Freitag, 3. April 2020

Haben wegen Hundehaltung und mehr mal sehr bestimmt an den Vermieter geschrieben ...

... nicht per Brief, sondern E-mail, denn jeden Schuh muss man sich wirklich nicht anziehen lassen




Hier der Text:

...
Abs.: Eheleute Jürgen Gilberg und Renate Hafemann, Breslauer Str. 1 - 3, 24211 Preetz
 
Ihr Rundschreiben Hunde/Kauf bricht nicht Miete/aktuelle Mieterhöhung/alte Mietverträge
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir haben diese Wohnung weder von Ihnen noch vom Vorvermieter, sondern dem davor gemietet und insofern einen sogenannten alten Mietvertrag über eine Sozialwohnung, die man damals nur mit Wohnberechtigungsschein anmieten konnte und in der Tierhaltung generell erlaubt ist, selbst wenn man noch gar keine Tiere halten sollte und genehmigt werden muss. Das gilt auch für Hunde und Katzen.
So etwas darf unter dem Aspekt, dass es einen Paragraphen gibt, der sich nennt "Kauf bricht nicht Miete", auch nicht geändert werden.
Tierhaltung nur noch mit Sondergenehmigung und widerrufbar zu erlauben wäre aber eine gesetzlich gar nicht zulässige Änderung so eines Mietvertrages.
 
Generell sind wir hier einmal mit zwei kleinen Hunden und einer Katze eingezogen. Unsere Hündin und unsere Katze waren schon alt, sind inzwischen verstorben und wir haben sie bisher nicht ersetzt und das eigentlich auch nicht vor, aber wir dürften das durchaus, wenn wir wollten, nach unseren Rechtsverständnis des Mietrechts.
 
Unser Rüde ist ein freundliches Tier und wird hier von allen unseren Mitmietern sehr geliebt. Wir belästigen hier niemand im Haus mit dem Hund.
 
Wir sind noch nie ohne Leine im Treppenhaus oder Garten mit unseren Hunden unterwegs gewesen. Wir haben den Garten auch noch nie als Hundeklo benutzt und auch nicht zum generellen Gassigehen. Natürlich müssen wir durch den Garten laufen, wenn wir das Haus verlassen. Das ginge ja gar nicht anders.
 
Hundekotbeutel haben wir und unseres Wissens nach auch die uns bekannten Nachbarn mit Hund sowieso immer dabei. Die braucht man ja auch anderswo als hier auf dem Grundstück.
 
Nach unserer Beobachtung haben hier auch gar nicht so viele unserer Nachbarn einen Hund. Natürlich sehen auch wir hier nicht immer alles.
 
Was wir hier sehen ist, dass aufgrund der Lage dieser Wohnblocks viel mehr Fremde mit Hunden als Mitmieter mit ihren Hunden über dieses Gelände laufen. Schließlich ist hier ein Wald, ein Hundespielplatz hinter dem grünen Wohnblock, der Postsee und vieles mehr, wo die Menschen mit ihren Hunden hinlaufen.
 
Auch wenn wir das nicht genau wissen, könnte es durchaus sein, dass Sie hier die Falschen beschuldigen, mit ihren Hunden nicht so umzugehen, wie man das als Mieter hier auf dem Gelände tun sollte. So schrecklich viele Leute mit Hund zu Besuch kommen sehen wir hier eigentlich auch nicht. Natürlich schauen wir nicht den ganzen Tag aus dem Fenster.
 
Da wir gerade dabei sind, auch wenn einer von uns bereits in Altersrente ist, so sind wir das noch nicht alle beide und nach wie vor als Bedarfsgemeinschaft ALG-II-Aufstocker.
 
Deshalb dürfen wir einer Mieterhöhung, die über die zulässigen Mietobergrenzen für Sozialwohnungen hier in Preetz hinausgeht, was bei uns der Fall sein sollte, sollten Sie damit Recht bekommen, gar nicht freiwillig zustimmen. Wir hoffen, Sie verstehen das.
 
Wir beide sind erst in zwei Jahren beide Rentner und frei von den Vorschriften des örtlichen Jobcenters.
 
Sie werden das also einklagen müssen.
 
Unsere Wohnung wurde uns als Sozialwohnung ohne jeglichen Komfort vermietet, nie modernisiert wie andere Wohnungen hier im Haus durch Herrn Ramthun damals, und ist ganz sicher nicht als Luxuswohnung zu betrachten.
 
Das wäre alles, was wir Ihnen mitteilen möchten.
 
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Gilberg und Renate Hafemann
 ...
LG
Renate
 

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