Dienstag, 5. November 2019

Etwas mehr an Info, in welchem Fall Saktionen verfassungswidrig waren

Falls später noch mehr zu finden ist, melde ich mich erneut


Erstmal Infos zum konkreten Fall:


Daraus, was noch wichtig ist:

Wer Grundsicherung bezieht und ein Jobangebot ausschlägt, musste bisher mit empfindlichen Kürzungen der Leistungen rechnen. Diese Sanktionen haben die Verfassungsrichter nun für teilweise verfassungswidrig erklärt.
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Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hielt die Sanktionen für verfassungswidrig. In dem zugrundeliegenden Fall musste ein Arbeitsloser mit 234,60 Euro weniger im Monat auskommen, weil er einen Job abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.

2018 verhängten die Jobcenter rund 904.000 Sanktionen, in gut drei Viertel der Fälle wegen nicht eingehaltener Termine.
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LG
Renate
 

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