Samstag, 4. April 2020

Kontaktverbote unter Verwandten und engsten Freunden verfassungswidrig

Wurde in Niedersachsen wieder geändert, ob überall weiß ich noch nicht


https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Verwirrung-um-Verordnung-Ministerium-korrigiert,corona1826.html
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Daraus auszugsweise:
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"Verstöße" werden nicht geahndet

Grundsätzlich gelte weiter der Appell, Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren und Abstand zu halten, um die Ansteckungsfälle in Niedersachsen einzudämmen. Besuche in der Wohnung oder Garten von engen Angehörigen und Freunden sollen aber möglich sein. Genau das hatte das Land zuvor de facto verboten. Es wäre strafbar gewesen, als Erwachsener die eigenen Eltern in deren oder der eigenen Wohnung zu empfangen. Wer auf Nachbarskinder aufgepasst hätte, wäre dafür ebenfalls dafür mit einem Bußgeld belangt worden. Bis die veränderte Regel - vermutlich am Montag - in Kraft tritt, werden entsprechende Verstöße nicht geahndet, hieß es.

Opposition fordert Antworten von Weil und Reimann

Die Rolle rückwärts hat die Opposition schon auf den Plan gerufen. "Das Besuchsverbot war ganz offensichtlich verfassungswidrig und seine Aufhebung dringend geboten. Hier zeichnet sich meines Erachtens ein sehr leichtfertiger Umgang der Landesregierung mit unseren Bürgerrechten ab. Ministerin Reimann und Ministerpräsident Weil werden erklären müssen, wie es dazu kommen konnte", sagte Stefan Birkner, Fraktionsvorsitzender der FDP im Niedersächsischen Landtag. Julia Willie Hamburg, Fraktionsvorsitzende der Grünen, sagte: "Das übereilte Vorgehen ist aus Sicht der Grünen ein schwerer Fehler und gefährdet die generelle Akzeptanz der Corona-Schutzmaßnahmen. Künftig muss wieder Sorgfalt vor Eile gehen und das Parlament an solchen Entscheidungen beteiligt werden."
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Das ist die Verordnung .. für Schleswig-Holstein finde ich sowas allerdings bisher nicht.

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Das Sozialministerium hat am 4. April 2020 eine Presseinformation mit einer Korrektur der gestern veröffentlichten Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte verschickt. Danach wird die unten stehenden zeitnah dergestalt geändert werden, dass Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten zulässig sind.

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LG
Renate

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