fiktiven Bedarf des Alleinverdieners übersteigt.[18] Dieser wird im Regelfall auch für den Alleinverdiener nach dem SGB II bestimmt.



Das war die Erklärung aus Wikipedia:



Nun aus dem Gerichtsurteil selbst:



Entgegen der Auffassung des LSG ist der Bedarf des Beigeladenen nach den Vorschriften des SGB II zu ermitteln.


Der maßgebliche Bedarf des Beigeladenen ist entgegen der Auffassung des LSG grundsätzlich anhand der gesetzlich vorgesehenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zu bestimmen, nicht nach dem SGB XII (vgl BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr 3, jeweils RdNr 24; BSG SozR 4-4200 § 7 Nr 4). Der Wortlaut des § 9 Abs 2 Satz 3 SGB II sieht keine Differenzierung zwischen den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft bei der Ermittlung des Bedarfs vor, sondern nennt allein den "Gesamtbedarf". Mangels ausdrücklicher Bezugnahme etwa auf das SGB XII kann es sich dabei nach dem Wortsinn nur um den nach dem SGB II ermittelten Bedarf handeln.

Vom Einkommen des Beigeladenen ist nach § 11 Abs 2 Nr 3 SGB II iVm § 3 Abs 1 Nr 1 Alg II-V eine Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro abzuziehen. Entgegen der Auffassung des LSG ist auch insoweit nicht auf § 82 Abs 2 Nr 3 SGB XII zurückzugreifen. Ebenso wie der Bedarf grundsätzlich nach dem SGB II zu bemessen ist, sind für das Gesamteinkommen die Vorschriften des SGB II maßgeblich. Gründe, die ein Abweichen hiervon gebieten könnten, sind hier nicht ersichtlich

Ungeachtet der Frage, ob die Anwendung des § 82 Abs 2 Nr 3 SGB XII, wonach die Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen abzusetzen sind, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, tatsächlich hier zu einer für den Beigeladenen günstigeren Beurteilung führen würde (vgl zur Sterbegeldversicherung BVerwGE 116, 342), gibt es keine sachliche Rechtfertigung dafür, ihn hinsichtlich der vom Einkommen abzusetzenden Beträge anders zu behandeln als ein potenziell anspruchsberechtigtes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das Einkommen erzielt und dessen Einkommen sich nach dem SGB II berechnet.

Art 3 Abs 1 GG gebietet in diesen Fällen entgegen dem Wortlaut der Vorschrift, dass § 9 Abs 2 Satz 3 SGB II nur für die leistungsberechtigten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Anwendung findet (vgl BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr 1, jeweils RdNr 15). Nur das den Bedarf des nicht leistungsberechtigten Mitglieds übersteigende Einkommen ist auf die hilfebedürftigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft entsprechend dem Anteil ihres individuellen Bedarfs am Gesamtbedarf zu verteilen. Ansonsten würden Hilfebedürftige, die - wie die Klägerin - mit einer Person zusammenleben, die Altersrente bezieht und vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, schlechter stehen als Hilfebedürftige, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit anderen Hilfebedürftigen oder zumindest potenziell nach dem SGB II anspruchsberechtigten Personen leben. Dafür ist jedenfalls dann kein sachlicher Grund ersichtlich, wenn die vom Leistungsausschluss nach dem SGB II betroffene Person wegen der anderen Einkommensberechnung nach dem SGB XII auch dort nicht leistungsberechtigt ist. Geboten ist daher eine Auslegung des § 9 Abs 2 Satz 3 SGB II, die sicherstellt, dass Ansprüche der nach dem SGB II Berechtigten nicht durch die Art der Berechnung des Anspruchs verkürzt werden. Es wäre auch angesichts der Funktion der Leistung nach dem SGB II, das soziokulturelle Existenzminimum sicherzustellen, im Hinblick auf Art 1 GG problematisch, wenn die Berechnung zu einer Verkürzung der Ansprüche der hilfebedürftigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft führen würde (vgl BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr 1, jeweils RdNr 15).
...
Die einzeln Details bei diesem Paar lagen damals zwar vollkommen anders als bei uns, aber ich gehe davon aus, dass dieses Urteil des Bundessozialgerichts dazu, dass es nicht richtig ist, wenn durch die Altersrente einer Bedarfsgemeinschaft plötzlich weniger Geld zur Verfügung steht als vorher, als einer der Partner noch nicht in Altersrente war.
Das widerspricht dem Grundgesetz, so lese ich das da raus und ist außerdem auch gar nicht so im SGB II vorgesehen, was ich da genauso rauslese.
Und so ist uns das übrigens von der früheren Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung auch einmal bei einem Anruf erklärt worden und wir haben uns darauf verlassen, dass das auch stimmt.

