... nicht per Brief, sondern E-mail, denn jeden Schuh muss man sich wirklich nicht anziehen lassen
Hier der Text:
...
Abs.: Eheleute Jürgen Gilberg und Renate Hafemann, Breslauer Str. 1 - 3, 24211 Preetz
Ihr Rundschreiben Hunde/Kauf bricht nicht Miete/aktuelle Mieterhöhung/alte Mietverträge
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben diese Wohnung weder von Ihnen noch vom Vorvermieter,
sondern dem davor gemietet und insofern einen sogenannten alten
Mietvertrag über eine Sozialwohnung, die man damals nur mit
Wohnberechtigungsschein anmieten konnte und in der Tierhaltung generell
erlaubt ist, selbst wenn man noch gar keine Tiere halten sollte und
genehmigt werden muss. Das gilt auch für Hunde und Katzen.
So etwas darf unter dem Aspekt, dass es einen Paragraphen gibt, der
sich nennt "Kauf bricht nicht Miete", auch nicht geändert werden.
Tierhaltung nur noch mit Sondergenehmigung und widerrufbar zu
erlauben wäre aber eine gesetzlich gar nicht zulässige Änderung so eines
Mietvertrages.
Generell sind wir hier einmal mit zwei kleinen Hunden und einer
Katze eingezogen. Unsere Hündin und unsere Katze waren schon alt, sind
inzwischen verstorben und wir haben sie bisher nicht ersetzt und das
eigentlich auch nicht vor, aber wir dürften das durchaus, wenn wir
wollten, nach unseren Rechtsverständnis des Mietrechts.
Unser Rüde ist ein freundliches Tier und wird hier von allen
unseren Mitmietern sehr geliebt. Wir belästigen hier niemand im Haus mit
dem Hund.
Wir sind noch nie ohne Leine im Treppenhaus oder Garten mit unseren
Hunden unterwegs gewesen. Wir haben den Garten auch noch nie als
Hundeklo benutzt und auch nicht zum generellen Gassigehen. Natürlich
müssen wir durch den Garten laufen, wenn wir das Haus verlassen. Das
ginge ja gar nicht anders.
Hundekotbeutel haben wir und unseres Wissens nach auch die uns
bekannten Nachbarn mit Hund sowieso immer dabei. Die braucht man ja auch
anderswo als hier auf dem Grundstück.
Nach unserer Beobachtung haben hier auch gar nicht so viele unserer
Nachbarn einen Hund. Natürlich sehen auch wir hier nicht immer alles.
Was wir hier sehen ist, dass aufgrund der Lage dieser Wohnblocks
viel mehr Fremde mit Hunden als Mitmieter mit ihren Hunden über dieses
Gelände laufen. Schließlich ist hier ein Wald, ein Hundespielplatz
hinter dem grünen Wohnblock, der Postsee und vieles mehr, wo die
Menschen mit ihren Hunden hinlaufen.
Auch wenn wir das nicht genau wissen, könnte es durchaus sein, dass
Sie hier die Falschen beschuldigen, mit ihren Hunden nicht so
umzugehen, wie man das als Mieter hier auf dem Gelände tun sollte. So
schrecklich viele Leute mit Hund zu Besuch kommen sehen wir hier
eigentlich auch nicht. Natürlich schauen wir nicht den ganzen Tag aus
dem Fenster.
Da wir gerade dabei sind, auch wenn einer von uns bereits in
Altersrente ist, so sind wir das noch nicht alle beide und nach wie vor
als Bedarfsgemeinschaft ALG-II-Aufstocker.
Deshalb dürfen wir einer Mieterhöhung, die über die zulässigen
Mietobergrenzen für Sozialwohnungen hier in Preetz hinausgeht, was bei
uns der Fall sein sollte, sollten Sie damit Recht bekommen, gar nicht
freiwillig zustimmen. Wir hoffen, Sie verstehen das.
Wir beide sind erst in zwei Jahren beide Rentner und frei von den Vorschriften des örtlichen Jobcenters.
Sie werden das also einklagen müssen.
Unsere Wohnung wurde uns als Sozialwohnung ohne jeglichen Komfort
vermietet, nie modernisiert wie andere Wohnungen hier im Haus durch
Herrn Ramthun damals, und ist ganz sicher nicht als Luxuswohnung zu
betrachten.
Das wäre alles, was wir Ihnen mitteilen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Gilberg und Renate Hafemann
...
LG
Renate
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen