Mittwoch, 18. Januar 2017

Kostenerstattung für schriftliche Bewerbungen vorher beantragen

- Hab gerade meine neue Eingliederungsvereinbarung unterschrieben und das gesehen -


Meine Fallmanagerin hatte mich schon vorgewarnt, dass sie nichts dafür könnte, wie die neuen Eingliederungsvereinbarungen aussehen und ich solle keinen Schreck kriegen. Die Mitarbeiter der Jobcenter können ja auch nichts dafür.

Einerseits soll man da unter Androhung von übelsten Sanktionen natürlich auch immer selbst aktiv sein, kriegt das Geld für die Kosten der Bewerbungsaktivitäten aber so gut wie gar nicht mehr wieder, denn wenn man schnell auf was reagieren soll, ist es eigentlich unmöglich, vorher erstmal lange einen Antrag zu stellen, dass man die Kosten auch vom Jobcenter erstattet kriegt.

Jeder Job, wo man so ein Theater macht, ist doch von vornherein meistens weg.

Früher brauchte man die Nachweise für schriftliche Bewerbungen nur vorlegen, um für jede soweit ich weiß 5 Euro zurückzukriegen und kriegte das aber schon 2011 nicht mehr für schriftliche Bewerbungen oder Vorstellungsgespräche bei Nebenjobs, sondern nur solchen im ersten Arbeitsmarkt, also welchen, die sozialversicherungspflichtig waren.

Inzwischen muss man bei jeder !!!!! Bewerbung, bevor man sich schriftlich bewirbt, erstmal umständlich einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, um dieses Geld überhaupt noch wiederzukriegen.

Es ist auch bei jedem !!!!! Vorstellungsgespräch so, dass man vorher erstmal fragen muss, ob man dann das Geld für die Fahrt dahin auch wiederkriegt. Das war auch schon länger so.

Aber dass man jetzt sogar bei jeder schriftlichen Bewerbung vorher fragen muss, das ist neu.

Jürgen und ich bewerben uns nur noch dort, wo es nicht teuer wird, also wo man das per E-mail oder telefonisch tun kann, und nicht auf Handynummern, denn solche teuren Gespräche kriegt man ja auch nicht ersetzt.

Andererseits erwarten die Jobcenter, wenn man sowas liest, offensichtlich von ihren Kunden, dass jeder zu Hause auch einen funktionsfähigen PC, ein Smartphone, Internet und dergleichen hat, denn anders kann man sich online ja gar nicht bewerben.

Die Kosten dafür, dass man sowas hat, sind im Regelsatz übrigens auch nicht enthalten.

Insofern sind arbeitsfähige Menschen, die ja nicht mehr Geld kriegen als Sozialhilfe-Empfänger, denen gegenüber sogar noch schlechter gestellt.

Ganz ehrlich .. auch wenn kein Fallmanager was dafür kann und man die nicht deswegen anmeckern sollte, denn sie machen ja nur ihren Job ... das ist doch unmöglich.

LG
Renate

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