Abschließend noch einmal in Kürze:
Es geht mir darum, dass wir seit der ersten Frage nach einem Überbrückungsdarlehen für den ersten Rentenmonat bis heute und auch in Bezug auf die Ungleichbehandlung unserer Bedarfsgemeinschaft seit der Altersrente meiner Frau, was laut Grundgesetz gar nicht sein darf, weil ich mich darüber beschwert habe, massiv mit allen Mitteln vom Jobcenter Plön schikaniert werden.
Es ist mir nie darum gegangen, meinen normalen Meldepflichten nicht mehr nachzukommen. Das habe ich immer ordnungsgemäß getan und mir hier nie was zuschulden kommen lassen und muss mir so etwas wirklich nicht anhängen lassen.
Es gibt außerdem in Preetz eine Vertretung von Herrn Bxxx. Die hätte meine Unterlagen ja entgegennehmen und einsehen können, so wie uns das zugesagt wurde. Diverse Stunden an Fahr- und Wartezeiten, um von Preetz aus nach Heikendorf zu fahren, und das für einen 10-Minuten-Termin, um etwas nur abzugeben, das ohnehin unabhängig von der Vorbesprechung später von der Leistungsabteilung möglicherweise anders bearbeitet wird, ist unzumutbar. Auch darüber gibt es bereits entsprechende Gerichtsurteile.



Mit freundlichen Grüßen
...

Nun ja .... man gönnt sich ja sonst nichts und es hält ja das Gehirn frisch.

LG
Renate
 

Wie das Jobcenter Künstler schikaniert

Merkwürdige Formulierung ans Sozialgericht wegen unserer Klage gegen Schikane

Zu uns selbst:

Heute kam Post von Sozialgericht zu einer unserer Klagen gegen das Jobcenter. Es stand nicht wirklich dabei, auf welche Klage sich das Jobcenter da überhaupt bezieht, ich vermute auf die, Jürgen nicht auch noch sinnlos zu schikanieren wegen unserer freiberuflichen Texter-Tätigkeit, da er doch sowieso der Vermittlung, also der normalen untersteht, war auch immer so.

Da schreiben die nun, er würde ja seiner Verpflichtung nach § 59 SGB II .. also dass er die Meldepflicht wahrnimmt, wenn er kommen soll, nun nicht mehr wahrnehmen wollen. Nun soll er da antworten.

Also, man hat zuweilen wirklich den Eindruck, es dort mit reinen Analphabeten zu tun zu haben.

Jürgen hat eine feste Fallmanagerin, immer gehabt, noch nie einen Meldetermin versäumt.

Nun kam ja plötzlich wegen unserer freiberuflichen Sachen ne zweite laufende Meldepflicht dazu und gleichzeitig fingen sie auch noch an, meine Einnahmen nicht mehr anzuerkennen bzw. mir keinen Freibetrag zu lassen, weil ich angeblich arbeitsunfähig und Grundsicherung-Empfängerin nach SGB XII sein, was ja gar nicht stimmt .. und um dann die paar Euro, die wir monatlich so verdienen, die weit unter den 100 Euro Freibetrag liegen, auch noch abzuschnacken, sollte nun plötzlich Jürgen jedes Halbjahr 2 x nach Heikendorf fahren und hat dann gesagt, es reicht, wir klagen und hören erstmal auf.

Also geklagt .. die Klage läuft nun noch und nun stellt das Jobcenter doch glatt die blöde Frage, ob Jürgen denn grundsätzlich seiner Meldepflicht nicht mehr nachkommen wollen würde.

Dabei steht er doch ganz normal mit seiner Fallmanagerin in Verbindung und hatte mit der noch nie Probleme.

Und solange der Typ für Selbständige hier in Preetz war, ist er auch da immer lieb hingegangen, obwohl der Kerl keine Ahnung von nichts hatte und es danach grundsätzlich Probleme mit der Leistungsabteilung gab, die wir vorher ohne diesen Typen nie hatten.

Darum diese Klage.

Nun ja ... vermutlich ist es ihnen zu viel Arbeit mit uns Freiberuflern und sie schikanieren einen, damit man komplett aufhört.

Aber ich finde so einfach sollten die das nicht haben. Jürgen wird an der Klage festhalten und einfach hinschreiben, was die denn wollen. Er steht doch seiner Fallmanagerin zur Verfügung und hatte noch nie Ärger mit der auch davor noch nie.

Und damit Ihr mal seht, dass es Freiberuflern grundsätzlich so geht, unten paar weitere Beispiele zum Thema.
Und mal die Erfahrungen anderer Künstler mit dem Jobcenter, damit Ihr seht, dass es uns offensichtlich nicht alleine so geht.

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-schikaniert-kuenstler

Da beschreibt ein Künstler, der eine Website für Kunstdrucke aufgemacht hat und seine Bilder mal in Berlin nur zur Ansicht ausgestellt hatte, um damit für die Kunstdrucke auf seiner Website zu werben, wie er deshalb vom Jobcenter gleich eine Weile überhaupt kein Geld mehr bekommen hat.

Schlimmer als bei uns geht es also immer, wie man an dem Beispiel oben sieht.

Oder in Sachen Corona so unübersichtliche Angaben macht, nicht ans Telefon geht usw., dass es gar nicht erst klappt, einen Antrag zu stellen. Siehe hier eine Künstlerin, die bisher nichts finden konnte.

https://www.thisisjanewayne.com/news/2020/03/20/existenznoete-in-zeiten-von-corona-unsere-tipps-fuer-kreative-freiberuflerinnen-in-der-krise/

...
 Was viele von euch nicht wissen: Meine Haupteinnahmen beziehe ich aus Styling-Jobs, die dieser Tage verständlicherweise alle abgesagt wurden. Ich muss mich also schleunigst darum kümmern, wie es jetzt weitergeht und welche Maßnahmen ich ergreifen kann, um Hilfe von Bund und Land zu bekommen. Viele Betroffene haben es ganz sicher schon mitbekommen: Die Bundesregierung plant ein Hilfspaket von mehreren Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und Kleinstfirmen und das lässt mich als Freiberuflerin hoffen, gehört und unterstützt zu werden. 
...

