Sonntag, 29. April 2018

Ein interessanter Text zum sozialen Wohnungsbau ...

... und dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland

 Nicht nur die Regelsätze sind in Deutschland zu niedrig.

Die Mietobergrenzen sind es ebenfalls, denn der soziale Wohnungsbau ist gar nicht in der Lage, das Problem zu beseitigen, dass immer mehr Menschen von den ohnehin zu knapp bemessenen Regelsätzen auch noch etwas zur Miete dazubezahlen müssen, die oft über der Mietobergrenze liegt .. und sollten sie das nicht schaffen, mit Pech sonst obdachlos werden.

 Unsere Wohnblocks, die ich hier exemplarisch einmal zeige, waren zur Zeit unseres Einzugs hier im Jahr 2008, also noch vor 10 Jahren, Sozialwohnungen, in die man nur mit einem Wohnberechtigungsschein hat einziehen können.

Diese Wohnungen sind nicht besser geworden, nur teurer. Sie sind nämlich aus der Verpflichtung rausgefallen, weiterhin günstig vermietet werden zu müssen, weil derartige Verpflichtungen beim sozialen Wohnungsbau immer zeitlich begrenzt sind.

 Das ist nicht nur hier bei uns so, sondern überall in Deutschland.

Am schlimmsten ist das in den Großstädten. Auf dem Land ist es sogar noch vergleichsweise erträglich.

Ich habe dazu gerade einen schönen Text gefunden. Will Euch mal einen Link dahin setzen und die besten Textstellen zum Teil als Zitate hierher übernehmen. Rest bitte selbst lesen.

 https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-04/sozialer-wohnungsbau-deutschland-bundesregierung-aenderung-grundgesetz

Daraus nun die besten Zitate:


3.800 neue Sozialwohnungen in München – 27.000 Anträge

In Deutschland gibt es zu wenige Sozialwohnungen. Schuld ist auch die Föderalismusreform. Darum will die Bundesregierung das Grundgesetz ändern. Wird das reichen?

Der Neubau soll die Situation auf dem Wohnungsmarkt in dem Berliner Bezirk etwas entspannen – gegen den Trend, der in deutschen Großstädten seit Jahren die Lage bestimmt. Denn dort finden Menschen mit geringem Einkommen immer schwieriger eine bezahlbare Wohnung. Das liegt an stetig steigenden Mieten, aber auch an einem Mangel, der seit Jahren abzusehen war: Es fehlt an Sozialwohnungen. Rund drei Millionen gab es in Deutschland Anfang der 1990er Jahre. Bis 2017 schrumpfte der Bestand auf etwas weniger als die Hälfte. Wie konnte es so weit kommen? 



"Das Grundproblem liegt in der Förderlogik des sozialen Wohnungsbaus", sagt Gerd Kuhn. Der Soziologe an der Universität Stuttgart forscht zur Wohnpolitik. Er erklärt das Prinzip: Gebaut werden Sozialwohnungen meist von privaten Investoren, kommunalen Unternehmen oder Genossenschaften. Dafür bekommen sie günstige Darlehen vom Staat und verpflichten sich im Gegenzug, die Wohnungen preiswert anzubieten – und zwar nur Personen, die einen Wohnberechtigungsschein haben. In den Ämtern spricht man von Belegungs- und Mietpreisbindung. Der Haken an der Sache: Diese Bindungen sind oft zeitlich begrenzt. "Sie laufen gewöhnlich über 10 bis 25 Jahre", sagt Kuhn. "Wenn jetzt viele Wohnungen aus den Bindungen fallen und gleichzeitig nicht genügend Wohnungen gebaut werden, dann entsteht jene Situation, die wir heute erleben." 

 Jetzt rächen sich die Versäumnisse der Vergangenheit. Die Nachfrage nach besonders günstigem Wohnraum übersteigt das Angebot bei Weitem. Beispiel München: In der bayerischen Landeshauptstadt wurden 2016 insgesamt 3.800 Sozialwohnungen neu bezogen – bei 27.000 Anträgen.


