Sonntag, 27. September 2015

Was ist eine Arbeitsmarktrente?



Über die Rentenbroschüre vom Jobcenter, die ich Euch im Beitrag vor diesem verlinkt habe, bin ich über den Begriff Arbeitsmarktrente gestolpert. Ich will jetzt wissen, was das genau ist.

Also die kann einem zustehen, wenn man noch mehr als 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeitsfähig ist, der Arbeitsmarkt allerdings so beschaffen ist, dass man genau genommen keine Chance auf einen Job dieser Art hat.

Es spielen noch andere Sachen rein, was das ist, findet Ihr in den Links dahin.

Der erste Link:

https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leistungsrecht/450-arbeitsmarktrente.html#null

Ein Diskussionsforum und verschiedene Meinungen. Es werden aber einige Paragraphen genannt.

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=622&tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=26937

Ich such mal die darin genannten Paragraphen raus:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__8.html

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
§ 8 Erwerbsfähigkeit

(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
(2) Im Sinne von Absatz 1 können Ausländerinnen und Ausländer nur erwerbstätig sein, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung vorbehaltlich einer Zustimmung nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes aufzunehmen, ist ausreichend.
 
 
Das ist so ein kompliziertes Amtsdeutsch, ich kann es nicht nachvollziehen wie so oft bei diesen Sachen .. also einfach reinlesen oben. Vielleicht versteht es ja einer von Euch.
 
 
Das ist im Prinzip das gleiche wie im Link ganz oben.
 
 
Also im Prinzip steht da so ziemlich überall das gleiche. Wenn einem über ein Jahr lang kein geeigneter Arbeitsplatz vom Jobcenter hat vermittelt werden können, gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen, wenn man nicht mehr voll erwerbsfähig ist, aber noch mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden arbeiten kann.
 
Dann hat man Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.
...
 
Nun interessiert mich dazu aber noch der Aspekt der Bedarfsgemeinschaft bei so einer Rente.
 
 
Wer eine Arbeitsmarktrente bekommt, sollte genauso wie eine erwerbsfähige Person in die Zustädigkeit des Jobcenters fallen, nicht in die des Sozialamtes.
 
 
Der Link ist offenbar schon älter, aber auch recht aufschlussreich.
 
Hier alte Forenbeiträge, die auch sehr hilfreich sein können.
 
 
...
Noch ein Forum unter diesem Link:


Ein Link, der aussagt, was ich eigentlich vermute .. wenn Rente und Zuverdienst den eigenen Bedarf übersteigen, wird der Überschuss beim Partner angerechnet.


Der nächste Link ist die Härte 10 .. geht um eine Hinterbliebenenrente und ein Paar, das deshalb auseinander gezogen ist ... nun zahlt die ARGE mehr .. aber der Bürokratie ist Genüge getan worden. Lest mal rein.



Ein Satz daraus, den ich wichtig finde:
 
 Leitsätze

Bei sog gemischten Bedarfsgemeinschaften ist bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit von dem Einkommen des nicht leistungsberechtigten Mitglieds (hier eines Altersrentners) dessen eigener Bedarf nach dem SGB 2 abzuziehen. Der ungedeckte Gesamtbedarf wächst entgegen der Verteilungsregel in § 9 Abs 2 S 3 SGB 2 allein dem leistungsberechtigten Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zu.

 Also ich glaube, der einzige Vorteil, wenn überhaupt, den ich von einer Arbeitsmarktrente haben könnte wäre der, dass mich das Jobcenter weniger nerven könnte, finanziell wäre das Jacke wie Hose.

LG
Renate

 


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