Samstag, 18. April 2020

Hartz IV und Quarantäne in Rostock

Ein unglaubliches Schreiben des Jobcenters Rostock in einem Quarantäne-Fall



Das übernehme ich mal hier rein.

Statt Hilfe bekommen diese armen Menschen auch noch Schikane zu spüren.

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Hartz IV: In der Quarantäne soll es nur Sachleistungen geben?

Im Coronavirus-Erkrankungsfall will der Landkreis Rostock Sachleistungen statt Geldleistungen ausgeben

Fassungslos und wütend macht derzeit ein Anschreiben des Landkreises Rostock. Dort werden Sozialhilfe Bezieher/innen darüber informiert, dass sie im Falle einer angeordneten Quarantäne keine Geldmittel mehr überwiesen bekommen. Stattdessen sollen Sachleistungen in Form von Lebensmittel erbracht werden.


So steht in der Vorabankündigung, dass sich aufgrund der veränderten Situation im Falle einer Quarantäne “Änderungen der Leistungsgewährung” ergeben. Der Landkreis will in einem solchen Fall in den Regelleistungen festgeschriebene Sätze für “Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren” nur noch in “Sachleistungen” ausgeben. Bereits im laufenden Monat ausgezahlte Sozialleistungen sollen sogar wieder zurück gefordert werden.
Hier eine Kopie des Anschreibens:


Linken Politkerin protestiert

Die stellvertretende Vorsitzende des Sozialausschusses, Karen Larisch (Die Linke), erläuterte, dass dieses Vorgehen Menschen mit Behinderungen, erkrankte Menschen, Erwerbsunfähige, Obdachlose, alte Menschen mit zu wenig Rente und Flüchtlinge treffen könnte. Larisch protestiert via Twitter dagegen: “Sozialleistungen sind ein Grundrecht! Ökonomisch arme Menschen dürfen selbst bestimmen was sie davon kaufen! Ob Brot oder Schlüpper- geht Niemanden was an!” Sie fordert den Landkreis auf, weiterhin Geld statt Sachleistungen auszuzahlen.
In den Fall hat sich nunmehr auch die Ex-Jobcenter Mitarbeiterin und Hartz IV Kritikerin Inge Hannemann eingeschaltet. Sie fragt den Landkreis: “Können Sie diese Entscheidung bitte plausibel und gesetzlich erläutern? Auch in verordneter Quarantäne müssen Geldmittel vorhanden sein, um via Dritte einzukaufen. Auch Sachleistungen müssen in einem Geschäft besorgt werden. Oder bringen Sie das Essen vorbei?”


Landkreis sagt, das Schreiben ging an Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften

Der Landkreis Rostock seinerseits gab an, dass das Anschreiben “an Bewohner/innen von Gemeinschaftsunterkünften” ging. Es sei “eine Vorinformation, die ein mögliches Verfahren beschreibt. Wir sind für die Unterbringung und Versorgung dieser Menschen verantwortlich und arbeiten an Lösungen für einen Erkrankungsfall mit Quarantäne.”

Ist das Vorgehen rechtswidrig?

 Dieses Vorgehen dürfte rechtswidrig sein, weil verschiedene Grundrechte von Sozialleistungsbezieher beschnitten würden. Die Umstellung von Leistungen innerhalb des jeweiligen Bewilligungszeitraums -bei AsylbLG meist der Leistungsmonat- dürfte bereits rechtswidrig sein, unabhängig ob Dauerverwaltungsakt oder Einzel-Verwaltungsakt.
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Unglaublich, nicht wahr?

LG
Renate

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