Grundsicherung für Selbstständige

Darüberhinaus könnt ihr euch jederzeit bei eurem zuständigen Jobcenter informieren und einen Antrag auf Grundsicherung für Selbstständige stellen. Hierfür müsst ihr auf die Website eures zuständigen Sozialamtes gehen. Ich konnte telefonisch niemand erreichen und muss sagen, dass es superunübersichtlich auf den Websites der Berliner Ämter zugeht. Sucht nach „Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung“. Ich habe immer noch „Selbstständige“ hinzugefügt, konnte aber mit dieser Eingabe nichts finden. Vielleicht seit ihr hier allerdings schon weitergekommen als ich und könnt mir weiterhelfen.
Die offizielle Mitteilung lautet jedenfalls: Nach SGB II können Selbstständige mit unzureichendem Einkommen beim Jobcenter Grundsicherung beantragen. Dabei gilt, anders als beim ALG II, keine Obergrenze für geleistete Arbeitsstunden.

...
Tja .... rein theoretisch davon zu reden, auch Künstlern und Soloselbständigen helfen zu wollen, hilft keinem weiter .. sieht man oben auch wieder.

LG
Renate



Mittwoch, 22. Juli 2020

Falls es denn beim wieder Kleinrechnen des Regelsatzes 2021 bleiben sollte

Hier mal ein paar Unterlagen dazu

Das unten ist nur der noch echt hohe Regelsatz für Einzelhaushalte.

Paare oder Familien mit Kindern kriegen pro Kopf noch weniger als Einzelpersonen, haben das Geld da unten pro Nase also nichtmal zur Verfügung.

Sie gehen übrigens schon ganz selbstverständlich davon aus, dass viele Haushalte auch noch zur Miete dazubuttern müssen .. schaut mal genau hin .. da ist sogar Geld für Wohnungsmieten drin enthalten.

Und dabei ist der Preis für Strom alleine schon zu niedrig angesetzt .. vom Rest mal ganz abgesehen.

Das bedeutet, dass viele der Dinge, die links zu sehen sind, gar nicht mehr bezahlt werden können, weil man dieses Geld eben mit für Essen und Strom oder Zuzahlen bei der Miete und dergleichen ausgeben muss und für was anderes nichts mehr übrigbleibt.
Die pdf unten ist über 80 Seiten lang. Davon kann ich hier nichts reinkopieren.

Wie sie also arugumentieren, um die Armen in diesem Land wie immer im Stich zu lassen, müsst Ihr Euch über den Link mal selbst durchlesen.

Ich kann nur hoffen, dass die Oppositionsparteien, die Sozialverbände, die Gewerkschaften und mehr, die sich für die Armen engagieren, da doch noch was erreichen können, bevor das Machwerk da tatsächlich ab Januar wieder Gesetz wird.

Ich kann das Geheuchel unserer Kanzlerin nicht mehr hören. Mir wird inzwischen schlecht, wenn ich auch nur ein Foto dieser Frau irgendwo sehe.

Die Ansicht von ver.di zu den bisher von der Regierung geplanten Regelsätzen 2021

Unter Umständen verstößt die Regierung damit auch gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Quelle:

 ...

Neuberechnung der Regelsätze in der Grundsicherung

BMAS-Vorschlag für 2021 ist nicht akzeptabel

Anfang Juli 2020 sind die Vorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Neubemessung der Regelsätze ab Januar 2021 öffentlich geworden. Zur grundlegenden Neu-Bemessung der Regelsätze in der Grundsicherung ist der Gesetzgeber verpflichtet. Alle fünf Jahre werden mit den Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahre 2018 des Statistischen Bundesamtes durch die politische Festlegung die Regelsätze neu ermittelt. Nach dem nun bekannt gewordenen Vorschlag des BMAS soll der künftige Regelsatz für einen Singlehaushalt von derzeit 432 Euro um 1,6 Prozent auf 439 Euro ab Januar 2021 steigen. Der Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) entscheidet abschließend nach der parlamentarischen Sommerpause, welche Leistungen für eine menschenwürdige Existenz benötigt werden. ver.di kritisiert bereits seit Langem das von der Bundesregierung gewählte Statistikmodell (EVS) und fordert, dass die Berechnung fachlich fundiert und nicht politisch motiviert erfolgt. Denn bei einer sach- und bedarfsgerechten Ermittlung der Regelsätze würde dies im Ergebnis zu deutlich besseren Leistungen in der Grundsicherung führen und letztendlich auch Armut miniminieren.