 Was also tun? Man muss bauen, bauen, bauen – sagt das Pestel-Institut, ein Forschungsinstitut, das regelmäßig Analysen über den deutschen Wohnungsmarkt erstellt. Demnach müssten von 2018 bis 2021 bundesweit 80.000 neue Sozialwohnungen entstehen – und zwar pro Jahr.

 "In den Großstädten liegen bis zu 50 Prozent der privaten Haushalte unterhalb der Einkommensgrenzen, die zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigen", sagt Matthias Günther, Vorstand des Pestel-Instituts. Aus der Anzahl einkommensschwacher Haushalte und anderen Daten leiten die Forscher den errechneten Bedarf ab. Die Bundesregierung kritisiert dieses Vorgehen: Man dürfe nicht davon ausgehen, dass alle Haushalte mit niedrigen Einkommen Sozialwohnungen benötigten. "Ein Teil dieser Haushalte ist über den freien Wohnungsmarkt preisgünstig mit Wohnraum versorgt", heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion, die sich auf die Zahlen des Pestel-Instituts bezog.

In Sachsen-Anhalt etwa stehen 120.000 Wohnungen leer, die Mieten sind so niedrig wie sonst nirgendwo in der Republik. In Großstädten ist die Lage jedoch eine andere. "In den Groß- und Universitätsstädten müssen immer mehr Haushalte fast die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufbringen. Das ist ein Indikator dafür, wie außerordentlich angespannt die Wohnungsmärkte dort sind", sagt auch Gerd Kuhn von der Universität Stuttgart. 

 Ob das Pestel-Institut den Bedarf nun zu hoch angesetzt hat oder nicht – gebaut werden muss in jedem Fall. Seit 2006 sind dafür die Bundesländer verantwortlich. Hatten Bund und Länder zuvor noch gemeinsam den sozialen Wohnungsbau gefördert, so wurde im Zuge der damaligen Föderalismusreform aus dem Gemeinschaftsprojekt eine reine Länderaufgabe.

 Der Bund gewährte den Bundesländern zwar weiterhin Finanzhilfen, dennoch wurden Sozialwohnungen, die aus der Bindung fielen, nicht konsequent ersetzt. So entstand zwischen 2007 und 2012 in Berlin nicht eine neue Sozialwohnung, obwohl der Bund jedes Jahr 32,6 Millionen Euro für soziale Wohnraumförderung überwies. Hinzu kommt: Seit 2014 sind die Finanzhilfen des Bundes nicht mehr zweckgebunden. Gelder, die eigentlich den sozialen Wohnungsbau unterstützen sollten, können seitdem auch für andere Zwecke ausgegeben werden.

 In einem Referentenentwurf regt das Finanzministerium an, dass der Bund die Länder wieder zielgerichteter unterstützen soll – und zwar mit zweckgebundenen Mitteln. Das würde das Föderalismusgebot aufweichen, darum müsste das Grundgesetz geändert werden.


Zusätzliche Förderung – ab 2020

Überraschend schnell greift das Finanzministerium mit dem Entwurf ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf. In dem hatten Union und SPD die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für den sozialen Wohnungsbau betont und zudem angekündigt: "Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen." Knapp einen Monat nach ihrer Vereidigung diskutiert die neue Regierung nun genau dies. "Derzeit läuft die Ressortabstimmung zu den geplanten Änderungen", sagt Daniel Fehling, Sprecher des Finanzministeriums.
 "Der Bund geht davon aus, dass für eine Sozialwohnung um die 40.000 Euro aufgewendet werden müssen. Mit den zwei Milliarden Euro könnten also insgesamt 50.000 zusätzliche Sozialwohnungen gebaut werden", rechnet Wohnforscher Kuhn vor. Pro Jahr also 25.000 – allein 2020 fallen fast 30.000 Wohnungen aus der Bindung. 





 Das waren also nur einige Zitate aus dem Text oben im Link ... eventuell mal selbst ganz lesen, wenn es Euch interessiert hat.

Tja. .....dass das nicht reicht, ist doch klar.

Warum also werden nicht endlich mal statt von so unsinnigen Dingen wie das Wohnungsproblem mit sozialem Wohnungsbau lösen zu wollen denn wie Mietobergrenzen der Realität angepasst?

Genauso wie die Regelsätze ???


 LG
Renate

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