Freitag, 2. Oktober 2015

Jobcenter-Auskunft zur Arbeitsmarktrente in Bedarfsgemeinschaften

Also es rechnet sich nicht, kann man vergessen


Für jemand, der in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, lohnt sich genau genommen keine Form von Rente, diese Arbeitsmarktrente auf keinen Fall. Altersrente muss man ja nehmen, alles andere macht eigentlich gar keinen Sinn und von der Altersrente bleibt einem in einer Bedarfsgemeinschaft auch nichts übrig.

Habe da eine gute Auskunft von der Leistungsabteilung des Jobcenters bekommen.

Mehr darüber habe ich in unserem Privat-Blog erzählt.


LG Renate

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