Situation der Betroffenen

In Deutschland sind über sieben Millionen Menschen, darunter zahlreiche Alleinerziehende, Erwerbstätige mit Niedriglöhnen, Erwerbslose, Erwerbsminderungsrentner*innen und in Altersarmut lebende Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Die tatsächlich notwendigen Bedarfe der betroffenen Menschen und ihre Lebenssituation insbesondere in der Corona-Pandemie spielten bisher in der Gesetzgebung keine wirkliche Rolle. Die Menschen fürchten neben ihrer finanziellen Existenz auch um ihre Gesundheit. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Personenkreis bei den in den letzten Wochen beschlossenen Sozialschutzpaketen nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Zahlreiche soziale Hilfsprojekte, wie Tafeleinrichtungen und Kleiderkammern, bei denen sich einkommensarme Menschen versorgen, sind aufgrund der Corona-Pandemie zeitweise geschlossen. Des Weiteren fehlt bei Haushalten, die mit der Grundsicherung auskommen müssen, jeglicher Spielraum, um mit besonderen Belastungen zurechtzukommen. Denn die Regelsätze sind „auf Kante genäht“, so dass ohnehin an der Angemessenheit zur Sicherung eines soziokulturellen Existenzminimums gezweifelt werden muss.

 Es entsteht der Eindruck, dass die in der ministeriellen Bürokratie kreierten Regelsätze ganz bewusst an jeder Alltagswirklichkeit betroffener Menschen vorbeigeht. Weitere fünf Jahre soll damit eine Berechnungsweise zu den Regelsätzen fortgeführt werden, die von ver.di, dem DGB und den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie zahlreichen Expert*innen abgelehnt wird. Auch schon vor der Corona-Krise waren die Regelsätze zu niedrig, sie schützen nicht ausreichend vor Armut und stellten kein ausreichendes Maß an sozialer Teilhabe sicher. Die Dringlichkeit, die Regelsätze grundlegend neu und bedarfsorientiert zu bemessen, nimmt in Zeiten der Corona-Pandemie stark zu, da das Alltagsleben auch für Grundsicherungsbeziehende wesentlich teurer wurde.


Kritik an der Berechnungsmethode der Grundsicherung

Die Regelsatzberechnung gipfelte seit der Einführung des Hartz-IV-Systems in eine Geschichte manipulativer Eingriffe in die Statistik mit dem Ziel, die Regelsätze möglichst kleinzurechnen. Nicht die statistischen Ergebnisse nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe waren bisher Grundlage der Regelsätze. Beliebige Streichungen für einzelne Vergleichsgruppen und ermittelte Ausgaben wie beispielsweise für Balkonpflanzen, Buntstifte und Tierfutter, dienten dazu, den Regelsatz künstlich herunterzurechnen, um so die Kosten zu senken.

 Des Weiteren hat die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.7.2014 bisher nicht erfüllt. Das BVerfG hatte die angewandte Methodik der Regelbedarfsermittlung zwar als zulässig erklärt und die Höhe der Regelbedarfe als noch verfassungskonform befunden. Jedoch gab es dem Gesetzgeber auf, wichtige Aspekte (z. B. die Anschaffungskosten für eine Waschmaschine sowie Strom- bzw. Haushaltsenergiekosten) besonders zu berücksichtigen, um eine Bedarfsunterdeckung zu vermeiden. Genau diese Vorgaben werden auch nach Ansicht zahlreicher Expert*innen bisher nicht oder nicht bedarfsdeckend berücksichtigt.


Gewerkschaftliche Forderungen

Wiederholt forderten ver.di und der DGB gemeinsam mit dem Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum, eine transparentes Berechnungsverfahren, das zu einer bedarfsgerechten Anhebung der Regelsätze führt. Gemeinsam wird ein System gefordert, das absichert und nicht verunsichert. Ein System, das die Menschen unterstützt, ihnen Mut macht und eine menschenwürdige Grundsicherung garantiert. Konkret wird gefordert:


  • Die Neuberechnung der Regelsätze auf der Basis des gegebenen Statistikmodells ohne manipulative Eingriffe in die Statistik und ohne willkürliche Kürzungen und Streichungen einzelnen Ausgabepositionen, wie sie derzeit praktiziert werden.
  • Den Abgleich der Regelsätze mit der relativen Armutsgrenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens. Bei Unterschreitung sind die Regelsätze entsprechend anzuheben.
  • Die sofortige Einsetzung einer vom BMAS-unabhängigen Kommission mit dem Ziel der inhaltlichen Aufarbeitung der Frage, was Menschen in dieser Gesellschaft mindestens brauchen für ihren Lebensunterhalt.
 Auch der Vorstand des Bundeserwerbslosenausschusses hat die vorgenannten Forderungen in einer Erklärung deutlich formuliert und erwartet vom Gesetzgeber eine existenzsichernde Grundsicherung, die auch die durch die Corona-Pandemie entstandene besondere Situation berücksichtigt. Die Forderung u. a. vom DGB und bundesweit 30 weiteren Organisationen nach finanzieller Soforthilfe unter dem Motto „100EuroMehrSofort“ ist immer noch aktuell. Der Gesetzgeber hat trotz zahlreicher Hilfs- und Sozialschutzpakten dazu leider noch nichts verabschiedet.

 Die nun geplanten Regelsätze für 2021 leisten keinen Beitrag zur dringend notwendigen Überwindung der Corona-Pandemie und somit zur Bekämpfung der Armut in Deutschland.


Deshalb muss der politische Druck auf die Bundesregierung und den Gesetzgeber im parlamentarischen Verfahren erhöht werden, damit die Regelsätze in der Grundsicherung tatsächlich bedarfsdeckend sind und somit auch einen Beitrag zur Überwindung von Armut und Ausgrenzung leisten.
[14.7.2020]
...
 Tja ...ob es was helfen wird?

