Der Beschluss kommt später .. nur mal das Wichtigste vorab unserer Landesregierung
Ich kopier den Text mal raus, damit der auch später noch erhalten bleibt, wenn die Corona-Krise irgendwann Vergangenheit geworden ist.
...
Maskenpflicht kommt
Datum 22.04.2020
Ab dem 29. April muss jeder Bürger beim Einkaufen oder im Bus eine sogenannte Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Ministerpräsident Daniel Günther macht es vor: In Zukunft ist die
Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften sowie in Bus und Bahn Pflicht. Darauf
hat sich die Landesregierung nun in ihrer Kabinettssitzung verständigt.
"Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung trägt dazu bei, dass wir
schrittweise wieder ins öffentliche Leben zurückkehren können. Es kann
helfen, andere Menschen wie beispielsweise Verkäuferinnen und Verkäufer
in den Geschäften zu schützen",
sagte Günther. Die Landesregierung
sei sich bewusst, dass professionelle Schutzmittel noch immer ein
knappes Gut seien und diese Ärzten und Pflegepersonal vorbehalten sein
müssten. "In Schleswig-Holstein wird daher ausdrücklich auch eine
Bedeckung mit Stoffmasken, Tüchern oder Schals möglich sein, die bei den
meisten Menschen ohnehin vorhanden sind.
"
Formaler Erlass folgt
Dabei sind viele Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen möglich – von aus
Stoff genähten Bedeckungen über Schals, Tücher oder anderweitige
Stoffzuschnitte. Wichtig ist vor allem, dass diese Mund und Nase
vollständig bedecken. Günther teilte mit, ein entsprechender formaler
Erlass solle am Freitag beschlossen und veröffentlicht werden. Mit der
Vorankündigung gebe die Landesregierung den Bürgerinnen und Bürgern
Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen.
Abstandsregeln gelten weiter
Gesundheitsminister Heiner Garg appellierte an die Menschen, sich auch
weiterhin an die Hygiene-Regeln zu halten und das Abstandsgebot zu
beachten. Nur wenn alle Schutzvorkehrungen gemeinsam beherzigt würden,
seien diese wirklich wirksam. Zu den Bereichen im Einzelhandel, bei
denen eine Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen soll, gehören
auch die überdachten Flächen von Einkaufszentren und Verkaufs- oder
Diensträume von Handwerkern.
Hinweise zum Tragen der Maske
Beim Tragen ist darauf zu achten, dass Mund und Nase beim Aufenthalt in
den genannten Bereichen bedeckt bleiben. Stoff-Schutzbedeckungen sollten
nach Gebrauch heiß gewaschen werden. Die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung hat auf ihrer Internetseite ein Merkblatt zum
richtigen Umgang herausgegeben.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Empfehlungen und Wissenswertes zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen
Ausnahmen sind möglich
Von der Pflicht ausgenommen werden sollen Kinder bis zum vollendeten 6.
Lebensjahr, das Fahrpersonal im Öffentlichen Personennahverkehr sowie
Taxifahrer. Außerdem können sich Menschen von der Pflicht befreien
lassen, wenn sie aufgrund medizinischer oder psychischer
Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu
tragen. Notwendig ist dafür eine ärztliche Bescheinigung.
Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und für die keine der
Ausnahmen zutreffen, ist das Betreten oder Nutzung der Geschäfte oder
des ÖPNV-Angebote nicht gestattet.
...
Es gibt über diesen Link auch noch ein Video .. falls Ihr Euch das anschauen möchtet.
LG
Renate
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen