Mittwoch, 11. Januar 2017

So geht das mit dem gerichtlichen Mahnverfahren

Kosten sind erträglich ... in unserem Fall wären das 35,50 Euro wegen der Nebenkosten-Rückerstattungs-Forderung


Also ... unser Ex-Vermieter, der uns ausgerechnet hat, dass wir für 2015 eine ganze Menge Nebenkosten wiederkriegen, die uns auch zustehen, weil wir ja einen Teil der Miete, da durch Hartz IV nicht mehr abgedeckt, selbst bezahlen müssen.

Aber auch wenn wir freudestrahlend diesen Bescheid schon im November bekommen haben, das Geld ist immer noch nicht da .. und auf E-mails und unsere Zahlungserinnerung kam keine Reaktion, Geld sowieso nicht. So wie ich das in Wikipedia verstehe, ist es nicht nötig, dass ich nun noch mehr als 1 x mahne .. das haben wir nun gemacht.

Wenn dann nichts passiert, verlinke ich mir das hier schonmal, damit ich dann weiß, ich ich einen Mahnbescheid rausschicken muss.

Vielleicht kann der eine oder andere von Euch mit dem Link ja auch was anfangen.


LG
Renate

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