LG
Renate

Aktueller Text von Zeit online zu den von der Regierung geplanten Regelsätzen

Hier wird auch genannt, was die Oppositionsparteien von der verfassungswidrigen Kleinrechnerei halten


Aber offenbar interessiert es die jetzige Regierung wohl nicht, sie ignorieren jede Kritik.

Das macht gerade jetzt in der Coronakrise den Machtmissbrauch unserer Regierung so deutlich.


...

Sozialverbände kritisieren Hartz-IV-Erhöhung als viel zu niedrig

Um sieben Euro soll der Hartz-IV-Regelsatz im kommenden Jahr steigen. Doch 23 Cent mehr am Tag dürfte den meisten Menschen kaum helfen, kritisieren Sozialverbände.

Bisschen mehr zum Lesen in Sachen Grundrente

Aber auch rauszulesen, auf die Rechnerei werden wir alle warten und hoffen müssen, dass wir auch was abkriegen

Quelle:

....
 21.07.2020, 11:55 Uhr

Warum die Grundrente eine kleine Revolution ist
Seit über zehn Jahren wird über die Einführung einer Grundrente debattiert – und Anfang des Monats hat sie nun die letzten parlamentarischen Hürden genommen: Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt.
Es geht um Kassiererinnen, um Lagerarbeiter und um Altenpflege-Helferinnen. Wenn Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärt, wer von der Grundrente profitieren soll, zählt er immer wieder Berufsgruppen auf, bei denen man sich fragen kann, warum sie eigentlich im Alter nicht mit ihrer Rente über die Runden kommen.
Dass Lagerarbeiter oder Altenpflege-Helferinnen keine Großverdiener sind, ist bekannt - für den Lebensunterhalt reicht ihr Lohn gerade so. Da kann man ja - ganz naiv - mal fragen, warum für ehrliche Jobs wie Lagerarbeiter oder Altenpflegehelfer später keine Rente drin ist, die halbwegs fürs Leben reicht. Der Grund dafür ist die Logik, die hinter dem deutschen Rentenversicherungssystem steckt. Wie hoch die Altersbezüge sind, richtet sich seit den Zeiten, als Reichskanzler Bismarck die Rentenversicherung begründet hat, fast ausschließlich danach, wie lange jemand eingezahlt hat und wie hoch der Lohn war.

Rente zur Sicherung des sozialen Friedens

Mit der Einführung einer gesetzlichen Rente wollte Bismarck vor knapp 130 Jahren die Arbeiter von revolutionären Gedanken abbringen, die er nicht nur bei Kommunisten, sondern auch bei der SPD vermutete. Und das klappte ja auch ganz gut – die deutschen Arbeiter blieben meist recht friedlich.
Was Bismarck aber wohl nicht geahnt hat: Dass es einmal Arbeiter geben würde, die im Ruhestand - dank der Regeln aus dem Kaiserreich - von ihren Rentenansprüchen ziemlich gut leben können, wie etwa Beschäftigte von BMW oder Audi - während andere Arbeiter, die etwa in Lagerhallen Regale einräumen, im Ruhestand auf die Grundsicherung angewiesen sind, also auf das Hartz IV für Rentner.
Weil die Rentenversicherung das bismarcksche Versprechen nicht mehr einlöst, alle Arbeitnehmer gleichermaßen einigermaßen abzusichern, setzt der SPD-Minister Hubertus Heil auf etwas durchaus Revolutionäres: Er bricht die althergebrachte feste Kopplung von Rente und Lohn am unteren Ende auf.

Revolution im Rentenrecht

Dabei kommt erst einmal ein ziemlich kompliziertes Rechenverfahren zum Einsatz. Die Vorsitzende des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, die revolutionären Ideen durchaus aufgeschlossen gegenüber steht, begrüßt die Grundrente aber ausdrücklich.
"Es ist wirklich ein ganz wichtiges Instrument gegen Altersarmut." VdK-Vorsitzende Verena Bentele
Was bei Sozialverbänden wie dem VdK auf Applaus stößt, haben etliche Politiker aus der Union und vor allem Arbeitgeber-Vertreter bis zum Schluss bekämpft. Der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, hält nicht viel von Revolutionen. Er sieht einen Bruch mit einem System, das sich seiner Ansicht nach seit Bismarcks Zeiten bewährt hat.
"Dass diejenigen, die wenig Beiträge bezahlen, hier so aufgewertet werden, gegenüber denjenigen, die viel Beiträge gezahlt haben, ist ein ungerechtes Prinzip." Geschäftsführer BDA Steffen Kampeter
Kritik gab und gibt es aber auch aus einem ganz anderen Lager. Die Linke, in der es ja besonders viele Leute gibt, die revolutionäres Denken für sich in Anspruch nehmen, hält die Grundrente für einen Etikettenschwindel. In der Spitze der Linken ist man der Ansicht, dass viel zu viele Menschen außen vor bleiben – etwa diejenigen, die nicht auf die 33 Beitragsjahre kommen, die mindestens gefordert werden. Der Linken-Bundestagsabgeordnete Matthias Birkwald hält deshalb nicht viel von der neuen Leistung. Die sogenannte Grundrente sei keine.

SPD muss Abstriche machen

Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums werden rund 1,3 Millionen Menschen von ihr profitieren – am Anfang der Debatte vor vielen Jahren war von mehr als doppelt so vielen Anspruchsberechtigten die Rede. Eine ganz große Revolution ist also die Grundrente also doch nicht, sondern eher ein Revolutiönchen.
Dass die Grundrente doch nicht ganz so revolutionär ausfällt, lässt sich damit erklären, dass sie ja auch irgendwie bezahlt werden muss. Mit Kosten von 1,4 Milliarden Euro pro Jahr rechnet die Bundesregierung. Die sollten eigentlich durch eine neue Steuer auf Börsengeschäfte gegenfinanziert werden – doch diese Steuer lässt sich bislang nicht umsetzen, denn dafür wären viele internationale Partner nötig. Und von denen ziehen viele bei einer Wertpapier-Steuer, die auch durchaus etwas Revolutionäres hätte, nicht mit.

Probleme der Grundrente

Die Rentenversicherer müssen bei mehr als 20 Millionen Männern und Frauen prüfen, ob sie einen Anspruch auf die neue Leistung haben – doch die Computersysteme der Rentenkassen haben damit beträchtliche Schwierigkeiten. Wer sich fragt, wie das sein kann, der muss sich auch hier daran erinnern: Das deutsche Rentensystem reicht gut 130 Jahre zurück und es galt bislang die Grundregel: Wichtig ist vor allem die Zahl der Versicherungsjahre und die Höhe der Beiträge. Alles andere war für die Datenbanken der Rentenversicherer nicht so interessant.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bittet daher immer mal wieder um etwas Geduld, wenn es um die Umsetzung der Revolution im Rentenrecht geht, die er mit angestoßen hat. Denn eine solche Umwälzung bringt dann doch mehr Aufwand mit sich als eine der üblichen Gesetzesreformen.
"Die Umsetzung ist natürlich auch technisch eine große Herausforderung, das ist keine Frage." Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
...
Na ja .. Geduld ist ja eine Tugend, also üben wir uns in Geduld.
LG
Renate
 

Sonntag, 19. Juli 2020

Kenne eigentlich nur ich so viele im Alter allein gelassene Mütter?

Warum sind Mütter lieb, solange sie nützlich sind und plötzlich blöd, wenn sie alt und hilflos werden?

 Ich kann mich ohne Probleme daran erinnern, dass meine Kinder alle vier im Teenager-Alter zu ihren Freunden gesagt haben, sie hätten so tolle Eltern, besser ginge das gar nicht .. wir wären fast wie gute Freunde und so.

Und heute bin ich froh, wenn ich eins davon mal anrufe, was ich mich kaum traue, wenn sie nicht auflegen und habe aufgegeben, darauf zu hoffen, sie würden mich nochmal besuchen kommen.

Ich glaube, wenn ich Pech habe, erscheinen sie vielleicht irgendwann verdattert auf meiner Beerdiung, weil sie dann das schlechte Gewissen plagt .. aber vorher nicht .. denn genau das habe ich schon mehrmals bei Leuten erlebt, denen ihre Eltern plötzlch erst nach deren Tod wichtig wurden und vorher auch lange doof waren und nicht mehr besucht worden sind.
 Oben noch eine Phase, in der ich noch Kontakt zu meiner Großen und meiner Enkelin von ihr hatte .. ihr Mann hat es vermutlich nicht gewusst, dass wir uns treffen . auch wenn sie mir vorgelogen hat, der wüsste das.

Es gibt immer solche Übergangsphasen, bevor Kinder dann oft auch wegen dem Unmut ihrer Partner ganz den Kontakt zu einem abbrechen, weil sie Stress mit dem Partner befürchten, wenn sie sich um ihre Eltern kümmern.

Und das vor allen Dingen dann, wenn diese Eltern eher Hilfe brauchen als nützlich zu sein.

Rechts meine Mama mit Vanessa als Baby. Ich hab nicht vergessen, dass ich meine Kinder klein meiner Mama zum Aufpssen überlassen habe, weil ich viel hab arbeiten müssen als junge Frau, um sie satt zu kriegen.
 Links Mama recht alt ein paar Jahre vor ihrem Tod schon in unserer Sozialwohnung .. später war sie dann schwer pflegebedürftig. Ich hab Mama nie im Stich gelassen. Warum bin ich anders? Ist unsere Generation überhaupt noch anders gewesen?

Tja .. nicht nur ich kenne das, dass wenn man alt und dann wirklich hilflos wird, plötzlich die Kinder nicht mehr vorhanden sind, obwohl man vorher doch so toll war .. auch bei den Enkeln oft noch hat einspringen dürfen .. also auch nicht nur ich ... ich kenne viele leidenschaftliche Omas, die im Alter plötzlich weder Kinder noch Enkel mehr haben .. gerade wenn sie gebrechlich werden.

Rechts meine Große noch in meiner Nähe wohnend mit meinem ersten Enkelind von ihr, das ich klein noch recht gut kennenlernnen durfte, aber ab da fing ihr Mann an, feindseelig zu werden ... der vorher sogar jahrelang mit bei uns gewohnt hat, weil er mit seinen eigenen Eltern damals nicht klarkam.

Unten mit meinem Enkel der Kleinen, um den ich mich jahrelang sehr viel gekümmert habe, damit sie ihre Ausbildung fertig machen kann.
 Tja .. ich habe heute folgendes gelesen:

"Wenn ich plötzlich nicht mehr da wäre, ich glaube nicht, dass mich viele vermissen würden."

Das schrieb eine Bekannte von mir bei Facebook, geschieden, Sohn, Tochter, insgesamt 4 Enkel ... alle ihr Ein und Alles und viel da gewesen für die Enkel, wenn Not am Mann war, die Beziehung wackelte, Oma einspringen und aufpassen musste. Wir kennen uns nicht extrem gut, haben uns aber auch schon persönlich getroffen. Ich kenne ihre Tochter und auch eins von den Enkeln davon, damals ein Kleinkind und voll von Oma versorgt, weil sie gebraucht wurde.
 Meine Große hatte jahrelang immer nur einen Herzenswunsch .. Pferde hinterm Haus .. was war ich ne tolle Mama, als ich das Realität werden ließ .. und später, als das alles schwierig wurde .. nur noch lästig.
 Ich als junge Frau mit meiner Mama und allen Kids ... mein Ex war nicht der perfekte Familienvater .. psychisch krank .. immer gewesen .. ich hab alles reingegeben in die Versorgung meiner Kinder .. mein damals bezahltes eigenes Haus, das hoch verschuldet versteigert wurde später .. jahrelang Vollzeitarbeit . und nach Feierabend und am WE waren nur die Kids alles, worauf ich mich immer so gefreut habe.

War ihnen das jemals klar? Und auch wie schwer das war, sie großzuziehen und satt zu kriegen und dafür zu sorgen, dass alle gute Schüler wurden und was aus ihrem Leben machen konnten?
 Rechts Vanessa noch so glücklich mit den ersten beiden eigenen Pferden .. damals noch ohne ihren heutigen Ehemann, dem das alles später nicht passte.

Aber nun weiter zu meiner Bekannten aus Kiel:

"Auf solche Ideen kann man kommen, wenn man gesundheitlich angeschlagen und niemand ist da, um zu helfen"

 Der nächste Satz dann aus den Kommentaren unter diesem Text. Es geht noch weiter.
 Fotos links: Meine Mama, meine Große und dann der 2. Enkel von ihr, den ich kaum noch hab kennenlernen können, ich wurde nicht mehr gebraucht und Mama auch nicht. Und der Mann hatte was gegen uns.

Unten mein ältester Sohn, damals noch Schüler .. ja noch war die Beziehung zu ihm super .. später habe ich den Enkel von ihm nichtmal kennengelernt und als ich das rausfand und wütend wurde, war ich klar eine bitterböse Schwiegermutter .. wie konnte ich nur.
 Nächstes Zitat:

"Mir wurde nur gestern mitgeteilt, bevor ich dir an meinem freien Tag helfe, ruhe ich mich lieber aus..."

Das hat dann die Tochter von ihren beiden Kindern zu ihr gesagt.

 
 Meine Lütte links in der Zeit, als sie noch zur Schule ging und mein Enkel laufend bei mir war .. er war wie ein 5. Baby . und später brach der Kontakt ab und mir fast das Herz.

Nächstes Zitat meiner Bekannten:

"ich bin nur immer die blöde, die jedesmal da ist. Wenn die Grenze dann wieder gerade vor sind und ich dann Hilfe brauche, gibt es den Tritt in den Allerwertesten."
 Meine beiden Söhne, wo noch Kontakt da war .. mit meinem Enkel von der Kleinen.

Ja nun weiter zu den Zitaten aus diesem traurigen Text meiner Bekannten heute:

"ich habe mich dazu entschlossen, dass ich mich zurück ziehen werde, außer von meiner Tante natürlich. Klingt hart, aber ich will mich schützen. Jetzt muss ich erstmal schauen, dass auch mein zweites Knie in Ordnung kommt. Nächstes Jahr im April kann ich in Rente und dann denke ich wirklich an mich."
 Tja .. mein Ex und mein Lütter, als er noch zu Hause wohnte und zur Schule ging .. ja ich war ne liebe Mama damals . mein Lütter hat sich am längsten um mich gekümmert .. aber plötzlich voriges Jahr dann .. aus und vorbei .. er hat mir nichtmal gesagt, warum .. was ich ihm getan haben könnte .. Schweigen im Walde.

Aber ich erlebe halt immer wieder auch bei anderen gerade älteren Frauen, immer dann wenn sie nicht mehr gebraucht werden, sondern eben alt, arm, gebrechlich .. nicht mehr zu gebrauchen sind . sondern selbst eher Hilfe brauchen .. plötzlich ist man nur noch Scheiße?
 Warum in Gottes Namen sind Kinder heute so?

Kann mir das mal einer erklären?

Rechts ich mit meinem Enkel von der Lütten . .in der Zeit, als ich eben brauchbar und nützlich war .. und klar ne ganz tolle Mama dann.

Ich bin heute kein anderer Mensch .. ich bin nur geschieden, arm und sehr alt und gebrechlich geworden und hab Angst, irgendwann ganz alleine im Pflegeheim zu verfaulen oder aber mein 2. Mann, falls es mich vorher trifft oder wir beide.
 Und diese Gedanke, es würde einen gar keiner vermissen, wenn man mal stirbt und lange alt und gebrechlich war .. ja klar ist mir der auch schon gekommen . .schon oft.

Wissen Kinder eigentlich, was sie bei einem alten hilflosen Menschen anrichten, wenn sie den nach Jahren, wo man doch die ach so liebe und hilfreiche Mama war, im Alter, wenn man weder noch viel Geld hat und nichts mehr bezahlen kann und auch sonst nicht mehr nützlich ist, so behandeln?
 Meine Söhne .. beide nicht mehr vorhanden heute .. oben mein Großer mit seiner Band, als er noch Schüler war und sein kleiner Bruder, als er auch noch Schüler war .. nein sie haben sich allmählich von einem nicht nur abgenabelt, sondern komplett abgewendet .. ganz langsam, damit jedes Stück Fleisch, das sie einem dabei aus der Seele rausreißen, auch lange blutet und jedes Mal wieder neu weh tut.
 Ich fand das toll, wenn meine Söhne Musik gemacht haben .. was die überhaupt gemacht haben .. ich hätte gerne miterlebt, was genau sie heute machen .. einfach weil ich meine Kinder liebe und doch auch dafür gesorgt habe, dass sie das werden können, was sie heute sind .. ihre Entwicklung gefördert und geholfen, dass sie genau ihre eigenen Ideen vom Leben verwirklichen können.

Und bei meinen Mädels .. hier beide noch mit unseren Pferden und schon zwei Enkeln, von jeder eins .. doch ganz genauso.
 Ich konnte nichts dafür, dass das bei meiner Lütten mit dem Papa von meinem Enkel von ihr nichts so klappte wie gehofft . .ich konnte auch nichts dafür, dass ihre spätere Ehe nicht gehalten hat .. und ich hab den letzten ihrer Partner, wo es nicht gehalten hatte, von dem ich das weiß .. weil ich vieles ja heute auch bei ihr sowieso nicht mehr weiß, ja nichtmal gekannt .. ich kann nicht für alles was, das nicht so gelaufen ist bei meinen Kindern wie gehofft.
 Und ich hab auch früher nicht an allem Schuld gehabt, was schief lief.

Meine Kids haben nicht gehorchen müssen wie Leibeigene. Ich hab ihnen so viele Freiheiten wie nur machbar gelassen .. wir haben unsere Kinder nach unseren Eltern, der Kriebsgeneration, vollkommen anders erzogen .. ohne Schläge, ohne Strafen . nur mit Erklären, Vorleben und ganz viel Eingehen auf ihre eigene Persönlichkeit .. loben für das, von dem wir dachten, ihr Herz hängt dran .. fördern. War das unser Fehler, der aus dieser Generation das gemacht hat, was heute so viele Alte erleben?
 Oder liegt es daran, dass heute die Arbeitswelt so hart geworden ist für die Jugend?

Dass sie so ausgenutzt werden, solange sie mitten im Leben und im Job stehen ... ihnen die Kraft fehlt, um noch was anderes wahrzunehmen als ihren Job, ihre kleine Kernfamilie wie Partner und eigene Kinder, wo dann kein Platz mehr ist für mehr wie auch noch die Eltern, Großeltern und dergleichen?

Jürgens Kinder waren für ihn schon lange verschwunden, bevor ich überhaupt aufgetaucht bin .. er tat mir so leid, als er mir das erzählte damals.

Später habe ich erlebt, meine sind nicht anders .. es kam nur eben später, dass sie auch nach und nach alle weg waren.

Ich dachte oft, akzeptieren sie meinen neuen Mann nicht statt sich mit mir zu freuen, dass ich ihn habe.


Wie ich mal meinem Großen an den Kopf knallte, dass sie alle weg wären seit ich auf Hartz IV bin .. oh was war er sauer .. das wäre ja Quatsch und hätte damit nichts zu tun.

Wirklich nicht?

Denn vorher waren sie bei mir ja alle da .. und im Prinzip ist es dem Jürgen nicht viel anders gegangen.

Er sagt immer, stell Dir mal vor, wir gewinnen wirklich im Lotto .. ob dann wohl unsere Kinder plötzlich entdecken täten, dass sie uns doch lieb haben?

Also das möchte ich wirklich gar nicht erleben .. es würde mir dann obwohl sie kämen, vermutlich psychisch den Rest geben, denn wegen einem reinen Nutzfaktor will keiner geliebt werden .. es sollte doch einfach so sein.

Liebe sollte eigentlich weder was mit Geld noch mit nützlich zu tun haben, sondern von Herzen kommen.

Und wieder mal hat heute ein Kind seiner Mama grad das Herz gebrochen.

Und ich lese sowas immer öfter oder kriege es erzählt, wenn wir unterwegs mit dem Hund andere alte Leute treffen, deren Kinder auch nicht mehr da sind.

Sogar Corona wird dazu genutzt, auf uns Alten rumzuhacken.

Ich habe schon zigmal wo gelesen, wir Alten wären ja so besonders rücksichtslos und so.

Dabei erlebe ich beim Einkaufen das genaue Gegenteil. Die so drängeln und keinen Abstand halten, sind selten alte Leute .. das sind nach meiner Beobachtung eher die jungen.

LG
Renate